Änderung des Schulgesetzes
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zum Schulgesetz
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Sprachfit, G9, SEKI, Grundschulempfehlung
"SprachFit" ist ein erster guter Schritt Kinder mit Benachteiligungserfahrungen im Bereich Sprache besser zu fördern. Wünschenswert wäre das Programm auf den Bereich "Lerneinschränkungen" auszuweiten. Im Programm müssten mehr Aussagen zu Kindern mit Behinderungen getroffen werden. G9 ist ein rückwärtsgewandter Schritt, der die anderen Schulen der
"SprachFit" ist ein erster guter Schritt Kinder mit Benachteiligungserfahrungen im Bereich Sprache besser zu fördern. Wünschenswert wäre das Programm auf den Bereich "Lerneinschränkungen" auszuweiten. Im Programm müssten mehr Aussagen zu Kindern mit Behinderungen getroffen werden.
G9 ist ein rückwärtsgewandter Schritt, der die anderen Schulen der SEKI schwächt und Ressourcen kostet, die an anderen Stellen fehlen werden.
Die angedachten Veränderungen im Bereich der anderen Sekundarschulen sind nicht hinreichend genug. Das von der Fachgruppe um Prof. Bohl ausgearbeitete Konzept müsste in die weiteren Planungen intensiv mit aufgenommen werden.
Grundschulempfehlung belastet die Grundschulen und benötigt es nicht.
Investition in Bildung
Diese Kernaussage ist mir grundsätzlich wichtig und dazu möchte ich ganz allgemein ermutigen. Ich bin kein Lehrer, nur 4facher Vater. Als dieser möchte ich die Landesregierung animieren, das G9 wieder einzuführen, den Klassenteiler auf max. 20 ... 24 Schüler:Innen pro Klasse zu reduzieren, einen "Lehrerpool" auf Abruf gegen die ganzen
Diese Kernaussage ist mir grundsätzlich wichtig und dazu möchte ich ganz allgemein ermutigen. Ich bin kein Lehrer, nur 4facher Vater.
Als dieser möchte ich die Landesregierung animieren, das G9 wieder einzuführen, den Klassenteiler auf max. 20 ... 24 Schüler:Innen pro Klasse zu reduzieren, einen "Lehrerpool" auf Abruf gegen die ganzen Unterrichtsausfälle zu etablieren (z.B. auf Kreisebene) und der Empfehlung für die weiterführende Schule am Ende der Grundschule wieder mehr Gewicht zukommen zu lassen.
Kostet alles, ich weiß.
Was ich nicht weiß: wie wollen wir die Wirtschaft ankurbeln, Fachkräfte für innovative, nachhaltige, sozial gerechte Produkte und Dienstleistungen schaffen, dem Label "made in Germany" wieder Leben einhauchen, die Rente sichern, Rechtsruck eindämmen, Demokratie und Teilhabe stärken, etc., wenn wir nicht in Bildung investieren?
Inovationselement 5 und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler
"auch Angebote für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler aufzeigen" Ich befürchte, dass dies für viele Kinder nur ein Einsammeln von Flyern bedeutet. Denn wenn die Schulen in Zukunft nur noch fünf Deputatsstunden für die Ausgestaltung ihres Profils haben, dann wird dies in den Schulen zu einem Hauen und Stechen, um diese wenigen Stunden
"auch Angebote für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler aufzeigen"
Ich befürchte, dass dies für viele Kinder nur ein Einsammeln von Flyern bedeutet. Denn wenn die Schulen in Zukunft nur noch fünf Deputatsstunden für die Ausgestaltung ihres Profils haben, dann wird dies in den Schulen zu einem Hauen und Stechen, um diese wenigen Stunden führen, die sie ja mit Fördermaßnahmen für Kinder, die um den Mindeststandard kämpfen, teilen müssen. Ich empfehle dringend den Schulen für die Ausgestaltung der verbleibenden Stunden eine Vorgabe der folgenden Form zu machen: "Die verbleibenden Poolstunden sind für Maßnahmen auf allen Niveaus zu vergeben: Von der Sicherung der Mindeststandards bis zu Angeboten für besonders Begabte in einem breiten Themenspektrum."
Nur so ist gewährleistet, dass jedes Kind etwas davon hat und sich nicht einfach die größten Erbhöfe an den Schulen durchsetzen, wenn von 13,7 auf 5 zusammengestrichen werden muss.
Begründung: Bei Vergleichsstudien zeigt sich regelmäßig, dass nicht nur der Durchschnitt eingebrochen ist, sondern z.B. auch die Spitze sehr dünn geworden ist. Deshalb muss sichergestellt sein, dass schulische Maßnahmen auf allen Leistungsebenen Wirkung zeigen, wenn sich die Werte/Rankings verbessern sollen und nicht bestimmte Schülergruppen vergessen werden.
Die Idee des Mentorings finde ich prinzipiell gut, aber wirken kann sie nur, wenn man dann auch noch etwas anzubieten hat.
Ist die Deputatsberechnung richtig?
Die Computerräume der Gymnasien verkraften keine 30er-Klassenstärke, deshalb gibt es einen Teilungsstundenpool für Medienbildung und Aufbaukurs Informatik. Müsste nicht auch der Teilungsstundenpool aufgestockt werden, wenn man Medienbildung/Informatik von 5 bis 11 durchzieht? Wurde das vergessen oder habe ich es überlesen?
Jörg Hanisch
Kommentar zur Änderung von §8
"Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können." Wieso soll der Wegfall dieses Satzes, der die Studierfähigkeit präzisiert, eine Modernisierung
"Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können."
Wieso soll der Wegfall dieses Satzes, der die Studierfähigkeit präzisiert, eine Modernisierung des Gymnasiums bedeuten?
Auf mich macht es eher den Eindruck, hier heimlich eine weitere Degradierung des Gymnasiums zur Gemeinschaftsschule einzuläuten.
Jörg Hanisch