Anfragen zu Corona
Ihre Anfragen, Anregungen oder sonstigen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden an dieser Stelle nicht mehr beantwortet und auch nicht veröffentlicht.
Bitte wenden Sie sich dazu an folgende Stellen:
Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus
Sozialministerium: Kontaktformular
Wirtschaftsministerium: Soforthilfe Corona mit Hilfe und Beratung
Wirtschaftsministerium: Kontaktformular
Kommentare
Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.
Kommentare : zum Beteiligungsportal
Rundfunkgebühren
Es wäre ein schöner Zug gewesen wenn man in dieser Phase die Rundfunkgebühren erlassen hätte.
So wären die Bürger zumindest etwas entlastet worden.
Da viele Menschen gerade weniger Geld zur Verfügung haben und jeden Euro zweimal umdrehen müssen.
Corona und Kontaktsperre und Wochenendreisen?????
Ich habe keinen Kommentar sondern eine Frage: Ist es erlaubt, als deutscher Staatsbürger mit Arbeits- und Wohnort in Basel in der Schweiz an jedem Wochenende mit dem eigenen Auto mit schweizer Autokennzeichen in den Kreis Esslingen zu reisen??
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.
Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.
Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf Reisen grundsätzlich verzichten sollten. Sollten Sie Ihre engere Familie im Landkreis Esslingen haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um die Möglichkeit ersuchen, Ihre Arbeit per Homeoffice von dort zu erledigen – falls dies bei Ihrer Tätigkeit möglich ist. Auf Besuche von oder bei nicht-engen Familienmitgliedern sollten Sie vorerst verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Soforthilfe für Unternehmer ohne Prüfung des Privatvermögen
Möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen.
Das Unternehmen, Staatliche Hilfe bekommen in dieser Ausnahmesituation ist vernünftig.
Aber und da komme ich mir milde ausgedrückt veräppelt vor,dass Unternehmen ohne Prüfung ihres Privatvermögen Geld bekommen.
Privatpersonen aber wo durch die Pandemie weniger Geld zur Verfügung
haben, weil kein Lohn
Möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen.
Das Unternehmen, Staatliche Hilfe bekommen in dieser Ausnahmesituation ist vernünftig.
Aber und da komme ich mir milde ausgedrückt veräppelt vor,dass Unternehmen ohne Prüfung ihres Privatvermögen Geld bekommen.
Privatpersonen aber wo durch die Pandemie weniger Geld zur Verfügung
haben, weil kein Lohn fliesst und der Hauptverdiener Kurzgeld bekommt, die werden geprüft. Bekommen keine Unterstützung, weil sie immer noch angeblich zu viel haben.
Da schlägt die Politikverdrossenheit voll zu.
So etwas beschliessen Politiker/innen die viel Geld bekommen (verdient???)
Liebe Landesregierung es kommt einem vor das ihr vom Arbeitendem Bürgern und Rentnern weit weg seit.
Wir brauchen Politik für die Bürger.
Wenn Unternehmen nicht geprüft werden, wieso Privatpersonen?
Bitte um Stellungnahme aber kein Standartschreiben.
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist richtig, dass die Landesregierung in dieser Ausnahmesituation ein Hilfspaket von über vier Milliarden Euro verabschiedet hat, über das betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, aber auch Soloselbständige, Soforthilfen von bis zu 30.000 Euro beantragen
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist richtig, dass die Landesregierung in dieser Ausnahmesituation ein Hilfspaket von über vier Milliarden Euro verabschiedet hat, über das betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, aber auch Soloselbständige, Soforthilfen von bis zu 30.000 Euro beantragen können. Diese finanziellen Hilfen sollen den Fortbestand der Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze von vielen Bürgerinnen und Bürgern sichern.
Die anfängliche Regelung, dass eine Unternehmung mindestens ein Drittel des Einkommens ausmachen musste, hat vor allem viele Kleinstunternehmer und –unternehmerinnen getroffen. Grund hierfür ist, dass der Ehepartner zum Beispiel mehr Geld mitbringt. Mit der Änderung gewährleisten wir, dass auch die kleinen Geschäfte in Ihrer Nachbarschaft weiter existieren, und diese Menschen nicht auf ihr Privatvermögen zugreifen müssen. Außerdem wurden einige Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, ein Kündigungsschutz für Mieter sowie ein Zahlungsaufschub für Verbraucher in Kraft gesetzt, um Privatpersonen vor den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Soforthilfe Corona
Als künstlerisch Selbständiger MUSS ich immer einen Puffer für Krisenzeiten beiseite legen. Auch ich muss die Miete meines Büros weiterzahlen, obwohl ich die Stätte (Gemeinschaftsbüro mit sechs Personen) nicht aufsuchen darf. Natürlich habe ich liquide Mittel dafür - wer das nicht hat wirtschaftet doch nicht vernünftig.
Dürfte ich meinen Teil der
Als künstlerisch Selbständiger MUSS ich immer einen Puffer für Krisenzeiten beiseite legen. Auch ich muss die Miete meines Büros weiterzahlen, obwohl ich die Stätte (Gemeinschaftsbüro mit sechs Personen) nicht aufsuchen darf. Natürlich habe ich liquide Mittel dafür - wer das nicht hat wirtschaftet doch nicht vernünftig.
Dürfte ich meinen Teil der Büromiete für drei Monate anfordern? Das wären circa 750€.
Ich finde es unfair, dass die Soforthilfe nicht für Sparer ausgelegt ist sondern scheinbar nur für unvernünftige Leute die ihr Einkommen verprasseln und feststellen, dass sie nach einer Woche Corona zahlungsunfähig sind.
Danke für eine Antwort.
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bundesregierung hat deutschlandweit einen Kündigungsschutz für Mieter in Kraft gesetzt, laut dem Vermieter aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen.
Diese Regelung gilt nur,
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bundesregierung hat deutschlandweit einen Kündigungsschutz für Mieter in Kraft gesetzt, laut dem Vermieter aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen.
Diese Regelung gilt nur, sofern es sich um einen Wohn- als auch Gewerberaummietvertrag handelt und die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie in den drei Monaten wegen Mietschulden nicht aus ihrem Büro geschmissen werden. Der Kündigungsschutz ist genauso wie finanzielle Soforthilfen für Unternehmen notwendig, da viele Betriebe durch die nicht zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Zudem hat das Wirtschaftsministerium die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium
Leider immer noch Entsetzt! - Es müssen Sonderregeln her!
Antragsberechtigt. Eindeutig Hilfebedürftig und trotzdem am ARSCH. Als die Soforthilfe auf Soloselbständige ausgeweitet wurde ist mir die Existenzangst erstmal genommen worden. Aber nur bis ich den Antrag gesehen hatte. Nun muss ich nämlich entsetzt feststellen dass ich genau gar keinen Zuschuss erwarten kann aus dem einzigen Grund weil wir gerade
Antragsberechtigt. Eindeutig Hilfebedürftig und trotzdem am ARSCH. Als die Soforthilfe auf Soloselbständige ausgeweitet wurde ist mir die Existenzangst erstmal genommen worden. Aber nur bis ich den Antrag gesehen hatte. Nun muss ich nämlich entsetzt feststellen dass ich genau gar keinen Zuschuss erwarten kann aus dem einzigen Grund weil wir gerade intensiv nach einem Haus geschaut haben und wir deshalb und NUR deshalb von den Großeltern und Schwiegereltern ein mühsam zusammengekratztes Startkapital schon bei uns auf dem Tagesgeldkonto liegen haben. ZWECKGEBUNDEN! Ein EINMAL im Leben Zuschuss von den Eltern ohne den es nie zu einem Eigenheim kommen wird da wir unsere laufenden Kosten geradeso decken können.
Meine Frau arbeitet 70% und muss bald in Kurzarbeit. Ich habe mit meiner kleinen Soloselbständigkeit ca. 1/3 unserer laufenden Kosten gedeckt. Kurz wir werden die Miete NICHT bezahlen können ohne Zuschuss. Aber den bekommen wir nicht. Weil Geld auf dem Tagesgeldkonto liegt. Das wir jetzt plündern sollen. Wäre es noch bei meinen Großeltern würde ich den Zuschuss ohne Zweifel bekommen. DAS kann doch nicht die Absicht sein. Hier müssen Härtefallregeln her!
Antwort des Staatsministeriums
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir können Ihren Frust über die aktuelle Lage verstehen. Das Wirtschaftsministerium hat die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.
Die Landesregierung ist ständig auf der Suche nach adäquaten Lösungen, um die
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir können Ihren Frust über die aktuelle Lage verstehen. Das Wirtschaftsministerium hat die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.
Die Landesregierung ist ständig auf der Suche nach adäquaten Lösungen, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu stabilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium