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Petition einbringen

Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart (Foto: dpa)

Das Petitionsrecht ist ein Recht, das jedem zusteht. Es bedeutet, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner wenn sie sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlen oder wenn sie sonstige Anliegen haben, an den Landtag wenden können.

Um diese Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Nähere Hinweise zum Petitionsverfahren finden Sie in der Petitionshilfe des Landtags von Baden-Württemberg. Seit dem Jahr 2017 gibt es auch einen Bürgerbeauftragten, der sich um Ihr Anliegen kümmern kann, solange Sie noch keine Petition dazu eingereicht haben. Es kann sinnvoll sein, sich zuerst an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Vielleicht kann er helfen, ohne dass Sie eine Petition stellen müssen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es immernoch möglich eine Petition einzureichen.

Wer kann sich an den Petitionsausschuss wenden?

An den Petitionsausschuss kann sich wirklich jeder wenden, allein oder in Gruppen. Es spielt keine Rolle wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist. Man muss sogar nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Diese Regelung kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn ein Petent oder eine Petentin nicht lesen oder schreiben kann.

Was muss ich beim Einreichen einer Petition beachten?

Es gibt für Eingaben an den Landtag keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich schildern und zum Beispiel auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Ihre Eingabe können Sie schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Der Brief sollte Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Eingaben richten Sie bitte an:

Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fax: 0711 / 2063 540

Seit 2011 kann eine Petition auch online eingereicht werden.

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