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Land- und Forstwirtschaft

Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften

Die geplanten Änderungen mehrerer Gesetze tragen zu einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung bei.

Das Mantelgesetz zielt auf die Änderung und Anpassung des Fischereigesetzes (FischG), des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), des Landeswaldgesetzes (LWaldG), des Gesetzes zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg und des Tiergesundheitsausführungsgesetzes (TierGesAG). Insgesamt tragen die Änderungen zu einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung bei.

Das Mantelgesetz umfasst folgende wesentliche Änderungen:

  • Im Fischereigesetz wird das Alter, ab dem Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt.
  • Aufgrund der Empfehlung des Wildtierberichts 2021 wird im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine Zuordnung der Managementstufen bezüglich Graugans und Wildkaninchen vorgenommen. Die Ziele des Gesetzes und die Ziele der Jagd werden auf die Herausforderungen des Klimawandels angepasst.
  • Im Landeswaldgesetz wird die Grundlage für eine digitale Förderantragsstellung sowie die Bereitstellung eines Online-Portals zur gezielten Beratung und Information von Waldbesitzenden im Landeswaldgesetz gesetzliche verankert.
  • Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wird die rechtliche Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung des Kulturlandschaftsrates geschaffen, eine digitale Förderantragsstellung ermöglicht sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.
  • Im Gesetz zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg wird die Beschränkung der Durchlässigkeit auf Beschäftigte, die zum Stichtag der Forstreform bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, aufgehoben.
  • Durch die Änderung im Tiergesundheitsausführungsgesetz entfällt der Veterinärsvorbehalt bei der Besetzung der Leitung der für die Tiergesundheit zuständigen Organisationseinheit der Tiergesundheitsbehörde.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. Februar 2024 kommentieren.

Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften (PDF)

Kommentare : zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften

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2. Kommentar von :K.P.

Absenkung des Alters für den Jugendfischereischein

Grundsätzliches zum Angeln: Der Angler sollte sachkundig sein. Dass Laien angeln, ist aus Tierschutzsicht abzulehnen, damit die Tiere nicht unnötig leiden. Das macht es auch ganz besonders kritisch, wenn Kinder / Jugendliche angeln oder zum Angeln animiert werden sollen: Denn neben den Kenntnissen und Fähigkeiten ist die Reife und Lebenserfahrung

Grundsätzliches zum Angeln: Der Angler sollte sachkundig sein. Dass Laien angeln, ist aus Tierschutzsicht abzulehnen, damit die Tiere nicht unnötig leiden. Das macht es auch ganz besonders kritisch, wenn Kinder / Jugendliche angeln oder zum Angeln animiert werden sollen: Denn neben den Kenntnissen und Fähigkeiten ist die Reife und Lebenserfahrung von Jugendlichen maßgeblich für den Umgang mit Lebewesen. Das Angeln, der Umgang mit gefangenen Tieren und das schnelle und schmerzlose Töten setzt vor allem Achtung vor dem Mitgeschöpf Tier und Verantwortungsbewusstsein in das eigene Handeln voraus. Oft ist Kindern und Jugendlichen nicht bewusst, dass sie Fischen durch unsachgemäßen Umgang Leiden zufügen. Insbesondere Kinder können sich davor scheuen, die Fische zu töten mit der Folge, dass sie diese nach dem Angeln entweder in viel zu kleinen Eimern hältern oder auf dem Boden ablegen und sich selbst überlassen, was zu qualvollem Ersticken führt. Auch wenn sie von einem Erwachsenen mit Fischereischein begleitet werden, ist dies kritisch zu sehen und stellt keinen Ersatz für die Teilnahme an einer intensiven Schulung und Prüfung über Biologie und Verhalten von Fischen und tierschonendem Angeln dar. Um Tierschutzprobleme zu verhindern, sollte es deshalb ausnahmslos Jugendlichen (nicht Kindern!) mit vorangegangener Schulung und Prüfung erlaubt sein, zu angeln. Nur dann ist ein möglichst sachgemäßer und verantwortungsbewusster Umgang mit den Tieren – gemäß Tierschutzgesetz - überhaupt realistisch.

Wenn es um das Thema Angeln bei Kindern/Jugendlichen geht, wird als Beweggrund oft hervorgehoben, dass Kindern durch das Angeln die Natur und die Heimat nahegebracht wird. Außerdem soll Angeln tiefgreifendere Auswirkungen auf den Charakter von jungen Menschen haben. Um Kindern und Jugendlichen die Natur nahezubringen, gibt es aus unserer Sicht jedoch zielgerichtetere und sinnvollere Mittel als das Angeln, ohne Tiere zu beeinträchtigen oder zu töten: Natur- und Tierschutzvereine bieten in Jugendgruppen, Jugendfreizeiten und Ausflügen in die Umgebung verschiedene Möglichkeiten an, die Natur zu erleben und Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum zu beobachten oder diese zu schützen, z.B. durch Anlegen von Amphibienteichen, Bauen und Anbringen von Nisthilfen für Vögel oder das sogenannte „Fishing for Litter“ das manche Umweltverbände mittlerweile anbieten.
Aus Tierschutzsicht haben wir den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, Kinder und Jugendlichen Respekt und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt und unseren Tieren vorzuleben. Dazu gehört auch die Förderung der Entwicklung von Empathie und Rücksichtnahme, denn insbesondere in unserer heutigen, von vielen Krisen gezeichneten Zeit, ist dies eine umso wichtigere soziale Aufgabe. Die Entscheidung darüber, ein Tierleben zu beenden und einen empfindungsfähigen Fisch ggf. selbst zu betäuben oder zu töten, ist in gewisser Weise eine Art Gewaltanwendung, die nicht in Kinderhände gehört und stellt sich den oben genannten pädagogischen Zielen entgegen.

1. Kommentar von :tatiw

Kulturlandschaftsrat

Liebes Ministerium,

es ist bedauerlich, dass erst ein Gesetz erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Fachleute bei Entscheidungen angehört werden und dass nun erst bekannt ist, wo man diese finden kann, nämlich im Landes-Bauernverband, Weinbauverband Württemberg usw. Dennoch ist es besser spät als nie. Daher begrüße ich die Einführung des

Liebes Ministerium,
es ist bedauerlich, dass erst ein Gesetz erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Fachleute bei Entscheidungen angehört werden und dass nun erst bekannt ist, wo man diese finden kann, nämlich im Landes-Bauernverband, Weinbauverband Württemberg usw. Dennoch ist es besser spät als nie. Daher begrüße ich die Einführung des Kulturlandschaftsrats.
Müssen die oben genannten Verbände sich selbst beim Ministerium melden, um in diesen Kulturlandschaftsrat aufgenommen zu werden oder kontaktiert das Ministerium die Verbände? Ich bin eindeutig für letzteres.