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Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts

Mit der Verordnung des Wissenschaftsministeriums soll das Promotionsrecht an den Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg verliehen werden. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg haben in den vergangenen Jahren ein Forschungsniveau entwickelt, das die Verleihung an den Verband rechtfertigt.

Die Verleihung ist befristet bis zum 31. Dezember 2029 vorgesehen und thematisch begrenzt auf bestimmte wissenschaftliche Fächer, die in erforderlicher Breite vertreten sein müssen. Die Ausübung des Promotionsrechts in dem Promotionsverband ist besonders forschungsstarken und -aktiven Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften vorbehalten. Die Qualitätssicherung wird durch die Umsetzung der im Landeshochschulgesetz verankerten Anforderungen gewährleistet; eine umfassende und unabhängige Evaluierung wird spätestens in den Jahren 2028/29 stattfinden. Darüber hinaus wird der Promotionsverband einen wissenschaftlichen Beirat einrichten, der die Promotionsverfahren fachkundig begleiten wird.

Mit der Verordnung möchte das Wissenschaftsministerium forschungsaffinen Absolventinnen und Absolventen einen zusätzlichen Weg zur Weiter­quali­fizierung bieten und zugleich die HAW als Institution stärken.

Kommentare : zur Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

6. Kommentar von :Deutscher Hochschulverband

Promotionsrecht für HAWs in BW

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) – Landesverband Baden-Württemberg - plädiert nach wie vor dafür, die bestehenden Möglichkeiten der kooperativen Promotionsverfahren zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in BW zu nutzen, um die Durchlässigkeit für besonders befähigte Absolventen von Hochschulen für angewandte

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) – Landesverband Baden-Württemberg - plädiert nach wie vor dafür, die bestehenden Möglichkeiten der kooperativen Promotionsverfahren zwischen
Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in BW zu nutzen, um die Durchlässigkeit für besonders befähigte Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu gewährleisten und sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit für die Verleihung
eines eigenen Promotionsrechts an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ohne Anbindung an die Universitäten.
Da mit der vorliegenden Verordnung ein Promotionsrecht an einen Promotionsverband erfolgen soll, spricht der DHV sich ausdrücklich für Nachbesserungen aus, um zu gewährleisten, dass eine vom Promotionsverband verliehene Promotion zukünftig dem Qualitätsvergleich mit einer universitären Promotion standhalten kann. In der vorliegenden Verordnung fehlen noch eine klare Definition der besonderen Forschungsstärke, die Festlegung der Besetzung des wissenschaftlichen Beirats u.a. mit Hochschullehrern/innen aus Universitäten und Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, umfasssende Kompetenzen/Zuständigkeiten des wissenschaftlichen Beirats,
strenge Aufnahmekriterien für die Professoren/innen im Promotionszentrum sowie eine Festlegung von weiteren Elementen zur Qualitätssicherung, wie externe Gutachter/innen (u.a. aus
Universitäten), usw.

Eine ausführliche Stellungnahme liegt dem Ministerium vor.

5. Kommentar von :ohne Name 38233

Promotionsrecht für HAWs in Baden-Württemberg

Ohne vernünftigen Mittelbau und solider Finanzierung an HAWs sehe ich das Promotionsrecht eher als „Luftnummer“. Die Qualität und Wertigkeit der Promotion an eine HAW darf meiner Meinung nach durchaus hinterfragt werden. Ich denke nicht alles was möglich ist macht auch Sinn. Daher erst die Hausaufgaben machen, die HAWs richtig ausstatten und

Ohne vernünftigen Mittelbau und solider Finanzierung an HAWs sehe ich das Promotionsrecht eher als „Luftnummer“. Die Qualität und Wertigkeit der Promotion an eine HAW darf meiner Meinung nach durchaus hinterfragt werden. Ich denke nicht alles was möglich ist macht auch Sinn. Daher erst die Hausaufgaben machen, die HAWs richtig ausstatten und aufstellen und dann im zweiten Schritt die „Goldränder“ wie Promotion dran heften.
Viele Grüße

4. Kommentar von :ohne Name 38200

Promotionsrecht für HAWs in Baden-Württemberg

Universitäten und HAWs bilden in BW Ingenieure aus. Beide kümmern sich um die Ausbildung und um die Forschung. Wenn nun Ängste aufkommen, dass die Universitäten abgewertet werden, weil es nur scheinbar eine neue Konkurrenz gibt, so sollte man die Situation ggf. etwas näher betrachten. Nicht alle Professoren an HAWs werden das Promotionsrecht

Universitäten und HAWs bilden in BW Ingenieure aus. Beide kümmern sich um die Ausbildung und um die Forschung. Wenn nun Ängste aufkommen, dass die Universitäten abgewertet werden, weil es nur scheinbar eine neue Konkurrenz gibt, so sollte man die Situation ggf. etwas näher betrachten.
Nicht alle Professoren an HAWs werden das Promotionsrecht erhalten, sondern nur diejenigen, die bisher auch bereits in gewissem Umfang Forschung betrieben haben. An meiner HAW, Mannheim, sind dies ggf. 5% der Professoren. Genau diese haben aber auch schon bisher ihre Verbündeten bei den Universitäten gefunden, sonst hätten sie ja gar keine Forschung machen können, zumindest nicht mit promovierenden und damit nochmals im Eigeninteresse motivierten Mitarbeitern. Natürlich wird sich dadurch die Forschung schon an HAWs ausweiten - aus volkswirtschaftlicher Sicht eine zu befürwortende Ergänzung der Universitätsforschung. Die HAW-Forschung hat in den letzten Jahren dankenswerterweise eine steigende Anerkennung in etablierten Gremien, z.B. der Dechema, der GDCH, in der Medizintechnik, der Digitalisierung gefunden. Anerkennungsprobleme, die ggf. vor 10 Jahren noch anzutreffen waren, sind vollständig abgebaut - hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Sicher gibt es tolle Kooperationen zwischen Universitätsprofessoren und HAW-Professoren und eine gegenseitige Befruchtung durch Zusammenarbeit ist wichtig und gewinnbringend.
Aber warum sollte diese Zusammenarbeit weniger werden, nur weil die einseitige Abhängigkeit wegfällt? Die Forschung an HAWs ist oft praxisbezogener und direkt auf Produkte für die heimische Wirtschaft ausgerichtet. Kann das schlecht sein?
Ich hoffe und denke, dass die Einführung des Promotionsrechts einiger HAW-Professoren für die Gesamtgesellschaft ein Gewinn wird.
Matthias Rädle

3. Kommentar von :ohne Name 38199

Promotionsrecht

Davon halte ich überhaupt nichts. Als nächsten Schritt werden Duale Hochschulen und Private Hochschulen das Promotionsrecht bekommen. Das Niveau an manchen Universitäten und Studiengängen ist bereits mangelhaft. Mit Gleichmacherei und Doktorinflation erreicht man eine weitere Abwertung des Doktorgrades.

2. Kommentar von :ohne Name 37815

Aufwertung der FH oder Abwertung der Iniversitäten?

Wenn das Promotionsrecht ausgeweitet wird, bedeutet das auch, dass Universitäten ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal verlieren -> diese werden damit abgewertet. Wie soll eine Vergleichbarkeit existieren, wenn nicht nur beim Bachelor und Master, sondern auch bei der Promotion FH und Universitäten gleichgestellt werden? Bildungskarrieren, die

Wenn das Promotionsrecht ausgeweitet wird, bedeutet das auch, dass Universitäten ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal verlieren -> diese werden damit abgewertet.

Wie soll eine Vergleichbarkeit existieren, wenn nicht nur beim Bachelor und Master, sondern auch bei der Promotion FH und Universitäten gleichgestellt werden?

Bildungskarrieren, die haarklein erklärt werden müssen, da die Kriterien und die Ausrichtungen (theoretisch/praktisch) sich nicht mehr klar erkennen lassen, helfen keinem!

Zudem wird bei kleineren Einrichtungen das Wissen einer Promotion nicht gehalten, da der "akademische Mittelbau", der sonst immer der Träger des Wissens war, immer weiter abgebaut wird, bzw. an FHs gar nicht erst im nötigen Umfang vorhanden war.

So dienen FHs nur als "Durchlauferhitzer" für Doktoren, der Wissenschaft ist damit aber nicht gedient.

1. Kommentar von :ohne Name 8615

Keine weitere Steigerung der Anzahl der Akteure im Forschungssektor

Aus meiner Sicht wird mit der Verleihung des Promotionsrechts an Fachhochschulen ein forschungspolitischer Weg verfolgt, der sowohl der akademischen Bildung, als auch der Forschung in BW einen immer größeren Schaden zuführt. Auf der Seite der akademischen Bildung führt der verstärkte Drang der FHs in die Forschung dazu, dass diese für eher

Aus meiner Sicht wird mit der Verleihung des Promotionsrechts an Fachhochschulen ein forschungspolitischer Weg verfolgt, der sowohl der akademischen Bildung, als auch der Forschung in BW einen immer größeren Schaden zuführt.

Auf der Seite der akademischen Bildung führt der verstärkte Drang der FHs in die Forschung dazu, dass diese für eher theoretisch orientierte Student*innen zunehmend attraktiver werden, die gleichzeitig eher praktisch veranlagte Student*innen verdrängen. Dies ist bereits jetzt daran zu erkennen, dass die notentechnisch nicht so guten Studierenden an die oft NC-freien Universitäten gedrängt werden, da sie die NCs der FHs nicht erreichen. Gleichzeitig erhalten die notentechnisch guten Studierenden an den "aufgewerteten FHs" trotzdem nur eine zweitklassige Ausbildung. Dies führt zu viel Frustration bei überforderten Uni-Stud., langen Studiendauern und hohen Abbrecherquoten unter Uni-Stud.. Auf der Seite der akademischen Bildung ist es deshalb für alle vorteilhaft, wenn sich die FHs auf die Ausbildung der praktisch veranlagten Stud. konzentriert und zuverlässig Plätze anbietet und forschungsorientierte Stud. im besten Fall gezielt an die Unis weiterreicht.

Auf Seite der Forschung verursacht die Verleihung des Promotionsrechts an die FHs ein Anstieg der Forschungstätigkeiten an den FHs. Bereits jetzt aber gibt es in der BRD deutlich zu viele Akteure im Bereich der Forschung. Die Schaffung immer weiterer Institutionen, die im Bereich der Forschung tätig sind führt dazu, dass sich die verfügbaren Mittel auf immer mehr Töpfe verteilen. Dies führt dazu, dass sich die Forschungsbedingungen an den Institutionen immer weiter verschlechtern. Theoretisch nutzbare Synergieeffekte gehen verloren, da gleichzeitig in mehreren Ecken des Landes unabhängig an der gleichen Materie gearbeitet wird. Notwendige Großinvestitionen sind nicht möglich und vorhandene teure Laborausrüstung wird schlecht ausgelastet, da die verbleibenden Einrichtungen zu klein sind. Deshalb ist festzustellen, dass wir bereits jetzt eigentlich zu viele forschende Universitäten und Forschungseinrichtungen in BW haben. Es ist nicht zu erkennen, inwiefern das Land BW oder Promovierende davon profitieren sollten, wenn jetzt auch noch FHs unterfinanzierte Labore eröffnen, wenn die gleichen unterfinanzierten Labore ein paar km weiter an der nächsten Uni bereits kaum genutzt vorhanden sind.

Zusammengefasst gilt deshalb: Sowohl das Land als auch die Studierenden und Promovierenden profitieren davon, wenn FHs und Unis das machen, worauf sie spezialisiert sind. Für die Unis bedeutet dies die Ausbildung der theoretisch orientierten Studierenden, die Durchführung von Forschungsaktivitäten und das Promotionsrecht. Für die FHs bedeutet dies, dass sie sich auf eine möglichst gute praktisch orientierte Ausbildung ihrer Studierenden konzentrieren und auch notentechnisch nicht so guten Studierenden offenstehen. Forschungsaktivitäten oder ein Promotionsrecht für FHs hat mit dem, wofür FHs geschaffen wurden, nichts zu tun und bieten der Gesellschaft keine Vorteile, aber viele Nachteile. Forschungsorientierte FH-Professor*innen können sich jederzeit an den Universitäten einen Job suchen oder mit Unis kooperieren.

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