Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

:

Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

25. Kommentar von :blansib

Nicht-Insider

Guten Tag, Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen und gestehe, dass ich teilweise Schwierigkeiten hatte, zu verstehen, was gemeint ist. Könnte man vielleicht bitte die Abkürzungen bei der ersten Verwendung zusätzlich (in Klammern) auch in der Langform nennen? Was genau ist gemeint mit z.B. ‚ Der Übergang zwischen Schule und Arbeit

Guten Tag,

Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen und gestehe, dass ich teilweise Schwierigkeiten hatte, zu verstehen, was gemeint ist. Könnte man vielleicht bitte die Abkürzungen bei der ersten Verwendung zusätzlich (in Klammern) auch in der Langform nennen?

Was genau ist gemeint mit z.B. ‚ Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.‘ Sorry, aber ich habe hier z.B. nicht verstanden, worüber Betriebe und Firmen informiert werden sollen? In welcher Art und Weise soll die Anerkennung erfolgen?

Z.B. beim Punkt ‚Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger‘ fragte ich mich, ob das wohl ausreicht? Das Geld ist überall knapp, und ohne Gesetze, dass das Schulgebäude bei einer anstehenden Renovierung auch ein Upgrade bei der Barrierefreiheit einplanen MUSS, dürfte vermutlich wenig in dieser Richtung passieren, oder?


24. Kommentar von :ohne Name 45916

Wahlrecht der inklusiven Beschulung darf nicht von der Bereitschaft einzelner Schulen abhängig sein!

Es ist zwar ein wichtiger Schritt gewesen, dass 2015 das Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung an einer Regelschule oder an einem SBBZ mit in das Schulgesetz in Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde, aber es muss noch mehr dafür getan werden, dass dieses Wahlrecht nicht von der Offenheit und Bereitschaft der jeweiligen Schule entscheidend

Es ist zwar ein wichtiger Schritt gewesen, dass 2015 das Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung an einer Regelschule oder an einem SBBZ mit in das Schulgesetz in Baden-Württemberg mit aufgenommen wurde, aber es muss noch mehr dafür getan werden, dass dieses Wahlrecht nicht von der Offenheit und Bereitschaft der jeweiligen Schule entscheidend abhängt.
Lehrer*innen müssen bereits während ihres Studiums auf das Unterrichten von Schüler*innen mit und ohne Behinderung gezielt vorbereitet werden. Zudem sollte das gesamte Schulpersonal regelmäßig hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Inklusion geschult werden. Eine enge Zusammenarbeit des sonderpädagogischen Beratungsdienstes an SBBZen sollte stattfinden.
Auch ist es erforderlich, Berührungsängste oder Vorurteile von Mitschüler*innen sowie deren Eltern ernst zu nehmen, und zu versuchen, diese abzubauen, und sie im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren.

23. Kommentar von :ohne Name 45421

Qualifikation der Lehrkräfte in inklusiven allgemeinen Schulen

Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine

Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine Lehrkraft kennt z.B. den konkreten Arbeitsauftrag / das Arbeitsfeld einer Fachkraft im Bereich Sozialpädagogik (und auch umgekehrt).

Auch die Kenntnis und mögliche Umsetzungsmodelle zu sog. zieldifferentem Unterricht müssen Eingang in Theorie und Praxis finden. Dazu gehören Kenntnis der verschiedenen Bildungspläne, aber auch Kenntnis von Gemeinsamkeiten und Unterschieden überschneidender Aufgabenbereiche.

Wichtig ist auch die Ausbildung der Lehrkräfte in Gesprächsführung, z.B. für Gespräche mit Eltern. Eltern fühlen sich im Rahmen der Inklusion häufig zu wenig informiert und einbezogen!

22. Kommentar von :H. Pflantzer

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen...

... im Kunst und Kulturbereich wichtig. Weil Kunst und Kultur ist ein Menschenrecht (Art. 30 UN- Behindertenrechts-Konventionen) Es gibt auch Barrieren, wie z.B. die Sprache. Im Kunst und Kulturbereich wird oft schwierige Sprache benutzt, die nicht alle verstehen. Viele Museen verpassen hier die Chance auch ein anderes Publikum anzusprechen.

... im Kunst und Kulturbereich wichtig.
Weil Kunst und Kultur ist ein Menschenrecht (Art. 30 UN- Behindertenrechts-Konventionen)

Es gibt auch Barrieren, wie z.B. die Sprache.
Im Kunst und Kulturbereich wird oft schwierige Sprache benutzt, die nicht alle verstehen.
Viele Museen verpassen hier die Chance auch ein anderes Publikum anzusprechen.
z.B. Nicht-Muttersprachler:innen, kognitiv eingeschränkte Menschen, Kinder, alte Menschen, Hörgeschädigte, etc.
Eine einfache Sprache wird auch bei Führungen oder bei Flyern selten verwendet.

Bei den digitalen Barrieren müsste es auch mehr Ansprechpartner geben, die einem helfen digitale Barrieren abzuschaffen.
Meiner Ansicht nach werden viele Menschen von Kunst und Kultur ausgeschlossen, weil sie (im Internet) nicht erfahren können, was sie da erleben können, weil sie Inhalte nicht verstehen, Internetseiten sind zu unübersichtlich, überfrachtet und oft nicht barrierefrei.

DENN Barrieren könnn alle Menschen in allen Lebenslagen betreffen.
Endlich wird auch darüber gesprochen und Betroffene werden befragt. Denn Kunst und Kultureinrichtugen sind auch Begegnungsstätten. Aber es muss auch umgesetzt werden, was gesagt wird.
Und zwar nicht nur landesweit, auch bundesweit und europaweit eigentlich sogar weltweit.

21. Kommentar von :Rena W.
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
20. Kommentar von :ohne Name 38317

Inklusion in Kitas: Umsetzung des KJSG

konkrete Umsetzung in BW: §22 "Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. " §22a SGB VIII „(4) Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne

konkrete Umsetzung in BW:

§22
"Sofern Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden, arbeiten die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen beteiligten Rehabilitationsträgern zusammen. "

§22a SGB VIII
„(4) Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

§ 24 Rechtsanspruch für jedes Kind!

19. Kommentar von :ohne Name 44449

Festlegung Förderschwerpunkt im Vorschulalter

Die Erstellung des Gutachtens zur Festlegung des Förderschwerpunktes sollte von einem neutralen Gutachter vorgenommen werden und nicht von Sonderpädagogen der SBBZ. Daher ist die Schaffung einer neutralen Stelle für Gutachten erforderlich.

18. Kommentar von :ohne Name 44449

Förderschwerpunkt GENT Schulabschluß

- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist! - Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung

- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist!
- Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung entsprechend gewürdigt wird.

17. Kommentar von :Rena W.

Ausbau der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote

Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass sich alle Schulkindergärten und SBBZ unabhängig von der Trägerschaft hinsichtlich der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote am Regelsystem orientieren.

16. Kommentar von :Rena W.

Stipendien

Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit

Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit bewusst auf Künstler*innen mit Behinderungen, um ihnen Chancen zu eröffnen und nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen

// //