Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gebiet und Zweck

„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.

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Im ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen des Nationalparks Schwarzwald geregelt. Sie umfassen insbesondere die förmliche Erklärung eines umgrenzten Gebiets zum Nationalpark und den Schutzzweck. Außerdem sind hier die Bereiche „Bildung und Information“ sowie „Wissenschaftliche Beobachtung und Forschung“ im Nationalpark Schwarzwald geregelt.

Fragen und Antworten: Weitere Informationen zum Gebiet

Karten

Nationalpark Schwarzwald: Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen als interaktive Karte

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Die Anpassung der Gebietsgröße in Paragraf 1.
  • Die Aktualisierung der Übersichtskarte und der Detailkarten sowie flurstückscharf festzulegende Außengrenze des Nationalparks in Paragraf 2 und den Anlagen 1 und 2.
  • Klarstellungen und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken des Nationalparks in Paragraf 3 sowie zur wissenschaftlichen Beobachtung und Forschung in Paragraf 5, jeweils insbesondere mit Blick auf den Klimawandel.

Wortlaut der Gesetzesänderung

Kommentare

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Kommentare : zum Gebiet und Zweck

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren.

8. Kommentar von :andreasbt

Flächenzuwachs zu gering

Die Fläche wächst von ursprünglich 10.062 ha auf 11.325 ha. Potentiell wäre mehr möglich gewesen. Tauschfläche von der Murgschifferschaft und Staatswaldflächen bieten ein deutlich größeres Potential. In Summe ist das zu wenig, um wichtige Schutzziele zu erreichen und muss korrigiert werden, besser jetzt als erst in einem weiteren Schritt.

Die Fläche wächst von ursprünglich 10.062 ha auf 11.325 ha. Potentiell wäre mehr möglich gewesen. Tauschfläche von der Murgschifferschaft und Staatswaldflächen bieten ein deutlich größeres Potential.
In Summe ist das zu wenig, um wichtige Schutzziele zu erreichen und muss korrigiert werden, besser jetzt als erst in einem weiteren Schritt.

7. Kommentar von :ohne Name 135698

Nutzen aus dem Nationalpark

Einen wesentlichen Nutzen aus dem Nationalpark werden doch unsere Nachkommen (und teilweise ja schon jetzt wir) aus den Forschungsergebnissen /-daten ziehen. Dies ist ein Schatz, den es jetzt schon gilt zu heben! Mit der Erweiterung, werden die Anforderungen an die Forschung größer und ich bin der Meinung dies wird nur mit einer Aufstockung an

Einen wesentlichen Nutzen aus dem Nationalpark werden doch unsere Nachkommen (und teilweise ja schon jetzt wir) aus den Forschungsergebnissen /-daten ziehen. Dies ist ein Schatz, den es jetzt schon gilt zu heben! Mit der Erweiterung, werden die Anforderungen an die Forschung größer und ich bin der Meinung dies wird nur mit einer Aufstockung an Stellen möglich sein!
Unsere Nachkommen werden es uns einmal danken!

5. Kommentar von :Marianne

§3 (2) 1, 4

Alles was in Zukunft geschieht, ist vom Klimawandel beeinflusst, man sollte aber gerade in Gesetzten die den Naturschutz betreffen auch die Biodiversitätskriese nicht vergessen, also auch ins Gesetz schreiben. Wenn jetzt die Prozessschutzflächen des Nationalpark zur Erreichung der Ziele des §45 LWaldG beitragen, was nicht ausreichend sein wird,

Alles was in Zukunft geschieht, ist vom Klimawandel beeinflusst, man sollte aber gerade in Gesetzten die den Naturschutz betreffen auch die Biodiversitätskriese nicht vergessen, also auch ins Gesetz schreiben.
Wenn jetzt die Prozessschutzflächen des Nationalpark zur Erreichung der Ziele des §45 LWaldG beitragen, was nicht ausreichend sein wird, heißt das wohl auch das ForstBW seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

4. Kommentar von :Marianne

Nationalparkgesetz

Gebiete, die vor Gründung des Nationalparks bereits Naturschutzgebiete waren und jetzt dem Nationalpark entzogen werden, müssen ihren alten Schutzstatus zurückerhalten.

2. Kommentar von :RettungsLuchs

Ausweisung von Naturschutzgebieten

Bei der anstehenden Änderung der Nationalparkgrenzen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die rausfallenden Gebiete nicht ohne angemessenen Schutz bleiben. Um sicherzustellen, dass diese Bereiche weiterhin einen adäquaten Umweltschutz genießen, sollten sie im unmittelbaren zeitlichen Anschluss als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Die

Bei der anstehenden Änderung der Nationalparkgrenzen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die rausfallenden Gebiete nicht ohne angemessenen Schutz bleiben. Um sicherzustellen, dass diese Bereiche weiterhin einen adäquaten Umweltschutz genießen, sollten sie im unmittelbaren zeitlichen Anschluss als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Die rausfallenden Gebiete haben bisher zum Schutz der Artenvielfalt und des Ökosystems des Nationalparks beigetragen. Ein sofortiger Verlust des Schutzstatus ohne Alternative könnte zu einem Rückgang der Biodiversität führen, da diese Gebiete möglicherweise neuen Nutzungen wie Land-, Forstwirtschaft oder Bebauung ausgesetzt werden.
Der Übergang von einem strengen Schutzstatus zu keinerlei Schutz oder einer unklaren Zukunft könnte negative Auswirkungen auf die ökologische Integrität dieser Gebiete haben. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet gewährleistet eine kontinuierliche Schutzstrategie und verhindert ein Vakuum, das zu Umweltschäden führen könnte.
Viele der rausfallenden Gebiete wurden bisher aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung geschützt. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet im Anschluss an die Änderung der Nationalparkgrenzen wäre ein konsequenter und rechtlich nachvollziehbarer Schritt, da diese Gebiete weiterhin Umweltwerte aufweisen, die es zu schützen gilt.
Die Bevölkerung und Umweltschutzorganisationen erwarten, dass naturschutzwürdige Gebiete angemessen geschützt werden. Ein sofortiger Schutz durch Ausweisung als Naturschutzgebiet würde diese Erwartungen erfüllen und das Vertrauen in die Umwelt- und Naturschutzpolitik stärken.
Eine zeitnahe Entscheidung über den Schutzstatus der rausfallenden Gebiete bietet Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, einschließlich der lokalen Bevölkerung, Landwirte, Unternehmen und Naturschützer. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Gebieten zu fördern.
Daher ist die Ausweisung der rausfallenden Gebiete als Naturschutzgebiete im unmittelbaren Anschluss an die Änderung der Nationalparkgrenzen ein notwendiger Schritt, um den Umweltschutz in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten. Dieser Ansatz gewährleistet die Kontinuität des Naturschutzes, schützt die Biodiversität und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. Die Ausweisung dieser Gebiete ohne Verzögerung unter Schutz stellt somit eine umsichtige und zukunftsorientierte Entscheidung dar, die dazu beiträgt, ihre ökologische Integrität für zukünftige Generationen zu bewahren.

1. Kommentar von :ohne Name 135698

Grösse

Prinzipiell begrüße ich den Zusammenschluss der beiden Nationalparkteile. Schwer entäuscht bin ich jedoch von der Grösse. Wir erreichen die Wildnisziele des Landes / Bundes schon lange nicht und schaffen es aktuell mit der Erweiterung nicht einmal annähernd diesen Zielen nachzukommen. In Zeiten von Klimawandel, Artenverlust wäre es für

Prinzipiell begrüße ich den Zusammenschluss der beiden Nationalparkteile. Schwer entäuscht bin ich jedoch von der Grösse. Wir erreichen die Wildnisziele des Landes / Bundes schon lange nicht und schaffen es aktuell mit der Erweiterung nicht einmal annähernd diesen Zielen nachzukommen. In Zeiten von Klimawandel, Artenverlust wäre es für Baden-Württemberg ein grosser Wurf gewesen hier als Vorbild voranzugehen und ein grosses Gebiet unter Schutz zu stellen. Selbst die "neuen" (und ärmeren) Bundesländern in der BRD ist dies schon gelungen. Ich würde es begrüssen, wenn man eine erneute Überprüfung des Gesetzes festlegt, so dass dann wenigstens in ein paar Jahren vergrössert werden kann.
Denn die Biodiversitätsprobleme werden nicht weniger werden. Und Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage.