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Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.

Geregelt wird der Anspruch, die Antragsberechtigung, der Antrag, die Unwiderruflichkeit, die einzuhaltenden Fristen, Härtefälle und die Bemessung der pauschalen Beihilfe. Daneben wird das Verfahren bei Änderungen der Beitragshöhe, Anrechnungen und Beitragsrückerstattungen geregelt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. September 2022 kommentieren.

Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe (PBEinfG) (PDF)

Kommentare : zur Einführung einer pauschalen Beihilfe

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

38. Kommentar von :ohne Name 40320

Befürwortung der pauschalen Beihilfe

Ich befürworte die Einführung einer pauschalen Beihilfe!!! Warum soll der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte keine Beihilfe bekommen und seine Krankenversicherung vollständig selbst zahlen müssen? Das ist meines Erachtens nach ungerecht und entspricht nicht einer Gleichstellung oder Gleichbehandlung. Mir persönlich wurde verschwiegen, dass

Ich befürworte die Einführung einer pauschalen Beihilfe!!!
Warum soll der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte keine Beihilfe bekommen und seine Krankenversicherung vollständig selbst zahlen müssen? Das ist meines Erachtens nach ungerecht und entspricht nicht einer Gleichstellung oder Gleichbehandlung. Mir persönlich wurde verschwiegen, dass die private Krankenversicherung dazu verpflichtet ist jede Beamtin und jeden Beamten zu versichern, wenn er oder sie binnen drei Monaten nach der Verbeamtung die Aufnahme in die private Krankenversicherung beantragt. Zudem ist die private Krankenversicherung sogar dazu verpflichtet über das Vorhandensein dieser Aufnahmeklausel aufzuklären, was in meinem Fall absolut nicht erfolgt ist, ganz im Gegenteil - ich wurde sogar eiskalt belogen. Man sagte mir, dass ich auch bei anderen privaten Krankenversicherungen keine Chance auf eine Aufnahme hätte.
Nun zahle ich (obwohl auf Lebenszeit verbeamtet) seit Jahren den vollen Krankenversicherungsbeitrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. (Meine Kolleginnen und Kollegen haben eine weitaus geringere monatliche Belastung.) Dass ich als Frau, nach der Erziehung meiner Kinder, wieder Vollzeit arbeiten werde, ist somit ausgeschlossen, es würde sich nämlich für mich überhaupt nicht mehr lohnen. Jedem Betroffenen würde so etwas sauer aufstoßen. Das darf einfach nicht sein!!!

37. Kommentar von :ohne Name 4613

Eine Entlastung

dort, wo der Krankenversicherungsbeitrag zu hoch ist, kann über das Besoldungs-/Versorgungsrecht erfolgen. Das hier angedachte Mischsystem ist m. E. im höchsten Grade wg. des zusätzlichen Verwaltungsaufwands unwirtschaftlich.

36. Kommentar von :ohne Name 40261

Endlich eine finanzielle Entlastung chronisch kranker Beamte in der GKV

Das Gesetz schafft endlich eine finanzielle Entlastung für chronisch kranke Beamte, die nach früherer (entwürdigender) Ablehnung durch diverse private Versicherer weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchten.

35. Kommentar von :ohne Name 40227

Pauschale Beihilfe wichtig im Sinne der Gleichbehandlung/ Gleichberechtigung

Auch ich gehöre zu gesetzlich versicherten Beamten in Baden-Württemberg und freue mich, dass nun auch Baden-Württemberg mit der Einführung der pauschalen Beihilfe diese wichtige Lücke schließt. Ich schätze den Solidaritätsgedanken der GKV: Wenn ich voll arbeite, bin ich bereit mehr zu zahlen, wenn ich weniger arbeite (z.B. Elternzeit, Pension)

Auch ich gehöre zu gesetzlich versicherten Beamten in Baden-Württemberg und freue mich, dass nun auch Baden-Württemberg mit der Einführung der pauschalen Beihilfe diese wichtige Lücke schließt.

Ich schätze den Solidaritätsgedanken der GKV: Wenn ich voll arbeite, bin ich bereit mehr zu zahlen, wenn ich weniger arbeite (z.B. Elternzeit, Pension) bin ich froh, etwas weniger zahlen zu müssen. Dass ausgerechnet den „Staatsdienern“ bei der Wahl dieses Solidaritätsprinzips bisher so viel Steine in den Weg gelegt wurden (in Form des doppelten Beitrages) ist für mich unverständlich.

Aus meiner Sicht bestrafte die bisherige Regelung auch (aber nicht nur!) Beamt(-innen), die aufgrund von Kindererziehung Teilzeit arbeiten in besonderem Maße, was in der heutigen Zeit, in der Gleichberechtigung groß geschrieben werden sollte, ein Unding ist.

Ich bin nicht gegen die PKV. Viele Beamte entscheiden sich aus nachvollziehbaren Gründen dafür. Aber auch für die Wahl der GKV gibt es nachvollziehbare Gründe. Und für wen letztere in der individuellen Abwägung seiner Prinzipien und seiner Lebenssituation schwerwiegender wiegen, sollte nicht durch den doppelten Beitrag bestraft werden.

34. Kommentar von :Wolfgang aus Pforheim 40189

Wechsel in die GKV muss für Bestandsbeamten möglich sein.

Ich unterstütze uneingeschränkt die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Allerdings muss im Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beamte, die bereits privat versichert sind, in die GKV wechseln können. Hierbei sollten auch die Übertragungswerte der PKV auf die GKV übertragen werden. Diese betragen bei älteren privat versicherten

Ich unterstütze uneingeschränkt die Einführung einer pauschalen Beihilfe. Allerdings muss im Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beamte, die bereits privat versichert sind, in die GKV wechseln können. Hierbei sollten auch die Übertragungswerte der PKV auf die GKV übertragen werden. Diese betragen bei älteren privat versicherten Beamten mehrere Tausen Euro. So könnte die finanzielle Basis der GKV gestärkt werden und für einen gewissen Ausgleich für die erhöhten Gesundheitsrisiken älterer Menschen sorgen.

33. Kommentar von :ohne Name 39168

Worum es bei manchem Kommentar wirklich geht.

Zu den Geschichten und Beiträgen aus dem Lager der PKV-Vertriebler und Lobbyisten: Diesen Personen geht es um eine wichtige Einnahmequelle für das eigene Portemonnaie. Vertretern werden üblicherweise für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung das 6-12 fache des jeweiligen Monatsbetrags als Provision ausgezahlt. Dass diese Personen

Zu den Geschichten und Beiträgen aus dem Lager der PKV-Vertriebler und Lobbyisten:

Diesen Personen geht es um eine wichtige Einnahmequelle für das eigene Portemonnaie. Vertretern werden üblicherweise für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung das 6-12 fache des jeweiligen Monatsbetrags als Provision ausgezahlt.

Dass diese Personen kein Interesse an einer echten Wahlfreiheit zur Krankenversicherung für Beamte haben, sollte jedem klar sein.



32. Kommentar von :Sören Hildinger

„Herzliche Grüße aus Troja“…

… mag sich der Lesende beim Studium des Gesetzentwurfs zum Hamburger Modell wohl denken. Troja? Waren das nicht die mit dem Pferd? Genau! Aber was hat Troja mit Hamburg zu tun? Unabhängig davon, dass Heinrich Schliemann einige Jahre seines Lebens in der Hansestadt verbracht hat, schleicht sich von links ein unschöner Verdacht ins Blickfeld des

… mag sich der Lesende beim Studium des Gesetzentwurfs zum Hamburger Modell wohl denken. Troja? Waren das nicht die mit dem Pferd? Genau! Aber was hat Troja mit Hamburg zu tun? Unabhängig davon, dass Heinrich Schliemann einige Jahre seines Lebens in der Hansestadt verbracht hat, schleicht sich von links ein unschöner Verdacht ins Blickfeld des Beobachtenden. Ist das Hamburger Modell vielleicht mehr als nur eine nett verpackte Harmlosigkeit in Form einer Wahlmöglichkeit für die Diener des Staates? Wobei sich eine echte Wahlmöglichkeit fairer Weise auf im Gesamten gleichwertige Alternativen beziehen sollte. Schon hier stellen sich erste Zweifel ein, wenn man sich zumindest etwas in den Systemen der PKV und GKV auskennt.

Sind wir doch mal ehrlich. Geht es tatsächlich nur darum, den Beamten etwas Gutes zu tun? Dass es ausgesprochen ambitioniert wäre, den beamteten badischen und württembergischen Landeskindern ein System mit meist höheren Beiträgen und schlechteren Leistungen als soziale Errungenschaft zu verkaufen, lassen wir an dieser Stelle mal unbeachtet. Zumal sich der Beamte ja – im positiven Sinne – durch einen gewissen Anspruch an die soziale Versorgung auszeichnet. Ob sich dieser nun durch einen rudimentären gesetzlichen Grundschutz wie stationärem Mehrbettzimmer, preiswertem Zahnersatz und deutlichen Einschränkungen bei der ambulanten Versorgung in gewünschtem Maße darstellen lässt, sei dahingestellt. Wird aber schon seinen Grund haben, dass so viele Menschen in Deutschland ihre GKV durch eine private Zusatzversicherung aufstocken.

Im Kern geht es den üblichen Verdächtigen doch eher darum, eine Hintertür für die Bürgerversicherung zu schaffen. Ein theoretisches Konstrukt, das mittlerweile seit Jahrzehnten von einer kleinen politischen Minderheit propagiert wird, für dessen reale Funktionsfähigkeit aber noch nicht einmal ansatzweise belastbare Belege erbracht worden sind. Zur Erinnerung: Etwa 90 % der Bevölkerung befinden sich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass ein System, das mit 90 % nicht funktioniert, auch durch 100 % nicht signifikant besser wird, dürfte nachvollziehbar sein. Die fehlende Funktionsfähigkeit zeigt sich beispielsweise darin, dass die GKV schon seit Jahren nicht mehr in der Lage ist, sich selbst (also aus den Beiträgen) zu finanzieren. Stattdessen muss sie massiv vom Staat subventioniert werden. Eigentlich nicht schlimm, schließlich sind der Staat ja immer die anderen. Oder etwa doch nicht? Bei genauerem Hinsehen ist der Staat nämlich wir alle. Jeder Bürger, der Bundes- oder Gemeinschaftssteuern wie etwa Mehrwert- oder Einkommenssteuer bezahlt, ist der Staat und finanziert damit die GKV mit. Übrigens auch dann, wenn er dort überhaupt nicht versichert ist. Sondern etwa in der PKV. So viel zum häufig gescholtenen unsolidarischen Privatversicherten, der sich dreist dem Sozialsystem entzieht. Das aber nur am Rande. Der sogenannte Bundeszuschuss betrug selbst vor Corona gemäß dem statistischen Bundesamt im Jahre 2019 noch 14,5 Milliarden Euro. Im Folgejahr 2020 waren es 18 Milliarden und 2021 sogar 19,5 Milliarden. Für 2022 wird (mit pandemiebedingten Sondereffekten) ein Wert von 28,5 Milliarden Euro erwartet. Da ist man dann von 10 % des gesamten Bundeshaushaltes nicht mehr allzu weit entfernt. Ach ja, nur der guten Ordnung halber: Die private Krankenversicherung bekommt keine einzigen Euro Steuergeld, sondern finanziert sich komplett aus Beiträgen selbst.

Nochmals zum Thema „unsolidarischer Privatversicherter“: Was glaubt man denn eigentlich in den einschlägigen politischen Kreisen, wer das Gesundheitssystem im Allgemeinen und die zahlreichen Facharztpraxen im Besonderen in Deutschland finanziert? Glaubt irgendjemand im Ernst, dass ein Arzt von dem, was er von der GKV erhält, seine Praxis einschließlich qualifizierter Mitarbeitender und modernster Medizin finanzieren kann? Gerne mal beim nächsten Arztbesuch nachfragen, wie die Praxis aussähe, wenn die Privatpatienten plötzlich alle gesetzlich versichert wären und eben auch nur das bezahlen würden, was dem GKV-Versicherten in Rechnung gestellt wird. Wer sich heute über fehlen-de Ärzte und lange Wartezeiten beklagt, der möge zu Gott beten, dass die Bürgerversicherung auch in den nächsten 50 Jahren ein Hirngespinst von Karl und seinen Freunden bleibt.

Also liebe Landesregierung: Lassen Sie das (trojanische) Pferd im Stall und kümmern sich lieber um die wahren Probleme. Die soll es mittlerweile auch im reichen Ländle geben, gell?!

31. Kommentar von :K. Ebinger

Nicht zu Ende gedacht / liegen wirklich alle Vor-/Nachteile auf dem Tisch?

Grundsätzlich finde ich Wahlfreiheit immer gut. Aber wenn hier gleich zu Beginn der Laufbahn die Entscheidung für das eine oder das andere verlangt wird - ohne dass man das zwischenzeitlich überdenken kann, ist das ja auch keine echte Wahlfreiheit. Ich persönlich (mit Mitte 30) hätte mich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn echt schwer getan, da

Grundsätzlich finde ich Wahlfreiheit immer gut. Aber wenn hier gleich zu Beginn der Laufbahn die Entscheidung für das eine oder das andere verlangt wird - ohne dass man das zwischenzeitlich überdenken kann, ist das ja auch keine echte Wahlfreiheit. Ich persönlich (mit Mitte 30) hätte mich zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn echt schwer getan, da eine Entscheidung zu treffen, man weiß ja dann noch gar nicht genau, wohin die Reise in Sachen Lebensplanung gehen soll. -und vor allem auch die "Reise" in Sachen Gesundheitszustand. und da sehe ich bei der PKV schon klar Vorteile, weil nun mal die Leistungen garantiert werden.
Wie es da in der GKV weitergeht, da mache ich ein dickes Fragezeichen, wenn man sich die steigenden Kosten anschaut. Apropos steigende Kosten. Wie soll das denn weitergehen, wenn am Ende mehr oder weniger alle in der GKV landen, die aber aufgrund des Demografieproblems die kosten jetzt schon nicht stemmen kann? Zahlen wir dann irgendwann 20% GKV-Beiträge? und da ist die Pflegeversicherung ja noch nicht mal mit drin, was ist eigentlich damit?
Genau deshalb finde ich, dass der Gesetzentwurf nicht so recht zu Ende gedacht ist und bei allen positiven Aspekten, die Wahlfreiheit hat, viele Nachteile mit sich bringt - vor allem in der Kommunikation. Denn wenn die nicht transparent ist, ist die propagierte Wahlfreiheit gar keine echte Wahlfreiheit. Um wählen bzw. für sich selbst gut entscheiden zu können, muss man ja auch alle Vor- und Nachteile kennen. Die liegen aus meiner Sicht hier nicht wirklich offen auf dem Tisch

30. Kommentar von :ohne Name 4613

Eine systemimmanente Lösung

ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der

ist m.E. vorteilhaft. Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Beihilfe hat begonnen bzw. läuft - vgl. Landtagsdrucksache 17/2810, Petition Nr. 18, 17/900). Ein Kostenvorteil der bisherigen Lösung wird verspielt. Eine Flexibilisierung (Bandbreite) des Beihilfesatzes nach Alter, Kinderzahl würde kostengünstig das Gleiche erreichen. Wenn der Beihilfesatz im Einstellungsgespräch in einer Bandbreite verhandelt werden kann, wäre das ein Motivations- und Bleibegrund.

29. Kommentar von :Simone Maier

Zur Gewinnung von Fachkräften aus der Industrie sind attraktivere Kondition für gesetzl. versicherte Beamten/-innen wichtig

Ein wichtiger Schritt zur Gewinnung von Fachkräften aus der Industrie ist nun getan! Durch die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV wird die Landesverwaltung nun auch in BW für gesetzlich krankenversicherte Fachkräfte zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Bis jetzt mussten alle gesetzlich Krankenversicherten den gesamten Krankenkassenbeitrag (zusätzlich

Ein wichtiger Schritt zur Gewinnung von Fachkräften aus der Industrie ist nun getan! Durch die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV wird die Landesverwaltung nun auch in BW für gesetzlich krankenversicherte Fachkräfte zu einem attraktiveren Arbeitgeber. Bis jetzt mussten alle gesetzlich Krankenversicherten den gesamten Krankenkassenbeitrag (zusätzlich zu einer enormen Abgabe für die private - nicht - genutzte Versicherung) vollständig selbst bezahlen. Der Beitritt in die private Krankenversicherung ist nämlich für viele - erst in den fortgeschrittenen Lebensjahren einberufene - Beamte nicht bezahlbar. Die hohen Beiträge der PKV kommen den monatlichen Abgabe zur gesetzlichen Krankenkasse so nahe, dass auf den enorme Aufwand, der durch die Vorauszahlungen und Abrechnungen bei der privaten Krankenkasse entsteht, dann schlussendlich darauf verzichtet werden muss. In Kombination mit den für die PKV erforderliche, jedoch fehlende Rücklagenbildung und den stetig steigenden Beiträgen sind dies keine guten Prognosen für die spätere Gesundheitsversorgung als pensionierter Beamter. Der von der PKV bereit gestellte Wechsel in die sog. Grundversorgung, mit der sich die hohen monatlichen Versicherungsabgaben durch Einschränkungen in den gesundheitlichen Leistungen reduzieren lassen, ist ebenfalls keine sinnvolle Option.

Der genannte Sachverhalt könnte für viele der dringend gesuchten Fachkräfte ein Ausschlusskriterium für den Wechsel in den Dienst in der öffentlichen Verwaltung gewesen sein. Das kann sich nun ab dem 01.01.2023 ändern. Meines Erachtens der richtige Schritt zu einer gleichberechtigten Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV (auch wenn diese nun den Sachverhalt an vielen Stellen im Internet derzeit gegensätzlich darzulegen versucht).

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