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Änderung des Landesbeamtengesetzes

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, zur weiteren nachhaltigen Stärkung des großen Vertrauens der Bürgerschaft in die Polizei eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in sogenannten stehenden geschlossenen Einheiten einzuführen. Stehende geschlossene Einheiten sind bei den Bereitschaftspolizeidirektionen des Polizeipräsidiums Einsatz (Standorte Bruchsal und Göppingen) sowie den Einsatzhundertschaften der regionalen Polizeipräsidien Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe ansässig. Diese werden insbesondere bei der Bewältigung von Versammlungslagen, risikobehafteten Fußballeinsätzen oder anderen kritischen Lagen, auch bundesweit, eingesetzt, für die sie speziell ausgebildet sind. Bei Großlagen dieser Art können die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch die zu tragende Ausrüstung schwerer zu unterscheiden sein.

Durch die individuelle anonyme Kennzeichnung wird eine Zuordnung einfacher als bisher, beispielsweise um Vorwürfe aufklären und gegebenenfalls entkräften zu können. Gleichzeitig werden die rechtmäßig handelnden Polizeikräfte vor falschen Anschuldigungen geschützt.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der rund 1.640 Einsatzkräften, bei denen die individuelle anonymisierte Kennzeichnung zur Anwendung kommt, wird ebenfalls gewahrt. Die individuellen Kennzeichnungen werden pseudonymisiert, zum Beispiel in Form von einmalig vergebenen Buchstaben- und Ziffernkombinationen. Anders als zum Beispiel ein Namensschild ermöglicht die Kennzeichnung Außenstehenden demnach keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Person. Es wird klargestellt, dass die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der individuellen Kennzeichnung nur genutzt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass beim Einsatz eine strafbare Handlung oder eine nicht unerhebliche Dienstpflichtverletzung begangen wurde und die Identifizierung der Beamtin oder des Beamten auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist zudem eine Löschfrist von sechs Monaten vorgesehen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. Januar 2023 kommentieren.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :ohne Name 5894

Regelung nicht ausreichend

Die Regelung ist ein guter Anfang, aber nicht ausreichend. Der Gesetzgeber muss klar regeln, dass Polizeibeamte in Uniform immer gekennzeichnet sein müssen. Dies muss unabhängig davon gelten, in welcher Organisationsform sie eingesetzt werden (der Entwurf spricht nur von "stehenden, geschlossenen Einheiten"). Nichts anderes kann für im Internet

Die Regelung ist ein guter Anfang, aber nicht ausreichend.

Der Gesetzgeber muss klar regeln, dass Polizeibeamte in Uniform immer gekennzeichnet sein müssen. Dies muss unabhängig davon gelten, in welcher Organisationsform sie eingesetzt werden (der Entwurf spricht nur von "stehenden, geschlossenen Einheiten"). Nichts anderes kann für im Internet agierende Polizeibeamte gelten (z. B. auf Twitter).

Auch MEK- und SEK-Beamte müssen im Nachhinein identifizierbar sein.
Verdeckt agierende Polizeibeamte müssten sich spätestens dann kennzeichnen, wenn sie sich als Polizeibeamte zu erkennen geben.
Die nähere Ausgestaltung über den Inhalt und den Umfang ist nicht dem Innenministerium zu überlassen, sondern so wie oben beschrieben durch den Gesetzgeber vorzugeben.

Weiterhin bedarf es Konsequenzen für Beamte, die die Regelung nicht einhalten sowie deren Vorgesetzten, wenn sie nicht auf die Einhaltung der Regelung achten.

10. Kommentar von :Falcon B.

Nur noch mehr Verunsicherung

Warum wird es der Polizei noch schwerer gemacht? Die Beamten im Einsatz haben ohnehin kaum noch die Autorität, die sie haben müssten, um sich gegen die diversen Angriffe von ziviler Seite zu wehren. Damit wird ihnen doch nur noch mehr Vertrauen entzogen, das die vorgesetzten Dienststellen eigentlich haben müssten. Schade, statt dass der Dienstherr

Warum wird es der Polizei noch schwerer gemacht? Die Beamten im Einsatz haben ohnehin kaum noch die Autorität, die sie haben müssten, um sich gegen die diversen Angriffe von ziviler Seite zu wehren. Damit wird ihnen doch nur noch mehr Vertrauen entzogen, das die vorgesetzten Dienststellen eigentlich haben müssten. Schade, statt dass der Dienstherr sich schützend vor die einzelnen Beamten stellt, gibt er den ständigen Nörglern und Angreifenden Recht. Wer sorgt denn für den einzelnen Polizisten für Transparenz und Gerechtigkeit, wenn er von einem anonymen oder maskierten Mob angegriffen und ggf. verletzt wird? Gibt es für Demonstranten auch Identifikationsnummern, die auf den Polizeivideos für Klarheit sorgen? Wohl kaum.

9. Kommentar von :Ohne Name

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen

Ich würde die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht sehr begrüßen. Etliche Bundesländer und auch andere europäische Länder haben die Kennzeichnungspflicht schon, und die Befürchtungen einer erhöhten Gefährdung der Beamt*innen haben sich nicht bewahrheitet. Auch ein generelles Misstrauensvotum gegen die Polizei kann ich nicht

Ich würde die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht sehr begrüßen. Etliche Bundesländer und auch andere europäische Länder haben die Kennzeichnungspflicht schon, und die Befürchtungen einer erhöhten Gefährdung der Beamt*innen haben sich nicht bewahrheitet. Auch ein generelles Misstrauensvotum gegen die Polizei kann ich nicht erkennen. Es ist wichtig, Fälle von rechtswidrigem Verhalten aufklären zu können, insbesondere, wenn es um den Verdacht mutmaßlich rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen geht. Wenn dies nicht möglich ist, weil Verantwortliche nicht ermittelt werden können, läuft der Schutz der Menschenrechte der Betroffenen ins Leere. Es ist daher aus meiner Sicht überfällig, dass auch Baden-Württemberg diesen Schritt geht.

8. Kommentar von :ohne Name 47179

Was spricht gg das Kennzeichnen?

Polizisten können doch auch jederzeit (teils recht willkürlich) nach den Personalien von Bürgern fragen...ich finde es nur legitim, wenn der Bürger auch erfahren/sehen kann, mit wem er es in dem Moment zu tun hat.

7. Kommentar von :ohne Name 4740

Individuelle Kennzeichnung Polizei

Diese neue Regelung ist gut und richtig. Allerdings greift sie m. E. zu kurz, denn es sollte nicht nur die besonderen Einsatzkräfte sondern die gesamte uniformierte Polizei gekennzeichnet sein.

Walter Graf

6. Kommentar von :Step0702

Befürwortung der Kennzeichnung

Eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizeibeamten befürworte ich aus folgenden Gründen: - zu unrecht erhobene Anschuldigungen ggü. einzelnen Polizeibeamten, die aufgrund ihrer Ausrüstung nicht von eingesetzten Kollegen unterschieden werden können, könnten entkräftet werden. - Beamte, die ihre Dienstpflicht verletzten, könnten durch die

Eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizeibeamten befürworte ich aus folgenden Gründen:

- zu unrecht erhobene Anschuldigungen ggü. einzelnen Polizeibeamten, die aufgrund ihrer Ausrüstung nicht von eingesetzten Kollegen unterschieden werden können, könnten entkräftet werden.

- Beamte, die ihre Dienstpflicht verletzten, könnten durch die Kennzeichnung benannt und angezeigt werden. Ein Generalverdacht ggü. "der Polizei" stünde nicht länger im Raume.

- in einer Demokratie sollten mutmaßliche polizeiliche Dienstpflicht-Verletzungen disziplinarrechtlich oder gerichtlich prüfbar sein. Eine pseudonymisierte Kennzeichnung unterstreicht diese Überprüfbarkeit.

Die Argumentation meiner Vorredner, der Schutz der Persönlichkeit von Polizeibeamten sei durch die geplante Kennzeichnung nicht mehr gewährleistet, kann ich entkräften: Pseudonymisierungen sind bereits Maßnahmen des Datenschutzes. Die Entschlüsselung dieser Kennzeichnungen obläge ausschließlich ermittelnden Behörden.

5. Kommentar von :ohne Name 45424

Kennzeichnung strikt Nein

Abgesehen davon, dass IM Strobl die schon einmal diskutierte Kennzeichnungspflicht abgelehnt hatte und jetzt aus politischen Gründen vor den Grünen kuscht, ist das ganze Gesetz kein Vertrauensgewinn sondern bei den Polizeibeamten ein enormer Vertrauensverlust in die Politik, die anscheinend nicht mehr hinter der Polizei steht, sondern nur noch

Abgesehen davon, dass IM Strobl die schon einmal diskutierte Kennzeichnungspflicht abgelehnt hatte und jetzt aus politischen Gründen vor den Grünen kuscht, ist das ganze Gesetz kein Vertrauensgewinn sondern bei den Polizeibeamten ein enormer Vertrauensverlust in die Politik, die anscheinend nicht mehr hinter der Polizei steht, sondern nur noch hinter grün/linken Gruppen. Gerade die CDU sollte Abstand nehmen (siehe oben). Von Verrat will ich noch nicht sprechen, aber nah dran.

(Die Polizei ist allerdings sowieso schon abgewirtschaftet und der Frust enorm).

Zudem kommt man sich als "Nummer" wie im 3. Reich vor.

Wo kommen wir hin, Gestzeshüter zu kennzeichnen, aber gleiches nicht von den Demonstranten zu verlangen, z.B. dem schwarzen Block???
Was war in Hamburg, wo Sträftater Steine von Dächern aud Polizeibeamte warfen??

Daher Nein zur Kennzeichnung!
Das hat dir Polizei nicht verdient und nicht nötig!

4. Kommentar von :ohne Name 3044

Kennzeichnungspflicht ja

Ich bin für eine Kennzeichnungspflicht der Polizei, jeder Mensch der eine Straftat begeht sollte natürlich auch dafür gerade stehen und auch die Polizei muss sich im angemessenen Rahmen bewegen. Jedoch ist es leider so, dass etwaige Randalierer oder Straftäter aus Demonstrationen heraus auch nicht gekennzeichnet sind. Daher sollte im gleichen Zug

Ich bin für eine Kennzeichnungspflicht der Polizei, jeder Mensch der eine Straftat begeht sollte natürlich auch dafür gerade stehen und auch die Polizei muss sich im angemessenen Rahmen bewegen. Jedoch ist es leider so, dass etwaige Randalierer oder Straftäter aus Demonstrationen heraus auch nicht gekennzeichnet sind. Daher sollte im gleichen Zug die Befugnis und die erlaubte Härte der Polizei erweitert werden. Das Gewaltmonopol sollte in ihren Händen liegen. Schwierig natürlich das immer an die aktuelle Situation anzupassen.

3. Kommentar von :SB

Ist das so praktikabel?

Beim Lesen fällt mir auf: Für Näharbeiten werden 135.000 € angesetzt. Es gibt aber auch Situationen, in denen der Einsatz ohne Kennzeichnung erfolgen soll. Werden dann die Abzeichen vorher wieder abgetrennt oder haben die Einsatzkräfte eine doppelte Ausrüstung ? Scheint nicht ganz zu Ende gedacht. Und dann das Wichtigste: Anonymität. Es wird eine

Beim Lesen fällt mir auf: Für Näharbeiten werden 135.000 € angesetzt. Es gibt aber auch Situationen, in denen der Einsatz ohne Kennzeichnung erfolgen soll. Werden dann die Abzeichen vorher wieder abgetrennt oder haben die Einsatzkräfte eine doppelte Ausrüstung ? Scheint nicht ganz zu Ende gedacht. Und dann das Wichtigste: Anonymität. Es wird eine Verknüpfung geben müssen zwischen der Nummer und der echten Person. Da einfach lapidar zu sagen, muss geregelt sein ist ziemlich schwach. Das ist essentiell, sonst kann jeder Troll oder Nerd die persönlichen Daten einer Einsatzkraft ermitteln. Solange dies nicht 100% sichergestellt ist, ist diese Maßnahme kontraproduktiv und darf nicht in Betrieb gehen. So wichtig die Rückverfolgbarkeit bei nicht gesetzeskonformen Handlungen ist, noch wichtiger ist der Schutz der Rechte der Einsatzkräfte.

2. Kommentar von :Fringz

Kennzeichnungspflicht

Ich bin für eine Kennzeichnung. Gerade während Corona und den dazugehörigen Demonstrationen, haben ein paar Polizeibeamte gemeint, sie müssen maßlos über die Strenge schlagen. Meist verläuft sich hier die Verfolgung dieser im Sand, da sie von den Kollegen gedeckt werden und so keine Aufklärung stattfinden kann, da diese nicht den Mut haben, den

Ich bin für eine Kennzeichnung. Gerade während Corona und den dazugehörigen Demonstrationen, haben ein paar Polizeibeamte gemeint, sie müssen maßlos über die Strenge schlagen. Meist verläuft sich hier die Verfolgung dieser im Sand, da sie von den Kollegen gedeckt werden und so keine Aufklärung stattfinden kann, da diese nicht den Mut haben, den Namen des Kollegen mitzuteilen. Mit der Kennzeichnung hat man wenigstens die Möglichkeit den Namen dann während dem Verfahren in Erfahrung zu bringen.

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