Gebiet und Zweck
„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.
Wortlaut der Gesetzesänderung
§ 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden in Satz 2 die Wörter „10 062 (Hektar)“ durch die Wörter „11 325 (Hektar)“ ersetzt.
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten und die jeweiligen Verordnungen der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bleiben in ihrer jeweils gültigen Fassung unberührt.“
In § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) die Zahl „elf“ durch die Zahl „XXX“ ersetzt.
b) Es wird folgender Satz angefügt:
„Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen.“
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„den für den Nordschwarzwald charakteristischen Bergmischwald sowie die Moore, Grinden und die natürliche Lebensgemeinschaft der Kare und andere naturschutzfachlich und naturgeschichtlich hochwertige Flächen zu erhalten, die Entwicklung der an diese Erscheinungsformen gebundenen, hochspezialisierten Lebensräume zu ermöglichen und
gegebenenfalls zu fördern.“
bb) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Zwecke sind gleichrangig und im Einzelfall untereinander abzuwägen.“
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Außerdem dient der Nationalpark unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 24 Absatz 2 BNatSchG der strukturellen Verbesserung in seinem Umfeld, insbesondere im Bereich Tourismus.“
d) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Die Prozesschutzflächen des Nationalparks tragen zur Zielerreichung des Landes gemäß § 45 Landeswaldgesetz (LWaldG) bei.
Keine Änderungen.
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
b) In Nummer 2 wird nach dem Wort „liefern,“ die Wörter „auch im Sinne von Lern- und Vergleichsflächen soweit dies nicht mit einer Veränderung des Managements der Flächen im Nationalpark einhergeht,“ eingefügt.
c) Nummer 4 wird folgende Nummer 5 angefügt:
„die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürliche Waldentwicklung und die ökosystemaren Zusammenhänge einschließlich der Kohlenstoffbindung in Holz und Boden insbesondere in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg zu untersuchen und zu dokumentieren und“
d) Die bisherige Nummer 5 wird zu Nummer 6.
Kommentare
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Kommentare : zum Gebiet und Zweck
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Unsere Zukunft braucht mehr Wildnis
Die geplante Erweiterung des Nationalparks ist ein wichtiger Schritt – aber 1.263 Hektar sind deutlich zu wenig. Gerade jetzt, wo der Lückenschluss möglich ist, sollten wir diese Chance nutzen, um ein zusammenhängendes Schutzgebiet zu schaffen. Das wäre ein echtes Signal für Artenvielfalt, Klimaschutz und die kommenden Generationen. Es darf
Die geplante Erweiterung des Nationalparks ist ein wichtiger Schritt – aber 1.263 Hektar sind deutlich zu wenig. Gerade jetzt, wo der Lückenschluss möglich ist, sollten wir diese Chance nutzen, um ein zusammenhängendes Schutzgebiet zu schaffen. Das wäre ein echtes Signal für Artenvielfalt, Klimaschutz und die kommenden Generationen.
Es darf nicht sein, dass über 1.400 Hektar, die sich seit Jahren in Richtung Wildnis entwickeln, wieder an ForstBW zurückgehen. Diese Flächen brauchen dauerhaften Schutz – ein Rückschritt wäre fatal.
Mehr Fläche im Nationalpark heißt nicht weniger Wald, sondern mehr Zukunft. Wir brauchen mutige Entscheidungen für echten Naturschutz – jetzt.
Gebietsgröße & Entwicklungsperspektiven
Nur ein ausreichender und zusammenhängender Bereich kann die Natur zur natürlichen Ursprungslandschaft wieder werden lassen, mit entsprechender lokaler Flora & Fauna. Der nächste Schritt mit recht kleiner Erweiterung und Zusammenschluss ist daher unabdingbar & konsequent, kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein, um das Natugebiet an sich weiter
Nur ein ausreichender und zusammenhängender Bereich kann die Natur zur natürlichen Ursprungslandschaft wieder werden lassen, mit entsprechender lokaler Flora & Fauna.
Der nächste Schritt mit recht kleiner Erweiterung und Zusammenschluss ist daher unabdingbar & konsequent, kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein, um das Natugebiet an sich weiter sukzessive zu optimieren und auch thematisch -sinnhafterweise- ergänzend das Umfeld des Kaltenbronns wieder in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Zum Wohle und Miteinander und im Einklang von Mensch & Natur, Klima und nachhaltigem Wohlergehen aller.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H. Orth
Lückenschluss mit Lücken
Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf zustande gekommen ist, ist begrüßenswert. Allerdings ist hier nicht der wünschenswerte große Wurf gelungen, sondern leider nur ein Minimalkonsens erreicht worden. Im Besonderen fehlt ein deutlicher Flächenzuwachs. Mit über 2800 ha hat das Land BaWü eine nennenswerte Fläche von der Murgschifferschaft
Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf zustande gekommen ist, ist begrüßenswert.
Allerdings ist hier nicht der wünschenswerte große Wurf gelungen, sondern leider nur ein Minimalkonsens erreicht worden.
Im Besonderen fehlt ein deutlicher Flächenzuwachs. Mit über 2800 ha hat das Land BaWü eine nennenswerte Fläche von der Murgschifferschaft übernommen. Es bleibt mir unverständlich, dass davon nur knapp 1300 ha (also weniger als 50%) in das Nationalparkgebiet übergehen.
Weiterhin bleibt mir unverständlich, dass etablierte Zonen des NLP zwecks des Borkenkäfermanagements an ForstBW abgetreten werden sollen. Falls diese Regelung Bestand haben sollte, muss sichergestellt sein, dass ForstBW in diesen Zonen sich wirklich auf das Borkenkäfer-management beschränkt. Der ohnehin kleinere Nordteil wird durch die Abtretungsflächen A01, A05 und A10 regelrecht abgeschmolzen.
Mit lediglich ca. 1,5 KM Länge entlang der Hundseckstraße (L80b) zwischen Schindelhof und Pandurenhof ist letztlich nur eine sehr enge Verbindung zwischen den beiden ursprünglichen NLP Teilen erreicht worden. Ich fürchte, dass sich dieser Engpass zu einer schwer zu überwin-denden Barriere für Flora und Fauna entwickeln wird.
Zum Schluss möchte ich die bisherigen Kommentierungen unterstützen, in denen dafür plä-diert wird, den Schutzzweck des NLP durch das Stichwort Artenvielfalt / Biodiversität auszuweiten.
Flächengröße
Ich freue mich, dass der Zusammenschluss der beiden Teile nun Wirklichkeit werden soll. Enttäuscht bin ich beim Blick auf die Flächenkulisse. Zum einen halte ich die Gesamtgröße für zu kurz gesprungen - v.a. wenn wir nationale und internationale Verpflichtungen und Zielvorgaben erfüllen wollen. Zum anderen ist es enttäuschend, dass Teile aus dem
Ich freue mich, dass der Zusammenschluss der beiden Teile nun Wirklichkeit werden soll. Enttäuscht bin ich beim Blick auf die Flächenkulisse. Zum einen halte ich die Gesamtgröße für zu kurz gesprungen - v.a. wenn wir nationale und internationale Verpflichtungen und Zielvorgaben erfüllen wollen. Zum anderen ist es enttäuschend, dass Teile aus dem bisherigen Nationspark wieder herausgelöst werden sollen.
Gebietsabgrenzung, Borkenmanagement
Mit der Erweiterung des NPL hätte man sich eine großzügigere Gebietserweiterung gewünscht. Besonders bedauerlich ist, dass im Zuge der Planung z. T. sehr wertvolle Nationalparkflächen (z. B. im Bereich Kieneck) herausgenommen und ForstBW zugeschlagen wurden. Gerade in diesem Bereich früher bestehende Naturschutzgebietsflächen sollten dann
Mit der Erweiterung des NPL hätte man sich eine großzügigere Gebietserweiterung gewünscht. Besonders bedauerlich ist, dass im Zuge der Planung z. T. sehr wertvolle Nationalparkflächen (z. B. im Bereich Kieneck) herausgenommen und ForstBW zugeschlagen wurden. Gerade in diesem Bereich früher bestehende Naturschutzgebietsflächen sollten dann konsequent auch als solche wieder behandelt werden.
Auf den künftig von ForstBW betreuten Pufferzonen, die teilweise sogar direkt an die NLP-Kernzone grenzen, sollte ausschließlich Borkenkäfermanagement und keine konventionelle Forstwirtschaft betrieben werden.
Ein weiterer Aspekt: Durch die Flächenabtretung an ForstBW gehen 38 (von 210) Wald-Langzeitbeprobungsstellen (Monitoring-Plots) verloren, auf denen langfristige wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden. Außerdem liegen zwei Wettermessstellen und zwei Fließwassermessstellen auf den Abtretungsflächen. Sollte es bei der Flächenabtretung bleiben, muss dem NLP die Möglichkeit eingeräumt werden, die Plots weiter zu betreiben, was wiederum die o.g. Forderung nach einem Verzicht auf forstwirtschaftliche Aktivitäten im Pufferstreifen unterstreicht.
§ 2 Gebiet des Nationalparks
Den Nationalpark zu erweitern ist richtig und wichtig. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird jedoch weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die
Den Nationalpark zu erweitern ist richtig und wichtig.
Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird jedoch weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft. Ohne Wald kein Leben!
§14 Nationalparkrat
Hier würde ich es begrüssen, wenn die Vorstandschaft des Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald e.V. ebenfalls im Nationalparkrat vertreten sind. Sie vertreten die Interessen des Vereins und damit der engagierten Bevölkerung.
Flächengröße der Erweiterung
Schon ein Blick auf eine Karte mit den bisherigen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete zeigt, dass der Nationalpark in seiner jetzigen Ausprägung in gewisser Weise Stückwerk war. Ich begrüße daher sehr, dass es eine Erweiterung geben soll, die beide Teile des Nationalparks miteinander verbindet. Etwas enttäuschend finde ich, dass es für diese
Schon ein Blick auf eine Karte mit den bisherigen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete zeigt, dass der Nationalpark in seiner jetzigen Ausprägung in gewisser Weise Stückwerk war.
Ich begrüße daher sehr, dass es eine Erweiterung geben soll, die beide Teile des Nationalparks miteinander verbindet.
Etwas enttäuschend finde ich, dass es für diese Verbindung nur eine minimale Flächenerweiterung von ca. 10 000 Hektar auf dann ca. 11 000 Hektar geben soll.
Was die Flächengröße für den einzigen Nationalpark im Baden-Württemberg anbelangt, steht das Ländle im Vergleich zum benachbarten, seit Jahrzehnten CSU-regierten Bayern, sehr bescheiden da. Dort gibt es bereits zwei Nationalparke mit Flächengrößen von jeweils etwa 25 000 Hektar, zusammen also ca. 50 000 Hektar. Bayern ist zwar deutlich größer als das Baden-Württemberg, jedoch nicht fünf mal so groß.
Angesichts dieser Zahlen irritiert mich, dass sogar Flächen ausgegliedert werden sollen, die bisher zum Nationalpark Schwarzwald gehörten.
Ich rege daher an und bitte darum, im weiteren Entscheidungsprocedere eine deutlichere Vergrößerung der Nationalparkfläche anzustreben.
Lückenschluss unambitioniert und z.T. schädlich
Der Koalitionsvertrag sieht einen Lückenschluss und eine Gebietserweiterung des Nationalparks vor. Mit dem Gesetzentwurf wird der Lückenschluss wenigstens formal erreicht. Eine Gebietserweiterung zu erreichen, indem man gleichzeitig von bestehenden Gebieten etwas wegnimmt klingt nach einer Mogelpackunges und entspricht nicht der Erwartung, die die
Der Koalitionsvertrag sieht einen Lückenschluss und eine Gebietserweiterung des Nationalparks vor. Mit dem Gesetzentwurf wird der Lückenschluss wenigstens formal erreicht. Eine Gebietserweiterung zu erreichen, indem man gleichzeitig von bestehenden Gebieten etwas wegnimmt klingt nach einer Mogelpackunges und entspricht nicht der Erwartung, die die Bürgerinnen und Bürger des Landes an das Gesetz haben.
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde ein Wildnisziel von 2% der Landesfläche ausgegeben. Baden-Württemberg erreicht hier gerade ein mal ein Zehntel. Richtigerweise wirbt Tourismus BW aber mit dem Slogan des "Wilden Südens". Für die Landesregierung bedeutet "Wilder Süden" offenbar, dass man ausgerechnet das Wildnis-Ziel um 90% verfehlen möchte, und dass man die mit dem Wildnisziel verbundenen Chancen liegenlassen möchte.
Das Konzept des Nationalparks lebt davon, dass das Gebiet groß, aber möglichst kompakt ist.
Nur durch seine Größe sind die Ziele eines Nationalparks umsetzbar. Ein lebendiges und vielfältiges Ökosystem kann sich nur bilden, wenn verschiedene Biotope vorhanden sind und auch eine jeweilige Anzahl und Größe haben, um verschiedene Populationen von Tieren und Pflanzen haben und Inzucht durch eine zu kleine Zahl von Individuen vermeidet.
Eine Kompaktheit einer Schutzfläche bedeutet, dass es von jedem Punkt möglichst weit bis zur "Grenze" ist. Dies ist nicht nur, aber auch für die ungestörte Entwicklung der Fläche notwendig. Ideal (aber praktisch kaum zu erreichen) wäre ein Kreis. Mit dem "Verbindungsschlauch" wird dieses Ziel nicht erreicht. Je un-kompakter eine Fläche ist, desto mehr Randgebiete gibt es. Dies ist hier insbesondere für das Borkenkäfermanagement relevant. Dieses wird durch den aktuellen Gesetzesvorschlag unnötig umfangreich, unnötig kompliziert, und dadurch auch leider unnötig unwirksam.