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Wir haben für Sie eine – wie wir finden – informative und interaktive Plattform rund um das Thema Beteiligung in Baden-Württemberg geschaffen und möchten diese auch mit Ihrer Mithilfe kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln.

Wir freuen uns über Ihr Lob und sind dankbar für Ihre Kritik und Ihre Anregungen.

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Ihre Anfragen, Anregungen oder sonstigen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden an dieser Stelle nicht mehr beantwortet und auch nicht veröffentlicht.

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Kommentare : zum Beteiligungsportal

27. Kommentar von :Ohne Name
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26. Kommentar von :Ohne Name

Meine Meinung zur Abschiebepraxis

Sehr geehrte Frau Erler, ich stelle fest, dass ich auf Ihrer Website nicht die Möglichkeit habe, eine eigene Meinung einzubringen, sondern nur Geplantes kommentieren oder mitgestalten kann. Das genügt mir nicht. Heute wollte ich Ihnen meine Betroffenheit darüber mitteilen, dass gestern wieder 140 Serben abgeschoben wurden, ohne Mittel jetzt im

Sehr geehrte Frau Erler,
ich stelle fest, dass ich auf Ihrer Website nicht die Möglichkeit habe, eine eigene Meinung einzubringen, sondern nur Geplantes kommentieren oder mitgestalten kann. Das genügt mir nicht.

Heute wollte ich Ihnen meine Betroffenheit darüber mitteilen, dass gestern wieder 140 Serben abgeschoben wurden, ohne Mittel jetzt im Winter. Darunter war Frau A. mit ihren 6 Kindern von 1 bis 7 Jahren, die als Roma wegen bedrohlicher Krankheit der Kinder von dort hierherkam, wo ihr in Freiburg geholfen wurde. Sie wohnte zuvor in einem Slum, der wegen eines Fußballfeldes zugunsten eines US-Investmentfonds geräumt wird.

Bitte intervenieren Sie im Sinne der Bürgerbeteiligung bei der abschiebenden Behörde gegen derart menschenverachtendes Vorgehen!

Mit besten Grüßen,
Helmut Leist, Waldkirch

Kommentar vom Moderator

Stellungnahme des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Leist,

die Landesregierung kann auf Asylverfahren keinen Einfluss nehmen, da es sich um Bundesrecht handelt. Das Innenministerium ist verpflichtet, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnte Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Jeder Abschiebung liegt dabei eine genaue Einzelfallprüfung zugrunde. Auch

Sehr geehrter Herr Leist,

die Landesregierung kann auf Asylverfahren keinen Einfluss nehmen, da es sich um Bundesrecht handelt. Das Innenministerium ist verpflichtet, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnte Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Jeder Abschiebung liegt dabei eine genaue Einzelfallprüfung zugrunde. Auch im Fall der von Ihnen angesprochenen Familie A. fand eine Einzelfallprüfung durch das RP Karlsruhe statt. Die vorgetragenen Krankheiten waren den Behörden bekannt und außerdem bereits Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und der Beratungen im Petitionsausschuss. Eine Reiseunfähigkeit wurde im vorliegenden Fall nicht festgestellt.

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist als wichtiges Grundrecht im Grundgesetz verankert. Es ist jedoch klar definiert: Es gilt für Menschen, die aus politischen Gründen verfolgt oder an Leib und Leben gefährdet sind. Andere Personen fallen bei der derzeitigen Rechtslage nicht darunter. Ebenso sieht das geltende Recht vor, dass abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet sind. Wir kümmern uns jedoch um die Verhältnisse, die Rückkehrer in ihrem Heimatland erwartet. Auch im Falle der Familie A. wurden die Wohnsituation, die Gesundheitsversorgung und die Betreuung durch das Jugendamt in Serbien zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der serbischen Seite abgestimmt.

Wie gerade auch aus diesem Fall wieder deutlich wird, ist das Asylrecht keine Lösung für Einwanderung nach Deutschland. Deshalb setzt sich Baden-Württemberg auf Bundesebene für eine Einwanderungspolitik ein, wie es sie in anderen Ländern gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

25. Kommentar von :Ohne Name

Bürgerbeteiligung durch Volksbegehren und Volksinitiativen

Ich vermisse weiter die seit Beginn der laufenden Wahlperiode von der Mehrheit im Landtag angekündigte Verbesserung der Bedingungen für Volksbegehren und die Einführung von Volksinitiativen. Zwar wurde eine Einigung unter den Parteien bereits Mitte 2013 gemeldet und bis Ende 2014 ein Gesetzentwurf angekündigt, doch mit dem Stand 28.12.2014 gibt es

Ich vermisse weiter die seit Beginn der laufenden Wahlperiode von der Mehrheit im Landtag angekündigte Verbesserung der Bedingungen für Volksbegehren und die Einführung von Volksinitiativen. Zwar wurde eine Einigung unter den Parteien bereits Mitte 2013 gemeldet und bis Ende 2014 ein Gesetzentwurf angekündigt, doch mit dem Stand 28.12.2014 gibt es einen solchen anscheinend immer noch nicht.
Schade.
Clement, Göppingen

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Herr Clement,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung ist beim Landtag seit dem 23. Juli 2015 abrufbar (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7178_D.pdf). Das Volksabstimmungsgesetz wird ebenfalls angepasst. Der Gesetzentwurf hierfür ist seit dem 3.

Sehr geehrter Herr Clement,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung ist beim Landtag seit dem 23. Juli 2015 abrufbar (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7178_D.pdf). Das Volksabstimmungsgesetz wird ebenfalls angepasst. Der Gesetzentwurf hierfür ist seit dem 3. September online (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7330_D.pdf).

Da die Änderung der Landesverfassung eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag benötigt, musste sich die Regierungskoalition mit der Opposition auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen. Dies hat eine gewisse Zeit in Anspruch genommen. Voraussichtlich wird über die beiden Gesetze noch in diesem Jahr abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

24. Kommentar von :Ohne Name

bitte Nachricht über neue Beteiligungsmöglichkeit

Ich vermisse eine Funktion, die über neue Beteiligungsprojekte/Gesetzenwürfe etc. per Mail informiert. Vielleicht gibt es das schon? Dann habe ich es nicht gefunden, trotz "Suche" auf der Seite. Ich habe leider nicht die Zeit, immer wieder mühsam nachzusuchen, wo ich mich einbringen kann.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Liebe Nutzerin/lieber Nutzer,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihre Anregung aufgenommen. Sie können einen Newsletter abonnieren (www.beteiligungsportal-bw.de/newsletter), der sich in regelmäßigen Abständen über neue Verfahren informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

23. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligung an Gesetzesvorhaben

Ich halte es für ausgesprochen problematisch, diese Bürgerbeteiligung nur auf die Personen zu beschränken die fit mit dem PC sind. Alle, die dies nicht sind, z.B. Ältere, Menschen die nicht mit dem PC vertraut sind oder sich nicht so gut verbal ausdrücken können, werden durch dieses Vorgehen von der Meinungsbildung bzw. von der Mitwirkung daran,

Ich halte es für ausgesprochen problematisch, diese Bürgerbeteiligung nur auf die Personen zu beschränken die fit mit dem PC sind. Alle, die dies nicht sind, z.B. Ältere, Menschen die nicht mit dem PC vertraut sind oder sich nicht so gut verbal ausdrücken können, werden durch dieses Vorgehen von der Meinungsbildung bzw. von der Mitwirkung daran, ausgeschlossen. Das beste Beispiel ist die Diskussion um das neue LJV. Man setzt eine Frist, möglichst kurz, und damit ist alles in Ordnung!
Von wegen, ist es eben nicht!

Dr.Michael Jäckl
Westerstetten

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Herr Jäckl,

vielen Dank für Ihr Feedback zum Beteiligungsportal der Landesregierung.
Ziel dieses Portals ist es einen zusätzlichen Kanal anzubieten, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Themen einbringen und austauschen können. Somit ergänzt das Beteiligungsportal bestehende Möglichkeiten der Meinungsäußerung und der

Sehr geehrter Herr Jäckl,

vielen Dank für Ihr Feedback zum Beteiligungsportal der Landesregierung.
Ziel dieses Portals ist es einen zusätzlichen Kanal anzubieten, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Themen einbringen und austauschen können. Somit ergänzt das Beteiligungsportal bestehende Möglichkeiten der Meinungsäußerung und der Beteiligung. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich weiterhin klassisch per Brief an die Ministerien wenden, um ihre Meinung zu äußern oder Anregungen weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

22. Kommentar von :Werner Dorner

Ihre Anmerkungen zu den Komentaren 371 + 386

Sehr geehrte Redaktionsmitglieder, muss mit Verwunderung feststellen, dass Anmerkungen Ihrerseits zur "Netiquette" meist bei Gegnern der geplanten Jagdgesetznovelle kommen. Sepiel bei den Komentaren 371 + 386 verstehe ich dies nicht, da hier keiner angegriffen oder verunglimpft wird. Dafür wurde der Komentar 373 von Ihnen nicht mal gerügt!

Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,

muss mit Verwunderung feststellen, dass Anmerkungen Ihrerseits zur "Netiquette" meist bei Gegnern der geplanten Jagdgesetznovelle kommen. Sepiel bei den Komentaren 371 + 386 verstehe ich dies nicht, da hier keiner angegriffen oder verunglimpft wird.

Dafür wurde der Komentar 373 von Ihnen nicht mal gerügt!

Hier steht u.a. ".... Hierbei muß ich an einen Bekannten (er ist jung gestorben) denken der leidenschaftlicher Jäger war und mit dem ich mich öfters privat unterhalten habe. Er sagte mir die Jagd sei wie eine Sucht. Du wartest auf ein kapitales Tier. Hier bist in einem Fieberrausch. Hast du dann das Tier vor deiner Flinte und kannst abdrücken ist dies der absolute Kick. Er nannte es ein absolut berauschendes Gefühl. Diese Gefühl willst du immer wieder spüren (Sucht). Wildschweine zu erlegen ist anscheinend ein besonderer Kick, weil diese ein hohe Intelligenz aufweisen. Er sagte mir den aller meisten erginge es so. Viele nehmen noch Alkohol oder Aufputschmittel um eine Steigerung des Kick, durch die senkende Wirkung der Tötungshemmschwelle, zu erzielen. ....."

In Ihren Regeln für das Portal steht u.a.: ..... Gleiches gilt für Verleumdungen, geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen und nicht prüfbare Unterstellungen und Verdächtigungen, die durch keine glaubwürdigen Argumente oder Quellen gestützt werden. ....

Meiner Meinung nach verstößt diese Äußerung ihrer Netiquette und sollte gelöscht werden. Denn an richtigen Argumenten fehlt es hier noch oben drein.

Werner Dorner

Kommentar vom Moderator

Antwort der Redaktion

Sehr geehrter Herr Dorner,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns allen ein Anliegen, dass die Diskussionen auf dem Beteiligungsportal sachlich und konstruktiv verläuft. In Bezug auf die Kommentierung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gibt es leider einige Beiträge auf beiden Seiten, die offensichtlich gegen die Netiquette verstoßen.

Sehr geehrter Herr Dorner,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns allen ein Anliegen, dass die Diskussionen auf dem Beteiligungsportal sachlich und konstruktiv verläuft. In Bezug auf die Kommentierung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gibt es leider einige Beiträge auf beiden Seiten, die offensichtlich gegen die Netiquette verstoßen. Andere Kommentare bewegen sich vor allem in ihrer Wortwahl in einer Grauzone.

Was den von Ihnen erwähnten Beitrag Nummer 373 angelangt, so handelt es sich bei diesem um einen subjektiven Erfahrungsbericht. Die persönlichen Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger können sowohl positiver als auch negativer Natur sein. Unserer Meinung nach finden sich in diesem Beitrag weder Verleumdungen noch geschäfts- oder rufschädigende Aussagen.

Wir freuen uns über Ihr Engagement auf dem Beteiligungsportal und hoffen, dass Sie sich auch weiterhin rege an den Diskussionen beteiligen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

21. Kommentar von :Ohne Name

Kommentare zu Gesetzentwürfen

Das Portal in seiner Gesamtheit finde ich sehr gut, aber nach "Querlesen" einiger Kommentare weiß ich nicht so recht, ob sich die grün-rote Landesregierung speziell mit der Möglichkeit, öffentliche Kommentare zu Gesetzentwürfen abzugeben, einen Gefallen tut. Für viele "Kommentatoren" ist diese Plattform wieder eine Möglichkeit, insbesondere die

Das Portal in seiner Gesamtheit finde ich sehr gut, aber nach "Querlesen" einiger Kommentare weiß ich nicht so recht, ob sich die grün-rote Landesregierung speziell mit der Möglichkeit, öffentliche Kommentare zu Gesetzentwürfen abzugeben, einen Gefallen tut.

Für viele "Kommentatoren" ist diese Plattform wieder eine Möglichkeit, insbesondere die grüne Partei als "Verbotspartei" zu verunglimpfen. Außerdem wird man eher einen Kommentar abgeben, wenn man mit einem Gesetzentwurf nicht zufrieden ist und diese (überwiegende) Unzufriedenheit spiegelt sich dann auf dem Portal wider.

Gerade beim neuen Landesjagdgesetz habe ich den Eindruck, dass hauptsächlich die Gegner (also in erster Linie die Jäger) die Möglichkeit nutzen, massiv Stimmung zu machen. Ich habe nicht alle Kommentare gelesen, aber der überwiegende Teil ist negativ und teilweise polemisch, und genau deshalb wird eben die Meinung der Gegener von der Öffentlichkeit leider mehr wahrgenommen als die der Befürworter.

Bürgerbeteiligung sollte dann aufhören, wenn die Möglichkeit der Manipulation bzw. "Stimmungsmache" besteht - und diese Gefahr sehe ich speziell bei Kommentaren zu Gesetzentwürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Reimelt

20. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligungsportal der BW Landesregierung zum neuen Jagdgesetz

Dieses Portal ist wahre Demokratie. Auch wenn es leider von einigen Leuten als "Frustventil" und "Wahlkampfportal" benutzt wird. Sortieren Sie einfach die unsachlichen und verletzenden Beiträge aus. Ich wünsche Ihnen weiterhin Mut.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Lock

19. Kommentar von :Susanne Baumgarten

Bürgerbeteiligungsquiz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eben das Quiz gemacht und finde es eine gute Idee, vor allem mit den weiterführenden Links zu den Antworten. Leider haben mich diese in den meisten Fällen nicht zu den erwarteten Seiten/Informationen gebracht. Checken Sie doch bitte die Verlinkung (Ausnahme: bei "anderen Beteiligungsverfahren" zur Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eben das Quiz gemacht und finde es eine gute Idee, vor allem mit den weiterführenden Links zu den Antworten. Leider haben mich diese in den meisten Fällen nicht zu den erwarteten Seiten/Informationen gebracht. Checken Sie doch bitte die Verlinkung (Ausnahme: bei "anderen Beteiligungsverfahren" zur Antwort "Planungszelle" kam ich auf die richtige Seite.
Insgesamt finde ich es prima, dass es dieses Portal nun gibt.

Mit freundlichen Grüßen,

Susanne Baumgarten, Karlsruhe

Kommentar vom Moderator

Beteiligungsquiz

Sehr geehrte Frau Baumgarten,

herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Links im Quiz überprüft und korrigiert; nun funktioniert alles wieder einwandfrei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktionsteam

18. Kommentar von :Ohne Name

Handwerkskammern

Sehr geehrte Damen und Herren, die Handwerkskammern tun immer so, als ob sie für das Handwerk sprechen. Das tun die Handwerkskammern nicht! Die Wahlen für die Kammern sind eine Farce, da die "Friedenslisten" von den Kreishandwerkerschaften kommen. Die Kreishandwerkerschaften werden von den Innungen besetzt. Die Innungen repräsentieren gerade

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Handwerkskammern tun immer so, als ob sie für das Handwerk sprechen. Das tun die Handwerkskammern nicht!
Die Wahlen für die Kammern sind eine Farce, da die "Friedenslisten" von den Kreishandwerkerschaften kommen. Die Kreishandwerkerschaften werden von den Innungen besetzt. Die Innungen repräsentieren gerade mal ca. 50% aller Handwerksbetriebe.
Die Handwerkskammern sind nicht demokratisch legitimiert.
Kleinklitschen, wie mein Betrieb (kleine Handwerksbuchbinderei), werden bei den Beiträgen benachteiligt. 176€ Grundbetrag bei 15000€ Freibetrag, danach 1% bis zur Höchsgrenze von 2250€ Beitrag. Warum nicht 150€ Grundbeitrag? Weil die Vollversammlungsmitglieder eben nicht von Kleinklitschen kommen, die müssen nämlich noch arbeiten, sondern eher von größeren Handwerksfirmen, wo der Chef schon ausgesorgt hat.

Also meine Bitte: Hören Sie nicht auf die Vetreter der Handwerkskammern, da die das Handwerk nicht vertreten!

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Mayer
Buchbindermeister, Biberach

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