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Mobilität

Allgemein

Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist ein neuer Rechtsrahmen für Mobilität in Baden-Württemberg. Das Gesetz definiert Leitlinien für eine klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität. Die Instrumente des Gesetzes helfen, mehr Klimaschutz im Verkehr und Lebensqualität sicherzustellen. Der rechtliche Gestaltungsspielraum des Landes wird durch das Gesetz erstmals genutzt.

Teil 1: Allgemeiner Teil

Sie konnten den Abschnitt „Allgemein“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Allgemein“

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47. Kommentar von :Name 111867

Sammeltaxis

Sammeltaxis sind eine offenbar gern genutzte Methode, um ÖPNV außerhalb von Ballungszentren realisieren zu können. In der Praxis sind die Fahrten regelmäßig reine Taxifahrten, weil für ein Sammeln aufgrund des weitverzweigten Streckennetzes bei überschaubarer Zielgruppe keine Nachfrage besteht. Dadurch entstehen exorbitante Kosten (Personal,

Sammeltaxis sind eine offenbar gern genutzte Methode, um ÖPNV außerhalb von Ballungszentren realisieren zu können.
In der Praxis sind die Fahrten regelmäßig reine Taxifahrten, weil für ein Sammeln aufgrund des weitverzweigten Streckennetzes bei überschaubarer Zielgruppe keine Nachfrage besteht. Dadurch entstehen exorbitante Kosten (Personal, Fahrzeuge, Energie), die bis zu 95% von den Kommunen getragen werden, um die Ticketpreise auf Dumpingniveau (in der Größenordnung von € 0,10 pro km) halten und damit Nachfrage simulieren zu können.
Davon profitieren weder die Allgemeinheit noch die Umwelt, denn die Zahl der Fahrten bzw. zurückgelegten Kilometer verringert sich durch Inanspruchnahme der individuelen Chaufferdienste ja nicht, sondern vervielfacht sich aufgrund der notwendigen An- und Abfahrten.
Grund für die Einführung und Aufrechterhaltung solcher Angebote dürfte vielfach pures Eigeninteresse der Entscheider sein, die mit derartigem Virtue-Signaling und Greenwashing auf der nächsten Grünen-Versammlung punkten möchten.

Die Allgemeinheit für solche auch in Zukunft niemals sinnvoll zu betreibenden Grillen auch noch zusätzlich zu den üblichen Gemeindesteuern und Abgaben mit einer weiteren Abgabe zur Kasse bitten zu wollen, ist reine Unverschämtheit.

46. Kommentar von :Tomate

Mobilitätsgesetz

Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein zur totalen Bevölkerungskontrolle, verursacht Kosten und ist absolut unsinnig. Zum Ausbau zusätzlicher Radwege und den ÖPNV wäre genügend Geld vorhanden, wenn es nicht für Kriege, Pharma, absurde Klimaprojekte, Korruption und Inkompetenz in dunkle Kanäle verschwinden würde. Der Steuerzahler hat absolut kein

Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein zur totalen Bevölkerungskontrolle, verursacht Kosten und ist absolut unsinnig.
Zum Ausbau zusätzlicher Radwege und den ÖPNV wäre genügend Geld vorhanden, wenn es nicht für Kriege, Pharma, absurde Klimaprojekte, Korruption und Inkompetenz in dunkle Kanäle verschwinden würde. Der Steuerzahler hat absolut kein Mitspracherecht und seine Wünsche, die durch Umfragen oder Wahlen ermittelt werden, werden absolut ignoriert. Deutschland ist mittlerweile auf dem Weg in den Totalitarismus und auch der Rechtsstaat funktioniert nicht mehr. Deutschland ist, wie schon
Brzezinsky und auch Wolfgang Schäuble vor langer Zeit sagten, ein Vasallenstaat (leider sehr erbärmlich).
Auch der ehemalige Marxist Winfried Kretschmann trägt zu dem ganzen Übel bei.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Online-Redaktion

45. Kommentar von :Klausic

Landesmobilitätsgesetz

Dieses Gesetz ist unnötig wie ein Kropf, und sorgt letztendlich nur für mehr Ausschnüfflung der Bürger, verbunden mit noch mehr Reglementierungen und Einschränkungen!

44. Kommentar von :Caren

Landesmobilitätsgesetz

Wieder ein Gesetz was wir nicht brauchen. Der Bürger wird noch mehr in seiner Privatsphäre beschnitten. "Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Scan-Fahrzeuge durch die Straßen fahren dürfen, um automatisiert alle parkenden Autos zu fotografieren und die Kennzeichen mit Zeit und Ort zu erfassen. Das wird dann automatisiert mit Parkberechtigungen

Wieder ein Gesetz was wir nicht brauchen. Der Bürger wird noch mehr in seiner Privatsphäre beschnitten.

"Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Scan-Fahrzeuge durch die Straßen fahren dürfen, um automatisiert alle parkenden Autos zu fotografieren und die Kennzeichen mit Zeit und Ort zu erfassen. Das wird dann automatisiert mit Parkberechtigungen abgeglichen. Damit das funktioniert, müssen Parkende, die sich am Automaten ein Parkticket ziehen, dort das Kennzeichen angeben.

Dies ist ein weiteres Beispiel des Schießens mit der digitalen Totalüberwachungs-Kanone auf ein Spatzen-Problem. Die Strafen für Parkverstöße sind hoch genug, dass die Kosten der Kontrolle durch Hilfspolizisten typischerweise bei weitem aufgewogen werden."
Norbert Häring

Wieviel mehr soll der Bürger noch kontrolliert werden? Ich hoffe dass Grün/Schwarz abgewählt wird.

43. Kommentar von :ohne Name 111783

Totale Überwachung

Ich bin dagegen, so beginnt die totale Überwachung des Bürgers.

42. Kommentar von :ohne Name 111759

Straßenrückbau zugunsten des Klimaschutzes

§ 2.1 lehne ich ab. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir den Straßenverkehr deutlich reduzieren. Straßen stehen im direkten Wettbewerb zur umweltfreundlichen Schiene und tragen erheblich zur Umweltbelastung bei. Daher ist es erforderlich, den Ausbau von Straßen zu beschränken und bestehende Kapazitäten schrittweise zurückzubauen, um den

§ 2.1 lehne ich ab.

Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir den Straßenverkehr deutlich reduzieren. Straßen stehen im direkten Wettbewerb zur umweltfreundlichen Schiene und tragen erheblich zur Umweltbelastung bei. Daher ist es erforderlich, den Ausbau von Straßen zu beschränken und bestehende Kapazitäten schrittweise zurückzubauen, um den Schienenverkehr zu stärken.

§ 2.1 ist zu ändern:

„dass der Ausbau und die Erneuerung von Straßeninfrastruktur auf das notwendige Maß zu beschränken ist. Straßenneubau ist zu stoppen, außer für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV). Bestehende Straßenabschnitte, die mit dem Schienenverkehr konkurrieren, sind zugunsten eines nachhaltigen Verkehrssystems schrittweise zurückzubauen. Fördermittel sind vorrangig in den Ausbau und die Modernisierung des Schienenverkehrs zu lenken.“

41. Kommentar von :DietmarP.

Allgemein und EInleitung

In der Einleitung werden zusätzliche Kosten von 0,10€ pro Einwohner durch dieses Gesetz berechnet. Weiterhin wird ausgeführt, dass es praktisch keine sonstigen Belastungen der Bürger geben soll. Diese Aussage ist insofern irreführend, dass im späteren Teil "Mobilitätsabgabe" sehr wohl vorgesehen ist, dass durch die Kommunen von den Bürgern eine

In der Einleitung werden zusätzliche Kosten von 0,10€ pro Einwohner durch dieses Gesetz berechnet. Weiterhin wird ausgeführt, dass es praktisch keine sonstigen Belastungen der Bürger geben soll.
Diese Aussage ist insofern irreführend, dass im späteren Teil "Mobilitätsabgabe" sehr wohl vorgesehen ist, dass durch die Kommunen von den Bürgern eine Mobilitätsabgabe eingezogen werden soll. Aus der Presse und Internetrecherchen ist von einer monatlichen Belastung zwischen 20-50€ auszugehen. Diese Kosten werden betroffenen Bürgern zusätzlich belastet, daher ist es nicht gerechtfertigt von einer "vernachlässigbaren Belastung" zu sprechen.

40. Kommentar von :G.Steffen

Landesmobilitätsgesetz allgemein

Das Anliegen des Landesmobilitätsgesetz ist ausdrücklich zu begrüßen. Ein solches Rahmengesetz ist notwendig, um nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu gestalten.
Ich schließe mich im folgenden der Stellungnahme der Allianz Mobilitätswende an und konkretisiere diese durch zwei Punkte.

39. Kommentar von :ohne Name 111561

§3.1 nimmt Tote in Kauf, Vision Zero geht anders

In §3.1 muss die Formulierung ‚nach Unfall mit Toten‘ geändert werden, zB in ‚nach Unfall mit Personenschaden (Verletzten)‘ oder ‚nach Beobachtung von gefährlichen Situationen mit Risiko für Leib und Leben‘

38. Kommentar von :ohne Name 110538

Weniger innerörtlicher Verkehr durch höhere Attraktivität von Umfahrungen!

Für weniger Verkehr innerorts muss es verboten werden, den Verkehr von, zu und auf Umfahrungen unattraktiv zu machen, z. B. im Sinne von Umwegen ohne dass sich eine Zeitersparnis ergibt (auch wegen Lärmschutz darf der Verkehr nicht gezielt verteilt werden) und insb. nicht durch Bereiche leiten, wo - weniger als 30km/h erlaubt ist - Überholen

Für weniger Verkehr innerorts muss es verboten werden, den Verkehr von, zu und auf Umfahrungen unattraktiv zu machen, z. B. im Sinne von Umwegen ohne dass sich eine Zeitersparnis ergibt (auch wegen Lärmschutz darf der Verkehr nicht gezielt verteilt werden) und insb. nicht durch Bereiche leiten, wo
- weniger als 30km/h erlaubt ist
- Überholen verboten ist bzw. so gebaut sind, dass z. B. durch Blumenkästen nicht durchgehend zwei PKW gut aneinander vorbeikommen (Ausnahme: Geparkte Fahrzeuge, wenn es zwischendrin immer wieder Ausweichmöglichkeiten gibt, auch wenn man mit Anhänger unterwegs ist).
- zumindest für manche Verkehrsteilnehmer nebeneinander fahren erlaubt ist, obwohl es nicht mind. zwei für PKW ausreichend breite Spuren nebeneinander in der selben Fahrtrichtung gibt
- bei Ampeln ohne ersichtlichen Grund keine grüne Welle bei Nutzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist
Ausnahmen von diesen Regeln sollen nur erlaubt sein, wenn Kfz z. B. mit E-Kennzeichen oder vergleichbar praktikabel den schnelleren Weg nutzen dürfen oder z. B. freiwillige Feuerwehrleute auf dem Weg zur und von der Wache.