Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
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SWR-Staatsvertragsnovelle
Als DGB Baden-Württemberg empfehlen wir grundsätzlich: Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen. Dabei müssen die Bedarfe der sich wandelnden Bevölkerung berücksichtigt und ein Programm auf den maßgeblichen Ausspielwegen angeboten werden. Die Ansätze zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus
Als DGB Baden-Württemberg empfehlen wir grundsätzlich:
Reformen müssen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen. Dabei müssen die Bedarfe der sich wandelnden Bevölkerung berücksichtigt und ein Programm auf den maßgeblichen Ausspielwegen angeboten werden.
Die Ansätze zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags, den Fokus auf die Abbildung der Regionalität im gesamten SWR zu legen, sind notwendig und begrüßenswert.
Weiterhin begrüßen wir die Vorschläge zur Standortentwicklung und die damit verbundene Stärkung der Landesidentität bei gleichzeitiger Reduzierung der Programmdirektionen.
Es muss bei der Reform auch darum gehen, die demokratischen Gremien des SWR zu stärken. Der Abbau von Doppelstrukturen kann eine effiziente und zielgerichtete Arbeit der Aufsichtsgremien ermöglichen. Es ist aus unserer Sicht ein anspruchsvoller, aber richtiger Weg, die Anzahl der Gremienmitglieder zu reduzieren.
Der Anfang November dieses Jahres vorgelegte Entwurf für einen reformierten SWR-Staatsvertrag geht in die richtige Richtung. Für die Menschen in Baden-Württemberg und unsere Demokratie ist der SWR unverzichtbar.
Unser Anspruch ist es, dass sich viele Arbeitnehmer*innen aus unter-schiedlichen Branchen im Programm des SWR wiederfinden. In diesem Sinne wollen wir uns weiterhin für die Demokratie und den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk einsetzen.
Stellungnahme des Landesfamilienrats Baden-Württemberg
Der Rundfunkrat hat gemäß Staatsvertrag den Auftrag, die Interessen der Allgemeinheit im Rundfunk zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, ist eine starke und repräsentative Beteiligung der Zivilgesellschaft unverzichtbar. Die Vielfalt der Zivilgesellschaft im Rundfunkrat ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um die Interessen der
Der Rundfunkrat hat gemäß Staatsvertrag den Auftrag, die Interessen der Allgemeinheit im Rundfunk zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, ist eine starke und repräsentative Beteiligung der Zivilgesellschaft unverzichtbar. Die Vielfalt der Zivilgesellschaft im Rundfunkrat ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um die Interessen der Allgemeinheit und die Breite der Meinungen in der Bevölkerung angemessen zu berücksichtigen.
Die geplante Neuregelung der Sitzverteilung im Rundfunkrat jedoch, die die Zusammenlegung verschiedener Verbände zu „Pools“ vorsieht, stellt eine erhebliche Herausforderung für die Vielfalt der vertretenen Meinungen dar.
Familien repräsentieren mit ihrer Vielfalt die Lebensrealitäten eines großen Teils der Bevölkerung. Diese Perspektive ist unverzichtbar, um den Rundfunkrat in seiner Aufgabe zu unterstützen, „ein „Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“. Nach § 3 Abs. 4 des Staatsvertrags in der Arbeitsfassung vom 5.11.2024 ist allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen. Insbesondere soll dabei die Berücksichtigung der Anliegen von Familien erfolgen.
Im Landesfamilienrat sind 23 Verbände und Organisationen zusammengeschlossen, die landesweit in der Arbeit für und mit Familien engagiert sind. Der Landesfamilienrat versteht sich als unabhängiger und weltanschaulich neutraler Anwalt und Partner für die Interessen von Familien und beteiligt sich aktiv an der Meinungsbildung politischer Entscheidungsträger. Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die die Perspektiven von Kindern, Frauen und Männern sowie Angehörigen in besonderen Lebenslagen vereint. Unser Fokus auf Familien als Ganzes, als Beziehungsnetzwerke über Generationen hinweg, hebt uns von Interessenvertretungen für einzelne Zielgruppen ab. Deshalb ist es wichtig, dass der Landesfamilienrat weiterhin mit einem eigenen Sitz im Rundfunkrat vertreten bleibt.
Die geplante Zusammenlegung und Reduzierung der Sitze darf nicht zulasten der Zivilgesellschaft und insbesondere des Landesfamilienrats gehen, der die „Anliegen der Familien“ (§ 3 Abs. 4 des Staatsvertrags in der Arbeitsfassung vom 5.11.2024) vertritt. Wir appellieren eindringlich an die Verantwortlichen, die Struktur des Rundfunkrats so zu gestalten, dass der Landesfamilienrat und die weiteren betroffenen Verbände mit jeweils einem eigenen Sitz vertreten bleiben. Nur so kann der Rundfunkrat seinem gesetzlichen Auftrag gerecht werden, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten und die Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung zu spiegeln.
Stellungnahme zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags u.a. Altersdiversität in der Breite der Gremien des SWR
Ich begrüße den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags ausdrücklich, da er auf die Herausforderungen einer digitalisierten Medienwelt reagiert und gleichzeitig den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) schärft. Nachfolgend möchte ich spezifische Anmerkungen zu einzelnen Regelungen des Entwurfs machen: +++
Ich begrüße den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags ausdrücklich, da er auf die Herausforderungen einer digitalisierten Medienwelt reagiert und gleichzeitig den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) schärft.
Nachfolgend möchte ich spezifische Anmerkungen zu einzelnen Regelungen des Entwurfs machen:
+++ Anmerkung zu §3 (4) „[…] Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien.“ +++
Die ausdrückliche Berücksichtigung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist positiv. Als junger Rundfunkrat und Vertreter der Bildungsverbände (Entsandt vom Landesschülerbeirat) begrüße ich diese Fokussierung, da ein generationsübergreifender Ansatz essenziell für gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Es muss jedoch betont werden, dass die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen nicht in Konkurrenz stehen dürfen. Vielmehr sollte der SWR durch Vielfalt in seinen Angeboten die Perspektiven aller Generationen einbinden und so ein gemeinsames Verständnis fördern.
+++ Anmerkung zu §3 (3) „(3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.“ +++
Die Beschränkung regionaler Auseinanderschaltungen auf Landeshörfunkprogramme erscheint unflexibel. Gerade Programme wie SWR3 könnten von einer stärkeren regionalen Differenzierung profitieren, um Hörerbindung zu stärken und die Vielfalt der Regionen besser abzubilden. Eine Lockerung dieser Regelung würde den SWR zukunftsorientierter und dynamischer gestalten.
+++ Anmerkung zu §4 (6) „Der SWR kann zur Unterstützung seiner Arbeit einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechend und in verantwortungsvollem Umfang künstliche Intelligenz einsetzen.“ +++
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet dem SWR innovative Möglichkeiten, den gesellschaftlichen und technologischen Wandel aktiv zu begleiten. Ich begrüße die Verankerung eines verantwortungsvollen Umgangs mit KI, um Transparenz und ethische Standards zu gewährleisten. KI sollte dabei nicht nur Prozesse effizienter machen, sondern auch helfen, Inhalte zielgerichteter und diverser zu gestalten.
+++ Anmerkung zu §5 (3) „(3) Der SWR kann mit Rundfunkveranstaltern aus europäischen Nachbarstaaten grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um die gesellschaftlichen und kulturellen Aufgaben des Rundfunks zu fördern.“ +++
Die Möglichkeit, mit europäischen Nachbarstaaten zusammenzuarbeiten, ist ein wertvoller Beitrag zur Förderung kulturellen Austauschs und zur Stärkung der demokratischen Meinungsbildung. In einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt kann der SWR hierdurch eine Vorreiterrolle einnehmen und den europäischen Gedanken aktiv fördern.
+++ Anmerkung zu § 14 Zusammensetzung des Rundfunkrats +++
Ich begrüße ausdrücklich die Reduzierung der Gesamtzahl der Gremienmitglieder. Es ist mir wichtig, diese Offenheit und Bereitschaft zur Veränderung auch deutlich zu signalisieren, da auch wir als Gremien uns in einen Reformprozess einbringen müssen. Auch wenn sicherlich über einzelne Plätze und die Vertretung bestimmter Verbände und Interessengruppen diskutiert werden kann, möchte ich mich hier nicht dazu äußern. Wir alle müssen in der Lage sein, über Einzelinteressen hinauszublicken und zum Wohle der Gesellschaft zu denken. Des Weiteren tragen die Verbände, die die Mitglieder entsenden, eine große Verantwortung. Sie haben maßgeblichen Einfluss auf die Diversität des Gremiums, insbesondere in Bezug auf Geschlecht und Alter (vgl. §14 (8)). Zudem tragen die entsandten Mitglieder die Verantwortung, Einzelinteressen in ihrer Arbeit zu vermeiden und stattdessen Perspektiven aus ihrer Lebenswelt und Erfahrung einzubringen, stets zum Wohle der Allgemeinheit. Abschließend ist die Möglichkeit für junge Menschen, sich über §14 (9) in den Rundfunkrat einzubringen, ausdrücklich zu begrüßen. Aber auch hier möchte ich nochmals betonen, dass dies nur ein erster Schritt ist. Das Ziel ist nicht erreicht, wenn nur drei junge Menschen im Gremium sind und der Rest deutlich überaltert ist. Daher appelliere ich an die entsendenden Organisationen, auch auf das Alter der entsandten Personen zu achten. Wir benötigen Altersdiversität in der Breite des Gremiums, um eine ausgewogene und zukunftsorientierte Perspektive zu gewährleisten.
+++ Zusammenfassende Gedanken +++
Der vorliegende Entwurf zeigt Mut zur Modernisierung und legt den Grundstein für einen zukunftsfähigen SWR. Dennoch wird die Umsetzung entscheidend sein, um die Balance zwischen Modernisierung, gesellschaftlicher Relevanz und der Einbindung aller Bevölkerungsgruppen zu wahren. Ich bin überzeugt, dass die angestrebten Reformen das Vertrauen in den SWR stärken können, wenn sie konsequent und transparent umgesetzt werden.
Regionalprogramme im Landeshörfunkprogramm in Krisensituationen nutzen
Um auf lokale Krisensituation wie z. B. der heutigen Bombenentschärfung in Ulm reagieren zu können, wäre es unter Umständen sogar sinnvoll, wenn der SWR seine täglichen Regionalprogramme weiterhin anbietet. So hat man vor Ort im Regionalstudio, bzw. aufgrund der Räumung im konkreten Fall im benachbarten Regionalstudio, die Routine, das auch
Um auf lokale Krisensituation wie z. B. der heutigen Bombenentschärfung in Ulm reagieren zu können, wäre es unter Umständen sogar sinnvoll, wenn der SWR seine täglichen Regionalprogramme weiterhin anbietet. So hat man vor Ort im Regionalstudio, bzw. aufgrund der Räumung im konkreten Fall im benachbarten Regionalstudio, die Routine, das auch kurzfristig außerhalb der regulären Sendezeiten umsetzen zu können. In Ulm hätte der SWR dann die Bevölkerung durchgehend mit den aktuellen lokal notwendigen Informationen versorgen und auch bei Bedarf jederzeit dazwischengehen können. Andere Wellen wie z. B. SWR3-Luna in der ARD-Popnacht könnten das dann zwar, wie auch geschehen, ebenfalls thematisieren, Betroffene dann aber auf das regionalisierte auseinandergeschaltete Landeshörfunkprogramm weiterverweisen.
Vor Ort wird eine solche Maßnahme bei den Betroffenen vermutlich deutlich besser ankommen als lediglich eine kurze Schalte eines Reporters in die Sendung SWR-Aktuell. Daran sieht man auch, dass das Personal durchaus da wäre und auch motiviert ist, die zugehörige Sendung im Radio aber scheinbar fehlt, obwohl dieses Medium genau für sowas eigentlich perfekt geeignet wäre.
Hier geht es noch zur Website, die kurzfristig zu dem Thema eingerichtet wurde:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/bombenfund-karlstrasse-neutorstrasse-mueller-baustelle-ulm-100.html
Musikalische Ausrichtung des vierten Programms
Über „Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte“, wie es Herr Weinberger in seinem Beitrag vom 22.11.2024 geschrieben hat, würde ich mich auch freuen (mit Ergänzung der Blasmusik). Als Kind bin ich immer extra früh wegen dem SWR4-Hafenkonzert mit dem „Gruß vom Bodensee“ aufgestanden, um das zu hören. Leider befindet sich diese Sendung
Über „Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte“, wie es Herr Weinberger in seinem Beitrag vom 22.11.2024 geschrieben hat, würde ich mich auch freuen (mit Ergänzung der Blasmusik).
Als Kind bin ich immer extra früh wegen dem SWR4-Hafenkonzert mit dem „Gruß vom Bodensee“ aufgestanden, um das zu hören. Leider befindet sich diese Sendung aber noch immer in einer „kreative[n] Pause“. Quelle: https://www.regiotrends.de/de/regiomix/index.news.181929.55-jahre-hafenkonzerte-am-bodensee-ao-abschiedsgruae-und-zukunft-des-musikalischen-radiofraeuehstaeuecks.html
Seit der Verlegung der volkstümlichen Hitparade vom Sonntagmittag auf den Mittwochabend (mittlerweile gibt es sie gar nicht mehr) nehme ich bedauernswerterweise eine zunehmende Abkehr von der volkstümlichen Musik und dem Schlager hin zu immer mehr englischen meist recht ziemlich alten Musiktiteln wahr. Während man früher aufgrund der geringen Anzahl darüber hinwegsehen konnte, hat die Entwicklung im letzten Jahr so sehr an Fahrt aufgenommen, dass man diese Aussage mittlerweile nicht mehr treffen kann.
Die volkstümliche Musik hat sich aus dem Programm schon seit langem verflüchtigt. Im Rahmen der Herzenssache wurde ein Titel der Kastelruther Spatzen zuletzt glaube ich vor drei Jahren an Weihnachten gespielt. Entsprechend aktuelle Songs dieser Musikrichtung würde es aber schon geben: Sašo Avsenik und seine Oberkrainer mit „Hallo kleine Maus“, Hansi Hinterseer mit „Ich schenk dir einen Kuss“, die Kastelruther Spatzen mit „Friedensadler“ oder Melissa Naschenweng mit „Der Michl mit der Sichl“.
Wobei letztere vor nicht allzu langer Zeit tatsächlich noch mit „I steh auf Bergbauernbuam“ auf SWR4 lief.
Mittlerweile ist dort fast nicht einmal mehr der Schlager präsent. Andrea Berg bringt ein neues Album heraus und SWR4 ignoriert es quasi komplett. Vor noch nicht allzu langer Zeit wäre das eine absolut unvorstellbare Situation gewesen. Leider ist die „Musik aus dem Land“, bei dem sich SWR4 der „Laienmusik etwa von Musikvereinen, Schulorchestern oder Chören“ gewidmet hat ebenfalls abgesetzt worden (Quelle: https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/15/2367-aus-fuer-das-hafenkonzert-programmstruktur-des-swr-4.txt).
Und was sagt das Publikum dazu?
Konfetti-Hit-Marathon 2023 (vergleichbar mit dem SWR1 Hitparädle):
Zum Nachhören:
https://www.swr.de/swr4/programm-bw/der-konfetti-hit-marathon-zum-nachhoeren-100.html
Ergebnisliste:
https://www.swr.de/swr4/musik/download-ergebnisliste-abstimmung-konfettiradio-party-hits-100.pdf
Konfetti-Hit-Marathon 2024 (vergleichbar mit dem SWR1 Hitparädle):
Zum Nachhören:
https://www.swr.de/swr4/musik/ihre-44-lieblingshits-vom-swr4-konfetti-hit-marathon-100.html
Ergebnisliste:
https://www.swr.de/swr4/musik/konfetti-hit-marathon-download-top-44-100.pdf
Da die Verlinkungen vermutlich nicht ganz so langlebig sind, gebe ich hier einen kurzen Einblick in die Ergebnisse: Alle 44 vom Publikum gewählten Songs werden selbstverständlich in deutscher Sprache gesungen.
Irgendwie war aber selbst das sonstige Konfettiradio im letzten Jahr ebenfalls von internationalen Hits geprägt. Die noch im vorletzten Jahr gespielten Narrenmärsche sind einfach komplett außenvorgelassen worden. Schade, insbesondere wenn man sich schon das ganze Jahr darauf freut. Hinter vorgehaltener Hand übrigens auch Personen aus meinem Umfeld.
Peter Stockinger, ehemaliger Leiter der Popwelle SWF3 sagte am 11.09.2024 in der Folge 2 des Podcasts SWF3 – das Phänomen! bei Minute 27:40, dass der Hörfunkdirektor Hubert Locher zurecht für die Bevölkerung und mit einem riesigen Erfolg die vierten Programme zunächst mit dem Volksmusikcharakter gegründet habe. Schade, dass man eben genau diesen Charakter scheinbar nach und nach entfernt.
Quelle:
https://open.spotify.com/episode/7E8riQ2NDxvbUR9cVktG8t?si=yYa_YJeRRX6fboDQZFD-Ig
Außerdem würde ich es mir wünschen, wenn Karl Hemgesberg wieder mal als Moderator im Einsatz ist.
Da die Landesregierung auf die gespielte Musikrichtung bei SWR4 aber keinen Einfluss nehmen kann, geht dieser Beitrag mit der ausdrücklichen Bitte um die Rückkehr zur ursprünglichen musikalischen Ausrichtung des Programms von SWR4 an den Südwestrundfunk.
§ 14: Zusammensetzung des Rundfunkrates
Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an. Zum 31. Dezember 2021 lebten in Baden-Württemberg 957.415 Menschen mit einer
Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an.
Zum 31. Dezember 2021 lebten in Baden-Württemberg 957.415 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und in Rheinland-Pfalz 328.139 Personen (laut amtlicher Stastik).
Mit der Gründung des SWR im Jahr 1998 haben die baden-württembergischen Behindertenorganisationen erstmals einen Sitz im SWR Rundfunkrat erhalten. Damit wurde bereits vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention der Grundsatz "nichts über uns ohne uns" umgesetzt und Vertreter:innen der Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen haben sich aktiv einbringen können.
§ 14 Absatz 4 sieht vor, dass acht Mitglieder entweder aus Baden-Württemberg oder aus Rheinland-Pfalz entsandt werden, darunter auch in § 14 Abs. 4 Ziffer 6 die Behindertenorganisationen. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, ein Bundesland je entsendeberechtigte Organisation konkret zuzuordnen.
In Anlehnung an den MDR-Staatsvertrag schlagen wir vor, dass nach jeder zweiten Amtsperiode (= maximale Amtszeit eines Mitglieds im Rundfunkrat laut Entwurf) das Bundesland wechselt. Dieses Verfahren würde erheblich die Abstimmung innerhalb der Organisationen erleichtern, da es kaum Berührungspunkte mit den Organisationen im anderen Bundesland gibt.
Stellungnahme des Diakonischen Werks Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herrn, gerne machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags abgeben zu können. Dafür danken wir. Selbstverständlich ist die effiziente Ausgestaltung von Strukturen ein wichtiges Anliegen und zu unterstützen. Eine Verkleinerung des Rundfunkrates ist demnach
Sehr geehrte Damen und Herrn,
gerne machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags abgeben zu können. Dafür danken wir.
Selbstverständlich ist die effiziente Ausgestaltung von Strukturen ein wichtiges Anliegen und zu unterstützen. Eine Verkleinerung des Rundfunkrates ist demnach grundsätzlich plausibel. Ein wichtiges Gut ist zugleich, die tiefe Verankerung des öffentlich-rechtlichen Medienangebots in der Breite der Bevölkerung. Mit der Verkleinerung des Gremiums werden aber z.B. die Kirchen, die interessensvertretenden Räte (z.B. Landesfamilienrat) und die Liga-Verbände überproportional geschwächt. Das Stimmgewicht der zivilgesellschaftlichen Verbände insgesamt reduziert sich um ca. 44% während der gesamte Rat um 30% verkleinert wird.
Das Diakonische Werk Württemberg ist teil der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg. Zusammen mit unseren Partnern erbringen wir soziale Leistungen in über 10.000 Einrichtungen und Diensten. Mit über 400.000 Beschäftigten repräsentiert die Liga einen der größten Wirtschaftsbereiche unserer Gesellschaft und ist ein wichtiges soziales Sprachrohr für viele Menschen in Baden-Württemberg.
Durch die geplante Reform sollen die Liga sowie weitere wichtige anwaltschaftlich tätige Verbände ihren festen Sitz im Rundfunkrat verlieren und diesen mit anderen Institutionen auszuhandeln haben. Wir bitten dringend um eine nachvollziehbare Nachbesserung der Zusammensetzung entsprechend der gesellschaftlichen Bedeutung der Verbände, sodass die Liga BW einen eigenen Sitz erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Kornelius Knapp
Vorstand Sozialpolitik
§6a Publikumsbeteiligung
Die Einfügung dieses §6a „Publikumsbeteiligung“ halte ich für dringend erforderlich. Hier haben in der Praxis Mängel vorgelegen, was z.B. die Aufnahme bzw Bearbeitung von Initiativen und Anregungen aus dem Publikum angeht. Es sollte ein verbindliches Verfahren zur Eingangsbestätigung, zur Bearbeitung und zum Feedback geschaffen werden, das
Die Einfügung dieses §6a „Publikumsbeteiligung“ halte ich für dringend erforderlich. Hier haben in der Praxis Mängel vorgelegen, was z.B. die Aufnahme bzw Bearbeitung von Initiativen und Anregungen aus dem Publikum angeht. Es sollte ein verbindliches Verfahren zur Eingangsbestätigung, zur Bearbeitung und zum Feedback geschaffen werden, das einerseits für den SWR leistbar und andererseits für das Publikum zufriedenstellend ist. Das könnte dem SWR helfen, näher bei der Bevölkerung zu sein und für den ÖRR Akzeptanz zu erhalten bzw zurückzugewinnen.
Mehr Regionalität und musikalische Vielfalt im Hörfunk
Auch wenn die Regierung dem SWR keine Inhaltlichen Vorgaben machen darf, finde ich wichtig den Sender Vorgaben im Bereich Vielfalt und Qualität zu machen. Besonders im Hörfunkbereich ist insbesondere in den Unterhaltungsprogrammen eine zunehmende Reduzierung des Wortanteils und Vereinheitlichung und Formatierung der Musikfarbe zu beobachten.
Auch wenn die Regierung dem SWR keine Inhaltlichen Vorgaben machen darf, finde ich wichtig den Sender Vorgaben im Bereich Vielfalt und Qualität zu machen. Besonders im Hörfunkbereich ist insbesondere in den Unterhaltungsprogrammen eine zunehmende Reduzierung des Wortanteils und Vereinheitlichung und Formatierung der Musikfarbe zu beobachten. Gerade im Unterhaltungsbereich fielen viele Musikfarben seit Beginn der 90er Jahre weg.
Insbesondere in den eher hörerschwächeren Abendstunden sollte es deswegen zukünftig täglich jeweils unterschiedliche moderierte Musiksendungen geben.
Konzepte, die im Privatfunk richtig und wichtig sind, um Geld zu verdienen, können und dürfen nicht Maßstab eines öffentlich-rechtlichen Senders sein. Auch in der Unterhaltung müssen Nischenprogramme möglich sein. Bisher war es eine gute Aufteilung im Tagesprogramm eine hohe Reichweite zu erzielen und ein durchhörbares Programm zu gestalten. Ab 20.00 Uhr nimmt generell die Radionutzung ab, so daß in dieser Zeit Spezialsendungen auch jenseits des Mainstreams gut aufgehoben sind.
So wäre ein breiteres Angebot an Unterhaltungsmusik notwendig: nicht nur Schlager, Top 100, Pop/Rock usw., sondern z.B. auch Instrumentale U-Musik. Da hatte die ARD bis in die 90er Jahre ein großes Angebot. Leider senden die ARD Hörfunkwellen alle das gleiche Format. Entweder Pop, Rock, Klassik ein wenig Jazz oder Weltmusik oder Schlager oder Oldies.
Zum einen anspruchslose Massenprogramme und auf der anderen Seite hochgeistige Kulturprogramme. Besser wäre auch die Massenprogramme anspruchsvoller zu machen, in dem man mehr vielfältigere Musik sendet und sich leistet in den aktuelle Magazinen auch mal einen 5 Minuten Wortbeitrag unterzubringen und nur 1 Lied dazwischen zu spielen.
Die ARD-Anstalten habe ein riesiges Archiv auch mit den Tanzorchestern der jeweiligen Sender. Und so etwas gibt es auf den Streaming-Diensten nicht, die oft auch nur das einstellen was viel Klickzahlen bringt.
Statt dessen wurden die Unterhaltungswellen alle zu Formatradios umgestaltet. Da gibt es keinen Unterschied zum Privatfunk mehr. Alles muss durchhörbar sein und das 24 h am Tag.
Die Frage ist allerdings, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag noch erfüllt, wenn er jegliche Musik weglässt, die polarisieren könnte, weil sie nicht ins Format passt. Zumindest in den Abendstunden ab 20.00 Uhr sollte ein breiteres Angebot vorgehalten werden.
Das bereits von der ARD angedachte Konzept, bei dem der MDR ein Oldie-Basiertes einheitliches Programm anbietet erfüllt dies nicht. Das wird dann auch nur wieder das gleiche Format wie tagsüber gesendet und die Vielfalt bleibt wieder auf der Strecke.
Der SWR Hörfunk ist leider ein Beispiel wie man es nicht machen soll SWR 4 hat sämtliche Regionalsendungen aus dem Programm genommen, Die Regionalität beschränkt sich auf das Vorlesen von Meldungen für 2,5 Minuten werktäglich um halb und 1-2 Beiträge pro Stunde. Da können Sie auch gleich die beiden SWR4 Länderprogramme streichen. Da gibt kaum Regionalität und Infos Zumal SWR4 RP und BW ab dem Mittag ohnehin identisch sind. Eine Verschwendung von Frequenzen. Es werden wie in Tübingen und Heilbronn zwar teure Studios neu gebaut, aber es gibt keine Inhalte mehr in den Programmen.
Die paar Onlinebeiträge könnten sonst auch in einem kleinen Büro oder im Homeoffice erstellt werden. Online sind die Berichte der Regionalstudios nicht zu finden. Nur einige als Text aber nicht als Audio. Und das sind dann auch nicht mehr als 2 pro Tag und Region auf der SWR-App. Dabei haben sich noch den 80er Jahren SDR und SWF die Regionalberichterstattung gerichtlich erstritten. Es gab 3x täglich lange regionale Sendestrecken mit einem sehr hohen Wortanteil. Heute ist Regionalität, wie sie es fordern nichts mehr übrig. Da muss die Politik mehr Vorgaben machen. Die Maßgabe im Staatsvertrag "ein Programm,
das der Darstellung der Regionen dient und nach
landsmannschaftlichen Gesichtspunkten sowie nach gewachsenen
Wirtschafts- und Erlebnisräumen zugeschnitten ist;" muss bleiben und längerer Sendestrecken der Regionalstudios müssen wieder eingeführt werden.
Auch SWR 1 ist meilenweit von einem Vollprogramm mit hohem Infoanteil entfernt, wie es einmal ( im Staatsvertrag) gedacht war. Eine Bankrotterklärung des Hörfunks dass dies im neuen Staatvertrag nicht mehr auftaucht. Bis auf eine tägliche Talksendung kommt nur Musik und die aktuellen Berichte sind auf 2 pro Stunde beschränkt. Es gibt keine aktuelle Sendung Mittags und Abends mehr wie es noch vor einigen Jahren war. Da können Sie SWR 1 auch gleich abschalten. Die Maßgabe mit dem Informationsbetont muss bleiben und noch verschärft werden und darf sich nicht nur auf die halbstündlichen Nachrichten beziehen.
Wenn schon vieles ins Digitale ausweichen muss, sollten alle auch kurze Hörfunkbeiträge als Podcast angeboten werden. In den Musikwellen sind diese gut versteckt. Das versendet sich meistens. Nach dem Motto: Sie könne über alles reden aber nicht über 2 Minuten, dann müssen wieder mindestens 8 Minuten Musik kommen.
Im Internetangebot sind bisher meist Beiträge zum Lesen. Da ist klar, das sich die Zeitungsverleger darüber beschweren. Audio beschränkt sich meist auf 30 Sekunden und gibt keinen Hörfunkbeitrag wieder. (Beispiel SWR aktuell App)
Allerdings sind die Kosten die wirklich ins Gewicht fallen die hohen Gehälter der Indentanten und Direktoren, Renten, Pensionen, Mieten, Chöre, Orchester, Verwaltung, Film- und Serienproduktion, Sportrechte und die Doppelversorgung UKW und DAB+ UKW sollte schnell abgeschaltet werden.
Wolfgang Faßbender Vorsitzender BDS-Leinfelden-Echterdingen e.V.
Persönlich befürworte ich grundsätzlich die Verkleinerung eines Gremiums wie den Rundfunkrat, da er dadurch kostengünstiger oder handlungsfähiger werden sollte. Ich bin auch als regelmäßiger Fernsehzuschauer und Rundfunkhörer von SWR 1und 3) Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bereit, meinen Beitrag hierzu zu leisten. Als Rechtsanwalt
Persönlich befürworte ich grundsätzlich die Verkleinerung eines Gremiums wie den Rundfunkrat, da er dadurch kostengünstiger oder handlungsfähiger werden sollte. Ich bin auch als regelmäßiger Fernsehzuschauer und Rundfunkhörer von SWR 1und 3) Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bereit, meinen Beitrag hierzu zu leisten. Als Rechtsanwalt und Vertreter der Kleinunternehmer in Leinfelden-Echterdingen sehe ich durch die Reform des Staatsvertrages allerdings die Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe unterrepräsentiert. Deren Anteil an Sitzen wird nahezu halbiert, worauf der BDS-Landesverband in seiner Stellungnahme (Herr Linsenmeier) bereits hingewiesen hat. Dem schließe ich mich im eigenen und im Namen meines Ortsvereins an.