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Verhandlungsbasiertes und konsensorientiertes Konfliktlösungsverfahren mit freiwilliger Beteiligung und unter Vorsitz eines neutralen Mediators, geregelt im Mediationsgesetz vom 21.7.2012. Der Mediator vermittelt zwischen den Konfliktparteien. Er besitzt keine Entscheidungskompetenz und formuliert in der Regel auch keine Lösungsvorschläge.

Bundesgerichtshof: Mediation

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