Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gesetzentwurf allgemein

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Hier können Sie den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragrafen des Gesetzentwurfes können Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.

Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).

Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)

Kommentare

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Kommentare : zum Gesetzentwurf allgemein

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren.

43. Kommentar von :Tourismusausschuss des ev. Kirchenbezirks Ortenau

Sabbat in der Fläche

Als Evangelischer Kirchenbezirk Ortenau sind wir vielfältig mit dem Nationalpark Schwarzwald verbunden: o Einige Kirchengemeinden grenzen an ihn. o Über den ökumenischen Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ der beiden evangelischen und der beiden katholischen Kirchen sind wir offizielle Partnerorganisation des Nationalparks Schwarzwald.

Als Evangelischer Kirchenbezirk Ortenau sind wir vielfältig mit dem Nationalpark Schwarzwald verbunden:
o Einige Kirchengemeinden grenzen an ihn.
o Über den ökumenischen Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ der beiden evangelischen und der beiden katholischen Kirchen sind wir offizielle Partnerorganisation des Nationalparks Schwarzwald.
o Der ev. Kirchenbezirk Ortenau unterstützt “Kirche im Nationalpark“ mit der Bereitstellung einer halben Pfarrstelle.
o Im Religions- und Konfirmandenunterricht kooperieren wir u.a. bei Fragen der Schöpfungsverantwortung und Naturspiritualität mit dem Nationalpark und bieten dazu gemeinsame Fortbildungen an.

Wir befürworten eine Verbindung beider Teile des Nationalparks und erachten die unterschiedlichen Beteiligungsformate im Laufe dieses Prozesses als sehr hilfreich, so auch die derzeitige Möglichkeit, den Gesetzesentwurf zu kommentieren.
Die Ziele des Nationalparks (insbesondere Prozessschutz, wissenschaftliche Forschung, vielfältige Bildungsaufträge sowie touristischer Anziehungspunkt zu sein) können unseres Erachtens durch
einen Lückenschluss und die damit verkürzten Grenzen und durch eine Vergrößerung seiner Flächen besser erreicht werden. Allerdings erachten wir die im jetzigen Entwurf geplante Vergrößerung – insbesondere angesichts der Möglichkeiten – als zu geringfügig.
Der ökumenische Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ hat sich in seinem Leitbild verpflichtet, „Begegnungen mit der Landschaft, der Natur und ihren Lebewesen (zu) ermöglichen.“ Als Tourismusausschuss des Ev. Kirchenbezirks Ortenau gehen wir davon aus, dass das leichter ist, wenn man „eintauchen“ kann in eine zusammenhängende Fläche, die sich selbst überlassen bleibt.
Menschen haben eine Sehnsucht danach, ihren Alltag und die vom Menschen gestaltete Lebenswelt zu verlassen. Sie besuchen u.a. deswegen zahlreich den Nationalpark. Allein schon das Wissen um einen Bereich, der so anders ist als der Alltag, und das Verweilen in ihm ermöglichen einen Abstand zum „normalen“ Leben. Dieser Abstand tut der Seele gut und stimuliert die Reflexion darüber, wie wir unser Leben eingerichtet haben. Besuchende wollen in ihrem „Nationalparkfeeling“ nicht unterbrochen werden, wenn sie sich von einem Teil des Nationalpark zum anderen bewegen. Das gilt natürlich noch viel elementarer für Fauna und Flora.
Wir beschreiben die Prozessschutzflächen des Nationalpark gerne als „Sabbat in der Fläche“. Für den Sabbat bzw. Sonntag ist es unerlässlich, dass er klare Grenzen hat, auf die man sich verlassen kann, so dass man weiß, wann man den Alltag verlässt und wann man wieder zu ihm zurückkehrt.
Diese Grenzen müssen bekannt und beständig sein. Deswegen verstehen wir überhaupt nicht und wir haben auch keine für uns plausible Erklärung gefunden, warum wertvolle Naturschutzflächen, die schon zehn Jahre entwickelt wurden, jetzt aus dem Nationalpark herausgenommen werden
sollen.
Falls es weiter tatsächlich zu der für uns völlig unverständlichen Abtrennung dieser wertvollen Naturschutzflächen kommen sollte: Wie wird dann sichergestellt, dass diese Flächen auch in Zukunft fachlich auf höchstmöglichem Standard bewirtschaftet werden?
Auch verstehen wir nicht, warum die Borkenkäfermanagement-Flächen an Forst-BW abgegeben werden sollen. Denn nach unserer Kenntnis hat die Nationalparkverwaltung ein professionelles und sehr gut funktionierendes Borkenkäfermanagement auf diesen Flächen betrieben.
Ferner ist uns unerklärlich, warum der Lückenschluss über eine schmale „Engstelle“ erfolgen soll, obwohl ein breiterer Korridor möglich und für Flora, Fauna und Menschen von erheblichem Gewinn wäre.
Wenn für Bürgerinnen und Bürger für Entscheidungen keine fachlichen Begründungen erkennbar sind, unterhöhlt das die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
Wir bitten Sie, den zeitnahen Lückenschluss zu ermöglichen und beim Gesetzgebungsverfahren für die oben genannten Punkte bessere Lösungen zu entwickeln, ohne den Lückenschluss zu verzögern.
Mit freundlichen Grüßen!

Dieser Text wurde vorab den Mitgliedern in den Ausschüssen Umwelt-Klima-Energiewirschaft sowie Ernährung-ländl. Raum-Verbraucherschutz des Landtags BW zugesandt. Darüberhinaus an Ministerin Walker, Minister Hauk, Landtagspräsidentin Aras, Ministerpräsident Kretschmann und den Abgeordneten aus der Ortenau, allen per Mail.

42. Kommentar von :Andropogon

Erweiterung "ultralight"

Die geplante Erweiterung ist ein Feigenblatt und geht meilenweit an dem vorbei, was dringend nötig wäre: eine ausreichend große Fläche für ungestörte Natur auszuweisen. Baden-Württemberg ist bundesweites Schlusslicht bei der Ausweisung von geschützten Flächen. Ein echtes Armutszeugnis! Statt dessen betonieren und asphaltieren wir uns lieber zu

Die geplante Erweiterung ist ein Feigenblatt und geht meilenweit an dem vorbei, was dringend nötig wäre: eine ausreichend große Fläche für ungestörte Natur auszuweisen. Baden-Württemberg ist bundesweites Schlusslicht bei der Ausweisung von geschützten Flächen. Ein echtes Armutszeugnis! Statt dessen betonieren und asphaltieren wir uns lieber zu Tode.
Dr. Matthias Stoll

41. Kommentar von :ohne Name 136289

Nationalparkerweiterung Schwarzwald, Flächentausch Enzklösterle

Sehr geehrte Damen und Herren, ob der Nationalpark auf Biegen und Brechen zusammengeführt werden muss möchte ich hier nicht kommentieren. Was aus meiner Sicht jedoch leichtfertig, dumm bis kriminell erscheint ist Folgendes: 1. Die Gemeinde Enzklösterle, deren Infrastruktur wie Naherholungsgebiet, Wasserbehälter im Wald, aufwändig angelegte

Sehr geehrte Damen und Herren,
ob der Nationalpark auf Biegen und Brechen zusammengeführt werden muss möchte ich hier nicht kommentieren.
Was aus meiner Sicht jedoch leichtfertig, dumm bis kriminell erscheint ist Folgendes:
1. Die Gemeinde Enzklösterle, deren Infrastruktur wie Naherholungsgebiet, Wasserbehälter im Wald, aufwändig angelegte Premium-Wanderwege etc. massiv vom Waldtausch an die Murgschifferschaft betroffen ist, wurde nicht mal einbezogen. Niemand(!) aus der Landesregierung hat Enzklösterle aus freien Stücken informiert. Die Gemeinde hat dieses Thema inkl. ihrer Betroffenheit aus der Presse erfahren, wie bereits Fakten geschaffen wurden. Ihr liegen bis heute (10.07.2025) keinerlei verbindliche Zusagen oder Vereinbarungen vor.

2. Wer den bereits existenten Privatwald der Murgschifferschaft in Enzklösterle kennt, weiß und sieht, was diesen wichtig ist: Wild erlegen und Holz ausbeuten. Die Menge der Hochsitze "nach jeder Ecke" (gerne 20 m vom Salzleckstein entfernt) das Chaos in Brusthöhe abgesägter Bäume, die knietiefen Furchen, liegengelassenes Astwerk etc. lässt Wanderer oder Radfahrer erahnen, was passiert, wenn der restliche Wald ebenso "genutzt" wird.

3. Die kaufmännisch, finanzielle Seite dieses Tauschs, welche bereits hinreichend in der Presse kolportiert wurde, lässt erahnen mit wie wenig Intelligenz und Geschäftssinn die Landesregierung hier Steuergelder verschleudert - dümmer geht immer.

Kurzum, wer das heute unterstützt, muss sich morgen nicht mehr wundern. Schön, wenn sich Politiker ein Denkmal setzen wollen, unschön wenn sie das auch noch hinter dem Rücken der Betroffenen tun und Steuergelder verschenken.

40. Kommentar von :Lothar Makkens

Erweiterung

Absolut richtig ist es, den Nationapark zu komplettieren.
Endlich.
Schön, dass dieser Wunsch un in Erfüllung gehen kann.
- Chapeau -

Lothar Makkens,
74343 Sachsenheim

39. Kommentar von :Claudia aus Enzklösterle, dem Heidelbeerdorf

Flächentausch Enzklösterle: Etablierte Naherholung infrage gestellt

Die Erweiterung des Nationalparks ist ein Prestigeprojekt der Landesregierung, ohne Zweifel. Der Preis dafür ist aber für das Land und die Bewohnerschaft - langfristig - hoch: - wirtschaftlich - emotional - touristisch Schon jetzt verwüsten die Forstarbeiten des Forsts ganze Areale, der Rückbau von Wegeschäden wird weitgehend der Natur

Die Erweiterung des Nationalparks ist ein Prestigeprojekt der Landesregierung, ohne Zweifel.
Der Preis dafür ist aber für das Land und die Bewohnerschaft - langfristig - hoch:
- wirtschaftlich
- emotional
- touristisch

Schon jetzt verwüsten die Forstarbeiten des Forsts ganze Areale, der Rückbau von Wegeschäden wird weitgehend der Natur überlassen. Die Murgschifferschaft hat den strikten Fokus auf Wirtschaftlichkeit und wird die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis an ihre Grenzen ausschöpfen.

Meine Befürchtungen:
- die Schäden am Waldgebiet um Enzklösterle werden umfangreicher,
- die Waldwege werden (noch) weniger gepflegt,
- das langfristige Projekt Bärlochkar wird zerstört, Erkenntnisse aus der "Urwaldisierung" werden nicht mehr vertieft
- in viel Ehrenamtsarbeit angelegte und gepflegte Pfade, Premium-/Wanderwege, Verweilstätten (z.B. Enzquelle, Rußhütte) kommen unter die Räder

Mein Kritikpunkt:
Die betroffene Kommune Enzklösterle wie auch die dortige Bevölkerung werden nicht auf Augenhöre involviert. Die Kommunikation seitens der Landesregierung/Forst wie auch Murgschifferschaft ist mehr als dürftig, hat ein arrogantes Gschmäckle und hinterlässt bei mir den Eindruck der Mauschelei.

38. Kommentar von :HB_8564

Belange der im Nationalpark lebenden Menschen

Die Belangen der direkt betroffenen Anwohner sind zu schützen. Auch die Heimat der Anwohner ist wie auch die Natur schützenswert ! Prinzipiell ist ein Nationalpark eine gute Sache, solange die Freiheiten der Bevölkerung die direkt im Nationalpark leben nicht beschnitten werden. Jeder Einwohner innerhalb des Nationalpark muss ein

Die Belangen der direkt betroffenen Anwohner sind zu schützen.
Auch die Heimat der Anwohner ist wie auch die Natur schützenswert !

Prinzipiell ist ein Nationalpark eine gute Sache, solange die Freiheiten der Bevölkerung die direkt im Nationalpark leben nicht beschnitten werden.
Jeder Einwohner innerhalb des Nationalpark muss ein uneingeschränktes Betretungsrecht haben. Dadurch bleibt für die Bevölkerung Ihre Heimat lebenswert.
Nur dadurch kann Akzeptanz des NLP gegenüber der Bevölkerung entwickeln.


37. Kommentar von :Sperlingskauz

Flächenzuwachs bleibt weit hinter möglichem Potenzial zurück

Ich freue mich sehr, dass die beiden Nationalparkteile endlich zu einem großen Ganzen zusammengeführt werden sollen. Für den Schutz der biologischen Vielfalt brauchen wir große, vernetzte Rückzugsgebiete. Die Erweiterungsfläche ist allerdings viel zu klein im Vergleich zu dem, was möglich gewesen wäre. Und warum werden Nationalparkflächen, die in

Ich freue mich sehr, dass die beiden Nationalparkteile endlich zu einem großen Ganzen zusammengeführt werden sollen. Für den Schutz der biologischen Vielfalt brauchen wir große, vernetzte Rückzugsgebiete. Die Erweiterungsfläche ist allerdings viel zu klein im Vergleich zu dem, was möglich gewesen wäre. Und warum werden Nationalparkflächen, die in den letzten zehn Jahren bereits wilder werden durften, jetzt wieder ausgegliedert? Wenn diese Flächen schon abgetreten werden, muss zumindest sichergestellt sein, dass sie ihren ggf. vorhandenen früheren Schutzstatus zurückerhalten und nicht in Wirtschaftswald umgewandelt werden!

Der Nationalpark Schwarzwald war für mich persönlich eines von vielen Puzzlestücken bei der Entscheidung, wieder in die Heimat Nordschwarzwald zurückzuziehen. Ich bin dankbar und froh darüber, ein solch wichtiges Schutzgebiet in direkter Umgebung zu haben, in dem sich die Natur frei entfalten darf. Der Mensch nimmt sich so viel heraus und besetzt so viel Raum – da muss es doch möglich sein, dass man sich auf einer so kleinen Fläche etwas zurücknimmt und der Natur das Ruder überlässt. Davon können wir schließlich unglaublich viel lernen!

36. Kommentar von :Hubert Reif
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35. Kommentar von :Hubert Reif

Erweiterungsfläche

In der Begründung zur Neufassung des Nationalparkgesetzes wird darauf verwiesen, dass durch die Erweiterungsfläche ein Beitrag zur Erfüllung internationaler, europäischer und nationaler Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet würde. „Denn nur auf ausreichend großen Flächen mit natürlicher Dynamik können sich zeitgleich alle

In der Begründung zur Neufassung des Nationalparkgesetzes wird darauf verwiesen, dass durch die Erweiterungsfläche ein Beitrag zur Erfüllung internationaler, europäischer und nationaler Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet würde. „Denn nur auf ausreichend großen Flächen mit natürlicher Dynamik können sich zeitgleich alle lebenswichtigen Entwicklungsphasen eines Waldes einstellen“.
Die Neufassung des NLP-Gesetzes konterkariert dieses ambitionierte Ansinnen.
• Der Flächenzuwachs von 1263 ha anstatt der möglichen 2900 ha ist viel zu gering
• Der NLP muss naturschutzfachlich wichtige Flächen an ForstBW abgeben. (Beispiel vor unserer Haustür: Flächen entlang und unterhalb der Schwarzenbachtalsperre mit einer beeindruckenden Fledermauspopulation)
• ForstBW übernimmt nicht nur das Borkenkäfermanagement in den Pufferzonen, das der NLP bisher erwiesenermaßen optimal geleistet hat, sondern kann diese Flächen zudem auch wirtschaftlich nutzen.
• Pufferflächen wirken nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. D.h. der Wirtschaftswald rückt unmittelbar an den NLP, was zu stärkeren störenden Randeffekten auf den NLP führt.

Es ist vollkommen unverständlich, dass ein Naturschutzprojekt von solcher Relevanz für den Erhalt der Biodiversität, ganz offensichtlich zur Austragung von parteipolitischem „Geschachere“ genutzt wird. Als Bürger erwarte ich stattdessen eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende und den Herausforderungen eines rasanten Artenverlustes angemessene Politik.

34. Kommentar von :HUH 136214

Fläche

Zugegebenermaßen war die Verhandlungsposition des Landes eine ausgesprochen schwierige. Die Zusammenführung der beiden Nationalparkflächen ist zu begrüßen. Der Zuwachs der Fläche von lediglich 1.263 ha ist dagegen ein Witz, gemessen am Aufwand, der dafür getrieben werden musste. Dass Flächen von einem Nationalpark wieder abgegeben werden müssen,

Zugegebenermaßen war die Verhandlungsposition des Landes eine ausgesprochen schwierige. Die Zusammenführung der beiden Nationalparkflächen ist zu begrüßen. Der Zuwachs der Fläche von lediglich 1.263 ha ist dagegen ein Witz, gemessen am Aufwand, der dafür getrieben werden musste.
Dass Flächen von einem Nationalpark wieder abgegeben werden müssen, ist meines Wissens einmalig und kategorisch abzulehnen. Das Nationalparkgesetz ist Zeugnis des Versagens der Landesregierung dem 2%-Wildnis-Ziel einen vernünftigen Schritt näher zu kommen.
Überraschend ist das Resultat allerdings leider nicht. So lange Gemeinden wie Baiersbronn mit einem Slogan „das ist unsere Natur“ werben und gleichzeitig gegen eine Erweiterung des Nationalparks stimmen, wird deutlich, dass in dieser Gegend weder die Problematik der Klimaveränderung noch der Biodiversitätkrise verstanden wurde.