Lärmschutz: Lärmaktionsplan Baden-Württemberg
Der Lärmaktionsplan umfasst Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel der Maßnahmen des Lärmaktionsplans ist es, den Lärm an diesen Lärmquellen zu mindern. Kommentieren Sie bis zum 12. April 2024 den Lärmaktionsplan des Landes Baden-Württemberg!