Änderung des Schulgesetzes
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.
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Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zum Schulgesetz
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Juniorklassen
Ich arbeite selbst in einer Grundschulförderklasse, und unterstütze ausdrücklich die geplanten Änderungen. Vor allem die Verbindlichkeit dürfte auch den Status der künftigen Juniorklassen gegenüber den bisherigen Grundschulförderklassen deutlich stärken. Dennoch erscheint es mir viel zu kurz gegriffen, den Fokus bei den geplanten Juniorklassen
Ich arbeite selbst in einer Grundschulförderklasse, und unterstütze ausdrücklich die geplanten Änderungen.
Vor allem die Verbindlichkeit dürfte auch den Status der künftigen Juniorklassen gegenüber den bisherigen Grundschulförderklassen deutlich stärken.
Dennoch erscheint es mir viel zu kurz gegriffen, den Fokus bei den geplanten Juniorklassen so stark auf die Sprachförderung zu legen. Es wäre sehr wichtig, wie bisher, alle Entwicklungsbereiche der Kinder zu berücksichtigen.
Außerdem wäre es sehr hilfreich, wenn zum einen die Übernahme der jetzigen Grundschulförderklassenlehrkräfte als künftige Lehrkräfte für die Juniorklassen gesetzlich festgeschrieben werden würde. Momentan bekommen wir betroffenen Lehrerinnen leider keinerlei Information bzgl. unserer beruflichen Zukunft.
In diesem Zusammenhang, auch in Anbetracht der teils sehr herausfordernden Schülerschaft in den künftigen Juniorklassen, wäre eine Angleichung der Gehälter an das übliche Fachlehrergehalt mehr als überfällig.
Zum anderen wäre es auch sehr wünschenswert, wenn mit Einführung der Juniorklassen auch ein verbindlicher Bildungsplan sowohl für die Juniorklassen als auch für die Kitas eingeführt werden würde. Dies bedarf einer gewissen Planungszeit, und sollte daher jetzt in Angriff genommen werden, damit im Schuljahr 26/27 ein entsprechend verbindliches Dokument vorliegt.
A13 für Grundschullehrkräfte
Eine stetige Verbesserung des Schulsystems ist wichtig. Ebenso gut finde ich den Ansatz eines stärkeren Fokus auf die Sprachvermittlung, gerade in der Grundschule. Doch gerade hier gibt es große Herausforderungen in Rahmen der stetigen Diversifizierung unserer Gesellschaft, vor allem durch den steigenden Anteil an Kindern mit
Eine stetige Verbesserung des Schulsystems ist wichtig. Ebenso gut finde ich den Ansatz eines stärkeren Fokus auf die Sprachvermittlung, gerade in der Grundschule.
Doch gerade hier gibt es große Herausforderungen in Rahmen der stetigen Diversifizierung unserer Gesellschaft, vor allem durch den steigenden Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Die Grundschule legt hier mit ihrer Vermittlung der Basiskompetenzen den mitunter wichtigsten Baustein in der potentiellen Entwicklung des Kindes.
Eine Honorierung der Arbeit der Grundschullehrkräfte mit einer A13 Besoldung, gleichwertig zu Sekundarstufe 1 und 2- Lehrkräften ist ein Schritt um diesen wichtigen Beruf noch attraktiver zu machen.
Berufe- und Studienorientierung fördern
Es ist gut und sinnvoll dieses Thema im neuen Bildungsplan weiter zu fördern. Habe selbst 20 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Meine persönlicher Erfahrung ist, dass an sehr vielen Schulen dazu bereits sehr viele und sehr gute Veranstaltungen geplant, organisiert und durchgeführt wurden. Die Zertifizierung der schulischen Maßnahmen (bspw.
Es ist gut und sinnvoll dieses Thema im neuen Bildungsplan weiter zu fördern. Habe selbst 20 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Meine persönlicher Erfahrung ist, dass an sehr vielen Schulen dazu bereits sehr viele und sehr gute Veranstaltungen geplant, organisiert und durchgeführt wurden. Die Zertifizierung der schulischen Maßnahmen (bspw. Boris-Berufswahlsiegel) und die Kooperation mit außerschulischen Partnern erweist sich insgesamt als gewinnbringend.
Es mangelt leider an Stundenkontingenten für die betreuenden BOGY-Lehrkräfte. Es fehlen hierfür verbindliche Angaben zu Anrechnungsstunden. Auch andere Anreize (Leistungsstufen, A14 Stellen) wären sinnvoll, wenn hier neben dem Fachunterricht noch so viel mehr geleistet wird. Das bislang zweitägige BEST-Seminar zu modularisierten ist eine Möglichkeit, besser wäre es m. E. dieses intensive 2tägige Training, das zusammen mit einem außerschulischen Experten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird, in dieser Form beizubehalten und zukünftig für alle Oberstufenschüler verpflichtend zu machen.
Das Fach WBS, das ja als eigenständiges Fach aus Gemeinschaftskunde "ausgegliedert" wurde und ab Klasse 8 unterrichtet wird, benötigt hierfür gut qualifizierte Fachlehrer.
Es gibt zwar Fortbildungen, aber die werden nicht so sehr nachgefragt. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Ethikunterricht ab Klasse 1
Es ist begrüßenswert, dass seit dem Schuljahr 21/22 nunmehr auch in Baden-Württemberg der Besuch des Ethikunterrichtes ab Klasse 5 für alle Schüler*innen, die keinen Religionsunterricht besuchen, verbindlich ist. Unsere Gesellschaft wird jedoch immer pluraler. Auch die steigenden Kirchenaustritte zeigen unter anderem die Verbreitung einer
Es ist begrüßenswert, dass seit dem Schuljahr 21/22 nunmehr auch in Baden-Württemberg der Besuch des Ethikunterrichtes ab Klasse 5 für alle Schüler*innen, die keinen Religionsunterricht besuchen, verbindlich ist. Unsere Gesellschaft wird jedoch immer pluraler. Auch die steigenden Kirchenaustritte zeigen unter anderem die Verbreitung einer atheistischen Weltanschauung.
Die Religionslehre für die verschiedenen Glaubensrichtungen, die in unserer Gesellschaft gelebt werden, ist und bleibt wichtig. Dennoch sollte auch denjenigen ein adäquater Unterricht ab Klasse 1 angeboten werden, für deren Religion kein Religionsunterricht zustande kommt oder für die Kinder, die atheistisch erzogen werden.
Auch für diese Schüler*innen sollte es bereits in der Grundschule möglich sein, ohne sich einer Religion zuordnen zu müssen, die verschiedenen Religionen kennenzulernen und vor allem ein Verständnis über gesellschaftliche Wertvorstellungen und Normen zu erlangen. Solch eine Wissensvermittlung kann nicht früh genug beginnen, da sie ebenso eine Basis für unser demokratisches Verständnis bildet.
Zudem zeigen auch die Entwicklungen in anderen Bundesländern, dass das Unterrichtsfach Ethik stark angenommen wird.
Wünschenswert wäre infolge der Änderung des Schulgesetzes die Schaffung einer Verbindlichkeit des Besuchs des Ethikunterrichtes an allen öffentlichen Schulen direkt im Schulgesetz. Damit wären auch Grundschulen eingebunden. Ansonsten sollten zumindest per Rechtsverordnung die Verbindlichkeit des Ethikunterrichtes bereits ab Klasse 1 eingeführt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Bereits im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde eine Einführung und sukzessive Ausweitung des Ethikunterrichtes an Grundschulen vereinbart. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.
Weitere Jahrgänge berücksichtigen
Die Schüler, die während der Pandemie von Schulschließungen betroffen waren, werden nicht berücksichtigt. Dies sollte geändert werden, um die Studierfähigkeit nicht noch weiter auszuhöhlen. Entweder, indem auch sie vom "neuen G9" profitieren dürfen (zumindest die unteren Jahrgänge) oder indem man ihnen zumindest mehr Zeit gibt im Stil einer
Die Schüler, die während der Pandemie von Schulschließungen betroffen waren, werden nicht berücksichtigt. Dies sollte geändert werden, um die Studierfähigkeit nicht noch weiter auszuhöhlen.
Entweder, indem auch sie vom "neuen G9" profitieren dürfen (zumindest die unteren Jahrgänge) oder indem man ihnen zumindest mehr Zeit gibt im Stil einer zeitlichen Dehnung der G9-Modellschulen. Je höher die Klassen, desto weniger flächendeckend müsste dies erfolgen. Die durch die G9-Umstellung frei werdenden Deputatsstunden könnten dazu verwendet werden.
Weniger Bulimie-Lernen, evtl Entlastung in der Kursstufe... bis zum ersten G9-Abitur wird es noch 9 Jahre dauern - bis dahin folgen die "vergessenen Jahrgänge" mit auch psychisch fatalen Folgen.
Eine konkrete Stundentafel wäre außerdem wünschenswert, bitte schnell nachliefern.
In Informatik bitte möglichst viel Kooperation mit der Industrie, möglichst viel projektbezogenes Arbeiten. Es geht darum, algorithmisches Denken zu lernen.
IMP: Profilfach Informatik-Mathematik-Physik
Im Begründungsteil steht auf Seite 34: "Durch die Einführung des Pflichtfachs Medienbildung/Informatik von Klasse 7 bis 11 passt das bisherige zweite naturwissenschaftliche Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) nicht mehr zu der Neukonzeption des naturwissenschaftlichen Bereichs, so dass es nicht mehr angeboten wird. Stattdessen wird das
Im Begründungsteil steht auf Seite 34:
"Durch die Einführung des Pflichtfachs Medienbildung/Informatik von Klasse 7 bis 11 passt das bisherige zweite naturwissenschaftliche Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) nicht mehr zu der Neukonzeption des naturwissenschaftlichen Bereichs, so dass es nicht mehr angeboten wird. Stattdessen wird das derzeitige naturwissenschaftliche Profilfach NwT modernisiert und enthält zukünftig einen ausgewiesenen Informatikanteil (Expertenwissen). Technikanteile bleiben erhalten."
Die Einführung des Profilfachs IMP bedurfte viel Arbeit engagierter Lehrkräfte (Entwicklung von Bildungsplan und Unterrichtsgängen, Durchführung zahlreicher Fortbildungen, Einführung an den Schulen, Entwicklung von Schulcurricula). Ein großer Teil der Ergebnisse dieser Arbeit würde bei Abschaffung von IMP nicht mehr genutzt.
Das Fach IMP, also der gemeinsame Unterricht von Inhalten der Fächer Informatik, Mathematik und Physik, hat einen besonderen schulischen und didaktischen Wert, der bei Entscheidungen bedacht werden sollte:
1. Die drei Fächer sind eng verknüpft und benötigen sich gegenseitig: Beschreibungen in der Physik benötigen Mathematik und umgekehrt sind sehr viele Inhalte der Mathematik aus der Physik heraus motiviert. Die Mathematik und die Physik benötigen die Informatik für Simulationen. Die Informatik benötigt die Mathematik zur Entwicklung von Algorithmen z.B. zur Verschlüsselung und die Physik zum Bau von Computern. Nur in IMP kann dieses Zusammenspiel der Fächer wirklich unterrichtet werden.
2. IMP besteht eben nicht nur aus Inhalten der Informatik, sondern in gleichem Umfang aus Inhalten der Mathematik und der Physik. Nur in IMP können die mathematischen und physikalischen Grundlagen der Informatik und die Nutzung von Informatik in Physik und Mathematik wirklich vermittelt werden.
3. IMP ermöglicht sinnvollen fächerübergreifenden und ertragreichen projektartigen Unterricht, was im regulären Unterricht auch im G9 mangels Zeit nicht effizient möglich sein wird.
4. Während NwT für technisch begabte und an Experiment und Praxis interessierte Schülerinnen und Schülern das richtig Profilfach ist, bietet nur IMP mathematisch begabten und auch an Theorie interessierten Schülerinnen und Schülern adäquate Inhalte.
Das Profilfach IMP ist also auch neben einem allgemeinen Informatikunterricht sehr wertvoll und passt sehr wohl zu einer neu durchdachten Konzeption des naturwissenschaftlichen Bereichs.
Ein Gymnasium kann sprachliche Profile, das Profil Musik, das Profil Bildende Kunst und das Profil Sport anbieten. Warum sollte ein Gymnasium nicht ein zweites naturwissenschaftliches Profil anbieten dürfen, das sich deutlich vom Profil NwT unterscheidet?
Im Sinne mathematisch begabter Schülerinnen und Schüler, im Sinne von für Informatik und Naturwissenschaften wichtigen theoretischen Inhalten und im Sinne einer Differenzierung nach Interessen sollte eine mögliche Weiterentwicklung von IMP mit den Beteiligten Lehrkräften diskutiert und durchdacht werden.
Änderung des Schulgesetzes
Bildungs - und Entwicklungsfeld Sprache Sprache ist der Schlüssel zur Welt - nicht erst seit dem Bundesprogramm "SprachKitas". Schön, dass diesem Umstand nun mit der nötigen gesetzlichen Verbindlichkeit Rechnung getragen wird. Für die Umsetzbarkeit im Bereich der Elementarpädagogik wäre hierfür eine "echte" Verbindlichkeit und gesetzliche
Bildungs - und Entwicklungsfeld Sprache
Sprache ist der Schlüssel zur Welt - nicht erst seit dem Bundesprogramm "SprachKitas".
Schön, dass diesem Umstand nun mit der nötigen gesetzlichen Verbindlichkeit Rechnung getragen wird.
Für die Umsetzbarkeit im Bereich der Elementarpädagogik wäre hierfür eine "echte" Verbindlichkeit und gesetzliche Verankerung des Orientierungsplanes richtig gewesen, denn hier steht schon alles, was es für die Kitas umzusetzen gilt.
Mit einer verlässlichen und rechtlich verbindlichen Implementierung des "neuen" OP hätte hier eine runde und gute Sache entstehen können, die umsetzbar und hervorragend durch die Fachberatungen vor Ort multiplizierbar gewesen wäre.
Auf Grund der Kommunikation des Ministeriums wird derzeit nicht dazu beigetragen, bei Schul - und Einrichtungsträgern, Fachkräften und Lehrpersonal Akzeptanz für die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung im päd. Alltag zu schaffen.
Das Online - Angebot für päd. Fachkräfte / Einrichtungen zum Thema "Beobachtungsverfahren" gleicht bisher eher einer Online - Verkaufsveranstaltung für (durch die mediale Kommunikation des KUMI) verunsicherte Fachkräfte.
Eine Hilfestellung erfahren die päd. Fachkräfte für Ihren Alltag nicht, sondern werden durch den Einsatz zusätzlicher "Sprach - Screening - Verfahren" weiter unter Druck gesetzt.
Leider können die zuständigen Fachberatungen hier nur wenig multiplikatorisch wirken, das scheint nicht vorgesehen.
Juniorklassen
Neben dem politischen Schlüsselthema "Sprache" gilt es, beim Thema
"gleiche Bildungschancen" auch einen Blick auf andere kindliche Entwicklungsbereiche zu riskieren - ohne deren Vorhandensein und/oder deren Förderung der (Zweit-) Spracherwerb nicht oder nur unter sehr erschwert möglich ist. Diese Tatsache scheint mit der Abschaffung der Grundschulförderklassen nicht genug berücksichtigt.
Unsere bisherigen Grundschulförderklassen sind ein wichtiges und absolut notwendiges Instrument, um Kinder kognitiv, sozial wie emotional auf einen gelingenden Schulstart und damit eine erfolgreiche und nachhaltige Bildungsbiografie vorzubereiten.
Qualitätsstandards und der Ausbau des Angebots wären für die Kinder und ihre Familien ein echter Zugewinn gewesen.
Sprachfördermaßnahmen
wichtig und richtig - zum Nulltarif gibt es an Kitas und Schulen derzeit bereits Inklusion, jetzt auch noch Sprachförderung - das wird nicht gelingen und nicht zu den gewünschten, messbaren Erfolgen führen.
Kontingenstundentafel
G9 gibt den SchülerInnen hoffentlich wieder die Möglichkeit, nachmittags ein Hobby auszuüben und ein Leben neben der Schule zu haben. Die Hochschulreife setzt eben diese "Reife" voraus. Auch dafür schafft G9 die Grundlage. Die Kontingentstundentafel muss gut durchdacht sein. Viele SchülerInnen haben enorme Probleme mit der zweiten Fremdsprache
G9 gibt den SchülerInnen hoffentlich wieder die Möglichkeit, nachmittags ein Hobby auszuüben und ein Leben neben der Schule zu haben.
Die Hochschulreife setzt eben diese "Reife" voraus. Auch dafür schafft G9 die Grundlage.
Die Kontingentstundentafel muss gut durchdacht sein. Viele SchülerInnen haben enorme Probleme mit der zweiten Fremdsprache in Klasse 6. Ein Beginn in Klasse 7 mit mehr Stunden wäre zu begrüßen. Was für die Motivation, eine Sprache zu lernen, absolut ausschlaggebend ist, ist ein rascher Lernfortschritt. Mit 3h/Woche jahrelang dahin zu dümpeln, wäre abträglich. In Klasse 9-11 ist es für viele nur noch ein Pflichtprogramm.
Erschreckend finde ich, dass das Fach Biologie keinerlei Aufwertung erfährt. Die Biologie ist die Lehre des Lebens und unmittelbar mit der Lebensrealität der SchülerInnen verknüpft!
Mit 19 noch in der Schule
Bin Schüler eines G9-Gymnasiums und im Frühjahr 18 geworden. Ich wäre froh, nach den Ferien nicht mehr in die Schule zu gehen, sondern selbst zu entscheiden, was ich lernen und wie ich leben will. Meine Freunde, die G8 machen, haben genauso viel Zeit wie ich und können jetzt ein Gap-year machen oder sonst was. Ich denke, dass sie eine bessere
Bin Schüler eines G9-Gymnasiums und im Frühjahr 18 geworden. Ich wäre froh, nach den Ferien nicht mehr in die Schule zu gehen, sondern selbst zu entscheiden, was ich lernen und wie ich leben will.
Meine Freunde, die G8 machen, haben genauso viel Zeit wie ich und können jetzt ein Gap-year machen oder sonst was.
Ich denke, dass sie eine bessere Gemeinschaft haben, weil sie in der Mittagspause oft zusammen waren.
Das sollte man auch mit einbeziehen. Vielleicht mehr mit den Schülern sprechen, die im G8 Abi gemacht haben...
Warum so das Geld ausgeben?
Die Kosten für G9 kommen den Schülern und Schülerinnen am Gymnasium zugute, denen es besser geht als dem Durchschnitt. Die Städte und Schulträger müssen für Räume sehr viel mehr Geld ausgeben, das z.B. der Schulsozialarbeit, den Schwimmbädern, der Digitalisierung etc. fehlen wird. Schülerinnen und Schüler werden sehr viel häufiger unbeschäftigt
Die Kosten für G9 kommen den Schülern und Schülerinnen am Gymnasium zugute, denen es besser geht als dem Durchschnitt.
Die Städte und Schulträger müssen für Räume sehr viel mehr Geld ausgeben, das z.B. der Schulsozialarbeit, den Schwimmbädern, der Digitalisierung etc. fehlen wird.
Schülerinnen und Schüler werden sehr viel häufiger unbeschäftigt sein und sinnlos das Handy nutzen.
Eltern von jüngeren Kindern erwartet ein Betreuungsproblem.
Warum hat sich die Politik nicht von sachlichen Einsichten leiten lassen, sondern von ein paar "Berufsmüttern" instrumentalisieren?