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Klimaschutz

Klimaschutzgesetz

Die beiden der Landesregierung tragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in mehreren Schritten zu novellieren.

Nach der Gesetzänderung im vergangenen Jahr wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg nunmehr zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz fortentwickelt. Daher wird das Gesetz nun auch als Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften bezeichnet. Damit wird unterstrichen, dass mit voranschreitendem Klimawandel die ambitionierten Bemühungen beim Klimaschutz stärker als bislang auch noch um Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergänzt werden müssen. Zugleich soll mit dem „Artikelgesetz“ der Schutz des globalen Klimas und die Klimawandelanpassung in weiteren Rechtsvorschriften des Landes erstmalig verankert oder zusätzlich gestärkt werden. Mit der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Schattenpreis-Verordnung wird das Nähere zum CO2-Schattenpreis bei der Planung von Baumaßnahmen betreffend Liegenschaften des Landes geregelt.

Im Zentrum des Artikelgesetzes stehen die Änderungen beim Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Dessen Bestimmungen sollen in ein Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz überführt werden. Daneben sind Änderungen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung in weiteren relevanten Rechtsvorschriften vorgesehen.

Der Gesetzentwurf liegt damit auf einer Linie mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2022, wonach das Umweltschutzstaatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz verpflichtet und „die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen“ sind. Die Erforderlichkeit von Klimaschutz ergänzenden Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels hatte das Gericht bereits mit dem Beschluss vom 24. März 2021 deutlich gemacht. Dabei dient laut Bundesverfassungsgericht der Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl dem Klimaschutz als auch dem Schutz vor den Gefahren des Klimawandels (Beschluss vom 23. März 2022).

Fragen und Antworten zum Klimaschutzgesetz

In unserem Fragen-Antworten-Katalog werden die wesentlichen Gesichtspunkte der vorgesehenen Rechtsänderungen erläutert. Im Übrigen wird auf den Gesetzentwurf und den Entwurf der Rechtsverordnung samt jeweiliger Begründung verwiesen.

Sie konnten den Gesetzentwurf und den Entwurf der Rechtsverordnung bis zum 1. November 2022 kommentieren.

Entwurf des Klimaschutzgesetzes (PDF)

Entwurf der CO2-Schattenpreis-Verordnung (PDF)

Synopse zum Klimaschutzgesetz (PDF)

Kommentare : zum Klimaschutzgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :Hagel LHS

geplante Änderung Denkmalschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich rege an, in der geplanten Änderung des §7, Abs. 2 Denkmalschutzgesetz die Belange der Elektromobilität aufzunehmen. Die jetzt gewählte Formulierung, es sei der besonderen Bedeutung von "Energieeinsparung, -effizienz und erneu-erbaren Energien sowie des Verteilnetzausbaus" Rechnung zu tragen lässt offen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rege an, in der geplanten Änderung des §7, Abs. 2 Denkmalschutzgesetz die Belange der Elektromobilität aufzunehmen. Die jetzt gewählte Formulierung, es sei der besonderen Bedeutung von "Energieeinsparung, -effizienz und erneu-erbaren Energien sowie des Verteilnetzausbaus" Rechnung zu tragen lässt offen, inwieweit Infrastruktur für Elektromobilität (konkret also: Wallboxes, Ladesäulen) in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude errichtet werden darf.

Auslegungsschwierigkeiten und Streitfälle mit den Denkmalschutzbehörden insb. auf kommunaler Ebene werden befürchtet., daher wird um eine Aufnahme bez. Präzisierung gebeten.

Herzliche Grüße

Michael Hagel
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle Elektromobilität

3. Kommentar von :Maximilian

Das "Wording" stimmt und das Dasein ist gesichert

Liebe Gesetzgebende, tatsächlich setzt Klimaschützendes und an den Klimawandel angepasstes Verhalten entsprechende Kenntnisse voraus. Die Änderung einer Reihe an Prüfungs- beziehungsweise Ausbildungsordnungen ist daher ein hervorragender Ansatz. Die Erfahrungen in ländlich geprägten Regionen sprechen aber dafür die Strukturen bis auf Kommunale

Liebe Gesetzgebende,
tatsächlich setzt Klimaschützendes und an den Klimawandel angepasstes Verhalten entsprechende Kenntnisse voraus. Die Änderung einer Reihe an Prüfungs- beziehungsweise Ausbildungsordnungen ist daher ein hervorragender Ansatz. Die Erfahrungen in ländlich geprägten Regionen sprechen aber dafür die Strukturen bis auf Kommunale Ebene welche bspw. ein bestehendes, eng gefasstes und m.E. leicht zu erfassendes Landesnaturschutzgesetz anwenden und durchsetzen sollen, zu schulen.

Auch im Sinne der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes sollte der Wasserschutz sowie die dazu vorhandenen leicht erfassbaren Gesetze und Vorgaben geschult werden. Ein Bodenseewasser pumpt sich nicht von alleine nach Ostwürttemberg in Kommunen welche sich heute bereits zu kaum mehr einem Drittel mit Trinkwasser aus der eigenen Gemarkung versorgen können und aktuell ihre letzten intakten Wasserschutzgebiete und Brunnen massiv weiter schädigen.

Für dieses Bildungsdefizit der kommunalen Verwaltung bis in Kreise der Regierungspräsidien spricht auch die Erkenntnis das sich nicht nur eine Fassadenbeleuchtung öffentlicher Gebäude negativ auf Insekten wirkt sondern auch Straßen-Dauerbeleuchtungen in Schutzgebieten welche heute noch von jedem Ortschaftsrat aufgrund diffuser Ängste durchgesetzt werden kann in Ostwürttemberg.

Das natürliche Speicher wie Moore oder Wälder hervorragende Kohlendioxid Senken sind, währe ein weiterer Punkt in einem Bildungsprogramm für die öffentliche Verwaltung. Selbst seit Jahrzehnten gesetzl. geschützte Gebiete können heute von Kommunalverwaltungen unbehelligt von übergeordneten Behörden getilgt werden bspw. im Bodensee Raum als auch in Ostwürttemberg. Änderung der Gemeindeordnung je nach Ausprägung ist daher eher als kritisch, bestenfalls als überflüssig einzuordnen. Eine Aufweichung der Verbandsklage durch Naturschutzverbände hin zur Klagemöglichkeit von Einzelpersonen gegen eklatante Verstöße gegen Natur- und Umwelt sehe ich hier als sinnvolleres Element zum Klimaschutz.

Das weitere Erleichtern oder besser Weichmachen von Vorhaben wie der Ausbau Verteilnetzausbaus als Maßnahmen, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen werden m.E. heute wie in der Vergangenheit als unkommentierter Freibrief gegen Umweltauflagen verwendet.

Liebe Gesetzgebende, wir sind in Teilen des Landes auf Umwelt- und Naturschutz Niveau der siebziger Jahre angelangt. Die Durchsetzung der bestehenden Regelungen, Bildung, etwas Mitdenken und Eigenverantwortung von Landkreisen und Kommunen darüber hinaus würde uns beim Klimaschutz wesentlich weiterbringen als immer neue Gesetze und Verordnungen.

Große Teile der Bevölkerung sind bereits weiter!


2. Kommentar von :PeTri41039

Prozessschutz im Staatswald.

Zehn-Prozent-Prozessschutz sollte auch im Kommunalwald eingeführt werden

5. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

§25 (3) ... spätestens alle sieben Jahr

Hallo,

bei Zielen bis 2030 oder 204 sind 7 Jahre ein zu langer Zeitraum. Die Überprüfung sollte mindestens 2025, 2030, 2035 erfolgen, besser noch alle 3 Jahre. Es muss ja viel geschehen, dann wird das berichtet, oder eben nicht, weil zu wenig passiert ist.

4. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

"soll" und "unterstützt"

Hallo, leider bedeutet "soll" und "unterstützt, dass Maßnahmen nicht angegangen werden müssen um Ziele zu erreichen. Land und Kommunen müssen Ziele definieren und wie sie sie erreichen wollen. Das muss transparent ermittelt und dargestellt werden, danach gemonitort werden und bei Erreichung/Nichterreichung durch unterschiedliche Förderung

Hallo,

leider bedeutet "soll" und "unterstützt, dass Maßnahmen nicht angegangen werden müssen um Ziele zu erreichen.

Land und Kommunen müssen Ziele definieren und wie sie sie erreichen wollen. Das muss transparent ermittelt und dargestellt werden, danach gemonitort werden und bei Erreichung/Nichterreichung durch unterschiedliche Förderung vergolten werden.

9. Kommentar von :Michael Schimpf

Bürokratiemonster

Klimaschutz ist zu einem ideologischen Wahn verkommen, der offensichtlich jegliche ökonomische und physikalische Vernunft vermissen lässt. In diesem Wahn, die Welt im Alleingang zu retten, wird ein völlig absurdes Bürokratiemonster geschaffen, dessen Kosten den Nutzen von völlig belanglosen Co2-Emissionen von BW deutlich übersteigt und keine

Klimaschutz ist zu einem ideologischen Wahn verkommen, der offensichtlich jegliche ökonomische und physikalische Vernunft vermissen lässt. In diesem Wahn, die Welt im Alleingang zu retten, wird ein völlig absurdes Bürokratiemonster geschaffen, dessen Kosten den Nutzen von völlig belanglosen Co2-Emissionen von BW deutlich übersteigt und keine messbare Klimawirkung haben wird. Die Chinesen, die unsere Arbeitsplätze gerne nehmen, kompensieren das in wenigen Minuten.

Hier wird Bauträgern, Kommunen, Unternehmen und Privathaushalten noch mehr Bürokratie und Kosten aufgehalst und neue staatliche Stellen geschaffen, die die viel zu hohen Steuern weiter auffressen anstatt in Bildung und Infrastruktur zu investieren. Vermutlich geht es nur wieder darum, grünen Parteigängern Pöstchen zu verschaffen.

Die Verfasser scheinen auch im Physikunterricht geschlafen zu haben, denn eine Photovoltaikpflicht wird kein einziges Gramm Co2 einsparen. In Deutschland gibt es bereits 1,5 Millionen Solaranlagen, d.h. wenn die Sonne scheint gibt es bereist ausreichend Strom. Jede neue Solaranlage wird nur den Überschuss im Sommer vergrößern, während wir jede Nacht und im Winter trotzdem das Kohlekraft anwerfen, Putins Gas verbrennen oder Strom aus dem Ausland importieren, das diesem absurden Pfad Gott sei Dank nicht folgen wird.
Würden in Baden Württemberg die Kernkraftwerke noch laufen oder neue gebaut, dann wäre das der einzige überhaupt nennenswerte Beitrag zur Reduktion des Co2-Ausstoßes, aber das hat die grüne Inkompetenz in Sachen Stromversorgung leider verhindert.

Das Klimschutzgesetz ist also komplett und ersatzlos wegen nachweislicher Unwirksamkeit und hoher Kosten abzulehnen. Im Vordergrund müssen bezahlbarer Wohnraum, wenig Bürokratie, niedrigere Steuern und wirtschaftlicher Wohlstand stehen. Radfahrbeauftragte erwirtschaften keine Rente.

7. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

Sektorziele: Minderungsziele oder Ziel-Werte?

Hallo, Zielsetzung klingt, z.B. bei 75% in der Energiewirtschaft, Reduktion von heute 100% (oder 1990?) auf 75%, also Reduktion um -25%. Nun steht aber auch Minderungsziel, das wären -75% (von welchem Startjahr auch immer). Aber dann wäre bei "Landnutzung" mit einem negativ-Ziel das wieder unklar, denn dann wäre ein Minderungsziel um -4,4% ja

Hallo,

Zielsetzung klingt, z.B. bei 75% in der Energiewirtschaft, Reduktion von heute 100% (oder 1990?) auf 75%, also Reduktion um -25%.
Nun steht aber auch Minderungsziel, das wären -75% (von welchem Startjahr auch immer).
Aber dann wäre bei "Landnutzung" mit einem negativ-Ziel das wieder unklar, denn dann wäre ein Minderungsziel um -4,4% ja eine Erhöhung. Was sich richtig anhört, wenn z.B. in den 4,4% mehr Wald entstehen soll. Eben Unklar.

8. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

Denkmalschutz und Naturschutz

Hallo, beide haben "Rechnung zu tragen". Diese bedeutet Konflikte ohne klare Regelung was vorrangig ist, der Ausbau der EE oder der Schutz. Diese Konflikte tragen dann Verwaltungen untereinander aus oder mit Bürgern, die gegen einen Ausbau auf die unklaren Regelungen verweisen werden. Eine klare Formulierung ist notwendig. Auf der anderen

Hallo,

beide haben "Rechnung zu tragen". Diese bedeutet Konflikte ohne klare Regelung was vorrangig ist, der Ausbau der EE oder der Schutz. Diese Konflikte tragen dann Verwaltungen untereinander aus oder mit Bürgern, die gegen einen Ausbau auf die unklaren Regelungen verweisen werden.

Eine klare Formulierung ist notwendig.

Auf der anderen Satzung sollen Kommunen per Satzung die "Verwendung" mindestens "vorsehen" können.

6. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

§28 Koordination der ressortübergreifenden Maßnahmen

Hallo, verstehe ich so, dass nur solche übergreifenden Maßnahmen koordiniert werden sollen. Was ist mit Maßnahmen, die in Verwaltungen oder Kommunen gut geplant und angefangen sind oder schon umgesetzt wurden, nun durch andere Kommunen / Verwaltungen übertragen werden könnten, diese Beispiele müssen transparent gemacht werden um nicht überall

Hallo,

verstehe ich so, dass nur solche übergreifenden Maßnahmen koordiniert werden sollen.
Was ist mit Maßnahmen, die in Verwaltungen oder Kommunen gut geplant und angefangen sind oder schon umgesetzt wurden, nun durch andere Kommunen / Verwaltungen übertragen werden könnten, diese Beispiele müssen transparent gemacht werden um nicht überall von vorne anzufangen.
Die Maßnahmen müssen im Register ersichtlich sein mit Schlagworten, Stand, Ist-/Ziel-Vergleich, Dauer geplant/ist, und als Teil der Maßnahmen-Kataloge bei einzelnen Verwaltungen/Kommunen zugeordnet werden (peer group + ranking).

10. Kommentar von :Uwe Werner

Nutzung der Kernkraft zum Schutz des Klimas

Hinweis: diese Kommentierung und Bewertung überschneidet sich mit dem Thema Erneuerbare Energien (EE). Begründung zum weiteren Nutzen der Kernkraft: Der 2011 beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie hatte niemals das Klima bzw. den Schutz des Klimas im Fokus, obwohl der Weltklimarat schon viele Jahre zuvor 1989 gegründet wurde und die

Hinweis: diese Kommentierung und Bewertung überschneidet sich mit dem Thema Erneuerbare Energien (EE).

Begründung zum weiteren Nutzen der Kernkraft:
Der 2011 beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie hatte niemals das Klima bzw. den Schutz des Klimas im Fokus, obwohl der Weltklimarat schon viele Jahre zuvor 1989 gegründet wurde und die Klimaerwärmung prognostizierte. Einher ging der Protest gegen die Kernkraftnutzung mit oftmals bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen. Auch dies muss in der Debatte mitberücksichtigt werden. (Die Proteste sollten an anderer Stelle besprochen werden).

Der Entschluss die KKWs abzuschalten, führte in Folge zu einer vermehrten Nutzung fossiler Energien. Insofern darf ich sagen, dass der häufig benutzte Begriff einer Energiewende (in Deutschland) im Kern den Atomausstieg widerspiegelt.
2017 hat Joschka Fischer gesagt „wir wollen aus der Atomkraft aussteigen, nun (wegen der Klimaerwärmung) auch aus der Kohle. Das wird sehr schwierig“. Viele Jahre haben die Parteien den Ersatz von Atomkraft in der vermehrten Nutzung von Gas, vornehmlich aus Russland, gesehen. Eine oftmals gestellte Forderung / Argument der damaligen Anti-KKW Bewegung war die „sofortige Stilllegung aller Atomanlagen, weil man auch genügend Gaskraftwerke habe“.

Man ist diesen Weg des Ausstiegs gegangen, und hat sich damit auch von Russland abhängig gemacht, was sich als vehementer Fehler erwiesen hat. Baltische und andere Staaten haben lange zuvor davor gewarnt. Und nicht zuletzt hat man damit mehr fossile Energien benötigt und CO2 freigesetzt.

Kein Staat auf dieser Welt führt diesen Atomausstieg nach. Die UN sieht in der Kernkraftnutzung eine Möglichkeit des Kampfes gegen den Klimawandel. Grüne Parteien wie die in Finnland sind gerade als Klimaschützer Vorreiter, ebenso wie die anderen EU-Staaten, welche wie Frankreich, Groß-Britannien auch auf Kernkraft setzen. (Ob man wie die EU dies festgelegt hat der Kernkraft und der Gas-Nutzung ein Nachhaltigkeitssiegel gibt, kann und soll hier nicht bewertet werden). Noch letztes Jahr (2021) hat man im Bundestagswahlkampf den Einsatz von Gas „für eine Übergangszeit“ priorisiert. Politisch hat man alles darangesetzt, von der Kernkraft wegzukommen, mit dem Preis für einen verstärkten CO2-Ausstoss (Klimawandel) und der finanziellen Unterstützung eines Regimes, welches seit vielen Jahren in der Krim oder in Syrien Krieg führt.

Dabei ist die Kernkraftnutzung in keinem Fall ein Widerspruch zu Erneuerbaren Energien. Wir müssen die Prioritäten neu setzen. Priorität 1 ist weg von russischer Energie, speziell Gas. Prio 2 ist die Reduzierung fossiler Energien allgemein. Priorität 3 kann dann die Reduzierung der Kernenergie sein. (Ähnliche Festlegungen hat meines Wissens die Schweiz getroffen, welche ihre KKWs abschalten will, wenn genügend EE stabil zur Verfügung stehen). Grundsätzlich gilt, mehr CO2-freien Strom zu erzeugen. Dabei kann die Kernkraft ein wichtiger Bestandteil sein.

Ich sehe sehr wohl die Risiken wie auch das im Grunde nicht gelöste Abfallproblem bei KKWs. Dem stehen die hohen Mengen an Strom wie auch die CO2 Reduzierung gegenüber. Eine Abwägung, welche nur in einer offenen Diskussion zu dem Thema mit dem Bürger geführt werden kann. Eine einseitige Entscheidung der Regierung wie 2011, obwohl vor der Wahl noch anders proklamiert, kann keine Grundlage für ein demokratisches Verfahren sein.

Insofern ist für mich der Weiterbetrieb der bestehenden laufenden Kernkraftwerke, sowie die Reaktivierung bereits im Ansatz stillgelegter KKWs oberste Priorität. Dazu gehört auch eine Diskussion der Regierungsparteien mit Kernkraftbefürwortern.

Vielen Dank für ihr Interesse!

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