Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gebiet und Zweck

„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.

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Im ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen des Nationalparks Schwarzwald geregelt. Sie umfassen insbesondere die förmliche Erklärung eines umgrenzten Gebiets zum Nationalpark und den Schutzzweck. Außerdem sind hier die Bereiche „Bildung und Information“ sowie „Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung“ im Nationalpark Schwarzwald geregelt.

Fragen und Antworten: Weitere Informationen zum Gebiet

Karten

Nationalpark Schwarzwald: Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen als interaktive Karte

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Die Anpassung der Gebietsgröße in Paragraf 1.
  • Die Aktualisierung der Übersichtskarte und der Detailkarten sowie flurstückscharf festzulegende Außengrenze des Nationalparks in Paragraf 2 und den Anlagen 1 und 2.
  • Klarstellungen und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken des Nationalparks in Paragraf 3 sowie zur wissenschaftlichen Beobachtung und Forschung in Paragraf 5, jeweils insbesondere mit Blick auf den Klimawandel.

Wortlaut der Gesetzesänderung

Kommentare

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Kommentare : zum Gebiet und Zweck

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren.

28. Kommentar von :Rapra

Unsere Zukunft braucht mehr Wildnis

Die geplante Erweiterung des Nationalparks ist ein wichtiger Schritt – aber 1.263 Hektar sind deutlich zu wenig. Gerade jetzt, wo der Lückenschluss möglich ist, sollten wir diese Chance nutzen, um ein zusammenhängendes Schutzgebiet zu schaffen. Das wäre ein echtes Signal für Artenvielfalt, Klimaschutz und die kommenden Generationen. Es darf

Die geplante Erweiterung des Nationalparks ist ein wichtiger Schritt – aber 1.263 Hektar sind deutlich zu wenig. Gerade jetzt, wo der Lückenschluss möglich ist, sollten wir diese Chance nutzen, um ein zusammenhängendes Schutzgebiet zu schaffen. Das wäre ein echtes Signal für Artenvielfalt, Klimaschutz und die kommenden Generationen.

Es darf nicht sein, dass über 1.400 Hektar, die sich seit Jahren in Richtung Wildnis entwickeln, wieder an ForstBW zurückgehen. Diese Flächen brauchen dauerhaften Schutz – ein Rückschritt wäre fatal.

Mehr Fläche im Nationalpark heißt nicht weniger Wald, sondern mehr Zukunft. Wir brauchen mutige Entscheidungen für echten Naturschutz – jetzt.

27. Kommentar von :Dr. Harald J. C. Orth

Gebietsgröße & Entwicklungsperspektiven

Nur ein ausreichender und zusammenhängender Bereich kann die Natur zur natürlichen Ursprungslandschaft wieder werden lassen, mit entsprechender lokaler Flora & Fauna. Der nächste Schritt mit recht kleiner Erweiterung und Zusammenschluss ist daher unabdingbar & konsequent, kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein, um das Natugebiet an sich weiter

Nur ein ausreichender und zusammenhängender Bereich kann die Natur zur natürlichen Ursprungslandschaft wieder werden lassen, mit entsprechender lokaler Flora & Fauna.

Der nächste Schritt mit recht kleiner Erweiterung und Zusammenschluss ist daher unabdingbar & konsequent, kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein, um das Natugebiet an sich weiter sukzessive zu optimieren und auch thematisch -sinnhafterweise- ergänzend das Umfeld des Kaltenbronns wieder in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Zum Wohle und Miteinander und im Einklang von Mensch & Natur, Klima und nachhaltigem Wohlergehen aller.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. H. Orth

26. Kommentar von :Nationalparkfreund
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25. Kommentar von :Ulrich Sapel

Lückenschluss mit Lücken

Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf zustande gekommen ist, ist begrüßenswert. Allerdings ist hier nicht der wünschenswerte große Wurf gelungen, sondern leider nur ein Minimalkonsens erreicht worden. Im Besonderen fehlt ein deutlicher Flächenzuwachs. Mit über 2800 ha hat das Land BaWü eine nennenswerte Fläche von der Murgschifferschaft

Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf zustande gekommen ist, ist begrüßenswert.
Allerdings ist hier nicht der wünschenswerte große Wurf gelungen, sondern leider nur ein Minimalkonsens erreicht worden.
Im Besonderen fehlt ein deutlicher Flächenzuwachs. Mit über 2800 ha hat das Land BaWü eine nennenswerte Fläche von der Murgschifferschaft übernommen. Es bleibt mir unverständlich, dass davon nur knapp 1300 ha (also weniger als 50%) in das Nationalparkgebiet übergehen.
Weiterhin bleibt mir unverständlich, dass etablierte Zonen des NLP zwecks des Borkenkäfermanagements an ForstBW abgetreten werden sollen. Falls diese Regelung Bestand haben sollte, muss sichergestellt sein, dass ForstBW in diesen Zonen sich wirklich auf das Borkenkäfer-management beschränkt. Der ohnehin kleinere Nordteil wird durch die Abtretungsflächen A01, A05 und A10 regelrecht abgeschmolzen.
Mit lediglich ca. 1,5 KM Länge entlang der Hundseckstraße (L80b) zwischen Schindelhof und Pandurenhof ist letztlich nur eine sehr enge Verbindung zwischen den beiden ursprünglichen NLP Teilen erreicht worden. Ich fürchte, dass sich dieser Engpass zu einer schwer zu überwin-denden Barriere für Flora und Fauna entwickeln wird.
Zum Schluss möchte ich die bisherigen Kommentierungen unterstützen, in denen dafür plä-diert wird, den Schutzzweck des NLP durch das Stichwort Artenvielfalt / Biodiversität auszuweiten.

24. Kommentar von :Hannes Huber

Flächengröße

Ich freue mich, dass der Zusammenschluss der beiden Teile nun Wirklichkeit werden soll. Enttäuscht bin ich beim Blick auf die Flächenkulisse. Zum einen halte ich die Gesamtgröße für zu kurz gesprungen - v.a. wenn wir nationale und internationale Verpflichtungen und Zielvorgaben erfüllen wollen. Zum anderen ist es enttäuschend, dass Teile aus dem

Ich freue mich, dass der Zusammenschluss der beiden Teile nun Wirklichkeit werden soll. Enttäuscht bin ich beim Blick auf die Flächenkulisse. Zum einen halte ich die Gesamtgröße für zu kurz gesprungen - v.a. wenn wir nationale und internationale Verpflichtungen und Zielvorgaben erfüllen wollen. Zum anderen ist es enttäuschend, dass Teile aus dem bisherigen Nationspark wieder herausgelöst werden sollen.

23. Kommentar von :Heinrich

Gebietsabgrenzung, Borkenmanagement

Mit der Erweiterung des NPL hätte man sich eine großzügigere Gebietserweiterung gewünscht. Besonders bedauerlich ist, dass im Zuge der Planung z. T. sehr wertvolle Nationalparkflächen (z. B. im Bereich Kieneck) herausgenommen und ForstBW zugeschlagen wurden. Gerade in diesem Bereich früher bestehende Naturschutzgebietsflächen sollten dann

Mit der Erweiterung des NPL hätte man sich eine großzügigere Gebietserweiterung gewünscht. Besonders bedauerlich ist, dass im Zuge der Planung z. T. sehr wertvolle Nationalparkflächen (z. B. im Bereich Kieneck) herausgenommen und ForstBW zugeschlagen wurden. Gerade in diesem Bereich früher bestehende Naturschutzgebietsflächen sollten dann konsequent auch als solche wieder behandelt werden.
Auf den künftig von ForstBW betreuten Pufferzonen, die teilweise sogar direkt an die NLP-Kernzone grenzen, sollte ausschließlich Borkenkäfermanagement und keine konventionelle Forstwirtschaft betrieben werden.
Ein weiterer Aspekt: Durch die Flächenabtretung an ForstBW gehen 38 (von 210) Wald-Langzeitbeprobungsstellen (Monitoring-Plots) verloren, auf denen langfristige wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden. Außerdem liegen zwei Wettermessstellen und zwei Fließwassermessstellen auf den Abtretungsflächen. Sollte es bei der Flächenabtretung bleiben, muss dem NLP die Möglichkeit eingeräumt werden, die Plots weiter zu betreiben, was wiederum die o.g. Forderung nach einem Verzicht auf forstwirtschaftliche Aktivitäten im Pufferstreifen unterstreicht.

22. Kommentar von :DaFischer573

§ 2 Gebiet des Nationalparks

Den Nationalpark zu erweitern ist richtig und wichtig. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird jedoch weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die

Den Nationalpark zu erweitern ist richtig und wichtig.
Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird jedoch weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft. Ohne Wald kein Leben!

21. Kommentar von :DaFischer573

§14 Nationalparkrat

Hier würde ich es begrüssen, wenn die Vorstandschaft des Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald e.V. ebenfalls im Nationalparkrat vertreten sind. Sie vertreten die Interessen des Vereins und damit der engagierten Bevölkerung.

20. Kommentar von :Josef Rauwolf

Flächengröße der Erweiterung

Schon ein Blick auf eine Karte mit den bisherigen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete zeigt, dass der Nationalpark in seiner jetzigen Ausprägung in gewisser Weise Stückwerk war. Ich begrüße daher sehr, dass es eine Erweiterung geben soll, die beide Teile des Nationalparks miteinander verbindet. Etwas enttäuschend finde ich, dass es für diese

Schon ein Blick auf eine Karte mit den bisherigen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete zeigt, dass der Nationalpark in seiner jetzigen Ausprägung in gewisser Weise Stückwerk war.
Ich begrüße daher sehr, dass es eine Erweiterung geben soll, die beide Teile des Nationalparks miteinander verbindet.
Etwas enttäuschend finde ich, dass es für diese Verbindung nur eine minimale Flächenerweiterung von ca. 10 000 Hektar auf dann ca. 11 000 Hektar geben soll.
Was die Flächengröße für den einzigen Nationalpark im Baden-Württemberg anbelangt, steht das Ländle im Vergleich zum benachbarten, seit Jahrzehnten CSU-regierten Bayern, sehr bescheiden da. Dort gibt es bereits zwei Nationalparke mit Flächengrößen von jeweils etwa 25 000 Hektar, zusammen also ca. 50 000 Hektar. Bayern ist zwar deutlich größer als das Baden-Württemberg, jedoch nicht fünf mal so groß.
Angesichts dieser Zahlen irritiert mich, dass sogar Flächen ausgegliedert werden sollen, die bisher zum Nationalpark Schwarzwald gehörten.
Ich rege daher an und bitte darum, im weiteren Entscheidungsprocedere eine deutlichere Vergrößerung der Nationalparkfläche anzustreben.

19. Kommentar von :Zacherle

Lückenschluss unambitioniert und z.T. schädlich

Der Koalitionsvertrag sieht einen Lückenschluss und eine Gebietserweiterung des Nationalparks vor. Mit dem Gesetzentwurf wird der Lückenschluss wenigstens formal erreicht. Eine Gebietserweiterung zu erreichen, indem man gleichzeitig von bestehenden Gebieten etwas wegnimmt klingt nach einer Mogelpackunges und entspricht nicht der Erwartung, die die

Der Koalitionsvertrag sieht einen Lückenschluss und eine Gebietserweiterung des Nationalparks vor. Mit dem Gesetzentwurf wird der Lückenschluss wenigstens formal erreicht. Eine Gebietserweiterung zu erreichen, indem man gleichzeitig von bestehenden Gebieten etwas wegnimmt klingt nach einer Mogelpackunges und entspricht nicht der Erwartung, die die Bürgerinnen und Bürger des Landes an das Gesetz haben.

In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde ein Wildnisziel von 2% der Landesfläche ausgegeben. Baden-Württemberg erreicht hier gerade ein mal ein Zehntel. Richtigerweise wirbt Tourismus BW aber mit dem Slogan des "Wilden Südens". Für die Landesregierung bedeutet "Wilder Süden" offenbar, dass man ausgerechnet das Wildnis-Ziel um 90% verfehlen möchte, und dass man die mit dem Wildnisziel verbundenen Chancen liegenlassen möchte.

Das Konzept des Nationalparks lebt davon, dass das Gebiet groß, aber möglichst kompakt ist.

Nur durch seine Größe sind die Ziele eines Nationalparks umsetzbar. Ein lebendiges und vielfältiges Ökosystem kann sich nur bilden, wenn verschiedene Biotope vorhanden sind und auch eine jeweilige Anzahl und Größe haben, um verschiedene Populationen von Tieren und Pflanzen haben und Inzucht durch eine zu kleine Zahl von Individuen vermeidet.

Eine Kompaktheit einer Schutzfläche bedeutet, dass es von jedem Punkt möglichst weit bis zur "Grenze" ist. Dies ist nicht nur, aber auch für die ungestörte Entwicklung der Fläche notwendig. Ideal (aber praktisch kaum zu erreichen) wäre ein Kreis. Mit dem "Verbindungsschlauch" wird dieses Ziel nicht erreicht. Je un-kompakter eine Fläche ist, desto mehr Randgebiete gibt es. Dies ist hier insbesondere für das Borkenkäfermanagement relevant. Dieses wird durch den aktuellen Gesetzesvorschlag unnötig umfangreich, unnötig kompliziert, und dadurch auch leider unnötig unwirksam.