Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

Nichtraucherschutzgesetz

Harmonisierung von gesetzlichen Regelungen

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  • Bundes- und Landesrecht
  • Völkerrecht

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Titel: Harmonisierung und Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und internationalen Verträgen
  • Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der Weltgesundheitsorganisation
  • Kein Flickenteppich

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Kommentare : zur Harmonisierung von gesetzlichen Regelungen

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7. Kommentar von :ohne Name 104784

Völkerrecht nachkommen

Die Empfehlungen der WHO müssen umgesetzt werden bei allen Tabakwaren und neuen Waren.

6. Kommentar von :ohne Name 104730

Erwägungsgründe der Tabakproduktdiektive beachten

In diesen ist festgehalten, dass der Jugendschutz und Verbraucherschutz priorisiert sein muss. Das gilt für alle Tabakprodukte und neuartigen Tabakerzeugnisse. Damit steht die Anpassung des LNRSG in BW also sozusagen schon 5 nach 12, weil die TPD ist schon mehrere Jahre alt. Vor dem Hintergrund der starken Attraktivität dieser Produkte für Kinder

In diesen ist festgehalten, dass der Jugendschutz und Verbraucherschutz priorisiert sein muss. Das gilt für alle Tabakprodukte und neuartigen Tabakerzeugnisse. Damit steht die Anpassung des LNRSG in BW also sozusagen schon 5 nach 12, weil die TPD ist schon mehrere Jahre alt. Vor dem Hintergrund der starken Attraktivität dieser Produkte für Kinder wie z.B. das DKFZ, die DGP, Dak Studie und viele mehr zu Recht darauf hingewiesen haben.

5. Kommentar von :NoCancer

Keine Räume der Nikotinlobby

Unterschiedliche Gesetzesregelungen schaffen Raum, Nikotinkonsum zu befördern. Ein einheitliches Gesetz, welches unter der Prämisse verfasst wird, dass Rauchen tötet, würde Klarheit und Sicherheit schaffen. Es sollte niemandem verboten sein, sich selbst lebensgefärlich zu gefährden, jedoch sollte es selbstverständlich sein, dass die Gefährung

Unterschiedliche Gesetzesregelungen schaffen Raum, Nikotinkonsum zu befördern. Ein einheitliches Gesetz, welches unter der Prämisse verfasst wird, dass Rauchen tötet, würde Klarheit und Sicherheit schaffen.
Es sollte niemandem verboten sein, sich selbst lebensgefärlich zu gefährden, jedoch sollte es selbstverständlich sein, dass die Gefährung anderer Menschen ausgeschlossen ist.

4. Kommentar von :ohne Name 104496

Es eilt!

Das Gesetz, das am schnellsten und einfachsten geändert werden kann, sollte bemüht werden, um Nichtraucher zuerst und vorrangig im eigenen Heim zu schützen (Balkone in Mehrfamilienhäusern), denn dort hält man sich am längsten auf. Dann muss über besseren Nichtraucherschutz bei der Arbeit (verpflichtende und lange Aufenthaltszeit) und im

Das Gesetz, das am schnellsten und einfachsten geändert werden kann, sollte bemüht werden, um Nichtraucher zuerst und vorrangig im eigenen Heim zu schützen (Balkone in Mehrfamilienhäusern), denn dort hält man sich am längsten auf. Dann muss über besseren Nichtraucherschutz bei der Arbeit (verpflichtende und lange Aufenthaltszeit) und im öffentlichen Raum verhandelt werden.

3. Kommentar von :Eu

Bundesnichtraucherschutzgesetz; Bundesratsinitiative!

Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per

Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per Bundesratsinitiative für ein einheitliches Bundesnichtraucherschutzgesetz einsetzen.

2. Kommentar von :ohne Name 104268

Mutig harmonisieren

Gesetze sind von Menschen für Menschen gemacht... dann muss wohl auch die Anpassung und Harmonisierung auch zu schaffen sein. Oder man ersetzt bisherigen Gesetzgebung durch neue.

1. Kommentar von :Jo

Einhaltung des Völkerrechts

Der Begriff "Harmonisierung" ist, was das Völkerrecht und das Bundesrecht angeht, nicht zutreffend. Unter "Harmonisierung versteht man die Angleichung verschiedener gleichrangiger Rechtsordnungen, wie es in der EU geschieht. Das passt nur für das Landesrecht der verschiedenen Bundesländer. Bundesrecht und Völkerrecht stehen über dem Landesrecht.

Der Begriff "Harmonisierung" ist, was das Völkerrecht und das Bundesrecht angeht, nicht zutreffend. Unter "Harmonisierung versteht man die Angleichung verschiedener gleichrangiger Rechtsordnungen, wie es in der EU geschieht. Das passt nur für das Landesrecht der verschiedenen Bundesländer.

Bundesrecht und Völkerrecht stehen über dem Landesrecht. Das Landesrecht muss diese beachten und einhalten. Das sollte dem Bürgerforum deutlich gemacht werden.

Das gilt besonders für das Völkerrecht. Deutschland hat sich im WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO FCTC) verpflichtet, alle Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen und alle sonstigen geschlossenen öffentlichen Räume vollständig rauchfrei zu machen, also Gastronomie, Krankenhäuser, Clubs, Behörde etc. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden. Damit sind wesentliche Inhalte der Novelle völkerrechtlich klar vorgegeben. Das Bürgerforum sollte darüber entscheiden, ob es das Völkerrecht einhalten möchte oder es wie bisher brechen möchte.

Es sollte daher ein eigener Kasten geschaffen werden mit dem Titel "Einhaltung des Völkerrechts". Darunter sollte explizit aufgeführt werden:
- Artikel 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
-Leitlinien der Vertragsparteien zu Artikel 8 des WHO Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
-Sustainable Development Goal 3a der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen
-Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 30. November 2009 über rauchfreie Umgebungen (2009/ C 296/02)

Das Bürgerforum sollte wissen, dass in all diesen Dokumenten der vorgenannte ausnahmslose Nichtraucherschutz an allen Arbeitsplätzen und in allen sonstigen geschlossenen Räumen gefordert wird und das die WHO FCTC völkerrechtlich verbindlich ist.

Das ist zentral. Sie sollten zudem Experten zu den Beratungen hinzuziehen, die die Rechtslage erläutern können. Das könnte z.B. Pro Rauchfrei e.V. übernehmen.