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Bürgerbeteiligung

Kabinett beschließt Eckpunkte eines Leitfadens für neue Planungskultur

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) und die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler (r.), am 11. Septebmer 2012 bei der Regierungspressekonferenz im Landtag in Stuttgart

Der Ministerrat hat den Eckpunkten für einen neuen Planungsleitfaden zugestimmt. Nach der Vorlage der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, will sich das Land selbst verpflichten, bei eigenen Infrastrukturvorhaben wie dem Verkehrswegebau eine frühe Bürgerbeteiligung durchzuführen. „Wie werden mit gutem Beispiel vorangehen und verbindlich in einer Verwaltungsvorschrift festlegen, dass wir die Bürgerschaft so früh wie möglich in die Planungen eigener Vorhaben einbeziehen. Damit entsteht eine rechtliche Verbindlichkeit“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und  Staatsrätin Erler im Anschluss an die Kabinettssitzung. Darüber hinaus würden in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren konkrete Empfehlungen für die Art und Weise der Bürgerbeteiligung erarbeitet werden. Ministerpräsident Kretschmann und Staatsrätin Erler: „Wir geben nicht einfach etwas von oben vor. Unser festes Ziel ist es, Verwaltungshandeln langfristig bürgerfreundlicher zu machen.“

Dreistufiges Beteiligungsverfahren

Der Planungsleitfaden solle als Verwaltungsvorschrift erlassen werden, erklärte Erler. „Wir haben vor, in einem beratenden Teil Empfehlungen für die Durchführung der Bürgerbeteiligung zu geben. Diese Empfehlungen werden in einem dreistufigen Beteiligungsverfahren erarbeitet.“ Zunächst werde eine Runde mit Expertinnen und Experten aus der Verwaltung, von Unternehmen und Kommunen und aus der Wissenschaft zusammen mit erfahrenen Verbandsvertretern einen ersten Entwurf für Empfehlungen erarbeiten, fuhr die Staatsrätin fort. Auf der zweiten Stufe solle dieser Entwurf mit denjenigen besprochen werden, die den Leitfaden später anwenden müssen: mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung. Das Ergebnis dieser Erörterungen gehe in einer dritten Stufe in eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Herbst 2013 werde der Ministerrat dann über den so abgestimmten Entwurf befinden und eine entsprechende Verwaltungsvorschrift für die Landesverwaltung erlassen.

Praxisnahe Handlungsempfehlungen

Erler: „Diese Verwaltungsvorschrift kann nur die Landesverwaltung binden, nicht die Kommunen, die teilweise bereits über hervorragende Beteiligungspraktiken verfügen. Um eine effektive und gute Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen, bietet der Leitfaden praxisnahe Handlungsempfehlungen.“ So werde der Leitfaden beispielsweise Schnittstellen von Planungsverfahren und Bürgerbeteiligung aufzeigen, Checklisten und Musterschreiben für die Durchführung einer Bürgerbeteiligung und ein Verzeichnis von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Ratgebern bei Fragen zur Bürgerbeteiligung beinhalten.

Grundlegende Standards und mehr Transparenz schaffen

In der Landesverwaltung sei bereits sehr viel Erfahrung und Expertise vorhanden, so Staatsrätin Erler, aber es fehle eine systematisierte und praktikable Handreichung über das ganze Land hinweg. „Für die Landesverwaltung ist es geboten, grundlegende Standards landesweit und fachübergreifend festzulegen. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es aktuell keine befriedigende Transparenz in Planungsverfahren. Mit dem geplanten Leitfaden haben wir die Chance, das zu ändern“, sagte die Staatsrätin abschließend.

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