Beratung und Beschluss
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 24.11.2020 Drucksache 16/9344 (29 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 16/135 02.12.2020 S. 8440
Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/142 03.02.2021
Gesetzesbeschluss des Landtags 03.02.2021 Drucksache 16/9712
Gesetz Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2021 Nr. 5 S. 77-83 PDF noch nicht verfügbar
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.