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Zahl der Stimmberechtigten, die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig bzw. erfolgreich ist. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Abstimmung (Volksbegehren oder Bürgerbegehren). Abhängig davon, worüber abgestimmt bzw. was beantragt werden soll, sind die Quoren unterschiedlich hoch. Zudem können sie von Bundesland zu Bundesland variieren. Beispiele: Das Unterschriftenquorum bei einem Antrag auf ein Volksbegehren bzw. bei indirekter Volksinitiative liegt zwischen mindestens 5.000 und mindestens 25.000 Unterschriften (Baden-Württemberg: mindestens 10.000 Unterschriften). Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren ist ebenfalls nicht einheitlich festgelegt. Es liegt bei einem Volksbegehren je nach Land zwischen fünf und 20 Prozent und bei einem Bürgerbegehren zwischen drei und 15 Prozent (Baden-Württemberg: 16,6 Prozent; das entspricht ca. 1,27 Millionen Unterschriften). Auch das Zustimmungsquorum, das die mindestens erforderliche Zustimmung zu einer Gesetzesvorlage vorgibt, variiert über die Länder: Es schwankt bei einem Volksentscheid zwischen 0 und 50 Prozent der Stimmberechtigten und bei einem Bürgerentscheid zwischen 0 und 30 Prozent der Stimmberechtigten.