Mobilität

Mobilitätspass

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Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.

Teil 2, Abschnitt 4: Mobilitätspass

Sie konnten den Abschnitt „Mobilitätspass“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zu „Mobilitätspass“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

26. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §18: Nutzung des Mobilitätsguthabens

Das Mobilitätsguthaben sollte auch für den Erwerb von Einzelfahrscheinen verwendet werden können. Es ist realitätsfern anzunehmen, dass ein Nutzer des ÖPNV für einzelne Fahrten eine Wochen- oder Monatskarte kauft. Vielmehr wird dies die Akzeptanz des Mobilitätspasses mindern, da es unverständlich wäre, Einzelfahrscheine zusätzlich zu bezahlen.

Das Mobilitätsguthaben sollte auch für den Erwerb von Einzelfahrscheinen verwendet werden können.

Es ist realitätsfern anzunehmen, dass ein Nutzer des ÖPNV für einzelne Fahrten eine Wochen- oder Monatskarte kauft. Vielmehr wird dies die Akzeptanz des Mobilitätspasses mindern, da es unverständlich wäre, Einzelfahrscheine zusätzlich zu bezahlen. Um die Attraktivität des Mobilitätspasses zu steigern und die Nutzung des ÖPNV zu fördern, ist es unerlässlich, dass das Mobilitätsguthaben flexibel eingesetzt werden kann - insbesondere für Einzelfahrten.

1. Kommentar von :MiRi99

Mobilitätspass

Es ist zwar Begrüßenswert ein solches Instrument einzuführen. Allerdings ist es nicht sinnvoll den Kommunen mehrere Möglichkeiten zur Kostenerhebung zur Verfügung zu stellen. Ausschließlich die Kostenerhebung pro Kopf ist zielführend. Allerdings werden die Kommunen aus Vereinfachungsgründen und aus Angst wegen der Vorwürfe sozialer

Es ist zwar Begrüßenswert ein solches Instrument einzuführen. Allerdings ist es nicht sinnvoll den Kommunen mehrere Möglichkeiten zur Kostenerhebung zur Verfügung zu stellen.

Ausschließlich die Kostenerhebung pro Kopf ist zielführend. Allerdings werden die Kommunen aus Vereinfachungsgründen und aus Angst wegen der Vorwürfe sozialer Ungerechtigkeiten das Modell wählen, ausschließlich Autobesitzer zur Kasse zu bitten. Und natürlich auch E-Autobesitzer.

Ungerecht ist das Ganze definitiv für Behinderte mit Gehbehinderung und außergewöhnlicher Gehbehinderung. Die können den ÖVM für € 91 jährlich, bzw. kostenlos nutzen. Es bringt nichts zu sagen, "sie könnten ja eine Monatskarte kaufen mit dem Gutschein". Zusätzlich ist Behinderten die Nutzung kaum möglich. Weder gibt es Barrierefreiheit (z.B. Hbf Freiburg ist nicht behindertengerecht), noch ist eine flexible Nutzung möglich. Sofern man Hilfebedarf hat, muss man diesen mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Und zwar für alle Fahrten. Man ist dann an die jeweiligen Züge gebunden und hat keine zeitliche Flexibilität. Sofern der Zug ausfällt muss man dann ein Taxi nutzen.

Nein, es ist nicht durchdacht und dient ausschließlich der Geldbeschaffung abseits der bereits horrenden Steuerlast.

2. Kommentar von :ohne Name 101796

Mobilitätspass ist der falsche Weg

Die Finanzierung des Mobiltätspasses durch die Einwohner:inen oder KfZ-Halter:innen ist der falsche Weg. Insbesondere Letzere sind nicht ausschließlich in der Verantwortung, den Ausbau der ÖPNV zu bezahlen. Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, v.a. des ÖPNV ist eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, dafür werden zahlreiche Steuern

Die Finanzierung des Mobiltätspasses durch die Einwohner:inen oder KfZ-Halter:innen ist der falsche Weg. Insbesondere Letzere sind nicht ausschließlich in der Verantwortung, den Ausbau der ÖPNV zu bezahlen.
Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, v.a. des ÖPNV ist eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, dafür werden zahlreiche Steuern entrichtet, im Falle der KfZ-Halter:innen nicht zuletzt KfZ-Steuern und Steuern auf die Kraftstoffe.
Das vorgesehene Guthaben auf Zeitkarten ist doch Augenwischerei und stellt keinen echten Ersatz der Doppelbelastung dar.

11. Kommentar von :Autorfahrer

Verkehrsabgabe

Diese Abgabe verstößt gegen das Gleichheitsgesetz!! Außerdem bezahle ich als Autofahrer bereits eine KFZ-Steuer und beim Tanken enorm viel Steuern für den Staat. Warum sollen einseitig nur die Autofahrer wieder zur Kasse gebeten werden? Ich bin als Krebspatient auf mein Auto angewiesen (Immunschwäche-Ansteckung, schnelle Wege - Praxen sind mit

Diese Abgabe verstößt gegen das Gleichheitsgesetz!!
Außerdem bezahle ich als Autofahrer bereits eine KFZ-Steuer und beim Tanken enorm viel Steuern für den Staat.
Warum sollen einseitig nur die Autofahrer wieder zur Kasse gebeten werden?
Ich bin als Krebspatient auf mein Auto angewiesen (Immunschwäche-Ansteckung, schnelle Wege - Praxen sind mit öffentlichen Verkehrsmittel nur schlecht, zeitaufwändig oder gar nicht erreichbar, körperliche Schwäche - Gehen kostet zuviel Energie, die ich gerade nicht habe, nebenbei Versorgung von schwerbehinderten Angehörigen - Zeit spielt eine große Rolle).
Unabhängig davon ist nicht jeder Autofahrer ein Fahrer aus Leidenschaft, sonder vielmehr aus schlichter Notwendigkeit um seinen Alltag noch bestreiten zu können. Es ist auch nicht jeder fit genug um auf ein Fahrrad zu steigen, viele Menschen haben Angst, können die Breite der Wege nicht abschätzen, leiden unter Lagen-/Drehschwindel und dergleichen, was einen Umstieg aufs Fahrrad unmöglich macht - ungeachtet des Wollens.

Wenn Sie eine Abgabe verlangen, dann von allen - oder Sie streichen die KFZ-Steuer und die Benzinsteuer.

Außerdem geht hier alles zugunsten der Radfahrer - wo bleiben bitteschön die Fußgänger? Viel zu wenige und sichere Wege, die Radfahrer sind radikal geworden und unverschämt. Halteschilder, Ampeln, Fußgängerwege und Zebrastreifen sind für diese Verkehrsteilnehmer anscheinend nicht bindend ebensowenig die Handzeichen, dass man erkennen kann wohin der Radfahrer will. Setzt man dann zum Überholen an, wird man noch wüst mit Arschloch beschimpft weil man nicht "riechen" konnte dass der Radfahrer plötzlich nach links abbiegen will - An jedes Rad gehört ein Nummerschild, so dass auch diese Verkehrsteilnehmer einmal zur Rechenschaft gezogen werden können.

Ich bitte sehr um etwas mehr Gerechtigkeit allen Verkehrsteilnehmern gegenüber und vor allem eine Gleichbehandlung, Sie können nicht nur einer Verkehrsteilnehmer-Gruppe Opfer abverlangen, da die Radfahrer von der Superförderung des Landes einen Benefit haben, können diese auch gerne zur Finanzierung mitbeitragen.

Man könnte gerade meinen, die Politik hat sich da in etwas verrannt und brennt nur für dieses eine Thema ohne den Blick fürs Ganze zu haben? Alles mit Maß und Ziel bitte.

9. Kommentar von :ohne Name 103350

Statt Mobilitätspass: Finanzierung durch Verspätungs- und Ausfallstrafzahlungen

Wir, die Bürger/Kunden/Steuerzahler/Erwerbstätige/Arbeitslose/Kranke/Krankengeldbezieher/(Erwerbsminderungs-)Rentner/Autolose (die bei dem immer lausigeren ÖPNV Lust auf einen Boykott bekommen) und Autofahrer sind doch nicht Schuld daran, dass die DB seit Jahrzehnte auf Verschleiß fährt und Wartungs-/Instandhaltungsstau, Rückbauten wie Stuttgart21,

Wir, die Bürger/Kunden/Steuerzahler/Erwerbstätige/Arbeitslose/Kranke/Krankengeldbezieher/(Erwerbsminderungs-)Rentner/Autolose (die bei dem immer lausigeren ÖPNV Lust auf einen Boykott bekommen) und Autofahrer sind doch nicht Schuld daran, dass die DB seit Jahrzehnte auf Verschleiß fährt und Wartungs-/Instandhaltungsstau, Rückbauten wie Stuttgart21, Verspätungen und Ausfälle produziert und den ÖPNV immer unattraktiver macht: Derjenige, der den ÖPNV gegen die Wand fährt, zu wenig Weitsicht bei Zukunftsplanungen zeigt, und monopol-arrogant Kunden/Steuerzahler etc. missachtet und mit S-Bahn-Magazin und Stuttgart21 etc. Propaganda-Blättern verhöhnt und veräppelt soll seine Misswirtschaft und pberfällige Instandhaltung/Wartung/Ausbau (statt Rückbau21) gefälligst selber bezahlen.
Als Ansporn dafür sollte die DB vom Verkehrsministerium/der BRD als Hauptaktionär und Vertreter der Steuerzahler mal zu angepaast hohen Strafzahlungen an Staat, Land, Kommumen und Kunden verdonnern, um sie mal erfolgreich dazuzu motivieren, ihren Job, also das Kerngeschäft ordentlich zur vollsten Kundenzufriedenheit zu erledigen.

3. Kommentar von :Claudia aus Enzklösterle, dem Heidelbeerdorf

Mobilitätspass im Ländlichen Raum

Die Finanzierung über die KfZ-HalterInnen oder EinwohnerInnen lehne ich ab. 1. Aufgabe der Kommunen/Landkreise/Land/Bund ist es, die Infrastruktur (im guten Zustand!) vorzuhalten 2. Trotz der deutlich verbesserten ÖPNV-Angebote im Ländlichen Raum bleibt es wegen der Tarifzonen teuer, von A nach B zu kommen. 3. Der "letzte Kilometer" bedeutet,

Die Finanzierung über die KfZ-HalterInnen oder EinwohnerInnen lehne ich ab.
1. Aufgabe der Kommunen/Landkreise/Land/Bund ist es, die Infrastruktur (im guten Zustand!) vorzuhalten
2. Trotz der deutlich verbesserten ÖPNV-Angebote im Ländlichen Raum bleibt es wegen der Tarifzonen teuer, von A nach B zu kommen.
3. Der "letzte Kilometer" bedeutet, dass die nächste Bushaltestelle/S-Bahn mehrere Kilometer entfernt ist - da steigen die BürgerInnen doch gleich ins Auto.
4. Wenn der ÖPNV doppelt so lange (und länger) wie ein KfZ braucht, um von A nach B zu kommen, ist das nicht gut. Insbesondere, wenn Umstiege notwendig sind und die Verbindungen nicht funktionieren. Da besteht Nachholbedarf.

29. Kommentar von :ohne Name 10366

Zu §17: Die erlaubte Abgabenhöhe ist zu hoch

Als verhältnismäßige Abgabenhöhe nach Abs. 1 wird in den Erwägungsgrundsätzen festgelegt: „Die Höhe der Abgabe ist in Ansehung des Äquivalenzprinzips auf die Höhe des teuersten vor Ort angebotenen Monatstickets für den Öffentlichen Personennahverkehr begrenzt.“ Hierzu eine Modellrechnung: Im bodo-Verkehrsverbund kostet das teuerste Monatsticket

Als verhältnismäßige Abgabenhöhe nach Abs. 1 wird in den Erwägungsgrundsätzen festgelegt: „Die Höhe der Abgabe ist in Ansehung des Äquivalenzprinzips auf die Höhe des teuersten vor Ort angebotenen Monatstickets für den Öffentlichen Personennahverkehr begrenzt.“

Hierzu eine Modellrechnung:
Im bodo-Verkehrsverbund kostet das teuerste Monatsticket aktuell 253,50 Euro (einschließlich Fahrradmitnahme und Nutzung erster Klasse). Dies würde eine jährliche Mobilitätsabgabe von 3.042 Euro für alle Abgabepflichtigen bedeuten. Nichtnutzer des ÖPNV würden dann pro Monat 253,50 Euro zahlen, während Nutzer des Deutschlandtickets 204,50 Euro mehr bezahlen würden.

Diese Abgabenhöhe ist alles andere als verhältnismäßig. Die Abgabenhöhe sollte daher auf die monatlichen Kosten des Deutschlandtickets (aktuell 49 Euro) begrenzt werden. Sollte dies zur Finanzierung des ÖPNV nicht ausreichen, sollte die Abgabenhöhe zumindest das Doppelte der Kosten des Deutschlandtickets nicht überschreiten, also derzeit maximal 98 Euro betragen.

33. Kommentar von :ohne Name 106116

Verwaltungsmonster

Warum nur Zeitkarten, warum nicht Einzelfahrten? Warum kann ich das Guthaben nicht für meine Kinder verwenden? Mir macht es den Eindruck, als solle möglichst wenig von dem Guthaben in Anspruch genommen werden. Auch die auf den ersten Blick sinnvolle Zweckbindung bedeutet am Ende wahrscheinlich nur, dass die Abgabenerhebenden aus dem übrigen

Warum nur Zeitkarten, warum nicht Einzelfahrten? Warum kann ich das Guthaben nicht für meine Kinder verwenden?
Mir macht es den Eindruck, als solle möglichst wenig von dem Guthaben in Anspruch genommen werden.
Auch die auf den ersten Blick sinnvolle Zweckbindung bedeutet am Ende wahrscheinlich nur, dass die Abgabenerhebenden aus dem übrigen Hauahalt weniger Geld in ÖPNV stecken müssen und die so freiwerdenden Mittel für andere Zwecke verwendet werden.
Solange ich mit dem ÖPNV weiterhin 1,5 statt 0,5 Stunden zur Arbeit brauche - pro Weg - kann er das Auto nicht ersetzen.

18. Kommentar von :ohne Name 103164

Landkreisüberschreitende Buslinien

Die Zahl der landkreisüberschreitenden Buslinien nimmt tendenziell ab. Oft ist es so, dass die Linie aus dem einen Landkreis an der Grenze zum anderen Landkreis umdreht. Umgekehrt ist dies genauso. Auf die Verknüpfung beider Linien wird verzichtet. Es wäre erfreulich, wenn diesem Umstand mit einer entsprechenden Regelung (z. B. Förderprogramm)

Die Zahl der landkreisüberschreitenden Buslinien nimmt tendenziell ab. Oft ist es so, dass die Linie aus dem einen Landkreis an der Grenze zum anderen Landkreis umdreht. Umgekehrt ist dies genauso. Auf die Verknüpfung beider Linien wird verzichtet. Es wäre erfreulich, wenn diesem Umstand mit einer entsprechenden Regelung (z. B. Förderprogramm) entgegengewirkt werden könnte, sodass landkreisüberschreitende langlaufende und sinnvoll miteinander verknüpfte Buslinien wieder zum Normalfall werden.

4. Kommentar von :ohne Name 103350

Mobilitätspass: noch mehr Perlen vor die Säue = Zusatz-Strafe für Bürger?

Ich bin gegen den Mobilitätspass, da er unfair ist, schon allein aufgrund der unfairen Zoneneinteilung und der unfair/unbrauchbar getakteten bis fehlenden Verbindungen außerhalb der VVS-Zone 1. Schlimmstes Beispiel: Die direktverbindung Rohr Böblingen-Hulb: nur ein Halt, anderswo zu haben als Kurzstrecke, hier aufgrund der unverschämt schmalen

Ich bin gegen den Mobilitätspass, da er unfair ist, schon allein aufgrund der unfairen Zoneneinteilung und der unfair/unbrauchbar getakteten bis fehlenden Verbindungen außerhalb der VVS-Zone 1.
Schlimmstes Beispiel: Die direktverbindung Rohr Böblingen-Hulb: nur ein Halt, anderswo zu haben als Kurzstrecke, hier aufgrund der unverschämt schmalen komplett Zone 2 bis hinein in die Zone 3: Preis 2 Zonen für einen Halt weiter.
Jahre bis jahrzehnte bevor die Ringzonen dann doch noch kamen, war man von der Idee zurückgetreten, da damals keine u d bis heute kaum mehr Querverbindungen gibt. Für mehr Fairness sollten die Zonen 2-4 zusammengelegt werden zu einer neuen Zone 2 und alles drüber raus zu einer neuen 3. Zone.
Mir fehlen auch Angaben, wie hoch die Abgabe sein soll, die Abgabepflichtige leisten und in Mobilität umtauschen können sollen.
Seit jeher autolos und seit kurzem Erwerbsminderungsrentnerin komme ich krankheitsbedingt (LongCovid-ME/CFS) kaum noch aus dem Haus, gegen welche Fahrten soll ich diese angedachten Pflichtabgabe dann bitte rechtzeitig einlösen?
Es müsste dafür dann schon eine einfache Auszahlmöglichkeit geben, z. B. am Fahrkartenautomat, aber mit der Abgabe in Vorkasse gehen eill ich eigentlich trotzdem nicht. Bei meinem Glück müsste man sich ungenutztes über eine Steuererklärung zurückholen (die ich der Umständlichkeit halber praktisch nie mache und es bisher auch nicht geschafft habe, mir darüber die 300€ Energiepauschale 2022 zurückzuholen.
Aktuell verfallen mir zum Monatsend mehrere VVS-4er-Karten, nachdem man diese laut SSB-/VVS-Schalter nicht zurück- oder umtauschen kann, diese auch nur bis 12 Monate nach der nächsten Ticketerhöhung gelten. Unverschämterweise waren die letzten beiden Erhöhungen zum 1. September 2023 und zum 1. August 2024 (gerade mal 11 Monate später). Mit dem ausprobierten 49-€-Deutschlandticket habe ich praktisch auch mehrere Monate Verlust gemacht, denn ein ermäßigtes Ticket für Kranke/ Arbeitslose und Erwerbsminderungsrentner gibt es in Baden-Württemberg leider nicht (für ein Seniorenticket bin ich evtl.zu jung? das zu recherchieren fällt mir gerade erst ein), eine Bonuscard für ein Sozialticket bekomme ich nicbt, weil die Bonuscard an Bürgergeld gekoppelt ist, das ich nicht bekomme, weil mein Lebensgefährte zu viel verdient…

Nun hat mein Lebensgefährte ein Auto und ich genieße es, wenn ich ganz selten mal mit ihm ohne Bus- und Bahnstress wo hinfahren kann. Da kann man sich von der lausigen Bahn echt zu Lust auf ein Auto genötigt sehen und soll der DB dann noch mehr Geld in den Rachen werfen für deren im er lausigere Leistung seit spätestens 2010 (nach Jahrzehntelangem Instandhaltungsstillstand, Gleisabbau und Baubeginn des milliardenschwerden, kontraproduktiven Rückbau in ein Nadelöhr namens Stuttgart21, dass das vorhandene Nadelöhr S-Bahn noch mehr belastet, der Kauf der neuen störungsanfällign S-Bahnen und allerhand unnötiger Firrlefanz wie S-Bahn und/oder S21-Propagandablätter kostenloses WLAN/digitale Echtzeitangaben. Wären die Bahnen pünktlich wie es im Fahrplan steht, bräuchte ich keine Echtzeitangaben und ich habe unterwegs meist mein eigenes WLAN mit.

Ich sehe es auch nicht ein, dass mein Lebnsgefährte als Autobesitzer die Mobilitätsspass-Abgabe bezahlen soll, fpr so lausige ÖPNV-Mobilitäts-Gegenleistung. Ich nehme an, Steuern fürs Auto sind auch nicht gerade billig, da muss man sich schon immer gut überlegen, ob man sich da noch ein ÖPNV-Zeitticket inklusive täglich ÖPNV-Stresstest und Zeitverschwndung deswegen dazugönnt. Und etwas günstigere Firmentickets bekommt man leid auch nur als Arbeitnehmer bei entsprechend großen Firmen, was insofern schon unfair ist, weil kleiner Firmen/Unterbehmen/Arbeitgeber meist auch weniger Lohn und viele gar kein Fahrtgeld mehr bezahlen.

Solange die Gegenleistung bei Bahn (und Bus) nicht dem normalen teuren Ticketpreis entspricht, seh ich nicht ein, dass irgendwer so eine Moilitätspass-Abgabe bezahln soll, währen die DB sich ins Fäustchen lacht, dass sie uns allen (Steuerzahler, Bprger, Bahnkunden) ungestraft immer noch lausiger bedient und gleichzeitig imme noch tiefer in die Tasche greift.

Solange der Bus- und Bahn-Verkehhr so unbefriedignd unzuverlässig und nicht flächendeckend und taktreich genug ist, dass er für Autobesitzer ernsthaft attraktiv ist, sollte man Autobesitzer nicht durch solch eine Mobilitätspass-Pflicht-Abgabe auch noch zusätzlich vergraulen.