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Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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113. Kommentar von :ohne Name 31601

Und was ist mit den Rechtsreferendar*innen?

Auch ich schließe mich den Meinungen meiner Vorredner*innen an. Wir Rechtsreferendar*innen sind vergleichbar der Öffentlichkeit ausgesetzt gewesen, wie die anderen Angestellten in der Justiz. Wir übernehmen für die Justiz unverzichtbare Aufgaben wie Sitzungsdienste für die Staatsanwaltschaft und Protokolldienste bei Gericht, bei denen wir ebenfalls

Auch ich schließe mich den Meinungen meiner Vorredner*innen an. Wir Rechtsreferendar*innen sind vergleichbar der Öffentlichkeit ausgesetzt gewesen, wie die anderen Angestellten in der Justiz. Wir übernehmen für die Justiz unverzichtbare Aufgaben wie Sitzungsdienste für die Staatsanwaltschaft und Protokolldienste bei Gericht, bei denen wir ebenfalls der Öffentlichkeit und hohen Infektionsrisiken ausgesetzt waren/sind. Von unserer Unterhaltsbeihilfe kann man in vielen Städten angesichts der Lebenshaltungskosten nur sehr knapp leben. Die Qualität der Ausbildung leidet unter der Pandemie extrem. Präsenzunterricht fand kaum statt, viele Bibliotheken standen uns nicht offen, Klausurenkurse finden nicht in Präsenz statt, es bleibt das Homeoffice/Heimstudium in engen, hellhörigen WG Zimmern.
Die Justiz leidet unter Personalmangel und will sich uns als attraktiver Arbeitgeber präsentieren - und dann schließt sie uns auch noch von der Corona Sonderzahlung aus? Applaus Applaus.

112. Kommentar von :ohne Name 31600

Sonderzahlungen für jeden, nur nicht die, die es brauchen.

Dass Referendare von den Sonderzahlungen ausgenommen werden, zeigt nur wieder, wie das Land zu seinem Nachwuchs steht und bestätigt mich in meinem Beschluss nicht für den Staat tätig zu werden. Die 1.150€ netto im Monat reichen schlicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Vor allem, wenn man - wie ich - nicht von den Eltern

Dass Referendare von den Sonderzahlungen ausgenommen werden, zeigt nur wieder, wie das Land zu seinem Nachwuchs steht und bestätigt mich in meinem Beschluss nicht für den Staat tätig zu werden.

Die 1.150€ netto im Monat reichen schlicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Vor allem, wenn man - wie ich - nicht von den Eltern unterstützt werden kann.

Daneben lässt die Lern- und Arbeitsbelastung in dem völlig verfehlten juristischen Ausbildungssystem einfach keinen Raum, um nebenher zu arbeiten. Auf das Geld wäre - zumindest ich - aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten wirklich angewiesen.

Ich denke nicht, dass es sich für die Justiz beziehungsweise das Land angesichts überlasteter Gerichte langfristig auszahlen wird, den juristischen Nachwuchs wieder einmal auszunehmen.

111. Kommentar von :ohne Name 31598

Sonderzahlung für Rechtsreferendar*innen

Auch ich möchte mich meinen Vorredner*innen anschließen. Meines Erachtens wäre es ein großer Fehler und absolut das falsche Signal, die Rechtsreferendar*innen des Landes Baden-Württemberg von der Sonderzahlung auszuschließen. Auch wenn wir pro Woche vielleicht nicht ganz so viele Stunden wie die Lehramtsreferendar*innen arbeiten und unser

Auch ich möchte mich meinen Vorredner*innen anschließen. Meines Erachtens wäre es ein großer Fehler und absolut das falsche Signal, die Rechtsreferendar*innen des Landes Baden-Württemberg von der Sonderzahlung auszuschließen.

Auch wenn wir pro Woche vielleicht nicht ganz so viele Stunden wie die Lehramtsreferendar*innen arbeiten und unser Referendariat zu einem großen Teil auch aus dem Selbststudium besteht, gibt es für eine solche Ungleichbehandlung keinen sachlichen Grund.

Die Lehramtsreferendar*innen erhalten bereits eine deutlich höhere Unterhaltsbeihilfe, von der man im Gegensatz zu unserer relativ gut leben kann. Deshalb sollte diese Mehrarbeit keinen Grund dafür darstellen, uns gegenüber den Lehramtsreferendar*innen zu benachteiligen. Wenn überhaupt, wäre es vielleicht gerechtfertigt, uns einen geringeren Beitrag auszuzahlen. Aber garnichts?! Das unterstreicht mal wieder nur die Geringschätzung der Rechtsreferendar*innen, die uns seit Anfang des Referendariats entgegengebracht wird.

Diese spürt man nicht nur bei der Organisation der Ausbildung an den jeweiligen Landgerichten, sondern kommt offensichtlich auch von ganz oben.

In der ersten Corona-Verordnung wurden wir erst garnicht erwähnt, weshalb der Präsenzunterricht für uns die meiste Zeit verboten war. In der jetzigen stehen wir zwar drin, Präsenzunterricht ist aber mit weniger als 20 Personen pro AG dennoch nicht erlaubt, während die Hörsäle mit mehr als 100 Student*innen gefüllt werden.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass wir nur zum Staat gehören, wenn es diesem nützlich ist. Ansonsten werden wir ausgeschlossen.

Ich hatte vor Beginn des Referendariats vor, den Richterberuf zu ergreifen, bin mittlerweile über das scheinbar mangelnde Interesse der Justiz am Nachwuchs aber einfach nur enttäuscht.

110. Kommentar von :ohne Name 31595

Ausschluss von RReferendar:innen

Die Ausbildung der RReferendar:innen war durch erhebliche Mehrbelastungen und erhöhte Kosten gezeichnet. Unter anderem musste von der knapp bemessenen Unterhaltsbeihilfe auf eigene Kosten ein Homeoffice eingerichtet und die Kosten für Tests und Masken weitestgehend selbst getragen werden. RReferendar:innen sind Angestellte in einem öffentlich-

Die Ausbildung der RReferendar:innen war durch erhebliche Mehrbelastungen und erhöhte Kosten gezeichnet. Unter anderem musste von der knapp bemessenen Unterhaltsbeihilfe auf eigene Kosten ein Homeoffice eingerichtet und die Kosten für Tests und Masken weitestgehend selbst getragen werden.

RReferendar:innen sind Angestellte in einem öffentlich- rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Dass jetzt RReferendar:innen von den Sonderzahlungen ausgeschlossen werden sollen ist einfach nur zynisch.

109. Kommentar von :ohne Name 31593

Keine Corona-Sonderzahlung für RReferendar:innen?

Wertschätzung? Fehlanzeige! An dieser Stelle möchte ich allen Rechtsreferendar:innen für die Arbeit und den Einsatz während der Corona-Pandemie danken. Vielen Dank für die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung zur Entlastung der Staatsanwaltschaften und die Übernahme der Protokolldienste zur Entlastung der Gerichte. Aber eigentlich bedarf es

Wertschätzung? Fehlanzeige!

An dieser Stelle möchte ich allen Rechtsreferendar:innen für die Arbeit und den Einsatz während der Corona-Pandemie danken.
Vielen Dank für die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung zur Entlastung der Staatsanwaltschaften und die Übernahme der Protokolldienste zur Entlastung der Gerichte.
Aber eigentlich bedarf es keines Dankes, schließlich lernen wir ja was dabei.

So wie alle anderen Auszubildenden in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis auch.
Da stellt sich die Frage, wieso solllen sie anders behandelt werden? Einen sachlichen Grund suche ich noch.

Es ist frustrierend und einfach nicht einzusehen.
Die Sonderzahlung soll die Widrigkeiten der Pandemie zumindest etwas abfedern. Was führt zu der Annahme, dass Rechtsreferendar:innen nicht genauso von der Pandemie betroffen sein sollen?

Vielen Dank an "the Länd" für die Wertschätzung "aller" Auszubildenden (ausgenommen die Rechtsreferendar:innen).

108. Kommentar von :Rechtsreferendarin

ungerechte Ungleichbehandlung der Rechtsreferendare

Auch RechtsreferendarInnen sollten in den Genuss der Sonderzahlung kommen!

Scheinbar will das Land Baden-Württemberg gar keine motivierten junge JuristInnen mehr für das Referendariat gewinnen, sonst würde man Ihnen wohl Wertschätzung für ihre Arbeit und ihren Einsatz entgegenbringen.


107. Kommentar von :ohne Name 31587

Wen interessieren schon RRefs?!

Referendare nicht unter die Regelung fassen zu wollen, ist eine Frechheit. Wir sind wie jeder andere Azubi von Corona betroffen, kriegen u. a. qualitativ minderwertige improvisierte Online-Lehre und mussten bspw im Sitzungsdienst erhebliche Gesundheitsrisiken auf uns nehmen - ob wir wollten oder nicht! Für Leute mit abgeschlossenem Hochschulstudium

Referendare nicht unter die Regelung fassen zu wollen, ist eine Frechheit. Wir sind wie jeder andere Azubi von Corona betroffen, kriegen u. a. qualitativ minderwertige improvisierte Online-Lehre und mussten bspw im Sitzungsdienst erhebliche Gesundheitsrisiken auf uns nehmen - ob wir wollten oder nicht! Für Leute mit abgeschlossenem Hochschulstudium nur eine Unterhaltsbeihilfe zu zahlen, ist ohnehin schon traurig. Uns auch noch von Boni mit fadenscheinigen Ausreden ausschließen zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus. Unter solchen Bedingungen ist die Justiz BW für mich als potentiellee Arbeitgeber gestorben.

106. Kommentar von :ohne Name 31504

Keinerlei Wertschätzung/Fürsorge für RRefs

Die Entscheidung, Rechtsreferendare von der Corona-Sonderzahlung auszunehmen, reiht sich ein in das allgemein sehr traurige Bild der Behandlung durch das Land. Bei Impfaktionen oder Testmöglichkeiten wurden wir nicht berücksichtigt und auch Masken gibt es erst seit kurzem und das trotz unverminderter Einteilung zu Protokoll- oder Sitzungsdiensten.

Die Entscheidung, Rechtsreferendare von der Corona-Sonderzahlung auszunehmen, reiht sich ein in das allgemein sehr traurige Bild der Behandlung durch das Land. Bei Impfaktionen oder Testmöglichkeiten wurden wir nicht berücksichtigt und auch Masken gibt es erst seit kurzem und das trotz unverminderter Einteilung zu Protokoll- oder Sitzungsdiensten.

Geschlossene Bibliotheken und höhere Kosten für Strom und Literatur im Home-Office hätten eine Sonderzahlung für Rechstreferendare gerechtfertigt. Durch die Ungleichbehandlung im Vergleich zu praktisch allen anderen Beschäftigten des Landes, verfestigt sich zudem der Eindruck, wir seien dem Land bestenfalls egal.

Floskeln, man stehe im „Kampf um die besten Köpfe“, die man für den Staatsdienst gewinnen wolle, wirken da nur noch wie Hohn!

105. Kommentar von :ohne Name 31428

Referendare hängen gelassen

Es ist unverständlich, uns Referendare so hängen zu lassen. Unsere Ausbildung leidet ohnehin schon unter der aktuellen Situation: Online-Vorlesungen sind keine Notlösung mehr, sondern die Regel. Diverse Angebote wurden komplett gestrichen. Das zusätzliche Geld hätten wir gut in Form von Bildungsmaterialien wie Skripte oder private Kurse in unsere

Es ist unverständlich, uns Referendare so hängen zu lassen.
Unsere Ausbildung leidet ohnehin schon unter der aktuellen Situation: Online-Vorlesungen sind keine Notlösung mehr, sondern die Regel. Diverse Angebote wurden komplett gestrichen. Das zusätzliche Geld hätten wir gut in Form von Bildungsmaterialien wie Skripte oder private Kurse in unsere Ausbildung investieren können. Trotz Corona haben wir natürlich unsere Protokoll- und Sitzungsdienste gewissenhaft wie immer in Präsenz geleistet.

Dennoch wird von uns die gleiche Leistung und das gleiche Engagement verlangt.

Auch für Referendare steigen die Lebenshaltungskosten, darunter natürlich auch der Strom im Homeoffice.

Das Land Baden-Württemberg sollte ein Interesse daran haben, seinen Nachwuchs zu fördern, zumal diese Art der Wertschätzung einen Vorgeschmack auf den höheren Dienst in der Justiz vermittelt.

104. Kommentar von :ohne Name 31460

Sonderzahlung

Es ist nicht ersichtlich, weshalb Rechtsreferendare*innen von der Sonderzahlung ausgeschlossen werden sollen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Ausbildungen sind von der Sonderzahlung erfasst. Hier bleibt kein Auslegungsspielraum. Mangels Präsenzveranstaltungen und den stattfindenden

Es ist nicht ersichtlich, weshalb Rechtsreferendare*innen von der Sonderzahlung ausgeschlossen werden sollen.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Ausbildungen sind von der Sonderzahlung erfasst. Hier bleibt kein Auslegungsspielraum.
Mangels Präsenzveranstaltungen und den stattfindenden Online-Veranstaltungen fallen nicht nur zusätzliche Stromkosten an, sondern die gesamten Unterlagen müssen auf eigene Kosten in nicht unerheblichem Umfang ausgedruckt werden.
Das Referendariat ist unter Corona-Verhältnissen ohnehin schon sehr belastend. Dass man zusätzlich mit Mehrkosten belastet wird, indem ein Ausschluss von der Sonderzahlung erfolgt, ist empörend und in keinerlei Hinsicht vertretbar.
Daher der Appell, dass auch an Rechtsreferendare*innen die einmalige Sonderzahlung als Entschädigungsausgleichzahlung bewilligt wird.

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