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Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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103. Kommentar von :ohne Name 31549

Nachwuchs interessiert das Land nicht

Offenbar ist es schon heute so, dass gut ausgebildete Juristen nicht mehr in den baden-württembergischen Ministerien arbeiten. Ein guter Jurist würde erkennen, dass das alles eine fadenscheinige Ausrede ist und die Unterhaltsbeihilfe keine abschließend Regel darstellt. Und ein guter Jurist wird seine Lehren aus dieser Ungleichbehandlung ziehen und

Offenbar ist es schon heute so, dass gut ausgebildete Juristen nicht mehr in den baden-württembergischen Ministerien arbeiten. Ein guter Jurist würde erkennen, dass das alles eine fadenscheinige Ausrede ist und die Unterhaltsbeihilfe keine abschließend Regel darstellt.
Und ein guter Jurist wird seine Lehren aus dieser Ungleichbehandlung ziehen und einen großen Bogen um den Staatsdienst beim Land Baden-Württemberg machen.

102. Kommentar von :ohne Name 31571

Völlig unverständlich

Ich kann mich meinen Vorredner:innen hier nur anschließen. Ich finde es völlig unverständlich, warum Rechtsreferendar:innen, welche von Corona genauso betroffen sind, wie alle anderen, nicht mit einbezogen werden sollen. Andere Auszubildende werden berücksichtigt, Referendar:innen jedoch nicht. Dabei heißt es in § 5 Abs. 1 JAG doch gerade, dass

Ich kann mich meinen Vorredner:innen hier nur anschließen. Ich finde es völlig unverständlich, warum Rechtsreferendar:innen, welche von Corona genauso betroffen sind, wie alle anderen, nicht mit einbezogen werden sollen. Andere Auszubildende werden berücksichtigt, Referendar:innen jedoch nicht. Dabei heißt es in § 5 Abs. 1 JAG doch gerade, dass Rechtsreferendar:innen sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Wo der Unterschied zu anderen Auszubildenden sein soll, erschließt sich mir nicht. Genauso kann ich aus den Regelungen zur Unterhaltsbeihilfe weder herauslesen, dass diese Regelungen abschließend sein sollen, noch dass eine Sonderzahlung ausgeschlossen ist. Auf mich macht es den Eindruck als würde die Entscheidung, Rechtsreferendar:innen nicht miteinzubeziehen, allein auf bloßer Willkür beruhen. Wenn man sich dann noch überlegt, dass die Qualität der Ausbildung bereits ohnehin sehr unter Corona leidet und darüber hinaus auch noch die Gebühr für den Verbesserungsversuch erheblich erhöht wird, während früheren Jahrgängen wegen Corona die Gebühr komplett erlassen wurde, wundert es mich nicht mehr, wenn viele der zukünftigen Volljuristen “the Länd” gänzlich von ihrer Liste potentieller Arbeitgeber streichen. Wirklich unfassbar schade, dass Rechtsreferendaren einfach keinerlei Wertschätzung entgegengebracht wird.

101. Kommentar von :ohne Name 31549

Für Werbekampagne 20 Millionen, für Referendar*innen 0 Euro

The Länd kann nicht so arm sein, wenn es für seine Werbekampagne The Länd 20 Millionen ausgeben kann. Wenn dann im Gegenzug der Referendar, dem 1150 Euro Gehalt zustehen, der an den Gerichtssitzungen teilnehmen muss und sich da dem Virus aussetzt ist wie Richter*innen, die Richter*innen 1300€ Prämie bekommen, der Referendar 0€ und der

The Länd kann nicht so arm sein, wenn es für seine Werbekampagne The Länd 20 Millionen ausgeben kann.
Wenn dann im Gegenzug der Referendar, dem 1150 Euro Gehalt zustehen, der an den Gerichtssitzungen teilnehmen muss und sich da dem Virus aussetzt ist wie Richter*innen, die Richter*innen 1300€ Prämie bekommen, der Referendar 0€ und der Lehramtsreferendar 650€ bei gleichzeitigem Beamtenstatus, dann läuft einiges schief. Wen wundert es noch wenn der Staat Nachwuchsprobleme hat?

100. Kommentar von :ohne Name 31542
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99. Kommentar von :ohne Name 31547

Ungleichbehandlung von Rechtsreferendaren ohne Rechtfertigung!

RechtsreferendarInnen müssen sich ebenfalls an die coronabedingte Umstände während des Referendariats anpassen und zugeteilte Aufgaben wahrnehmen. Die Pandemie stellt somit auch das Referendariat unter erschwerte Bedingungen. Warum Rechtsreferendare von der Coronaprämie ausgeschlossen werden sollen, erscheint nicht nur ungerechtfertigt, sondern

RechtsreferendarInnen müssen sich ebenfalls an die coronabedingte Umstände während des Referendariats anpassen und zugeteilte Aufgaben wahrnehmen. Die Pandemie stellt somit auch das Referendariat unter erschwerte Bedingungen. Warum Rechtsreferendare von der Coronaprämie ausgeschlossen werden sollen, erscheint nicht nur ungerechtfertigt, sondern auch willkürlich.
Einerseits Nachwuchsmangel im Staatsdienst und anderseits eine solche Behandlung von Rechtsreferendaren stoßen auf völliges Unverständnis.
Warum können andere Bundesländer ihren Rechtsreferendaren Wertschätzung entgegenbringen und diese in die Sonderzahlung einbeziehen und das Land Baden-Württemberg nicht?

98. Kommentar von :ohne Name 31552

Fehlender Wertschätzung

Wieso Referendare ausgenommen sind, ist absolut unverständlich. Die schlechte Ausbildung und die psychischen Probleme sind dann wohl die 'Sonderzahlung'.
Danke für nichts.

97. Kommentar von :ohne Name 31549

Rechtsreferendare sollten ebenfalls berücksichtigt werden

Ein Armutszeugnis vom Land Baden-Württemberg die Rechtsreferendare von der Sonderzahlung auszuschließen weil sie Unterhaltsbeihilfe erhalten. Die Referendare leben am Existenzminimum, bekommen keinerlei Arbeitsmittel und die gesetzliche Krankenversicherung darf man auch selbst zahlen. Als Dank hierfür wird man dann von der Sonderzahlung

Ein Armutszeugnis vom Land Baden-Württemberg die Rechtsreferendare von der Sonderzahlung auszuschließen weil sie Unterhaltsbeihilfe erhalten. Die Referendare leben am Existenzminimum, bekommen keinerlei Arbeitsmittel und die gesetzliche Krankenversicherung darf man auch selbst zahlen. Als Dank hierfür wird man dann von der Sonderzahlung ausgeschlossen, weil man ja nur Unterhaltsbeihilfe erhält ?!
In Niedersachsen, NRW und Hamburg geht es doch auch.
Die Referendare werden sich das merken, und sich ihre Arbeitgeber mit Bedacht aussuchen. Viele werden das Land nicht wählen.

96. Kommentar von :ohne Name 31527

Nachtrag: Kosten bei Einbeziehung der Referendar*innen

Im Schreiben von Herrn Kretschmann erwähnte er, die Prämie koste das Land eine Milliarde, wofür in den kommenden Haushalten vorgesorgt sei. Die Sonderzahlung beträfe maximal 2.400 Referendar*innen (alle, die seit Frühjahr 2020 angestellt sind; Zahl abgeleitet aus den Jahresberichten des LJPA,

Im Schreiben von Herrn Kretschmann erwähnte er, die Prämie koste das Land eine Milliarde, wofür in den kommenden Haushalten vorgesorgt sei.

Die Sonderzahlung beträfe maximal 2.400 Referendar*innen (alle, die seit Frühjahr 2020 angestellt sind; Zahl abgeleitet aus den Jahresberichten des LJPA, https://www.justiz-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Landesjustizpr%c3%bcfungsamt/Jahresberichte).

2.400 x 650 = 1.560.000.

Wir sprechen damit von 0,15 % des Gesamtbetrages.

95. Kommentar von :ohne Name 31542
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94. Kommentar von :ohne Name 31537

Corona-Sonderzahlung auch für RechtsreferanderInnen

Über die Sinnhaftigkeit der Corona-Sonderzahlung als solcher lässt sich natürlich streiten, aber über die Nichteinbeziehung von RechtsreferendarInnen dürfte es eigentlich keine zwei Meinungen geben. Wenn schon eine solche Sonderzahlung gewährt wird, dann sollte diese auch RechtsreferendarInnen gewährt werden. Die Begründung, dass im Rahmen der

Über die Sinnhaftigkeit der Corona-Sonderzahlung als solcher lässt sich natürlich streiten, aber über die Nichteinbeziehung von RechtsreferendarInnen dürfte es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
Wenn schon eine solche Sonderzahlung gewährt wird, dann sollte diese auch RechtsreferendarInnen gewährt werden. Die Begründung, dass im Rahmen der Verordnung zur Unterhaltsbeihilfe generell keine Sonderzahlungen an RechtsreferendarInnen vorgesehen sind, halte ich für eine vorgeschobene Begründung.
Die Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die jeder Person in allen Bereichen viel abverlangt hat und es immer noch tut. Als monetären Ausgleich für diese Umstände soll die Sonderzahlung dienen. Damit wird auf die Ausnahmesituation, in welcher wir uns befinden, reagiert. Unverständlich ist jedoch, warum bei RechtsreferendarInnen nicht reagiert werden kann. Liegt das wirklich am Können aufgrund der Verordnung zur Unterhaltsbeihilfe? Wohl eher am Wollen! Auch die Verordnung konnte eine solche Ausnahmesituation nicht "vorhersehen". Wenn gewollt gewesen wäre, die RechtsreferendarInnen einzubeziehen, hätte es eine Möglichkeit gegeben oder es wäre eine solche gefunden worden. An dieser Stelle bleibt also nur die Vermutung, dass der Finanzhaushalt nicht weiter belastet werden sollte - was grundsätzlich meiner Meinung nach auch durchaus sinnvoll ist. Allerdings sind für mich keine sachlichen Gründe dafür ersichtlich, genau an der Stelle der RechtsreferendarInnen den "Schlussstrich" zu ziehen. So hinterlässt diese Entscheidung nur den Eindruck der Geringschätzung...

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