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Bürgerbeteiligung

Landesregierung startet Bürgerbeteiligungsportal

„Wir machen Baden-Württemberg zum Musterland von lebendiger Demokratie und Bürgerbeteiligung – auch im Internet. Deshalb haben wir ein eigenes Bürgerbeteiligungsportal auf den Weg gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nun online in politische Entscheidungsprozesse einbringen“, sagte Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, in Stuttgart.

Mit dem neuen Portal zeige die Landesregierung, dass für sie Beteiligung im Internet ein wichtiger Baustein einer modernen partizipativen Politik sei. Erler: „Wir wollen mit unserer Politik des Gehörtwerdens möglichst viele Menschen im Land erreichen. Und dafür bietet das Internet große Chancen. Denn die Bürgerinnen und Bürger können sich einfach und unkompliziert von zu Hause aus einbringen.“

Informieren, Kommentieren, Mitmachen

Das Beteiligungsportal besteht aus den drei Säulen „Informieren“, „Kommentieren“, „Mitmachen“. Die Webseite bündelt in ihrer ersten Säule Informationen zum Thema Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger erfahren zum Beispiel, welche Bürgerbeteiligungsprojekte die Landesregierung auf den Weg gebracht hat oder welche Möglichkeiten sie haben, sich auf den verschiedenen politischen Ebene zu beteiligen.

„Wir bleiben aber nicht beim Informieren stehen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Plattform auch selbst aktiv einbringen“, sagte Erler. Man gebe den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, Gesetzentwürfe der Landesregierung zu kommentieren. Am Ende des Kommentierungszeitraumes werte das zuständige Ministerium die eingegangenen Kommentare aus und nehme dazu gebündelt Stellung. Die Kommentierungsfunktion wolle man zunächst in einer Pilotphase anhand von Gesetzesvorhaben zweier Ministerien testen. Allen anderen Ressorts stehe es frei, sich daran zu beteiligen.

„Die Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich ‚Mitmachen‘ des Portals sind vielfältig: Hier können sich Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Projekten und Vorhaben einbringen, indem sie zu Thesen Stellung nehmen, sich an Umfragen beteiligen oder Positionen bewerten“, betonte die Staatsrätin. Zudem würden hier Inhalt, Ablauf und Ergebnis des jeweiligen Beteiligungsprozesses umfassend dargestellt.

„Das neue Beteiligungsportal ist ein spannendes und zukunftsweisende Demokratie-Experiment“, machte Erler deutlich. Sie unterstrich, dass sich die jeweils zuständigen Ministerien mit den Stellungnahmen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft auseinandersetzen würden. Erler: „Mit dem Beteiligungsportal wollen wir das Wissen und die Kreativität der Menschen im Land für unsere Politik nutzen. Auf diesem Weg wollen wir Impulse für die politische Arbeit der Landesregierung erhalten.“

Eckpunkte zum neuen Umweltverwaltungsgesetz in Säule 3 „Mitmachen“

Passend zum Thema ist das erste Beteiligungsvorhaben die Gestaltung des Umweltverwaltungsgesetzes. „Damit“, so Umweltminister Franz Untersteller, „bringen wir die Bürgerbeteiligungs- und Mitspracherechte im Umweltbereich voran. Wir vereinheitlichen, vereinfachen und wir modernisieren bestehende Regelungen. Vor allem aber erweitern wir die Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg und schaffen mehr Transparenz staatlichen Handelns.“

Über die Eckpunkte dieses Vorhabens können sich Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsportal informieren und diskutieren bevor ein erster Entwurf der Gesetzesnovelle im Kabinett ist. Umweltminister Untersteller: „Selbstverständlich haben wir Vorstellungen und Ziele für das neue Umweltverwaltungsgesetz. Aber wir bieten hiermit an, vor der politischen Entscheidung, Meinung zu äußern und auf diese Weise mitzuarbeiten.“

Im Beteiligungsportal werden interessierte Bürgerinnen und Bürger zunächst über das Gesetzesvorhaben informiert, sie werden mit der aktuellen Rechtslage und mit den übergreifenden Zielen für das neue Umweltverwaltungsgesetz vertraut gemacht (Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Förderung einer offenen Informationskultur, Rechtsvereinfachung). Anschließend können sie das Vorhaben anhand von zwölf Thesen bewerten und zusätzliche Kommentare dazu abgeben. „Wir fragen zum Beispiel danach, ob die Beteiligungsrechte der Umweltverbände erweitert werden sollen, ob wir künftig das Internet als Medium für Umweltinformationen und Bekanntmachungen stärker nutzen sollen oder ob wir insgesamt die Informationspflicht der Behörden ausbauen sollen. Diese Fragen sind ein Angebot zur Beteiligung. Die Antworten, die wir bekommen, fließen in das weitere Verfahren ein“, sagte Umweltminister Untersteller.

Sicher sei, so der Umweltminister, dass das neue Gesetz den Bürgern und Verbänden mehr Informations- und Mitwirkungsrechte einräume und der Landesverwaltung und anderen Behörden mehr Informationspflichten auferlege. Bei Vorhaben der öffentlichen Hand mit erheblichen Umweltauswirkungen werde frühe Bürgerbeteiligung künftig der Regelfall, insbesondere gelte das auch für große Infrastrukturvorhaben, die einem Planfeststellungsverfahren unterliegen.

Die Eckpunkte des Umweltverwaltungsgesetzes stehen bis Mitte April zur Mitwirkung in der 3. Säule der Beteiligungsplattform des Landes. Parallel zur Verbandsanhörung soll der Entwurf des Gesetzes dann voraussichtlich im Juni in der 2. Säule des Portals („Kommentieren“) eingestellt werden. In Kraft treten könnte das Gesetz vorbehaltlich der Beratung und der Verabschiedung im Landtag Anfang 2014.

Quelle:

Staatsministerium; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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