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Landesaktionsplan gegen Diskriminierung und Rassismus

Über einen breit angelegten Beteiligungsprozess soll in Baden-Württemberg ein „Landesaktionsplan gegen Diskriminierung und Rassismus“ (LAP) aufgestellt werden. Grundlage hierfür ist der Koalitionsvertrag (Seite 87) der die baden-württembergische Landesregierung tragenden Parteien.

In Baden-Württemberg leben viele unterschiedliche Menschen mit ihren persönlichen Lebensentwürfen und Lebensrealitäten. Das ist eine Stärke, die Baden-Württemberg schöner, vielfältiger und lebenswerter macht. Gleichzeitig prägen Diskriminierung und Rassismus nach wie vor die Lebensrealität vieler Menschen.

Die baden-württembergische Landesregierung setzt bei der Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Rassismus auf einen breiten Ansatz, der Begriffe wie Antidiskriminierung, Empowerment, Stärkung der Menschenrechte und Demokratiebildung in den Mittelpunkt stellt. Eine auf Anerkennung, Teilhabe und Toleranz basierende Alltagskultur beugt Ausgrenzung und Diskriminierung vor.

Vielfalt ist unsere Alltagsnormalität, ein Leben frei von Diskriminierung für alle das Ziel, für dessen Erreichen sich viele Menschen haupt- und ehrenamtlich einsetzen und engagieren. Ziel des LAP ist es, dieses Engagement nachhaltig zu stärken und auszubauen. Die Aufstellung des LAP enthält dabei sowohl die Möglichkeit zur Auflistung und gegebenenfalls Stärkung bestehender Maßnahmen als auch zur Etablierung neuer Handlungs- und Maßnahmenfelder. Das gelingt nur über einen breiten Beteiligungsprozess:

  • Zunächst wird im Rahmen einer Ressort-Abfrage im Herbst 2023 der Ist-Zustand betrachtet: Wo steht das Land in der Antidiskriminierungsarbeit? Welche Maßnahmen und Projekte gibt es bereits? Aus den Ergebnissen der Abfrage wird eine Themenlandkarte erstellt.
  • Ein Begleitgremium bestehend aus Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft identifiziert auf Grundlage der Themenlandkarte Schwerpunktthemen für den weiteren Prozess.
  • Zu den Schwerpunktthemen finden 2024 mehrere Fokusgruppen statt. Ziel ist es, mit den Menschen zu sprechen, die das Thema persönlich betrifft und sie zu fragen, welche Bedarfe und Lösungsoptionen sie sehen. Zu den Teilnehmenden zählen vor allem von Diskriminierung betroffene Personen, Fachkräfte und/oder Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter. Bei Bedarf nehmen auch Verwaltungsmitarbeitende und Expertinnen und Experten als Inputgebende teil.
  • Parallel zu den genannten Fokusgruppen werden 2024 auch Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche stattfinden.
  • Im Frühjahr 2025 wird auf Grundlage des Beteiligungsprozesses das Ergebnispapier erstellt: der Landesaktionsplan gegen Diskriminierung und Rassismus. Das Papier wird schließlich im Ministerrat vorgestellt und verabschiedet.