Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gebiet und Zweck

„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.

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Im ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen des Nationalparks Schwarzwald geregelt. Sie umfassen insbesondere die förmliche Erklärung eines umgrenzten Gebiets zum Nationalpark und den Schutzzweck. Außerdem sind hier die Bereiche „Bildung und Information“ sowie „Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung“ im Nationalpark Schwarzwald geregelt.

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Karten

Nationalpark Schwarzwald: Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen als interaktive Karte

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Die Anpassung der Gebietsgröße in Paragraf 1.
  • Die Aktualisierung der Übersichtskarte und der Detailkarten sowie flurstückscharf festzulegende Außengrenze des Nationalparks in Paragraf 2 und den Anlagen 1 und 2.
  • Klarstellungen und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken des Nationalparks in Paragraf 3 sowie zur wissenschaftlichen Beobachtung und Forschung in Paragraf 5, jeweils insbesondere mit Blick auf den Klimawandel.

Wortlaut der Gesetzesänderung

Kommentare

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Kommentare : zum Gebiet und Zweck

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren.

18. Kommentar von :Luchs134

Minimalerweiterung - BW kann nicht nur kein Hochdeutsch!

Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht

Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.

17. Kommentar von :ohne Name 136052

Monitoring im Nationalpark

Der NP ist ein großes Freilandlabor, in dem die Auswirkung des Klimawandels auf Waldgesellschaften und Biotope durch ein Monitoring nachvollzogen werden können. Für eine notwendige Gesamtbetrachtung im Land (und global) ist für die Auswertung der Ergebnisse eines Monitorings die fast ausschließliche Lage auf Buntsandsteinstandorten der montanen und

Der NP ist ein großes Freilandlabor, in dem die Auswirkung des Klimawandels auf Waldgesellschaften und Biotope durch ein Monitoring nachvollzogen werden können. Für eine notwendige Gesamtbetrachtung im Land (und global) ist für die Auswertung der Ergebnisse eines Monitorings die fast ausschließliche Lage auf Buntsandsteinstandorten der montanen und hochmontanen Höhenstufe nachteilig. Daher wäre eine Auslagerung des Monitorings einschließlich der dafür vorgesehenen Stellen an die Forstliche Versuchsanstalt in Freiburg sinnvoll. Dort wird Monitoring seit Jahrzehnten für das gesamte Land betrieben. Nur dort kann eine Gesamtübersicht über die Auswirkungen des Klimawandels über die Vielfalt der Waldstandorte in Baden-Württemberg auch im Vergleich zu europäischen und globalen Daten sinnvoll erstellt werden.

16. Kommentar von :ohne Name 136052

Größe des Nationalparks

Die neue Größe wird mit 11.325 ha angegeben. Korrekterweise müssten die Flächen genannt werden, die als Pufferflächen gegen Borkenkäferbefall der angrenzenden Wirtschaftswälder ausgewiesen werden. Die Größe dieser, dem NP dienenden Flächen, müsste aus Gründen der Transparenz (Gesamtkosten des NP) angeben werden: - Größe der Pufferflächen -

Die neue Größe wird mit 11.325 ha angegeben. Korrekterweise müssten die Flächen genannt werden, die als Pufferflächen gegen Borkenkäferbefall der angrenzenden Wirtschaftswälder ausgewiesen werden. Die Größe dieser, dem NP dienenden Flächen, müsste aus Gründen der Transparenz (Gesamtkosten des NP) angeben werden:
- Größe der Pufferflächen
- Personal- und Sachkosten der Borkenkäferüberwachung durch ForstBW auf diesen Flächen
- Einnahmeausfall durch fehlende Bewirtschaftung

15. Kommentar von :David91

Größe

Die Fläche muss noch deutlich werden, mit 1200 ha wird das Ziel von 2% der Landesfläche nicht Ansatzweise erreicht. Vor allem große zusammenhängende Flächen erlauben natürliche Entwicklung und sind ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.

14. Kommentar von :Waldameise

Mehr Waldfläche im Nationalpark

Wir brauchen mehr Fläche im Nationalpark für eine biologische Vielfalt. Jede Fläche zählt, deshalb keine Flächen an ForstBW abtreten. Der Nationalpark hat das Borkenkäfer-Management sehr gut im Griff. 10 Jahre gute Arbeit. Warum soll das geändert werden? Wir brauchen keine weiteren Wirtschaftswälder sondern einen lückenlosen Nationalpark als

Wir brauchen mehr Fläche im Nationalpark für eine biologische Vielfalt. Jede Fläche zählt, deshalb keine Flächen an ForstBW abtreten. Der Nationalpark hat das Borkenkäfer-Management sehr gut im Griff. 10 Jahre gute Arbeit. Warum soll das geändert werden? Wir brauchen keine weiteren Wirtschaftswälder sondern einen lückenlosen Nationalpark als Rückzugsgebiet für Wildtiere, für eine Artenvielfalt und für nachfolgende Generationen, damit diese auch noch 'Waldwildnis' erleben können. In anderen Bundesländern funktioniert das! Es geht, man muss es wollen und nicht nur den Wirtschaftswald sehen.

13. Kommentar von :ST

Nationalparkflächen sind eine Investition in die Zukunft

Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle

Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht.
Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.

12. Kommentar von :ohne Name 136007

Erweiterung ohen Abtretungsflächen (auf der Karte rot markiert)

In der Gesetzesbegründung wird angeführt: „Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes kann nun noch besser erfüllt werden. Denn je größer und kompakter ein Prozessschutzgebiet (Kernzone) ist, umso größer ist seine Artenzahl und die Populationsgröße der Arten. Damit wird auch der Erhalt der

In der Gesetzesbegründung wird angeführt: „Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes kann nun noch besser erfüllt werden. Denn je größer und kompakter ein Prozessschutzgebiet (Kernzone) ist, umso größer ist seine Artenzahl und die Populationsgröße der Arten. Damit wird auch der Erhalt der Biodiversität mit zunehmender Flächengröße effektiver.“

Es wird richtigerweise Bezug genommen, dass Artenvielfalt und Biodiversität Platz zur Entfaltung benötigen. Diese Feststellung ist allgemeingültig und auch außerhalb der Kernzone anwendbar. Folgerichtig ist die Erweiterung des Nationalparks und die Schließung dieser Lücken.

Gleichzeitig werden mit den Abtretungsflächen (auf der Karte rot markiert) Flächen entnommen, welche sich über die Jahre entwickeln konnten und nun Rückabgewickelt werden. Es erschließt sich daher nicht, warum diese Flächen dem Nationalpark entnommen werden sollten und so die (Weiter-)Entwicklung vorhandener Artenvielfalt und Biodiversität durch u.a. Waldbewirtschaftung gefährdet werden (schwarz und rot markiert).

Die Erweiterung sollte, um nicht zu sagen muss, inklusive dieser Flächen (A01-A14) stattfinden. Gleichzeitig muss die Bürgerschaft in den Erweiterungsgebieten wohl kommunikativ besser abgeholt werden, denn ein Nationalpark mit Umweltschutz, Artenvielfalt und Biodiversität ist kein „Gegner“.

11. Kommentar von :BI

Gebietsfestlegung

§ 2 Gebiet des Nationalparks Abs. (1) ... Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen. Die jeweils betroffenen Kommunen und Gebietsbesitzer müssen dazu einbezogen werden. Damit ist eine Genehmigung der Detailkarten durch den Nationalparkrat

§ 2 Gebiet des Nationalparks Abs. (1) ... Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen.

Die jeweils betroffenen Kommunen und Gebietsbesitzer müssen dazu einbezogen werden. Damit ist eine Genehmigung der Detailkarten durch den Nationalparkrat notwendig.

10. Kommentar von :andreasbt

Aktuelle Flächen verlieren ihren Schutzstatus

Weit über 1000 ha werden dem Nationalpark entzogen und verlieren ihren Schutzstatus. Was sich hier in Richtung eines natürlicheren, wilderen Waldes entwickelt hat darf nicht verloren gehen: - Flächen die vor der Ausweisung als Nationalpark bereits einen Schutzstatus hatten müssen diesen zurückerhalten! - Flächen auf denen ForstBW mit dem

Weit über 1000 ha werden dem Nationalpark entzogen und verlieren ihren Schutzstatus.
Was sich hier in Richtung eines natürlicheren, wilderen Waldes entwickelt hat darf nicht verloren gehen:
- Flächen die vor der Ausweisung als Nationalpark bereits einen
Schutzstatus hatten müssen diesen zurückerhalten!
- Flächen auf denen ForstBW mit dem Borkenkäfermanagement beauftragt
wird dürfen nicht kommerziell genutzt werden
(Nur Borkenkäfermanagement).

9. Kommentar von :andreasbt

Nationale und internationale Ziele zur Ausweisung von Schutzgebieten

Nationale und internationale Ziele zur Ausweisung von Schutzgebieten werden nicht erreicht. Hier hätten durch Ausweisung größerer Flächen für den Nationalpark Verbesserungen erreicht werden können. Baden-Württemberg übernimmt hier keine Vorbildfunktion.