SWR-Staatsvertragsnovelle

Moderatorin im Sendestudio von SWR 1 in Stuttgart (Bild: © dpa).

Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 26. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

76. Kommentar von :Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.

Zusammensetzung des Rundfunkrates muss der Bedeutung der Landwirtschaft gerecht bleiben!

Mit Blick auf die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates ist geplant, dass sich zukünftig verschiedene Organisationen, die bislang jeweils einen eigenen Vertreter in den Rundfunkrat entsandt haben, auf einen gemeinsamen Vertreter einigen. So ist geplant, dass sich die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Sitz mit der Landesvereinigung der

Mit Blick auf die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrates ist geplant, dass sich zukünftig verschiedene Organisationen, die bislang jeweils einen eigenen Vertreter in den Rundfunkrat entsandt haben, auf einen gemeinsamen Vertreter einigen. So ist geplant, dass sich die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einen Sitz mit der Landesvereinigung der rheinland-Pfälzischen Unternehmerverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz sowie der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz teilt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. steht dieser geplanten Änderung sehr kritisch gegenüber. Die Streichung eines eigenen Vertreters der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird der Bedeutung der Landwirtschaft für unser Bundesland, aber auch den vielfältigen Berührungspunkten der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer mit der Branche nicht gerecht. Landwirtschaftliche Themen sind oftmals auch wichtige Bürgerthemen – mit Ernährung an erster Stelle.

Der gemeinsame Sitz der Bauernverbände und der Landfrauenverbände aus Baden-Württemberg – der erhalten bleiben soll – ist hier keinesfalls ausreichend, da die speziellen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, aber auch ihre unterschiedliche Struktur, einen regionalisierten Blick auf die Berichterstattung erfordern.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. fordert daher den Erhalt des alleinigen Sitzes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als Vertretung des gesamten landwirtschaftlichen Berufsstandes des Landes im Rundfunkrat des Südwestrundfunks.

75. Kommentar von :BBW - Beamtenbund Tarifunion

Stellungnahme des BBW – Beamtenbund Tarifunion zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags

Der Entwurf des neuen Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR-Staatsvertrag) sieht vor, dass der BBW – Beamtenbund und Tarifunion (BBW) - ebenso wie der dbb Rheinland-Pfalz - keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben soll. Obwohl der Rundfunkrat gemäß § 14 SWR-Staatsvertrag erheblich verkleinert werden soll (von 74 auf 52

Der Entwurf des neuen Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR-Staatsvertrag) sieht vor, dass der BBW – Beamtenbund und Tarifunion (BBW) - ebenso wie der dbb Rheinland-Pfalz - keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben soll.

Obwohl der Rundfunkrat gemäß § 14 SWR-Staatsvertrag erheblich verkleinert werden soll (von 74 auf 52 Mitglieder), sollen zusätzliche Gruppierungen im neuen Rundfunkrat vertreten sein. Dies geschieht jedoch zulasten von Verbänden und Institutionen, die ein wichtiges Abbild unserer Gesellschaft und ihrer Vielfalt darstellen. Dies betrifft auch den BBW.

Mit über 140.000 Einzelmitgliedern repräsentiert der BBW einen signifikanten Teil der Bevölkerung. Als Dachverband von rund fünfzig Fachgewerkschaften und Verbänden im öffentlichen Dienst stehen wir für Vielfalt und Diversität. Nach § 14 Abs. 4 SWR-Staatsvertrag soll der BBW (wie auch der dbb Rheinland-Pfalz) einer gemeinsamen Entsendergruppe zugeordnet werden, in der die Organisationen um einen Sitz konkurrieren müssen, wenn keine gütliche Einigung erzielt wird. Diese Regelung empfinden wir als eine unplausible und ungerechte Zurücksetzung.

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fordern eine Berücksichtigung von Vielfalt bei der Besetzung des Rundfunkrats. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Verbände mehrere feste Sitze erhalten, obwohl sie ähnliche Interessen und Meinungen vertreten. Dies führt - trotz Verkleinerung des Gremiums - zu einer Überrepräsentanz.

Es kann nicht sein, dass Dachorganisationen zusammen mit ihren auch direkt berücksichtigten Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen aus dem eigenen gesellschaftspolitischen Lager schon je länderbezogenem Rundfunkratsbereich mehrere Sitze fix zugesprochen erhalten, so dass der Dachverband insgesamt auf eine vergleichsweise erhebliche, überproportionale Anzahl an Sitzen im Rundfunkrat kommen würde. Der Beamtenbund hingegen müsste sich mit seinen beiden Landesbünden lediglich mit einem einzigen Sitz begnügen.

Das stellt aus unserer Sicht eine erhebliche, nicht zu rechtfertigende Einseitigkeit in der Gremienzusammensetzung dar.

Zudem wird durch die Einführung der „§ 14 Abs. 4-Entsendergruppe“ mit dem bisherigen Prinzip des strikten Länderproporzes in der Zusammensetzung des Gesamtrundfunkrates gebrochen, da eine Mischgruppe entsteht, deren entsandte Mitglieder mal aus diesem, mal aus jenem Bundesland stammen könnten.

Im Extremfall und je nach Amtsperiode bzw. nach parlamentarischem Letztentscheidungsrecht könnten in der „§ 14 Abs. 4-Entsendergruppe“ acht Rundfunkratsmitglieder gleichzeitig aus nur einem Bundesland kommen.

Damit würde das bisherige Länderproporzverhältnis deutlich zum Nachteil eines Bundeslands und den dortigen Entsendeorganisationen verschoben. Letztlich erwächst aus der intendierten „§ 14 Abs. 4-Regelung“ bezogen auf die Repräsentanz eine erhebliche Schwankungsbreite. Das kann nicht im Interesse von proporzgerechter Regionalität liegen.

Wir fordern deshalb nachdrücklich, dass der BBW und auch der dbb Rheinland-Pfalz jeweils einen festen Sitz im SWR-Rundfunkrat behalten.

74. Kommentar von :F.S. 123456789

Geringerer Einfluss und weniger Sichtbarkeit

Die geplante Reform beeinträchtigt den Einfluss der muslimischen Gemeinschaft im SWR-Rundfunkrat erheblich. Ein einziges Mitglied, das beide Bundesländer vertreten soll, wird in seiner Handlungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen stark eingeschränkt. Muslime verlieren dadurch eine starke, kontinuierliche Vertretung in einem so wichtigen Gremium.

Die geplante Reform beeinträchtigt den Einfluss der muslimischen Gemeinschaft im SWR-Rundfunkrat erheblich. Ein einziges Mitglied, das beide Bundesländer vertreten soll, wird in seiner Handlungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen stark eingeschränkt. Muslime verlieren dadurch eine starke, kontinuierliche Vertretung in einem so wichtigen Gremium. Mit zwei Mitgliedern könnten wichtige Themen effizienter angesprochen und durchgesetzt werden, wodurch die Sichtbarkeit und Relevanz der muslimischen Perspektive im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt würde.

73. Kommentar von :ohne Name 116490

Eingeschränkte Repräsentation der muslimischen Gemeinschaft

Die geplante Staatsreform, die nur ein Mitglied für die muslimische Vertretung im SWR-Rundfunkrat vorsieht, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Repräsentation der muslimischen Gemeinschaft. Muslime aus beiden Bundesländern – Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – haben diverse Bedürfnisse und Perspektiven, die nicht ausreichend

Die geplante Staatsreform, die nur ein Mitglied für die muslimische Vertretung im SWR-Rundfunkrat vorsieht, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Repräsentation der muslimischen Gemeinschaft. Muslime aus beiden Bundesländern – Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – haben diverse Bedürfnisse und Perspektiven, die nicht ausreichend berücksichtigt werden, wenn nur ein Mitglied im Wechsel agiert. Ein einziges Mitglied kann nicht die Vielfalt innerhalb der muslimischen Bevölkerung abbilden, was zu einer vernachlässigten Stimme führt. Eine doppelte Vertretung wäre notwendig, um die unterschiedlichen Interessen besser zu bündeln und die Gemeinschaft gerecht zu repräsentieren.

72. Kommentar von :ohne Name 116487

Überlastung und ineffiziente Repräsentation

Die Entscheidung, dass ein einziges Mitglied im Wechsel zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die muslimische Gemeinschaft vertreten soll, führt zu einer Überlastung des Vertreters. Die Vielzahl an Themen, die die muslimische Gemeinschaft betreffen, erfordert eine umfassende und kontinuierliche Auseinandersetzung. Ein Mitglied allein ist

Die Entscheidung, dass ein einziges Mitglied im Wechsel zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die muslimische Gemeinschaft vertreten soll, führt zu einer Überlastung des Vertreters. Die Vielzahl an Themen, die die muslimische Gemeinschaft betreffen, erfordert eine umfassende und kontinuierliche Auseinandersetzung. Ein Mitglied allein ist nicht in der Lage, dieser Herausforderung gerecht zu werden, da die Verantwortung für zwei große Bundesländer zu einer ineffizienten Repräsentation führen kann. Dies schadet nicht nur der muslimischen Gemeinschaft, sondern auch dem gesamten Rundfunkrat, da wichtige Themen möglicherweise unzureichend behandelt werden.

71. Kommentar von :ohne Name 116484

Die Reduzierung des Rundfunkrates benachteiligt vor allem muslimische Frauen.

Ich bin eine Muslima aus Baden-Würrtenberg und hatte kürzlich die Gelegenheit, Frau Sahan kennenzulernen, die die Muslime im Rundfunkrat vertritt. Ihr Bericht über ihre Arbeit hat mich als in Deutschland geborene Muslima beeindruckt. Besonders wichtig finde ich, dass auch muslimische Frauen im Rundfunkrat vertreten sind. Frau Sahan ist mit ihrer


Ich bin eine Muslima aus Baden-Würrtenberg und hatte kürzlich die Gelegenheit, Frau Sahan kennenzulernen, die die Muslime im Rundfunkrat vertritt. Ihr Bericht über ihre Arbeit hat mich als in Deutschland geborene Muslima beeindruckt. Besonders wichtig finde ich, dass auch muslimische Frauen im Rundfunkrat vertreten sind. Frau Sahan ist mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement eine wichtige Stimme für uns.
Die geplante Regelung, dass künftig nur eine muslimische Vertretung beide Bundesländer im Wechsel repräsentieren soll, benachteiligt uns muslimische Frauen erheblich. Dadurch verlieren qualifizierte Muslimas wie Frau Sahan die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Das wäre ein großer Verlust für das wertvolle Wissen und die Perspektiven im Rundfunkrat.
Daher bitte ich Sie, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und entsprechend zu korrigieren, damit muslimische Frauen weiterhin eine Stimme haben. Vielen Dank!

70. Kommentar von :Handwerkskammern RLP

Wirtschaft ist unterrepräsentiert

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz gibt die folgende Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR) ab: Wir begrüßen grundsätzlich die vorgesehene Reduktion der Anzahl der Gremienmitglieder des SWR. Die Regelungen zur Zusammensetzung der Mitglieder des Rundfunkrats sowie der Prozess zur

Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz gibt die folgende Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR) ab:

Wir begrüßen grundsätzlich die vorgesehene Reduktion der Anzahl der Gremienmitglieder des SWR.
Die Regelungen zur Zusammensetzung der Mitglieder des Rundfunkrats sowie der Prozess zur gruppenweisen Einigung zwischen den Entsendeorganisationen einer Gruppe ist aus unserer Sicht jedoch nicht zufriedenstellend gelöst.
Die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz soll zukünftig durch ein Mitglied vertreten sein, das in Abstimmung zwischen der Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gefunden werden soll. Im Vergleich zum bisher geltenden Staatsvertrag ist dies eine Reduktion der Vertretung der Wirtschaft um 75 % (von 4 auf 1 Sitz) und damit weit überproportional zur gesamten Reduktion des Gremiums. Im Vergleich zu anderen Organisationen scheint die Reduktion weit überhöht (z.B. Vertreter des Landtags Minus 50%, Kirchen – 0%, Gewerkschaften -50%, Landesfrauenring und Landesjugendring -0%). Insgesamt ist es aus unserer Sicht nicht verständlich, weshalb etwa die Gewerkschaften (Deutsche Gewerkschaftsbund – Landesbezirk Rheinland-Pfalz, der Deutsche Journalistenverband Landesverband Rheinland-Pfalz – und die Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Rheinland-Pfalz) doppelt so viele Mitglieder stellen sollen, wie die Vertreter der Wirtschaft. Der neue Staatsvertrag stärkt überproportional auch die Vertretung verschiedener kleinerer Gruppierungen, so dass insgesamt fraglich ist, ob von einer angemessenen Repräsentanz der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen gesprochen werden kann.
Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammer Rheinland-Pfalz fordert daher eine Verdopplung der Sitze der rheinland-pfälzischen Wirtschaft.
Ebenso unklar bleibt, wie genau diese Einigung der entsendenden Verbände einer Gruppe organisiert wird und welche Folgen eine Nicht-Einigung bei der Benennung hat.

Im Verwaltungsrat werden neue Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder gestellt, die vom Rundfunkrat gewählt werden (Besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsprüfung, der Personalwirtschaft, der Informations- oder Rundfunktechnologie sowie des Rechts mit entsprechender Berufserfahrung). Es stellt sich die Frage, weshalb die Qualifikationsanforderungen nicht für ALLE Mitglieder des Verwaltungsrats gelten, sondern lediglich für diejenigen, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Außerdem ist es zumindest fraglich, ob der Rundfunkrat alle Qualifikationen in den eigenen Reihen findet oder ob auf dritte Personen zugegriffen werden muss, die diese Tätigkeit dennoch auch als ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen bereit sind. Hier fordern wir eine Gleichbehandlung aller Mitglieder des Verwaltungsrats bei den geforderten Qualifikationsanforderungen.
Abschließend möchten wir uns kritisch über das Anhörungsverfahren zur Staatsvertragsnovellierung äußern. Das Beteiligungsverfahren hat uns „nur“ über das im Rundfunkrat vertretene Mitglied aus unserer Organisation erreicht. Wir hätten uns dagegen eine pro-aktive Ansprache zumindest derjenigen Verbände gewünscht, die bereits heute schon im Rundfunkrat vertreten sind.

69. Kommentar von :DJV Baden-Württemberg

Stellungnahme des Deutschen Journalisten-Verbandes Baden-Württemberg e.V.

Zunächst bedanken wir uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme, möchten aber anmerken, dass ein Zeitraum von nur drei Wochen für eine fundierte, verbandliche Stellungnahme zu einer so weitreichenden Reform des SWR-Staatsvertrages aus unserer Sicht zu kurz bemessen ist. Daher gehen wir in der Folge bewusst nur auf einzelne Aspekte des Entwurfes

Zunächst bedanken wir uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme, möchten aber anmerken, dass ein Zeitraum von nur drei Wochen für eine fundierte, verbandliche Stellungnahme zu einer so weitreichenden Reform des SWR-Staatsvertrages aus unserer Sicht zu kurz bemessen ist. Daher gehen wir in der Folge bewusst nur auf einzelne Aspekte des Entwurfes ein.

Der DJV BW erkennt zunächst positiv an, dass mit dem Referentenentwurf notwendige Reformprozesse im SWR umgesetzt werden sollen, insbesondere in Bezug auf die Verschlankung der Strukturen des Senders. So begrüßen wir grundsätzlich die geplante Abschaffung der Landessender in ihrer bisherigen Form sowie die Tatsache, dass in der Präambel und den §§ 1-4 der Programmauftrag sowie das Angebot des SWR weniger starr definiert werden sollen als bisher, was eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung des Auftrags mit sich bringt.

Beides darf aus unserer Sicht aber keinesfalls dazu führen, dass länderspezifische Schwerpunkte und Interessen bei der Erfüllung des Auftrages zu kurz kommen. Trotz eines zunehmend im SWR beschworenen „Südwest-Gefühls“ erwartet das Publikum, auch künftig fundierte Informationen nicht nur gesondert aus den jeweiligen Bundesländern, sondern insbesondere auch aus den verschiedenen Regionen im Sendegebiet zu erhalten. Daher sehen wir es kritisch, dass auch künftig regionale Auseinanderschaltungen nicht in allen Hörfunkprogrammen, sondern gem. § 3a Abs. 3 nur in den „Landeshörfunkprogrammen“ möglich sein sollen.

Grundsätzlich richtig ist aus unserer Sicht auch die Definition des Angebotes im § 3 Abs. 4 des Entwurfes, wonach es Angebote für alle, aber besonders für alle Altersgruppen und Familien geben soll, auch für Menschen mit Behinderung. Hier fehlen uns aber weitere Aspekte von Vielfalt wie sozio-kulturelle Hintergründe, unterschiedliche Arbeitsbiografien, alternative Familienmodelle sowie Menschen verschiedener Geschlechter. Dazu passt, dass § 6 (2) unverändert die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ enthält, da wäre „Gleichstellung der Geschlechter“ besser, weil es die Lebensrealität im Südwesten, wo auch viele non-binäre Menschen leben, besser abbilden würde.

Insgesamt sollte der Programmauftrag so definiert sei, dass sich alle Menschen im SWR-Programm wiederfinden, insbesondere auch Menschen mir formal niedrigerem Bildungsniveau oder Migrationsgeschichte, die sich nach unserer Einschätzung derzeit mit öffentlich-rechtlichen Angeboten noch schwertun. Nur so kann der SWR in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber dem ÖRR seine Akzeptanz in der Gesellschaft erhalten und idealerweise wieder ausbauen. Der Einführung der Publikumsbeteiligung in § 6a des Entwurfes stehen wir daher sehr positiv gegenüber.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erreichbarkeit der Programme für alle Bevölkerungsgruppen. Grundsätzlich nachvollziehbar ist die Regelung in § 4a, wonach künftig Hörfunkprogramme ins Internet verlagert werden können. Allerdings sollte hierbei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass noch immer sehr viele, vor allem ältere Hörer*innen das Programm auf klassischen Übertragungswegen konsumieren und auch die Internetabdeckung in einigen Regionen des Sendegebiets sehr zu wünschen übriglässt.

Die Digitalisierung und der Stellenwert des Internets schreiten indes nicht nur bei den Übertragungswegen weiter voran, sondern auch in der täglichen journalistischen Arbeit. Insofern halten wir es für konsequent, dass in § 4 Abs. 6 auch der Einsatz von KI erstmals explizit Erwähnung findet, allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass dieser dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen und in verantwortungsvollem Umfang geschehen muss. Ergänzend wäre aus unserer Sicht wichtig, darauf hinzuweisen, dass entsprechende KI-Nutzung im Programm kenntlich gemacht werden sollte, um zu verdeutlichen, dass die Hauptarbeit für die Erstellung sowie die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte nach wie vor bei Redakteur*innen liegt.

Die in § 12a festgelegte Einführung eines Compliance-Systems sowie einer neutralen Ombudsperson für vertrauliche Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen begrüßen wir ausdrücklich. Dies schafft in der Öffentlichkeit Vertrauen in die Rechtskonformität des öffentlich-rechtlichen Handelns und gibt insbesondere auch den Mitarbeiter*innen des SWR die Möglichkeit, etwaige dennoch bestehende Missstände ohne Sorge vor beruflichen Repressalien anzeigen zu können.

Insgesamt stehen wir daher dem Referentenentwurf positiv gegenüber, sehen aber an den genannten Stellen noch Nachholbedarf.

Gregor Schwarz
Geschäftsführer des DJV BW

68. Kommentar von :Heiner Heizmann

Besetzung Rundfunkrat

Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen

Der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg.

In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg.

Die Liga-BW ist damit ein wichtiges soziales Sprachrohr für alle Menschen in Baden-Württemberg. Die Novellierung des Staatsvertrags sieht Änderungen der Zusammensetzung des Rundfunkrates vor. Durch die geplante Reduzierung des Rundfunkrates ist vorgesehen, dass sich die Liga-BW sowie andere große Sozialverbände, die anwaltschaftlich Menschen in besonderen Lebenslagen repräsentieren, sich zukünftig Sitze teilen sollen, d.h. Ihre Sitze verlieren werden.

Wir bitten dringend um nachvollziehbare Nachbesserung der Zusammensetzung entsprechend der gesellschaftlichen Bedeutung der Verbände.

67. Kommentar von :dbb rheinland-pfalz

Stellungnahme des dbb rheinland-pfalz zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags

Laut dem Entwurf des neuen Staatsvertrags für den SWR – E-StV SWR – soll der dbb – beamtenbund und tarifunion, landesbund rheinland-pfalz (dbb rheinland-pfalz) keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben. Obwohl der Rundfunkrat nach § 14 E-StV SWR deutlich verkleinert werden soll, sollen zusätzliche Gruppierungen im neuen Rundfunkrat

Laut dem Entwurf des neuen Staatsvertrags für den SWR – E-StV SWR – soll der dbb – beamtenbund und tarifunion, landesbund rheinland-pfalz (dbb rheinland-pfalz) keinen festen Sitz mehr im Rundfunkrat des SWR haben.

Obwohl der Rundfunkrat nach § 14 E-StV SWR deutlich verkleinert werden soll, sollen zusätzliche Gruppierungen im neuen Rundfunkrat repräsentiert werden, dies jedoch dann zulasten von Verbänden und Institutionen, die praktisch wirkungsvoll ein Abbild unserer Gesellschaft oder zumindest eines nicht unwesentlichen Teils davon sind.
Dies geht zulasten des dbb rheinland-pfalz (und auch zulasten des Beamtenbundes Baden-Württemberg – BBW) .

Der dbb rheinland-pfalz repräsentiert de facto einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung. Als Dachverband von 40 Fachgewerkschaften und Verbänden stehen wir beim dbb rheinland-pfalz zusammen mit unseren Mitgliedsgewerkschaften und -verbänden für Vielfalt und Diversität.

Nach § 14 Abs. 4 E-StV SWR sollen der dbb rheinland-pfalz und der BBW nunmehr einer Entsendergruppe zugeordnet werden, deren Organisationen sich jeweils mit den Pendants im anderen Bundesland um einen Sitz „streiten“ müssen, sofern es keine gütliche Einigung geben sollte.
Das empfinden wir als eine unplausible Zurücksetzung.

Durch die Einführung der „§ 14 Abs. 4-Entsendergruppe“ wird mit dem bisherigen Prinzip des strikten Länderproporzes in der Zusammensetzung des Gesamtrundfunkrates gebrochen, da eine Mischgruppe entsteht, deren entsandte Mitglieder mal aus diesem, mal aus jenem Bundesland stammen könnten.

Im Extremfall und je nach Amtsperiode bzw. nach parlamentarischem Letztentscheidungsrecht könnten in der „§ 14 Abs. 4-Entsendegruppe“ acht Rundfunkratsmitglieder gleichzeitig aus nur einem Bundesland kommen.
Angenommen, dass z.B. alle acht Mitglieder aus Baden-Württemberg bestimmt werden. Dann hätte sich das bisherige Länderproporzverhältnis krass zum Nachteil von Rheinland-Pfalz und den dortigen Entsendeorganisationen verschoben, nämlich von dem Verhältnis Baden-Württemberg zu Rheinland-Pfalz von zwei Dritteln zu einem Drittel auf ein Verhältnis von ungefähr drei Vierteln zu einem Viertel.
Letztlich erwächst aus der intendierten „§ 14 Abs. 4-Regelung“ bezogen auf die Repräsentanz eine erhebliche Schwankungsbreite.
Das kann nicht im Interesse von proporzgerechter Regionalität liegen.

Zudem: Wenn bei der Aufstellung eines Rundfunkrats gemäß Bundesverfassungsgericht auf Vielfaltssicherung geachtet werden muss, ist nicht nachvollziehbar, weshalb Verbände samt sogar originär berücksichtigter Unterorganisationen schwerpunktartig gleich mehrere feste Sitze erhalten sollen laut Entwurf.
Da die innehabenden Gremienmitglieder ja dieselbe Interessenposition haben dürften und dieselbe Meinung vertreten werden, entspricht das einer vergleichsweisen Überrepräsentanz.

Es kann deshalb unseres Erachtens nicht sein, dass Dachorganisationen zusammen insbesondere mit auch direkt berücksichtigten Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen aus dem eigenen gesellschaftspolitischen Lager schon je länderbezogenem Rundfunkratsbereich mehrere Sitze fix zugesprochen erhalten, so dass der Dachverband insgesamt auf eine vergleichsweise erhebliche, überproportionale Anzahl Sitze im Rundfunkrat kommen würde.
Das bedeutete aus unserer Sicht eine erhebliche, nicht zu rechtfertigende Einseitigkeit in der Gremienzusammensetzung.

Wir fordern, dass die beiden D a c h verbände dbb rheinland-pfalz und BBW jeweils einen festen Sitz im SWR Rundfunkrat erhalten.