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Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.

Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe (PBEinfG) (PDF)

Kommentare : zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

18. Kommentar von :ohne Name 38207

Zweifel an verletzter Fürsorgepflicht irrsinnig

Hier werden scheinbar negative Kommentare von PKV-Vertretern geschrieben. Anders kann man sich das nicht erklären. Beamte werden praktisch gezwungen in die PKV zu gehen. Dabei ist der PKV Beitrag gerade für Berufsanfänger im mittleren Dienst unverhältnismäßig hoch. Bei mir waren es damals 11% des ohnehin niedrigen Bruttogehalts. (Die GKV

Hier werden scheinbar negative Kommentare von PKV-Vertretern geschrieben.
Anders kann man sich das nicht erklären.

Beamte werden praktisch gezwungen in die PKV zu gehen. Dabei ist der PKV Beitrag gerade für Berufsanfänger im mittleren Dienst unverhältnismäßig hoch. Bei mir waren es damals 11% des ohnehin niedrigen Bruttogehalts. (Die GKV verlang Stand heute 7,3%)

Schon damals habe ich mich gefragt wie diese Ungerechtigkeit einer Fürsorgepflicht gerecht werden soll.

Heute stellen sich mir noch andere Fragen. Als Beamtin in Elternzeit muss der PKV Beitrag in voller Höhe weiter getragen werden. Wäre ich in der GKV hätte ich keine Kosten, da eine Familienversicherung über den Ehepartner möglich ist. Selbst als Beamter in Teilzeit ist es schwierig den vollen PKV Beitrag zu zahlen, wenn er dann evtl. 30% des Bruttos ausmacht. Das ist langfristig untragbar. Unter diesen Regelungen leiden die niedrigeren Besoldungsgruppen besonders. Wo bleibt hier die Fürsorge des Staats?

Deshalb bin ich für eine komplette Öffnung in die GKV für Beamte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Ganz einfach so sollte es sein!
Langfristig würde ich auch die Abschaffung der PKV begrüßen. Scheinbar ist allen Menschen hier nicht klar, dass die PKVs teilweise sogar an der Börse agieren und mit dem System eine Umschichtung von unten nach oben (Arm wird ärmer und Reich wird reicher) stattfndet. Das muss vom Staat unterbunden werden. Wenn alle in die GKV einzahlen fehlt kein Geld! Es landet nur in anderen Töpfen! Wenn es keine Beitragsbemessungsgrenze mehr gäbe wäre sogar deutlich mehr Geld vorhanden! Ich frage mich was spricht dagegen? Warum ist unser System noch nicht so? Das sollten sich alle Fragen!
Tatsache ist, dass sie gut verdienen Politiker natürlich selbst vom aktuellen PKV System profitieren und teilweise auch korrupt sind. Das ist der einzige Grund, warum so lange kein Schritt in Richtung pauschale Beihilfe getan wurde.

Mich freut dieser erste Schritt sehr. Ich hoffe es folgen noch viele weitere!

17. Kommentar von :ohne Name 38207

Leider nur ein halbes Gesetz

Mir fehlt im Gesetz der Passus über den Wechsel von PKV zu GKV für Bestandsbeamte. Ich habe selbst zwar keine finanziellen Vorteile von einem Wechsel von PKV zu GKV, aber möchte gerne das System GKV unterstützen. Da ich im Januar 23 bereits fast 5 Jahre in der PKV bin, ist mir mit aktueller Gesetzeslage kein Wechsel zur GKV möglich. Ich hoffe

Mir fehlt im Gesetz der Passus über den Wechsel von PKV zu GKV für Bestandsbeamte.

Ich habe selbst zwar keine finanziellen Vorteile von einem Wechsel von PKV zu GKV, aber möchte gerne das System GKV unterstützen. Da ich im Januar 23 bereits fast 5 Jahre in der PKV bin, ist mir mit aktueller Gesetzeslage kein Wechsel zur GKV möglich. Ich hoffe das ändert sich. Gerne auch durch eine Bürgerversicherung. Durch die Beamtenbünde wird gerne so getan, als gebe es daran kein Interesse und wäre gar etwas schlimmes, aber es gibt genug Unterstützung von Beamten.
Mir scheint der Beamtenbund spricht nur für Beamte im höheren Dienst.

Ich selbst wurde vor 5 Jahren in A6 eingestellt und wollte gesetzlich versichert bleiben. Nach einem halben Jahr konnte ich die Kosten nur leider nicht mehr tragen, da mir im teuren Stuttgart nur knapp 1500€ zum Leben und wohnen blieben. Deshalb wechselte gezwungenermaßen zur PKV. Aufgrund meines damals schon "hohen Alters" als Quereinsteiger (23) und meiner "schlimmen Vorerkrankung" (Heuschnupfen) ist mein PKV Beitrag deutlich höher als die durchschnittlichen 200€, die hier jemand erwähnte. Ich zahle zwischenzeitlich 300€. Aber spare damit immer noch genug im Vergleich zu den 100% GKV Kosten. Dank Besoldungsanhebung im Dezember würde ich 2023 vorraussichtlich ähnlich viel an hälftigen GKV Kosten zahlen, aber kann leider nicht mehr zurückwechseln. Das finde ich sehr schade.

Es wäre super wenn für solche Fälle ein Passus im neuen Gesetz geschaffen würde, der einen einmaligen Wechsel zur GKV für alle Bestandsbeamte ermöglicht. Meinetwegen auch nur bis zu einem gewissen Alter.

16. Kommentar von :ohne Name 38418

Absolute Zustimmung!! Ich warte schon lange darauf.

Die Einführung der pauschalen Beihilfe ist längst überfällig. Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder aus Solidarität in der GKV verbleiben, werden doppelt gestraft, da sie den vollen Beitrag für die Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen müssen. Zu meiner Situation: Im Jahr 2016 trat ich meine erste Stelle als Lehrerin an.

Die Einführung der pauschalen Beihilfe ist längst überfällig. Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder aus Solidarität in der GKV verbleiben, werden doppelt gestraft, da sie den vollen Beitrag für die Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen müssen.

Zu meiner Situation: Im Jahr 2016 trat ich meine erste Stelle als Lehrerin an. Aufgrund des Lehrermangels war ich von Anfang an sehr gefordert, arbeitete am Wochenende und kam deutlich an meine Belastungsgrenze. Aufgrund einer Vorerkrankung nahm mich die PKV nicht auf. Ich musste monatlich ca. 700€ Beitrag an die GKV leisten. Mein Nettogehalt betrug ca. 2700€. Mit Abzug des Krankenversicherungsbeitrages blieben mir ca. 2000€ zum Leben. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung ärgerte mich das doppelt.
Mittlerweile bin ich Mutter eines Sohnes uns arbeitet nur noch Teilzeit. Ich bin nicht motiviert mein Deputat weiter zu erhöhen. Erhöhe ich, erhöht sich gleichzeitig mein Beitrag an die GKV. Mit Einführung der pauschalen Beihilfe wäre ich wieder motiviert mehr zu arbeiten, da ich dann mehr von meinem Lohn hätte.
In Zeiten des Lehrermangels ist die Einführung der pauschalen Beihilfe extrem wichtig. Menschen, die in der GKV aufgrund einer Vorerkrankung sind, werden entlastet.
Auch für Quereinsteiger, die in Zeiten des Lehrermangels sehr wichtig sind, wäre es einfacher.
Sicherlich kommen anfangs mehr Kosten auf das Land zu. Aber auf lange Sicht gesehen, macht es Sinn. Wir brauchen mehr Menschen in der GKV!!! Die Mehrheit der Gutverdienenden sind selbstverständlich privat versichert. Wer zahlt denn noch ein in die GKV?

15. Kommentar von :J. Wegner

Mehrkosten für Beamte und Steuerzahler

Ich kann nur raten, die Finger von der pauschalen Beihilfe zu lassen. Zu viele Argumente sprechen dagegen. Zwei Beispiele: Junge Beamtinnen und Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden, zahlen im Laufe ihrer Karriere in aller Regel drauf: Ein Durchschnittsverdiener mit


Ich kann nur raten, die Finger von der pauschalen Beihilfe zu lassen. Zu viele Argumente sprechen dagegen. Zwei Beispiele:

Junge Beamtinnen und Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden, zahlen im Laufe ihrer Karriere in aller Regel drauf: Ein Durchschnittsverdiener mit knapp 39.000 Euro Jahresbrutto zahlt heute in der GKV rund 258 Euro im Monat aus eigener Tasche. Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze sind es sogar 384 Euro. Der Durchschnittsbeitrag in den Beamtentarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt dagegen derzeit rund 211 Euro. Mit anderen Worten: Die meisten Beamtinnen und Beamten zahlen in der GKV auch mit pauschaler Beihilfe einen höheren Beitrag – und das bei einem geringeren Leistungsumfang. Zu Beginn der Karriere sind die Mehrkosten in der GKV freilich nicht sofort zu erkennen. Denn bei einem niedrigeren Anfangseinkommen sind die GKV-Beiträge in den ersten Jahren unter Umständen noch geringer, und steigen mit höherer Besoldung später automatisch an. Ein Wechsel in die PKV ist dann allerdings nicht mehr möglich. Denn die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich.

Gleichzeitig wird es auch für die Landeskasse umso teurer, je mehr Beamte sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Denn der Dienstherr muss vom ersten Tag an den kompletten GKV-Zuschuss zahlen, während ihm für Beamte in der PKV nur dann Kosten entstehen, wenn diese krank werden und ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Laut Landesfinanzministerium steigen die Zusatzkosten bis zum Jahr 2060 auf 133 Millionen Euro an – wohlgemerkt: pro Jahr. Addiert man die Zusatzkosten, kommen bis dahin insgesamt 2,7 Milliarden Euro an Mehrkosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu.

Am Schluss noch ein Wort zu Menschen mit Vorerkrankungen: Alle Beamtenanfänger können sich über die Öffnungsaktion der PKV innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Verbeamtung privat versichern – unabhängig von Vorerkrankungen oder einer Behinderung. Die Behauptung, in der PKV könnten sich nur Gesunde versichern, ist also nicht stichhaltig.

14. Kommentar von :Stefan aus Ulm

Ein toller Entwurf auch für eine Zeit nach dem Beamt*innensein

Ich freue mich sehr, dass dieses Gesetz den Weg ins Gesetzbuch findet! Immer wieder lese ich in kritischen Kommentaren, dass es nur kinderreiche Beamt*innen oder Beamt*innen mit Vorerkrankungen seien, die sich gesetzlich versichern würden. Doch ein Aspekt wird oft vergessen: Es gibt auch Menschen, die nicht mit 100%iger Sicherheit bis zur

Ich freue mich sehr, dass dieses Gesetz den Weg ins Gesetzbuch findet!

Immer wieder lese ich in kritischen Kommentaren, dass es nur kinderreiche Beamt*innen oder Beamt*innen mit Vorerkrankungen seien, die sich gesetzlich versichern würden. Doch ein Aspekt wird oft vergessen: Es gibt auch Menschen, die nicht mit 100%iger Sicherheit bis zur Pensionierung eine Verbeamtung anstreben. Lebensentwürfe und berufliche Biografien sind vielfältig und so macht es Sinn, als Beamt*in an der Solidargemeinschaft der GKV teilzuhaben, um dann eventuell eines Tages davon zu profitieren, wenn eine Zeit nach der Verbeamtung kommen sollte.

13. Kommentar von :ohne Name 38378

Zustimmung

Ich befürworte diese Gesetzgebung. Sie verbessert meine persönliche Situation und die meiner Familie erheblich, sollte sie in Kraft treten.

12. Kommentar von :ohne Name 38376

Super!

Ich bin froh, wenn die pauschale Beihilfe endlich kommt. Die PKV hat mich aufgrund einer chronischen Erkrankung zu Beginn meiner Beamtenlaufbahn abgelehnt und ich bin seither freiwillig gesetzlich versichert und somit zwischenzeitlich bei einem Beitrag von 700 € monatlich (für den Anteil wird sogar mein "Ehe-Bonus" eingerechnet...). Für

Ich bin froh, wenn die pauschale Beihilfe endlich kommt.

Die PKV hat mich aufgrund einer chronischen Erkrankung zu Beginn meiner Beamtenlaufbahn abgelehnt und ich bin seither freiwillig gesetzlich versichert und somit zwischenzeitlich bei einem Beitrag von 700 € monatlich (für den Anteil wird sogar mein "Ehe-Bonus" eingerechnet...).

Für meine Erkrankung kann ich nichts, die ist angeboren. Für das Beamtenverhältnis (Vollzeit) hat's gereicht, für die PKV nicht...

Die Auffassung dass Beamte in die GKV "abgeschoben" werden, teile ich nicht. Die "Betroffenen" sind dort zum Teil bereits, und zahlen ordentlich dafür... zum Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil kommen schließlich noch Rezeptgebühren usw., was bei einer chronischen Erkrankung, die tägliche Medikamenteneinnahme erfordert, auch nochmal um die 800 € im Jahr ausmacht (nicht beihilfefähig). Deshalb freue ich mich sehr, wenn ich hier künftig Unterstützung erhalte.

Dass die individuelle Beihilfe dann entfällt, ist mir gleichgültig, denn ich habe hier noch nie etwas eingereicht :) auch die Wahlleistungen i.H.v. 22 € habe ich noch nie in Anspruch genommen, da kein KH-Aufenthalt nötig war, und so ist das Thema, ob dies erforderlich sind, oder nicht, nun auch vom Tisch...

Ich hatte das Thema einer Beihilfe/einen Zuschusses bereits mehrfach bei meinem Arbeitgeber angesprochen, dort empfahl man mir stets, das Beamtenverhältnis aufzugeben und ins Angestelltenverhältnis zu wechseln. Nun bin ich froh, dass ich dieser Empfehlung nicht gefolgt bin.

11. Kommentar von :Stefan aus Ulm
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
10. Kommentar von :ohne Name 38371

Pauschale Beihilfe

Fallen auch freiwillig in der GKV versicherte und beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger ohne Beamtenstatus (Versorgungsberechtigte nach § 104 SchG BW) unter die Regelung des §78a der pauschalen Beihilfe?

9. Kommentar von :René S.

Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Die Neuregelung ist überfällig.
Hamburg hat dies schon vor Jahren eingeführt. Endlich eine Gleichbehandlung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

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