Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gesetzentwurf allgemein

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Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.

Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).

Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)

Kommentare

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Kommentare : zum Gesetzentwurf allgemein

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren.

1. Kommentar von :schmaltier

Nationalparkgesetz

Ich bin für die Erweiterung des NLP - wir haben genug Wirtschaftswälder die alles andere als naturnah- Stichwort naturnahe Waldwirtschaft! - bewirtschaftet werden. Deshalb ist ein NLP notwendig, um die natürliche Entwicklung ohne menschliche Eingriffe zu beobachten. Im Gesetzestext werden einige Änderungen vorgenommen, die sinnvoll sind. Dass das

Ich bin für die Erweiterung des NLP - wir haben genug Wirtschaftswälder die alles andere als naturnah- Stichwort naturnahe Waldwirtschaft! - bewirtschaftet werden. Deshalb ist ein NLP notwendig, um die natürliche Entwicklung ohne menschliche Eingriffe zu beobachten.
Im Gesetzestext werden einige Änderungen vorgenommen, die sinnvoll sind.
Dass das Käfermanagement geändert wird verstehe ich nicht, es hat doch bisher gut funktioniert, zumindest wurde das so kommuniziert.