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Partizipation meint hier die Einbindung von Individuen und Organisationen in öffentliche Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse. Online-Beteiligung/E-Partizipation ist der Oberbegriff für alle elektronischen Bürgerbeteiligungsverfahren. Wichtiger Bestandteil der E-Partizipation ist der Austausch zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerschaft soll Teil des politischen Entscheidungsverfahrens werden und größeren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen können.

Eine Petition ist ein Ersuch, der von Bürgerinnen und Bürgern an eine Behörde oder Regierung gestellt wird. Seit 2005 können Interessierte ihre Anliegen auch via Internet im Petitionsausschuss einreichen – per Online- oder E-/elektronischer Petition. Der Petitionsausschuss ist ein Gremium des Land- bzw. Bundestages, der sich um die übermittelten Sorgen und Nöte kümmert. Die Petitionen können dann von anderen Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet werden. Erreicht ein Anliegen innerhalb von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützern, so kann der sogenannte Petent den Ersuch mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses diskutieren.

Mehr Informationen zur Petition auf Landesebene

Mehr Informationen zur Petition auf Bundesebene

Ein vor allem auf der kommunalen Ebene angewandtes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung, entwickelt in den 1970er Jahren und bis heute häufig eingesetzt. Gruppen von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern informieren sich über ein öffentliches Projekt und erarbeiten Empfehlungen. Diese werden anschließend zu einem sogenannten Bürgergutachten zusammengefasst.

Ein Plebiszit (lateinisch: plebiscitum, Volksbeschluss; von plebs: einfaches Volk, und scitum: Beschluss) ist eine Abstimmung des Wahlvolkes über eine Sachfrage. Personalplebiszit: Abstimmung über Personen. In Baden-Württemberg gehört dazu beispielsweise die Direktwahl des Bürgermeisters.

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