Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
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Rundfunkrat § 14 Abs. 4 Staatsvertrag
§ 14 Abs. 4 Staatsvertrag Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an. Mit der Gründung des SWR im Jahr 1998 haben die
§ 14 Abs. 4 Staatsvertrag
Die Zusammensetzung des SWR Rundfunkrates soll die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Daher begrüßen wir es sehr, dass sehr unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen einen Sitz im Rundfunkrat SWR haben werden. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an. Mit der Gründung des SWR im Jahr 1998 haben die baden-württembergischen Behindertenorganisationen erstmals einen Sitz im SWR Rundfunkrat erhalten. Zum 31. Dezember 2021 lebten in Baden-Württemberg 957.415 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und in Rheinland-Pfalz 328.139 Personen (laut amtlicher Stastik).
§ 14 Absatz 4 sieht vor, dass acht Mitglieder entweder aus Baden-Württemberg oder aus Rheinland-Pfalz entsandt werden, darunter auch in § 14 Abs. 4 Ziffer 6 die Behindertenorganisationen. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, ein Bundesland je entsendeberechtigte Organisation konkret zuzuordnen. In Anlehnung an den MDR-Staatsvertrag schlagen wir vor, dass nach jeder zweiten Amtsperiode das Bundesland wechselt. Dieses Verfahren würde erheblich die Abstimmung innerhalb der Organisationen erleichtern, da es kaum Berührungspunkte mit den Organisationen im anderen Bundesland gibt.
Besetzug Rundfunkrat - Der SPORT als die größte Bürgerbewegung beider Länder muss mit je einer Stimme vertreten sein
Verbunden mit der Übersendung der Synopse war auch die Bitte, bis zum 26. November 2024 zum Staatsvertragsentwurf Stellung zu beziehen. Dieser Bitte kommen wir als Landessportbund Rheinland-Pfalz mit den folgenden Zeilen gerne nach, ist es uns doch ein großes Bedürfnis als Vertreter der mitgliederstärksten und damit größten Bürgerbewegung des
Verbunden mit der Übersendung der Synopse war auch die Bitte, bis zum 26. November 2024 zum Staatsvertragsentwurf Stellung zu beziehen. Dieser Bitte kommen wir als Landessportbund Rheinland-Pfalz mit den folgenden Zeilen gerne nach, ist es uns doch ein großes Bedürfnis als Vertreter der mitgliederstärksten und damit größten Bürgerbewegung des Landes Rheinland-Pfalz weiterhin aktiv in den Aufsichtsgremien des SWR mitarbeiten zu können.
Die fortschreitende Digitalisierung und Annäherung von TV- und Online-Angeboten der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Insofern begrüßen wir als LSB RLP grundsätzlich eine grundlegende Reform des SWR-Staatsvertrags, wird der SWR dadurch zukunftsorientiert, stark und leistungsfähig in der digitalisierten Medienwelt aufgestellt. Auch die angedachte strukturelle und zeitgemäße Fortentwicklung des SWR, verbunden mit effizienteren Leitungsstrukturen und zahlenmäßig weniger und kleineren Gremien bewerten wir aus den Erfahrungen der letzten rund 15 Jahre deutlich positiv.
Jetzt zum ABER bzw. zu unserer deutlichen Kritik, aber auch zu einem Lösungsvorschlag für die Arbeitsfassung des SWR-Staatsvertrages: In §14 der Änderungssynopse geht es um die zukünftige Zusammensetzung des Rundfunkrates. Dieser soll von bislang 74 auf 52 Mitglieder bzw. der SPORT von bisher 3 Mitgliedern (2 BaWü / 1 RLP) auf zukünftig nur noch ein Mitglied reduziert werden.
Dass bei einer Gesamt-Reduzierung von 74 auf 52 Mitglieder gleich zwei der bisher drei Stimmen des SPORTS wegfallen sollen, ist nicht hinzunehmen. Insbesondere deshalb nicht, weil der SPORT mit über 5,7 Mio. Mitgliedern in über 17.000 Sportvereinen mit großem Abstand die größte Bürgerbewegung der beiden Bundesländer darstellt – Tendenz stark wachsend!
Der SPORT würde mit den angedachten Änderungen zwei Drittel seiner Stimmen verlieren und würde alleine zehn Prozent der 22 zu reduzierenden Gremienmitglieder ausmachen.
Der neue SWR-Staatsvertrag muss mit Blick auf die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit auch weiterhin die seitens des Gesetzgebers verlangte pluralistische Zusammensetzung der Gremien abbilden. Um den gewachsenen, berechtigten Ansprüchen an Beteiligung, Mitwirkung, gesellschaftlichen Wandel (noch nie gab es so viele Mitgliedschaften im Sportverein wie aktuell; gerade junge Menschen bis 27 strömen aktuell so stark wie noch nie in die rheinland-pfälzischen Sportvereine.) und Staatsferne Rechnung tragen soll, erwarten wir und bitten Sie insbesondere auch mit Blick auf die Regionalität und den Sport als zahlenmäßig größte gesellschaftliche Bewegung, dass beide Landessportverbände – der Landessportbund Rheinland-Pfalz sowie der Landessportverband Baden-Württemberg – mit je einer Stimme im zukünftigen Rundfunkrat vertreten sein werden.
Natürlich muss Ziel der Reform des SWR-Staatsvertrages sein, die Bedeutung des Senders zu stärken und gleichzeitig den Sender modern und zeitgemäß fortzuentwickeln. Und ja, es geht dabei auch um Sparsamkeit in Verwaltung und auch um eine Reduzierung der auch aus unserer Sicht zu großen Gremien. Aber wie sagt die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien Staatssekretärin Heike Raab in der Pressemeldung am 05. November 2024: „Für die Menschen im Südwesten sind die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität sehr wichtig"
Und auch deshalb sollten beide Länder mit je einer Stimme des Sports im Rundfunkrat vertreten sein.
Bliebe es bei dem vorgelegten Änderungsvorschlag des SWR-Staatsvertrages, dann wäre bei einem differenzierten Blick in die Mitgliederstatistik der beiden Bundesländer (4,2 Mio. BaWü zu 1,5 Mio. RLP) und bislang zwei Mitgliedern aus BaWü auch klar, wer den Sport im Rundfunkrat zukünftig vertreten wird. Tendenziell nicht RLP!
Natürlich wissen wir, dass Art 5 Abs. 1 S 2 des Grundgesetzes keiner gesellschaftlichen Gruppe ein subjektives Recht auf Vertretung in den Aufsichtsgremien des Rundfunks einräumt. Auch ist uns bekannt und so haben wir unsere Vertretung immer verstanden, dass die Kontrolle des Rundfunks immer an der Wahrung des Allgemeininteresses an einem freien Rundfunkwesen orientiert sein muss und nicht der Durchsetzung eigener spezifischer Interessen im Rundfunk dienen darf.
Die Vertreter des organisierten SPORTS waren und sind immer Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit. Wir möchten auch weiterhin die für die Programmgestaltung maßgeblichen Personen und Gremien darauf kontrollieren, dass alle bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen im Gesamtprogramm angemessen zu Wort kommen können, das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in der Berichterstattung die Auffassungen der betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden.
Dafür stehen wir ein und bitten Sie um Berücksichtigung unseres Anliegens.
HANDWERK BW-Stellungnahme zur SWR-Staatsvertragsnovelle
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Gelegenheit, in oben genannter Sache eine Stellungnahme abgeben zu können. Eine Verkleinerung des Rundfunk- und Verwaltungsrates halten wir - auch unter Berücksichtigung der Effizienz und Kostenplanung - für grundsätzlich begrüßenswert. Die Neugestaltung der Zusammensetzung nach §14 Abs.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Gelegenheit, in oben genannter Sache eine Stellungnahme abgeben zu können.
Eine Verkleinerung des Rundfunk- und Verwaltungsrates halten wir - auch unter Berücksichtigung der Effizienz und Kostenplanung - für grundsätzlich begrüßenswert. Die Neugestaltung der Zusammensetzung nach §14 Abs. 8 wirkt jedoch dann problematisch, wenn Wirtschaftsvertretungen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in ihrem prozentualen Stimmenanteil halbiert werden, während das Gremium nur um rund 30% verschlankt werden soll.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass weitere Verbände in das Gremium aufrücken sollen, bleibt zu konstatieren, dass insbesondere die Wirtschaft auch und gerade mit Blick auf KMU und Handwerksbetriebe nicht ausreichend berücksichtigt erscheint. Eine solch niedrige Priorisierung, besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen es auf jene ankommt, die unser Gemeinwesen und seine Gelingensbedingungen finanzieren, ankommt, kann nicht nachvollziehbar sein. Als Repräsentant von 140.000 Handwerksbetrieben mit etwa 800.000 Beschäftigten plädieren wir dafür, die Wirtschaft im Rundfunkrat in angemessenerer Form zu berücksichtigen als der Vertragsentwurf dies vorsieht.
Wir erlauben uns deshalb, die Zulassung von mindestens fünf Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft unter 8. zu empfehlen – synchron zur Verkleinerung des Gesamtgremiums.
Die Repräsentanz der Gesamtwirtschaft wäre durch die Spitzenorganisationen der Kammern (BWIHK und HANDWERK BW) gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Haas
Hauptgeschäftsführer
Besetzung Rundfunkrat
Die Diakonie Baden ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg. Die Liga-BW ist
Die Diakonie Baden ist zusammen mit 10 weiteren Wohlfahrtsverbänden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. In über 10.000 Einrichtungen und Diensten der sozialen und pflegerischen Arbeit erreichen die Liga-Verbände mit über 400.000 Beschäftigten täglich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg. Die Liga-BW ist damit ein wichtiges soziales Sprachrohr für alle Menschen in Baden-Württemberg. Die Novellierung des Staatsvertrags sieht Änderungen der Zusammensetzung des Rundfunkrates vor. Durch die geplante Reduzierung des Rundfunkrates ist vorgesehen, dass sich die Liga-BW sowie andere große Sozialverbände, die anwaltschaftlich Menschen in besonderen Lebenslagen repräsentieren, sich zukünftig Sitze teilen sollen, d.h. Ihre Sitze verlieren werden. Wir bitten dringend um nachvollziehbare Nachbesserung der Zusammensetzung entsprechend der gesellschaftlichen Bedeutung der Verbände
Regionalität
Unter §3 (Regionalität und Landesidentität) ist vorgesehen: (3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig. Das ist schädlich für den Lokaljournalismus der Verlage in Baden-Württemberg. Regionale Auseinanderschaltungen müssen auch in Programmen wie SWR3 möglich sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt
Unter §3 (Regionalität und Landesidentität) ist vorgesehen: (3) Regionale Auseinanderschaltungen sind nur in den Landeshörfunkprogrammen zulässig.
Das ist schädlich für den Lokaljournalismus der Verlage in Baden-Württemberg. Regionale Auseinanderschaltungen müssen auch in Programmen wie SWR3 möglich sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt damit Triggerpunkte für das Online-Angebot der Verlage. Die User_innen vertiefen die Themen, die in den kurzen Radioformaten in regionalen Auseinanderschaltungen gesetzt werden, in dem sie auf die Seiten der regionalen Verlage gehen. Eine kurze regionale Radiomeldung ist das Einfallstor für die Vertiefung auf den Seiten der Zeitungen. Nachgewiesen wurde das in einer unabhängigen Studie der Universität Zürich. Dazu hat die ZEIT einen Artikel veröffentlicht: https://www.zeit.de/kultur/2024-10/oeffentlich-rechtliche-medien-schweiz-private-medien
Stellungnahme Deutscher Bühnenverein Landesverband Baden-Württemberg
Der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Baden-Württemberg, soll sich künftig mit zwei weiteren Kulturverbänden einen Sitz im Rundfunkrat teilen. Bislang waren es zumindest zwei gemeinsame Sitze. Diese Reduzierung steht der Zielsetzung der geplanten Novelle diametral entgegen. Auftrag des SWR bleibt es, durch Verbreitung seiner Angebote die
Der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Baden-Württemberg, soll sich künftig mit zwei weiteren Kulturverbänden einen Sitz im Rundfunkrat teilen. Bislang waren es zumindest zwei gemeinsame Sitze. Diese Reduzierung steht der Zielsetzung der geplanten Novelle diametral entgegen. Auftrag des SWR bleibt es, durch Verbreitung seiner Angebote die kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen und der Kultur zu dienen. Hier liegt eine wesentliche Überschneidung mit dem öffentlichen Auftrag der Theater und Orchester in Baden-Württemberg und damit mit unseren Mitgliedshäusern. Im Landesverband Baden-Württemberg sind rund 45 überwiegend öffentlich getragene baden-württembergische Theater und Orchester organisiert. Insgesamt besuchen im Jahr durchschnittlich rund 1,7 Millionen Besucherinnen und Besucher Vorstellungen und Kulturangebote unserer Mitglieder. Unsere Mitgliedshäuser leisten somit einen wesentlichen Beitrag zu dem regionalen kulturellen Geschehen in unserem Land. Unser Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Erfüllung dieser Aufgaben, nimmt ihre Gesamtinteressen wahr, pflegt und dient der der Gesetzgebung und Verwaltung. Gleichzeitig ist er der Arbeitgeberverband der Mitgliedstheater und -orchester mit einer Vielzahl von Beschäftigten in Baden-Württemberg.
Angesichts dieser immensen Bedeutung für die Kultur im Südwesten Deutschlands wäre ein eigener Sitz des Landesverbandes Baden Württemberg des Deutschen Bühnenvereins im Rundfunkrat interessengerecht. Wir erkennen aber den Reformbedarf und fordern daher, dass zumindest dafür Sorge getragen wird, dass die Einbeziehung unseres Kulturverbandes mit seiner Expertise und seinem kulturellen Beitrag in der bisherigen Stärke im Rundfunkrat erhalten bleibt. Die in dem Entwurf enthaltene Reduzierung ist inakzeptabel. Es muss, wie in der bisherigen Fassung des SWR-Staatsvertrages vorgesehen, sichergestellt werden, dass die drei Kulturverbände zumindest zwei Mitglieder entsenden dürfen.
Stellungnahme des Landesjugendrings Baden-Württemberg
Gerne nehmen wir zum Entwurf des SWR-Staatsvertrags vom 5.11.2024 Stellung. Wir begrüßen die Entscheidung, die Fusion von 1997 zum SWR durch die Abschaffung eigener Landesrundfunkdirektionen und -gremien nun vollständig umzusetzen. Zu weiteren geplanten Änderungen möchten wir jedoch einige Bedenken äußern und Veränderungen vorschlagen: § 4
Gerne nehmen wir zum Entwurf des SWR-Staatsvertrags vom 5.11.2024 Stellung.
Wir begrüßen die Entscheidung, die Fusion von 1997 zum SWR durch die Abschaffung eigener Landesrundfunkdirektionen und -gremien nun vollständig umzusetzen.
Zu weiteren geplanten Änderungen möchten wir jedoch einige Bedenken äußern und Veränderungen vorschlagen:
§ 4 Absatz 2
Die Produktion von Fernsehbildern ist im Gegensatz zu Hörfunkbeiträgen extrem teuer. Daher muss die zwingend vorgesehen Auseinanderschaltung von 30 Prozent dringend reduziert werden.
§ 11 Absatz 2
In der Praxis war immer wieder unklar, ob der Intendant selbst auf die Beschwerde antworten muss. Zur Klarstellung sollte ergänzt werden: „Hilft die Intendantin oder der Intendant oder eine Beauftragte einer Programmbeschwerde nicht ab, …“
§ 13 Absatz 4
Die Amtszeit soll von drei Perioden auf zwei Amtsperioden verkürzt werden. Der SWR ist die drittgrößte Landesrundfunkanstalt und braucht einen erfahrenen Vorsitz im Rundfunkrat, um auch ein ernst zu nehmendes Gegenüber dem SWR Direktorium sein zu können. Die komplexen Strukturen des Medienkonzerns erfordern eine Einarbeitungszeit von nahezu einer Amtsperiode. Um den Rundfunkrat gegenüber dem SWR zu stärken, sollte die bisherige Regelung von drei Amtsperioden beibehalten werden.
§ 14 Absatz 2 Ziffer 10
Wir regen an, den Landesjugendring Baden-Württemberg nicht in den Pool mit Landesfamilien-, Landesfrauen- und Landesseniorenrat zu setzen, sondern eigenständig aufzunehmen. (siehe § 14 Absatz 3 Ziffer 7). Ein solches Pool-Verfahren könnte dazu führen, dass die einzigen formalen Vertreter junger Menschen durch das Raster fallen und damit im Rundfunkrat nicht mehr vertreten sind. Dies widerspricht dem Auftrag nach § 3 Absatz 4, der insbesondere auf Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene abzielt. Wir halten daher auch in einem verkleinerten Rundfunkrat zwei Sitze für den Landesjugendrings BW für angemessen. Der Landesjugendring BW ist ein Zusammenschluss von Jugendverbänden und -ringen und vertritt nach SGB VIII die Interessen von jungen Menschen. Seine beiden Vertreterinnen und Vertreter können als Mitglieder im Rundfunkrat auch die beiden Personen nach § 14 Absatz 2 Ziffer 17 (junge Menschen) begleiten, um im Rundfunkrat Wirkung entfalten zu können. Im Übrigen gehören die derzeitigen Vertreter des Landesjugendrings BW nicht nur zu den mit Abstand jüngsten Personen im derzeitigen Rundfunkrat/Verwaltungsrat, sondern bringen sich auch inhaltlich sehr engagiert ein. Dies zeigt nicht zuletzt die Beteiligungspräsents 2023.
§ 14 Absatz 2 Ziffer 1, § 14 Absatz 5, § 14 Absatz 9
Der politische Einfluss auf den SWR wird unserer Meinung nach durch einige Änderungen im vorliegenden Entwurf deutlich verstärkt:
Kommt eine Einigung innerhalb des Pools nicht zustande, so wählt der Ausschuss des Landtages.
Ebenso werden die beiden volljährigen Einzelpersonen gemäß § 14 Absatz 2 Ziffer 17 vom Ausschuss des Landtages gewählt. Hinzu kommen die sechs Sitze für die Abgeordneten selbst, deren Gewicht im baden-württembergischen Teil des Rundfunkrats prozentual steigt (von 15,68 Prozent auf 20 Prozent).
Hier geben wir zu bedenken, dass die Staatsferne ein hohes Gut eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, das bei einer Konzentration von Personalentscheidungen stark in Frage gestellt werden muss.
§ 14 Absatz 8
Grundsätzliche Bedenken, ob es im Hinblick auf ein drittes Geschlecht überhaupt noch rechtlich zulässig ist, explizit den Wechsel von Mann und Frau vorzuschreiben.
§ 14 Absatz 8
[…] Satz 3 gilt beim Ausscheiden eines Mitglieds aufgrund dessen Wahl in den Verwaltungsrat nur dann, wenn die Person zum Ende der vorherigen Amtsperiode Mitglied des Rundfunkrats war. […]
Anregung zur Streichung: […] Satz 3 gilt beim Ausscheiden eines Mitglieds aufgrund dessen Wahl in den Verwaltungsrat nicht. […]
§ 14 Absatz 9
[…] Beginns der kommenden Amtszeit mindestens 18 und nicht älter als 25 Jahre sind […].
Hier wird angeregt, das Alter von 25 auf 27 Jahre anzupassen.
(vgl. SGB VIII § 7 Absatz 1 Ziffer 4. Definition „junger Mensch“)
§ 20 Absatz 1 Ziffer 1
Der bisherige Verwaltungsrat arbeitet auch in seiner Größe sehr zuverlässig. Es ist daher dringend zu prüfen, ob es angesichts der Fülle der Aufgaben sinnvoll ist, die Zahl der Verwaltungsräte von 18 auf 12 Mitglieder zu reduzieren.
§ 20 Absatz 1 Ziffer 1
Ein Mitglied des Verwaltungsrates muss Wirtschaftsprüfer sein. Wirtschaftsprüfer werden aber ohnehin vom Verwaltungsrat für den SWR bestellt und können bei Fragen jederzeit auch heute schon hinzugezogen werden. Ein zusätzlicher fester Sitz ist daher nicht erforderlich.
Gebühren und Ergebnis und Wünsche
Der Intendant verdient etwa €400.000 im Jahr. Aus dem Skandal in Berlin wissen wir, dass die Gelder nicht so zielgerichtet sparsam verwendet werden, beim SWR kenne ich die Ausgaben nicht. Es sind wohl 3.600 Mitarbeiter beschäftigt? Ist das notwendig? Ich benutze den SWR praktisch gar nicht, weder Radio noch Fernsehen. Auch kaum ARD und ZDF, aber
Der Intendant verdient etwa €400.000 im Jahr. Aus dem Skandal in Berlin wissen wir, dass die Gelder nicht so zielgerichtet sparsam verwendet werden, beim SWR kenne ich die Ausgaben nicht. Es sind wohl 3.600 Mitarbeiter beschäftigt? Ist das notwendig?
Ich benutze den SWR praktisch gar nicht, weder Radio noch Fernsehen. Auch kaum ARD und ZDF, aber Deutschlandfunk während der Fahrt. Das kostet mich €18 im Monat. Ansonsten nutze ich Streamingdienste.
Soweit mir bekannt ist, nutzen immer weniger Menschen den SWR. Dann ist es auch nicht gerechtfertigt, für den SWR so viel Geld auszugeben.
Im SWR-Radio läuft dauernd Musik, höre ich gerne, nutze aber andere bessere Sender. Nutzen würde ich den SWR, wenn hier das Programmangebot den eigentlichen öffentlich rechtlichen Medienauftrag erfüllen würde, weniger Schulmeister, sondern Bildung und Wissen. Z.B. Studiengänge in Mathematik, Physik, Spieltheorie, Soziologie, Wirtschaft, da könnte man sehr viel lernen. Und Wissensvermittlung z.B. Fakten zur Klimakrise, Fakten zur Diskriminierung von Frauen und Behinderten. Auch wäre es toll, wenn es täglich aktuelle Nachrichten aus unserer Gemeinde geben würde, da würde ich dann auch einschalten. Leider werden hauptsächlich Meinungen verbreitet, die Sichtweisen von Moderatoren und Journalisten, dafür möchte ich keine €18 monatlich ausgeben.
Stellungnahme der SWR Gremien
Die SWR-Gremien haben intensiv den Entwurf des SWR-StV beraten und uns, Dr. Engelbert Günster und Hans-Albert Stechl, mandatiert, im Rahmen der vorgegebenen Anhörungsfrist Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir dieses Mandat wahr und begrüßen grundsätzlich die Reformvorschläge mit dem Ziel, einen starken, leistungs- und zukunftsfähigen SWR
Die SWR-Gremien haben intensiv den Entwurf des SWR-StV beraten und uns, Dr. Engelbert Günster und Hans-Albert Stechl, mandatiert, im Rahmen der vorgegebenen Anhörungsfrist Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir dieses Mandat wahr und begrüßen grundsätzlich die Reformvorschläge mit dem Ziel, einen starken, leistungs- und zukunftsfähigen SWR aufzustellen. Insbesondere die Stärkung der Regionalität, als DNA des SWR, begrüßen wir ausdrücklich.
Bei genauer Betrachtung der einzelnen Regelungen möchten wir jedoch auf fünf Aspekte näher eingehen, die unserer Auffassung nach einer Überarbeitung bedürfen:
1. Konsequente Stärkung der Regionalität
Der Entwurf des SWR-Staatsvertrags enthält an verschiedenen Stellen Ausführungen zur Regionalität: „auf Landesidentitäten besondere Rücksicht zu nehmen“, „flächendeckende lokale Berichterstattung“ (§ 3a Abs. 1), „landesspezifisch auszugestalten“ (§ 3a Abs. 2), „landesspezifisches Erscheinungsbild“ (§ 4 Abs. 2). All diese Begriffe sind unklar und teilweise in sich widersprüchlich formuliert.
In § 3a Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regionale Auseinanderschaltung nur in den Landeshörfunkprogrammen (§ 4 Abs. 3) zulässig ist. Diese Regelung ist ein Widerspruch zur Stärkung der Regionalität („bei gleichzeitiger Stärkung der regionalen Verwurzelung und regionalen Prägung“, Präambel). Die Regelung birgt die Gefahr, dass Hörerinnen und Hörer von regionalen Nachrichten abgeschnitten werden. Entspricht das Landeshörfunkprogramm nicht dem Geschmack einzelner Hörerinnen und Hörer, werden sie dieses Programm nicht hören und es entsteht ein Nachrichtendefizit. Dies kann ganze Zielgruppen – vor allem junge Men-schen – betreffen. Deshalb bitten wir um Klarstellung, dass auch in anderen Hörfunkprogrammen wie z.B. bei „SWR3“ oder „DASDING“, die nicht explizit als Landesprogramm gelten, eine Auseinanderschaltung vor allem im Hinblick auf regionale Nachrichten möglich ist.
Weiterhin gibt es offene Fragen zur Regelung für ein gemeinsames Fernsehprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. In § 4 Abs. 2 ist geregelt, dass „mindestens jedoch 30 vom Hundert der Sendezeit im Tagesdurchschnitt, landesspezifisch“ und damit 7,2 Stunden auseinandergeschaltet werden soll. Diese Vorgabe bedeutet eine Stärkung des linearen Programms. Dadurch werden zusätzliche finanzielle Mittel gebunden, die strategisch für die Weiterentwicklung der digitalen Angebote fehlen. Unklar bleibt zum einen, zu welcher Tageszeit Auseinanderschaltungen erfolgen sollen. Zum anderen wird auch der Inhalt nicht weiter spezifiziert. Es bleibt offen, ob bei den Auseinanderschaltungen originäres Programm gesendet werden muss oder Wiederholungen möglich sind.
2. Auswahlverfahren der Mitglieder des Rundfunkrats
Der Gesetzgeber sieht vor, dass künftig drei Mitglieder „aus der Mitte der rheinland-pfälzischen bzw. baden-württembergischen Gesellschaft“ Teil des Rundfunkrates sind (§ 14 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 13). Die Entscheidung und Auswahl dieser Mitglieder obliegt dem zuständigen Fachausschuss im jeweiligen Landtag. Die Einzelheiten des Bewerbungs- sowie Wahlverfahrens kann der Landtag in seiner Geschäftsordnung festlegen (§ 14 Abs. 9) - oder eben auch nicht festlegen. Unklar bleibt hier zum einen, welche Maßstäbe an die Bewerberinnen und Bewerber und das Wahlverfahren gestellt werden, zum anderen die Folgen, sollten die Einzelheiten nicht in der Geschäftsordnung geregelt werden.
Nicht nachvollziehbar ist die Beschränkung „nicht älter als 25 Jahre“ – analog zur funk-Zielgruppe sollte die Altersgrenze wenigstens 29 Jahre betragen.
Der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags trifft ebenso die Entscheidung über ein Mitglied, sollten sich mehrere Organisationen auf einen Sitz nicht einigen können. Die auch dadurch zunehmende Einflussnahme der Politik wird ausdrücklich kritisiert – zumal sich trotz der geringeren Anzahl von politiknahen Mitgliedern (z.B. Landtagsabgeordnete, Vertreter von Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag) im Rundfunkrat, deren Anteil prozentual in Baden-Württemberg erhöhen würde.
Zur Gewährleistung einer staatsfernen Aufsicht schlagen wir vor, für Einigungsverfahren einen Wahlausschuss aus dem jeweils aktuellen Rundfunkrat zu bilden. Dieser Ausschuss besitzt die erforderliche Expertise für die Auswahl der Rundfunkräte. Außerdem könnte inner-halb der Körbe ein Wechsel nach jeder Amtszeit festgelegt werden, sofern sich die Organisationen nicht einigen können. Damit wäre auch sichergestellt, dass alle Organisationen im Laufe der Zeit berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Regelung im SWR-Staatsvertrag wäre zu begrüßen.
3. Sachkunde im Verwaltungsrat den tatsächlichen Anforderungen der Aufsicht anpassen
Der Entwurf des SWR-Staatsvertrags sieht vor, dass künftig alle sieben vom Rundfunkrat zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder Sachverständige sein müssen (§ 20 Abs. 1). Diese einengende Regelung stößt auf große Bedenken. Hierdurch wird dem Rundfunkrat die Möglichkeit genommen, geeignete Personen in den Verwaltungsrat zu senden, die nach dem Staatsvertrag lediglich die „falsche Ausbildung“, jedoch die notwendige Erfahrung bspw. durch Tätigkeiten in Institutionen, Unternehmen, Beiräten etc. haben. Eine Reduzierung der Sachverständigen und mehr Flexibilität in der Besetzung des Verwaltungsrats wäre wünschenswert. Insbesondere ist ein Wirtschaftsprüfer nicht als Sachverständiger erforderlich, da dieser grundsätzlich für die Prüfung des Jahresabschlusses (und von Sonderaufträgen) vom Verwaltungsrat beauftragt wird.
Gerne machen wir einen Vorschlag zur Formulierung von § 20 Abs. 1 SWR-StV:
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Mitgliedern.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
1. Sieben Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt. Davon müssen drei Mitglieder Sachverständige sein….
Zudem ist unklar, aus welchem Grund eine analoge Vorschrift zur Sachkunde für die politischen Vertreter sowie die vom Personalrat entsandten Mitglieder des Verwaltungsrats nicht aufgenommen wurde.
4. Einbindung des SWR Verwaltungsrats bei Einsparmaßnahmen
Die Herausforderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich gewandelt. Dieser steht unter einem bisher nicht da gewesenen Einspar- und Veränderungsdruck. Im Sinne einer starken und effektiven Aufsicht sprechen wir uns deshalb für eine Konkretisierung des Aufgabenspektrums aus und befürworten ausdrücklich auch ein Mitwirken bei Entscheidun-gen im Einsparprozess.
Nach der aktuellen Rechtslage besitzt der Verwaltungsrat bei Einsparmaßnahmen lediglich eine allgemeines Überwachungs-, jedoch keine Genehmigungskompetenz. Mit dem im § 21 Abs. 1 SWR-StV formulierten Überwachungsrecht geht nach gängigem Literaturverständnis allerdings ein Beratungsrecht einher, auch wenn dieses nicht konkret in den Rechtsgrundlagen benannt wird. Beratung ist jedoch nur möglich in einem laufenden Prozess und nicht mehr bei der Mitteilung vollendeter Tatsachen. Der Bedarf einer entsprechenden Klarstellung ist deshalb offensichtlich.
Wünschenswert und sinnvoll wäre deshalb eine Regelung in Anlehnung an § 27 Nr. 8 SWR-StV, sodass wir als Verwaltungsrat ab einer bestimmten Einsparhöhe zustimmen müssen. Es sollte in § 27 SWR-StV ein Passus aufgenommen werden, dass die Intendantin oder der Intendant in folgenden Angelegenheiten der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf:
Nr. 9 (NEU): Maßnahmen zur Einsparung bzw. Umschichtung im Wert von mehr als 250.000,- Euro.
5. Ausstattung der Gremienmitglieder
§ 13 Absatz 2 regelt künftig den Kostenersatz für Gremienmitglieder und sieht keine monatliche Aufwandsentschädigung vor. Die Aufwandsentschädigung beinhaltet danach nur noch „Sitzungsgeld, Ersatz von Reisekosten sowie Tagegelder und Übernachtungsgelder“. Das ist völlig unangemessen. Denn auch Mitglieder, die nicht bei jeder Sitzung anwesend sind, nehmen ihre Aufgaben in Programmbeobachtung und Fortbildung wahr. Der Aufwand für Gremienmitglieder ist sehr hoch. Das sollte durch eine monatliche Aufwandsentschädigung honoriert werden.
Weitere Impulse:
• Der Gesetzgeber erlaubt in § 17 Abs. 5 bzw. § 23 Abs. 5 Präsenzsitzungen. Unklar ist, ob die hybride Sitzungsform (ein Teil der Gremien ist vor Ort, ein anderer Teil der Gremien ist digital zugeschaltet) möglich ist. Diese sollte aus unserer Sicht in eng begründeten Einzelfällen möglich sein. Es bedarf einer Klarstellung im Hinblick auf die hybride Sitzungsform.
• Unklar ist, weshalb die Bedingung eines Wohnsitzes in BW bzw. RP nur für die Mitglieder aus Mitte der Gesellschaft gilt (§ 14 Abs. 7). Denkbar wäre, dies als Bedingung für alle Gremienmitglieder zu formulieren.
• Die Zustimmung zur Beauftragung des Datenschutzbeauftragten des SWR (§ 39 Abs. 3) fehlt in der Auflistung der Aufgaben des Verwaltungsrats (§ 21).
• Nach § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 10 werden drei Mitglieder der Landesfamilienrat Baden-Württemberg, der Landesfrauenrat Baden-Württemberg, der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. und der Landesseniorenrat Baden-Württemberg e.V., entsandt. Nach Vorgaben im Hinblick auf die paritätische Verteilung in § 14 Abs. 8 müssen 50% davon weiblich bzw. männlich sein. Bei 3 Entsendungen ist die praktische Umsetzung unklar.
• Für die Besetzung des Rundfunkrats sind acht Mitglieder entweder aus Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz vorgesehen (§ 14 Abs. 4). Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, ein Bundesland je Institution festzulegen (in Anlehnung an den MDR-Staatsvertrag), welches dann bspw. nach jeder oder jeder zweiten Amtsperiode wechselt. Dieses Wechselmodell würde das Entsendeverfahren erleichtern.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn unsere Ausführungen bei der weiteren Ausgestaltung der Reformregelungen entsprechende Berücksichtigung finden würden. Für Rückfragen oder für einen Austausch zu den einzelnen Punkten stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Engelbert Günster
Vorsitzender des SWR Rundfunkrats
Hans-Albert Stechl
Vorsitzender des SWR Verwaltungsrats
Stellungnahme ver.di Baden-Württemberg
ver.di Baden-Württemberg begrüßt die Reform des SWR-Staatsvertrags, die das erfolgreiche Zusammenwachsen von Süddeutschem Rundfunk und Südwestfunk zum Südwestrundfunk zum Abschluss bringt. Ziele wie Flexibilität, Stärkung der Aufsicht, Regionalisierung und die Ansprache von jungen Nutzerinnen und Nutzern sind auch aus unserer Sicht in der
ver.di Baden-Württemberg begrüßt die Reform des SWR-Staatsvertrags, die das erfolgreiche Zusammenwachsen von Süddeutschem Rundfunk und Südwestfunk zum Südwestrundfunk zum Abschluss bringt. Ziele wie Flexibilität, Stärkung der Aufsicht, Regionalisierung und die Ansprache von jungen Nutzerinnen und Nutzern sind auch aus unserer Sicht in der digitalisierten Medienwelt bedeutend. Dies muss auch künftig sicher und auskömmlich finanziert werden.
ver.di Baden-Württemberg begrüßt die Verpflichtung zur Verabschiedung von Regelungen zur Compliance ausdrücklich.
Folgende Vorschläge sind aus unserer Sicht für die Verbesserung des Gesetzes wichtig:
Bisher ist der Rundfunkrat zuständig, wenn die Budgets für bestimmte Aufgabenstellungen überschritten werden. Diese Logik aufnehmend, wäre es sehr sinnvoll, auch eine Zuständigkeit für Einsparungen/Kürzungen ab einer bestimmten Größe festzulegen. Dies wäre eine Erweiterung des bisherigen Paragrafen 15 (3) 8 des SWR-Staatsvertrages.
Mit der bisherigen Verteilung der Hörfunkprogramme, der Landeshörfunkprogramme, und DASDING erreichte der SWR die breiteste Zielgruppe. Die jetzt vorgesehenen Regelungen bedeuten eine Einschränkung. Eine offenere Formulierung wäre besser für derzeitige und zukünftige Möglichkeiten.
Im Fernsehen wird ein Anteil von 30 Prozent der durchschnittlichen täglichen Sendezeit länderspezifisch vorgesehen. Damit wird das länderspezifische Programm deutlich ausgeweitet, was die Finanzen strapaziert und nicht unbedingt mehr regionale Qualität bringt, sondern aufwändige Abstimmungen darüber, welche Sendungen regional sind (Verbrauchercheck, Gesundheitsmagazine) und welche unter der Überschrift „zentral“ firmieren.
Die Reduzierung des Verwaltungsrats von 18 auf 12 Mitglieder sieht ver.di Baden-Württemberg kritisch. Die Aufgaben sind anspruchsvoll, eine Verkleinerung würde zu einer Schwächung führen. Deshalb schlagen wir eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder vor.
Die Vorgabe von bestimmten fachlichen Qualifikationen bei sieben Mitgliedern (die auch nicht wie bisher aus der Mitte des Rundfunkrats gewählt werden) hält ver.di Baden-Württemberg in diesem Umfang nicht für erforderlich. In jedem Aufsichtsrat selbst von DAX-Unternehmen werden keine Formalqualifikationen für die Mitgliedschaft vorausgesetzt. Die genannten Qualifikationen setzen meist ein Studium voraus, mit der geforderten fünf- jährigen Berufserfahrung werden jüngere Menschen als Verwaltungsratsmitglieder ausgeschlossen.
ver.di Baden-Württemberg bittet, die Vertretung von zwei Mitgliedern aus dem Personalrat beizubehalten. Ihre Kenntnisse sind gerade im Verwaltungsrat sehr wichtig. Dort werden Entscheidungen getroffen, die für die Beschäftigten von Bedeutung sind. Die Mitarbeit und Mitwirkung der Beschäftigten bei der Weiterentwicklung des SWR ist wichtig.
Bisher entscheidet der Landtag in strittigen Fällen, wer Mitglied des Rundfunkrates wird. Diese Entscheidung durch den Landtag hat den Nachteil der Politiknähe. Dem kann abgeholfen werden, wenn der Rundfunkrat ein Gremium aus ehemaligen Mitgliedern des Rundfunkrates bildet und diesem die Aufgäbe übertragt, zu entscheiden, wer von möglichen Bewerbungen als Mitglied des Rundfunkrates die geeignetste Person ist.
Mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Rundfunkrats erhöht sich der Anteil der vom Landtag Baden-Württemberg zu entsendenden Mitglieder. Waren bisher 8 von 51 Mitglieder vom Landtag entsandt (15,68 Prozent) sollen es künftig 6 von 30 (20 Prozent) sein. Eine Korrektur zu Gunsten der Verbände, die künftig weniger Vertreter:innen benennen sollen, sollte unbedingt vorgenommen werden. Nicht zuletzt deshalb, weil die Politikferne, also weniger Mitglieder in den Gremien aus den Landtagen, nach wie vor gezeigt werden sollte.
Ein neues Gesetz mit vielen richtigen Weichenstellungen zu nutzen, um - in Relation - die Sitze für die Politik zu erhöhen, wäre das falsche Signal.
Für den ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg:
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter