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Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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83. Kommentar von :ohne Name 31485
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82. Kommentar von :ohne Name 31488

Referendare einbeziehen

Es ist sehr enttäuschend, dass Referendare nicht einbezogen werden. Die Ausbildung leidet sicherlich, wie jede andere Ausbildung während der Corona-Pandemie durch ausfallenden Unterricht, fehlende Präsenztermine und weniger Chancen auf Nebenjobs. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass manch andere Bundesländer mehr Wertschätzung für ihre

Es ist sehr enttäuschend, dass Referendare nicht einbezogen werden.
Die Ausbildung leidet sicherlich, wie jede andere Ausbildung während der Corona-Pandemie durch ausfallenden Unterricht, fehlende Präsenztermine und weniger Chancen auf Nebenjobs.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass manch andere Bundesländer mehr Wertschätzung für ihre Referendare zeigen und den Bonus ausbezahlen.

81. Kommentar von :ohne Name 31487

Ref:Innen, die billigste Arbeitskraft in „the Länd“

Dass Referendar:innen bei der Debatte um eine Sonderzahlung außen vor gelassen werden sollen, ist mal wieder bezeichnend und für sich selbst sprechend: Während andere Bundesländer sofort auf die Pandemie reagierten - sei es mit Extra-Repetitorien, um den Nachteil des miserablen Online-Unterrichts auszugleichen oder einer Befreiung der Gebühren für

Dass Referendar:innen bei der Debatte um eine Sonderzahlung außen vor gelassen werden sollen, ist mal wieder bezeichnend und für sich selbst sprechend: Während andere Bundesländer sofort auf die Pandemie reagierten - sei es mit Extra-Repetitorien, um den Nachteil des miserablen Online-Unterrichts auszugleichen oder einer Befreiung der Gebühren für den Verbesserungsversuch des schriftlichen Examens; wir hängen in BW mit ALLEM hinterher und das ist insbesondere für all diejenigen unter uns, die nicht aus einem abgesicherten Akademiker-Haushalt stammen und sich für die Bereitstellung der Lehrmaterialien, aktuellen Gesetzen, Repetitorien bis zu Kaiserkursen mit jedem Cent selbst finanzieren müssen ein großartiger Witz mit 1150€ über die Runden zu kommen. Hierdurch wird einmal mehr unterstrichen, wen es am Ende der Entscheidungskette härter treffen wird, als andere - nämlich va diejenigen, die ihr sonst so gerne als euer Diversitäts-Aushängeschild benutzt.

80. Kommentar von :ohne Name 31491

Große Enttäuschung für Referendar:innen

Dass sich viele Referendar:innen schon zuvor im Rahmen der Pandemie allein gelassen gefühlt haben, ist nichts Neues: kein Zugang zu Bibliotheken, technisch unzureichend umgesetzter Online-Unterricht, die mentale und finanzielle Mehrbelastung, die mit dem Home-Office einhergeht (und mit der ohnehin schon sehr knapp bemessenen Unterhaltsbeihilfe für

Dass sich viele Referendar:innen schon zuvor im Rahmen der Pandemie allein gelassen gefühlt haben, ist nichts Neues: kein Zugang zu Bibliotheken, technisch unzureichend umgesetzter Online-Unterricht, die mentale und finanzielle Mehrbelastung, die mit dem Home-Office einhergeht (und mit der ohnehin schon sehr knapp bemessenen Unterhaltsbeihilfe für viele ein ernstes Problem darstellt). Es ist abzusehen, dass sich diese widrigen Umstände in unserer Ausbildung und in den Examina niederschlagen werden.

Dass Referendar:innen nun noch nicht einmal als Ausgleich in den Genuss einer einmaligen Sonderzahlung kommen sollen, ist nur ein weiterer Schlag ins Gesicht durch Arbeitgeber und Ausbildungsträger Baden-Württemberg. Die geringe Wertschätzung, die einem als Referendar:in entgegengebracht wird, steht in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die diese Ausbildung an einen stellt. Diese Entscheidung ist eine Enttäuschung; es kann einen anhand dieser Geringschätzung nicht verwundern, wenn der Justiz im Land der Nachwuchs ausgeht.

79. Kommentar von :ohne Name 31475

Und wieder einmal zeigt sich, der Ref ist der Bodensatz des ÖR-Dienstes

Die Entscheidung, dass Refs keine Corona-Sonderzahlungen bekommen ist eine bodenlose Frechheit. Aber nach den letzten 2 Jahren wundert mich eigentlich nichts mehr. Schließlich bekommt man fast nirgends eine Ausbildung wie in BW, bei der man eigentlich jeden Tag so schön vermittelt bekommt, wie egal und unwichtig man dem Land und potentiellem

Die Entscheidung, dass Refs keine Corona-Sonderzahlungen bekommen ist eine bodenlose Frechheit.

Aber nach den letzten 2 Jahren wundert mich eigentlich nichts mehr. Schließlich bekommt man fast nirgends eine Ausbildung wie in BW, bei der man eigentlich jeden Tag so schön vermittelt bekommt, wie egal und unwichtig man dem Land und potentiellem Arbeitgeber ist. Da passt diese Entscheidung doch voll ins Bild.

Habe mehrere Bekannte, die dieses Jahr 1. Examen schreiben und zurück in die Heimat BW kommen wollten fürs Ref. Ich werde wärmstens davon abraten.

78. Kommentar von :ohne Name 31475
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77. Kommentar von :ohne Name 31462

Hohes Pensum, geringer Lohn, keine Wertschätzung

Wie die anderen Kommentator*innen bin ich gelinde gesagt überrascht über die Entscheidung, Rechtsreferendar*innen bei einer Coronasonderzahlung nicht zu berücksichtigen. Zum einen kann ich keine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung zu anderen, sich in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen befindenden Personengruppen erkennen.

Wie die anderen Kommentator*innen bin ich gelinde gesagt überrascht über die Entscheidung, Rechtsreferendar*innen bei einer Coronasonderzahlung nicht zu berücksichtigen.



Zum einen kann ich keine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung zu anderen, sich in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen befindenden Personengruppen erkennen.



Zum anderen steht diese Entscheidung, Rechtsreferendar*innen nicht zu berücksichtigen, fast schon in diametralem Gegensatz zu der Werbekampagne für den Staatsdienst, die mir in fast jeder bisherigen Station, sei es bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft oder auch in den Landgerichts-AGs begegnet ist. Etliche Male wurde uns ans Herz gelegt, sich mit einer Laufbahn im Staatsdienst zu beschäftigen. Wäre eine Berücksichtigung der Referendar*innen nicht die ideale Gelegenheit gewesen, Wertschätzung auszudrücken und den künftigen Volljurist*innen zu zeigen, dass sie nicht nur bei unliebsame Aufgaben wie Sitzungsdienste an weit entfernten Amtsgerichten als wertvolles Mitglied des Justizapparates gesehen werden?



Auch ich möchte auf die nicht unerheblichen Einschränkungen hinweisen, die die Referendar*innen aufgrund der Pandemie in Kauf nehmen mussten: Online-Unterricht, mit bisweilen großen inhaltlichen und technischen Mängeln, keine oder eingeschränkte Nutzbarkeit der Bibliotheken, Entfall relevanter praktischer Veranstaltungen z.B. die Begleitung einer Polizeistreife, finanzielle und mentale Belastungen durch Home-Office.



Insgesamt bleibt nur der Appell, dieses Anliegen der Referendar*innen ernst zu nehmen. Dies dürfte hinsichtlich des Personalmangels im Staatsdienst auch im Interesse des Landes Baden-Württemberg sein. Andere Bundesländer haben den Stellenwert der Referendar*innen in der Ausbildung und ihr Potential nach dem 2. Staatsexamen erkannt.



Eine Rechtsreferendarin

76. Kommentar von :ohne Name 31474

Rechtsreferendare für den Staat nichts wert?

Es ist bedauernswert wie das Land Baden-Württemberg mit seinen Rechtsreferendaren umgeht. Nach einem so langen Studium und der Pflicht zu einem 2. Staatsexamen, wenn man als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt tätig sein möchte, wäre zu erwarten, dass Rechtsreferendare fair entlohnt werden und auch an Sonderzahlung wie einem Coronabonus

Es ist bedauernswert wie das Land Baden-Württemberg mit seinen Rechtsreferendaren umgeht. Nach einem so langen Studium und der Pflicht zu einem 2. Staatsexamen, wenn man als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt tätig sein möchte, wäre zu erwarten, dass Rechtsreferendare fair entlohnt werden und auch an Sonderzahlung wie einem Coronabonus beteiligt werden. Das viele Rechtsreferendare im Anschluss Anwälte werden und somit nicht beim Staat angestellt werden darf nicht gelten, da die Rechtsanwälte unabdingbar für einen funktionierenden Rechtsstaat sind.

75. Kommentar von :ohne Name 31462
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74. Kommentar von :ohne Name 31450

Rechtsreferendare berücksichtigen

Niedersachsen, Hamburg, NRW, Berlin... dort werden Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung berücksichtigt und dort hat man anerkannt, dass auch Rechtsrerferendare massiv unter der Pandemie leiden. BaWü steht im ständigen Vergleich mit anderen Bundesländern, warum jetzt ohne erkennbaren sachlichen Grund abweichen? Aus Geiz? Nur weil wir

Niedersachsen, Hamburg, NRW, Berlin... dort werden Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung berücksichtigt und dort hat man anerkannt, dass auch Rechtsrerferendare massiv unter der Pandemie leiden. BaWü steht im ständigen Vergleich mit anderen Bundesländern, warum jetzt ohne erkennbaren sachlichen Grund abweichen? Aus Geiz? Nur weil wir Rechtsreferendare zahlenmäßig im Land nicht so viele sind, ist es noch lange nicht rechtmäßig uns zu übergehen.. SONDERzahlungen müssen auch an Rechtsreferendare einmalig auszahlbar sein.

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