Gebiet und Zweck
„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.
Wortlaut der Gesetzesänderung
§ 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden in Satz 2 die Wörter „10 062 (Hektar)“ durch die Wörter „11 325 (Hektar)“ ersetzt.
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten und die jeweiligen Verordnungen der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bleiben in ihrer jeweils gültigen Fassung unberührt.“
In § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) die Zahl „elf“ durch die Zahl „XXX“ ersetzt.
b) Es wird folgender Satz angefügt:
„Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen.“
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„den für den Nordschwarzwald charakteristischen Bergmischwald sowie die Moore, Grinden und die natürliche Lebensgemeinschaft der Kare und andere naturschutzfachlich und naturgeschichtlich hochwertige Flächen zu erhalten, die Entwicklung der an diese Erscheinungsformen gebundenen, hochspezialisierten Lebensräume zu ermöglichen und
gegebenenfalls zu fördern.“
bb) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Zwecke sind gleichrangig und im Einzelfall untereinander abzuwägen.“
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Außerdem dient der Nationalpark unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 24 Absatz 2 BNatSchG der strukturellen Verbesserung in seinem Umfeld, insbesondere im Bereich Tourismus.“
d) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Die Prozesschutzflächen des Nationalparks tragen zur Zielerreichung des Landes gemäß § 45 Landeswaldgesetz (LWaldG) bei.
Keine Änderungen.
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
b) In Nummer 2 wird nach dem Wort „liefern,“ die Wörter „auch im Sinne von Lern- und Vergleichsflächen soweit dies nicht mit einer Veränderung des Managements der Flächen im Nationalpark einhergeht,“ eingefügt.
c) Nummer 4 wird folgende Nummer 5 angefügt:
„die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürliche Waldentwicklung und die ökosystemaren Zusammenhänge einschließlich der Kohlenstoffbindung in Holz und Boden insbesondere in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg zu untersuchen und zu dokumentieren und“
d) Die bisherige Nummer 5 wird zu Nummer 6.
Kommentare
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Kommentare : zum Gebiet und Zweck
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Minimalerweiterung - BW kann nicht nur kein Hochdeutsch!
Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht
Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.
Monitoring im Nationalpark
Der NP ist ein großes Freilandlabor, in dem die Auswirkung des Klimawandels auf Waldgesellschaften und Biotope durch ein Monitoring nachvollzogen werden können. Für eine notwendige Gesamtbetrachtung im Land (und global) ist für die Auswertung der Ergebnisse eines Monitorings die fast ausschließliche Lage auf Buntsandsteinstandorten der montanen und
Der NP ist ein großes Freilandlabor, in dem die Auswirkung des Klimawandels auf Waldgesellschaften und Biotope durch ein Monitoring nachvollzogen werden können. Für eine notwendige Gesamtbetrachtung im Land (und global) ist für die Auswertung der Ergebnisse eines Monitorings die fast ausschließliche Lage auf Buntsandsteinstandorten der montanen und hochmontanen Höhenstufe nachteilig. Daher wäre eine Auslagerung des Monitorings einschließlich der dafür vorgesehenen Stellen an die Forstliche Versuchsanstalt in Freiburg sinnvoll. Dort wird Monitoring seit Jahrzehnten für das gesamte Land betrieben. Nur dort kann eine Gesamtübersicht über die Auswirkungen des Klimawandels über die Vielfalt der Waldstandorte in Baden-Württemberg auch im Vergleich zu europäischen und globalen Daten sinnvoll erstellt werden.
Größe des Nationalparks
Die neue Größe wird mit 11.325 ha angegeben. Korrekterweise müssten die Flächen genannt werden, die als Pufferflächen gegen Borkenkäferbefall der angrenzenden Wirtschaftswälder ausgewiesen werden. Die Größe dieser, dem NP dienenden Flächen, müsste aus Gründen der Transparenz (Gesamtkosten des NP) angeben werden: - Größe der Pufferflächen -
Die neue Größe wird mit 11.325 ha angegeben. Korrekterweise müssten die Flächen genannt werden, die als Pufferflächen gegen Borkenkäferbefall der angrenzenden Wirtschaftswälder ausgewiesen werden. Die Größe dieser, dem NP dienenden Flächen, müsste aus Gründen der Transparenz (Gesamtkosten des NP) angeben werden:
- Größe der Pufferflächen
- Personal- und Sachkosten der Borkenkäferüberwachung durch ForstBW auf diesen Flächen
- Einnahmeausfall durch fehlende Bewirtschaftung
Größe
Die Fläche muss noch deutlich werden, mit 1200 ha wird das Ziel von 2% der Landesfläche nicht Ansatzweise erreicht. Vor allem große zusammenhängende Flächen erlauben natürliche Entwicklung und sind ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.
Mehr Waldfläche im Nationalpark
Wir brauchen mehr Fläche im Nationalpark für eine biologische Vielfalt. Jede Fläche zählt, deshalb keine Flächen an ForstBW abtreten. Der Nationalpark hat das Borkenkäfer-Management sehr gut im Griff. 10 Jahre gute Arbeit. Warum soll das geändert werden? Wir brauchen keine weiteren Wirtschaftswälder sondern einen lückenlosen Nationalpark als
Wir brauchen mehr Fläche im Nationalpark für eine biologische Vielfalt. Jede Fläche zählt, deshalb keine Flächen an ForstBW abtreten. Der Nationalpark hat das Borkenkäfer-Management sehr gut im Griff. 10 Jahre gute Arbeit. Warum soll das geändert werden? Wir brauchen keine weiteren Wirtschaftswälder sondern einen lückenlosen Nationalpark als Rückzugsgebiet für Wildtiere, für eine Artenvielfalt und für nachfolgende Generationen, damit diese auch noch 'Waldwildnis' erleben können. In anderen Bundesländern funktioniert das! Es geht, man muss es wollen und nicht nur den Wirtschaftswald sehen.
Nationalparkflächen sind eine Investition in die Zukunft
Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle
Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht.
Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.
Erweiterung ohen Abtretungsflächen (auf der Karte rot markiert)
In der Gesetzesbegründung wird angeführt: „Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes kann nun noch besser erfüllt werden. Denn je größer und kompakter ein Prozessschutzgebiet (Kernzone) ist, umso größer ist seine Artenzahl und die Populationsgröße der Arten. Damit wird auch der Erhalt der
In der Gesetzesbegründung wird angeführt: „Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes kann nun noch besser erfüllt werden. Denn je größer und kompakter ein Prozessschutzgebiet (Kernzone) ist, umso größer ist seine Artenzahl und die Populationsgröße der Arten. Damit wird auch der Erhalt der Biodiversität mit zunehmender Flächengröße effektiver.“
Es wird richtigerweise Bezug genommen, dass Artenvielfalt und Biodiversität Platz zur Entfaltung benötigen. Diese Feststellung ist allgemeingültig und auch außerhalb der Kernzone anwendbar. Folgerichtig ist die Erweiterung des Nationalparks und die Schließung dieser Lücken.
Gleichzeitig werden mit den Abtretungsflächen (auf der Karte rot markiert) Flächen entnommen, welche sich über die Jahre entwickeln konnten und nun Rückabgewickelt werden. Es erschließt sich daher nicht, warum diese Flächen dem Nationalpark entnommen werden sollten und so die (Weiter-)Entwicklung vorhandener Artenvielfalt und Biodiversität durch u.a. Waldbewirtschaftung gefährdet werden (schwarz und rot markiert).
Die Erweiterung sollte, um nicht zu sagen muss, inklusive dieser Flächen (A01-A14) stattfinden. Gleichzeitig muss die Bürgerschaft in den Erweiterungsgebieten wohl kommunikativ besser abgeholt werden, denn ein Nationalpark mit Umweltschutz, Artenvielfalt und Biodiversität ist kein „Gegner“.
Gebietsfestlegung
§ 2 Gebiet des Nationalparks Abs. (1) ... Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen. Die jeweils betroffenen Kommunen und Gebietsbesitzer müssen dazu einbezogen werden. Damit ist eine Genehmigung der Detailkarten durch den Nationalparkrat
§ 2 Gebiet des Nationalparks Abs. (1) ... Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen.
Die jeweils betroffenen Kommunen und Gebietsbesitzer müssen dazu einbezogen werden. Damit ist eine Genehmigung der Detailkarten durch den Nationalparkrat notwendig.
Aktuelle Flächen verlieren ihren Schutzstatus
Weit über 1000 ha werden dem Nationalpark entzogen und verlieren ihren Schutzstatus. Was sich hier in Richtung eines natürlicheren, wilderen Waldes entwickelt hat darf nicht verloren gehen: - Flächen die vor der Ausweisung als Nationalpark bereits einen Schutzstatus hatten müssen diesen zurückerhalten! - Flächen auf denen ForstBW mit dem
Weit über 1000 ha werden dem Nationalpark entzogen und verlieren ihren Schutzstatus.
Was sich hier in Richtung eines natürlicheren, wilderen Waldes entwickelt hat darf nicht verloren gehen:
- Flächen die vor der Ausweisung als Nationalpark bereits einen
Schutzstatus hatten müssen diesen zurückerhalten!
- Flächen auf denen ForstBW mit dem Borkenkäfermanagement beauftragt
wird dürfen nicht kommerziell genutzt werden
(Nur Borkenkäfermanagement).
Nationale und internationale Ziele zur Ausweisung von Schutzgebieten
Nationale und internationale Ziele zur Ausweisung von Schutzgebieten werden nicht erreicht. Hier hätten durch Ausweisung größerer Flächen für den Nationalpark Verbesserungen erreicht werden können. Baden-Württemberg übernimmt hier keine Vorbildfunktion.