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siehe Spurgruppe

Gemeinsames Erarbeiten eines Fahrplans für den Beteiligungsprozess. Das per Verwaltungsvorschrift geregelte Instrument soll Vorhabenträger langfristig entlasten und absichern, da sie sich mit Verwaltung, Bürgerschaft und Zivilgesellschaft auf ein gemeinschaftlich festgelegtes Verfahren berufen können. Bestehende Interessen und Positionen lassen sich frühzeitig einbeziehen, die Beteiligung wird zielgruppengerechter, transparenter und präziser ausgestaltet. Das Scoping findet am besten vor Beginn eines Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens statt. Die am Scopingprozess beteiligten Akteure müssen die Schritte der informellen Beteiligung nachvollziehen können. Ergebnis des Prozesses ist ein gemeinsam entwickelter Beteiligungsfahrplan, der die Methoden und Zeitpunkte der Beteiligung im Verlauf der jeweiligen Umsetzungsstufe des Vorhabens festlegt, die Ziele der Beteiligung wie auch deren rechtliche Grenzen und Rahmenbedingungen benennt und den Gestaltungsspielraum der Bürgerinnen und Bürger klar definiert. Ergebnis kann aber auch sein, dass man die frühe formelle Beteiligung als ausreichend einstuft und von weiteren, informellen Beteiligungsformen absieht.

Demokratisches Instrument auf der kommunalen Ebene. Mit dem Bürgerantrag (auch: Einwohnerantrag) können Einwohnerinnen und Einwohner (beim Bürgerantrag: Bürgerinnen und Bürger) einer Gemeinde den Gemeinderat dazu verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Auch kann per Bürgerantrag eine Bürgerversammlung (beim Einwohnerantrag: Einwohnerversammlung) eingefordert werden.

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In der Regel anonyme, unverbindliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, um die Einschätzung der Bürgerschaft zu einem oder mehreren Themen zu ermitteln. Bürgerbefragungen können mündlich oder schriftlich mittels Papier- und/oder Online-Fragebogen erfolgen. Dabei nutzen Bund, Länder und Kommunen zunehmend die Vorteile internetbasierter Kommunikation: Schnell lassen sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger erreichen und nach ihrer Meinung zu politischen, gesellschaftlichen oder raumplanerischen Themen fragen. Das Sichten, Auswerten und Archivieren ist wesentlich einfacher als bei papiernen Bögen, das aufwendige Erfassen entfällt. Als Bürgerbefragungen werden auch Abstimmungen in Kommunen bezeichnet, die wie Bürgerentscheide organisiert werden, aber keine Verbindlichkeit für Gemeinderat und Verwaltung besitzen. Sie werden in der Regel vom Gemeinderat beschlossen und beinhalten eine oder mehrere Sachfragen.

Ein Verfahren der formellen Bürgerbeteiligung in Kommunen. Ein Bürgerbegehren ist der Antrag von Bürgerinnen und Bürgern an die Gemeindevertretung, über eine kommunale Sachfrage per Abstimmung in Form eines Bürgerentscheids zu bestimmen. Wer den Antrag unterstützen will und in der betreffenden Gemeinde wahlberechtigt ist, trägt sich in eine Unterschriftenliste ein.

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Formell bzw. formalisiert bedeutet hier: gesetzlich vorgeschrieben, sie müssen also zwingend durchgeführt werden. Die formelle Bürgerbeteiligung umfasst die Verfahren der direkten Demokratie, Einwendungen und Anhörungsrechte bei Planungsverfahren und weitere gesetzlich verankerte Beteiligungsprozesse. Dazu gehören: Wahlen und Abstimmungsrechte, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bzw. Volksbegehren und Volksentscheid, Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag sowie Stellungnahmen, Einwände und Anregungen im Rahmen von Planungsverfahren.

Die informelle oder freiwillige Bürgerbeteiligung geht über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus und besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie umfasst verschiedene dialogorientierte, beratende Verfahren, bei denen Bürgerinnen und Bürger zur Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung zusammenkommen; etwa bei einem Bürgerrat, Bürgergutachten oder Mediationsverfahren. Dabei geht es darum, dass Bürgerschaft und Entscheidungsträger frühzeitig über einen politischen Prozess ins Gespräch kommen, Argumente austauschen und im Idealfall zu gemeinschaftlichen Entscheidungen finden. Alle Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung leben von dem Vertrauen auf gegenseitige Wertschätzung und dem ernsthaften Bestreben, gemeinsame Lösungen und Ziele zu finden. Wichtig ist daher, im Vorfeld die Erwartungen zu klären und sich über die „Spielregeln“ zu verständigen.

Mehr Informationen zur informellen Beteiligung auf kommunaler Ebene

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Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde stimmen über eine kommunale Sachfrage ab. Ziel ist, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen. Zum Bürgerentscheid kommt es, wenn genügend Wahlberechtigte ein entsprechendes Bürgerbegehren unterstützt haben.

Mehr Informationen zum Bürgerentscheid

Ein Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. Bürgerforen haben beratenden Charakter und dienen dazu, Meinungsbilder und Vorschläge aus der Bürgerschaft einzuholen. Im Unterschied zur Bürgerbefragung treten die Teilnehmenden miteinander und mit der Verwaltung in Interaktion und erarbeiten in der Regel bereits erste Lösungsansätze. Auch können mit Hilfe von Foren gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und öffentliche Debatten angestoßen oder Stimmungs- und Meinungsbilder eingeholt werden. Daraus können sich bereits konkrete Handlungsvorschläge für Politik und Verwaltung ergeben.

Ein vor allem auf kommunaler Ebene angewandtes Verfahren der formellen Bürgerbeteiligung. Die Fragestunde soll Teil einer Gemeinderatssitzung sein und muss vorher als eigener Tagesordnungspunkt angekündigt werden. Zur Sprache kommen ausschließlich Fragen mit kommunalpolitischem Bezug.

siehe Planungszelle

Meist via Internet durchgeführtes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene (auch: partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt). Bürgerinnen und Bürger können sich zur Verteilung der verfügbaren Mittel und Ressourcen ihrer Gemeinde äußern, indem sie online nach Registrierung und Anmeldung verschiedene Schwerpunkte in Diskussionsforen kommentieren, konkrete Förder- oder Einsparvorschläge bewerten, eigene Vorschläge einbringen und weitere aus der Bürgerschaft eingebrachte Vorschläge unterstützen oder ablehnen. Die Ausgestaltung des Verfahrens kann sich stark unterscheiden. In Deutschland sind Bürgerhaushalte konsultativ, also beratend; der Gemeinderat muss die Vorschläge nicht umsetzen. Zudem stehen Pflichtausgaben nicht zur Diskussion. In jedem Fall aber führt ein Bürgerhaushalt zu mehr Transparenz.

Aus der Bevölkerung heraus aufgrund eines konkreten politischen, sozialen oder ökologischen Anlasses gebildete Interessenvereinigung, die Einfluss nehmen will auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere gesellschaftliche Gruppen. Bürgerinitiativen (BIs) beschränken sich meist auf einzelne Sachprobleme. Darin unterscheiden sie sich etwa von Parteien, die ein möglichst großes Themenspektrum abdecken wollen, und von Interessenverbänden, die mit Hilfe eines organisierten Unterbaus klar abgegrenzte Interessengruppen vertreten. BIs sind basisdemokratisch; sie wollen Veränderungen von der Bevölkerung ausgehend erreichen. Hierzu werden in der Regel Unterschriften gesammelt, Demonstrationen durchgeführt oder Petitionen verfasst.

Die Bürgerschaft wird beratend in eine Entscheidung miteinbezogen. Führen Verwaltungen und Regierungen eine Bürgerkonsultation durch, beabsichtigen sie vor allem, das Wissen von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Hierzu stellen sie gesellschaftlich relevante Themen innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zunehmend via Internet zur Diskussion. Unterschieden wird zwischen formeller, also gesetzlich vorgeschriebener Konsultation und informeller Partizipation, was in der Regel einer erweiterten und nicht per Gesetz festgelegten Bürgerbeteiligung entspricht. Häufig behandelt werden Fragen zu Haushalt, Stadt- und Raumplanung, Energie und Nachhaltigkeit sowie Zukunfts- und Innovationsthemen.

Ein Bürgerpanel ist eine regelmäßig stattfindende Befragung repräsentativ ausgewählter Bürgerinnen und Bürger über mehrere Jahre hinweg. Ziel ist neben dem Einholen von Meinungsbildern, die Bürgerschaft zu weiterer Beteiligung zu motivieren.

Ein vor allem auf kommunaler Ebene angewandtes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. An dem in der Regel ein bis zwei Tage dauernden, moderierten Prozess nehmen zwölf bis 15 im Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde teil. Sie entwickeln Lösungsvorschläge und stellen sie in einem offenen Bürgerforum oder einem Entscheidungsgremium vor. Der Bürgerrat unterliegt keinerlei inhaltlichen Vorgaben; er entscheidet selbst, welche Themen er wie behandelt und wie viele Vorschläge er erarbeiten will. Am Ende des Prozesses soll er jedoch ein Ergebnis gefunden haben, dem alle Mitglieder des Bürgerrats zustimmen können. Der Bürgerrat soll die politische Kultur des Dialogs und der Offenheit stärken, die Identifikation mit der Gemeinde erhöhen und die Bürgerschaft befähigen, sich eigenverantwortlich mit den Themen und Problemen ihrer Lebenswelt zu beschäftigen und nach möglichen Lösungen zu suchen.

Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. Bei dieser Beteiligungsform haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, politischen Repräsentanten Fragen zu Themen und Vorhaben in deren Kompetenzbereich zu stellen. Online geschieht dies meist in Form eines Chats: Sowohl die Fragen als auch die Antworten sind in Echtzeit offen einsehbar. Dabei lassen sich kritische Fragen und Problembereiche der Bürgerschaft mit wenig Aufwand in Erfahrung bringen und Verbesserungsvorschläge für geplante Vorhaben wie auch für Verwaltungsprozesse sammeln.

Verfahren der formellen Bürgerbeteiligung, angewandt vor allem auf kommunaler Ebene. Die Bürgerschaft kann eine Bürgerversammlung per Bürgerantrag von der Gemeindevertretung einfordern, in der Regel setzt die Gemeinde sie aber bei Bedarf an. Die Gemeinde lädt die gesamte Bürgerschaft dazu ein, etwa im Gemeindeblatt und/oder per Brief. Die Versammlung dauert meist wenige Stunden und behandelt in der Regel einen vorab definierten Themenbereich. Bürgerversammlungen sind häufig der erste Schritt zur Bildung von Zukunftswerkstätten oder von Arbeits- und Projektgruppen zu einzelnen Themen und Vorhaben.

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