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Erneuerbare-Wärme-Gesetz – kommentieren Sie den Gesetzentwurf!

Solarthermieanlage auf einem Altbau in Karlsruhe

Das geplante neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll den Klimaschutz beim Heizen voranbringen. Das ist notwendig, denn rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg resultieren aus dem Heizen und der Warmwasserbereitung. Kommentieren Sie den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung!

Bis zum 30. September 2014 können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf Stellung nehmen und Anregungen oder Änderungsvorschläge einbringen. Also: Bringen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihren Sachverstand ein!

Um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir unseren Energieverbrauch im Wärmebereich bis zum Jahr 2050 um rund zwei Drittel gegenüber dem Jahr 2010 reduzieren. Deshalb entwickelt die Landesregierung das Erneuerbare-Wärme-Gesetz weiter. Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Nach einem Heizungsaustausch müssen künftig 15 statt bisher zehn Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Zudem soll sich das Gesetz nicht mehr nur für private Wohngebäude gelten, sondern auch für Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels.

Kommentieren Sie den Gesetzentwurf auf unserem Beteiligungsportal

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