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Verordnung über die zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschuss­gesetz

Die Verordnung der Landesregierung soll regeln, welche Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz zuständig sein sollen.

Heizkostenzuschüsse werden unterschiedlichen Gruppen zugestanden:

  • Wohngeldbeziehende nach dem Wohngeldgesetz
  • Auszubildende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Leistungen beziehen
  • Teilnehmenden von Aufstiegsfortbildungen, die Leistungsbezug eines Unterhaltsbeitrags nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Die Verordnung soll die Stellen bestimmen, die für diese Gruppen und die Bewilligung des einmaligen Heizkostenzuschusses zuständig sind. Die Zuständigkeit bestimmt sich an den bestehenden Zuständigkeitsregelungen für die Leistungen nach den jeweiligen Fachgesetzen. Damit ist aus Bürgersicht gewährleistet, dass eine Leistung aus einer Hand erbracht wird und einheitliche Ansprechpartner bei den zuständigen Behörden bestehen.

Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 1. Juni 2022, 17 Uhr, kommentieren.

Verordnungsentwurf über die zuständigen Stellen nach dem Heizkostenzuschussgesetz (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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