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Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)

Gesundheit

Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und weiterer Vorschriften

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) und weiterer Vorschriften vor.

Er zielt zum einen darauf ab, das im Land seit 1. Januar 2023 bei Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchzuführende Widerspruchsverfahren vorübergehend abzuschaffen.

Daneben soll das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung dahingehend geändert werden, dass das Sozialministerium zukünftig die Gewährung von Fallpauschalen an die nach Paragraph 1 Absatz 2 des Gesetzes geeigneten Stellen mit Sitz in Baden-Württemberg im Verordnungswege regeln kann.

Die betroffenen Organisationen und Verbände und die Kommunalen Landesverbände haben Gelegenheit erhalten, bis spätestens 12. März 2024 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und weiterer Vorschriften (PDF)