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Verhältnismäßigkeitsprüfung

Vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Baden-Württemberg (VerhältnisPrG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durchzuführen. Interessierten Beteiligten sowie dritten Personen ist Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht im Folgenden eine Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Entwurf des Landespflegekammergesetzes.

Die Veröffentlichung der Zusammenfassung über die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Entwurfs des Landespflegekammergesetzes erfolgt für die Dauer von mindestens zwei Wochen vor der Beratung und Beschlussfassung im Landtag. Zukünftige Kammermitglieder, andere interessierte Beteiligte sowie dritte Personen haben die Möglichkeit, per Kommentarfunktion ihre Standpunkte zur Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung darzulegen, Argumente auszutauschen und eine öffentliche Diskussion anzuregen, die für die Umsetzung der oben genannten Richtlinie von Relevanz ist.

Sie konnten die Zusammenfassung zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bis zum 16. April 2023 kommentieren.

Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Landespflegekammergesetz (PDF)

Kommentare : zur Verhältnismäßigkeitsprüfung

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69. Kommentar von :ohne Name 46189

Absolutes Ja zur Landespflegekammer

Die Landespflegekammer ist unabdingbar und auch nicht mehr verhandelbar. Wir benötigen endlich einen Vertretung. Ohne Politische Mitsprache geht es nicht mehr!

68. Kommentar von :Alex Prielipp

Unsinnige Landespflegekammer

Ein absolutes NEIN! Ich bin in einem abhängig festangestelltem Arbeitsverhältnis und muss mich nach den Regeln und Anweisungen meines Dienstherren richten. Für was brauche ich dann eine Pflegekammer die mich reglementieren soll? Echt Jetzt?! Ganz ehrlich, überlegt doch bitte mal was das soll. Die Politik schiebt ihre Verantwortung auf den

Ein absolutes NEIN!
Ich bin in einem abhängig festangestelltem Arbeitsverhältnis und muss mich nach den Regeln und Anweisungen meines Dienstherren richten. Für was brauche ich dann eine Pflegekammer die mich reglementieren soll?
Echt Jetzt?!
Ganz ehrlich, überlegt doch bitte mal was das soll.
Die Politik schiebt ihre Verantwortung auf den Rücken der Pflegekräfte ab. Weil sie einfach nicht mehr weiter weiß.
Warum eigentlich müssen nur die 3jährig examinierten in eine Zwangskammer? Das ist eine Herabsetzung der ganzen Helfer (auch die mit dem 1jährigem Examen), eine Diskriminierung in meinen Augen.
Auf jeden Fall werde ich Widerspruch gegen eine Registrierung durch den Arbeitgeber einlegen. Ich seh zu, dass ich eine Umschulung mache, damit ich nicht in eine absolut unnütze, machtausspielende Landeszwangspflegekammer muss.
Pfui!

67. Kommentar von :JaLa

Verantwortung mit hohen Kosten weiterschieben

Schade.... wirklich schade, dass keinerlei Konsequenzen aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer gezogen werden. Selbst die bestehende Kammer in RLP zeigt sehr eindrücklich wie sinnlos dieses Unterfangen ist. Ihr reicht die Verantwortung einfach weiter. In diesem Gesundheitssystem kann ein abhängig Beschäftigter nur verlieren. Völlig

Schade.... wirklich schade, dass keinerlei Konsequenzen aus den Erfahrungen der anderen Bundesländer gezogen werden. Selbst die bestehende Kammer in RLP zeigt sehr eindrücklich wie sinnlos dieses Unterfangen ist.
Ihr reicht die Verantwortung einfach weiter. In diesem Gesundheitssystem kann ein abhängig Beschäftigter nur verlieren.
Völlig intransparent und undemokratisch wird hier ein Problem angegangen, dass die Politik zu verantworten hat.

66. Kommentar von :Daniela Kerner

Ein klares JA zur Pflegekammer

Damit eine vollständige Repräsentanz des Berufsstandes möglich ist und MIT der Pflege gesprochen wird und nicht weiterhin anderen das Gespräch ÜBER sie überlassen wird.

65. Kommentar von :Daniela Kerner
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64. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ja, zur Pflegekammer

Eine Pflegekammer nutzt dem Berufsstand. Es ist die legitime Vertretung des Berufes für Politik und Gesellschaft. Der Patientenschutz ist dabei ein elementares Grundelement, erreicht durch eine qualitative hochwertige Ausbildung und der durch die Politik gewollten Aus-/Fort- und Weiterbildung. Innerhalb dieser Kammer findet ein

Eine Pflegekammer nutzt dem Berufsstand.
Es ist die legitime Vertretung des Berufes für Politik und Gesellschaft.
Der Patientenschutz ist dabei ein elementares Grundelement, erreicht durch eine qualitative hochwertige Ausbildung und der durch die Politik gewollten Aus-/Fort- und Weiterbildung.
Innerhalb dieser Kammer findet ein sektorenübergreifender Austausch statt und sichert dabei eine gute Pflege für die Bevölkerung.
Artikel 2 GG und auch Artikel 1 GG (Menschenwürde) ist dabei eine Leitlinie für unser pflegerisches Handeln.
Wir Pflegenden können uns in die Arbeit der Pflegekammer mit Fachexpertise und Erfahrungen aus seinem Arbeitsgebiet einbringen.
Eine freiwillige Mitgliedschaft ist nicht geeignet, die Belange und Interessen aller Pflegefachkräfte aus allen Bereichen zu vertreten. Die Pflichtmitgliedschaft sichert das Gesamtinteresse der Betroffenen.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht
kath. Pflegeverband e.V.
Landesgruppe Baden-Württemberg

63. Kommentar von :ohne Name 46898

Nein.

Dass das in der Verhältnismäßigkeitsprüfung formulierte Ziel der ausreichenden „Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen“ durch Pflegekammern angestrebt werden soll und auch legitim ist, wer mag es bezweifeln. Der Disput wird darüber geführt, ob nicht andere, gleichermaßen zu diesem Ziel führende und vielleicht sogar

Dass das in der Verhältnismäßigkeitsprüfung formulierte Ziel der ausreichenden „Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen“ durch Pflegekammern angestrebt werden soll und auch legitim ist, wer mag es bezweifeln. Der Disput wird darüber geführt, ob nicht andere, gleichermaßen zu diesem Ziel führende und vielleicht sogar effektivere Maßnahmen vor lauter Freude über die in Selbstverwaltung organisierten und durch Pflichtmitgliedschaft gefütterten Kammern wegfallen werden.
Die Zusammenfassung der Verhältnismäßigkeitsprüfung hat etwas Beschwörendes. Sie wiederholt die Thesen der Geeignetheit, der Notwendigkeit und der Legitimität. Sie bekennt erfrischend ehrlich die Hilflosigkeit des Gesetzgebers, wenn es darum geht, bei der Erfüllung hoheitlicher Funktionen „sachliche und örtliche Verschiedenheiten berücksichtigen zu müssen“. Ein Eindruck, den das eine Lager der Kommentierenden, nämlich die am Bett Arbeitenden, nach Rückschau auf viele Jahrzehnte traurig bestätigen muss.
Unbelegt für diese Teilgruppe der „Pflege“ bleibt, warum die Selbstentlastung des Gesetzgebers durch Einführung einer Pflegekammer zu einem Mehr an Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen führen soll. Diese Gruppe erlebt arbeitstäglich die Auswirkungen von betrieblichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen: von Technokratie (z.B. durch pseudoarithmetische Berechnung erforderlicher Personalzahlen), sie erlebt Down-Regulation von Qualität (z.B. unter dem entlarvenden Stichwort „Systematisierung des Leistungsversprechens“ aus der Feder von Unternehmensberatern fürs Pflegemanagement) und sie hört schöne Worte (z.B. anlässlich teurer – betrieblich oder politisch initiierter Pflegekampagnen).
Die Gruppe der Indianer und Indianerinnen wird von Monat zu Monat kleiner, weil sich immer weniger Berufsangehörige die durchaus auch berufsgruppenintern zu erklärenden Widersprüchlichkeiten und Prügel auf dem Weg zu einem auch nur annähernd alternsgerechten Arbeiten langfristig anschauen und antun wollen. Der Eskapismus hat verschiedene Gesichter: Teilzeit, Berufsflucht, Leiharbeit, Akademisierung und Bürokratisierung.
Qualität pflegerischer Dienstleistung ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel. Es wird nicht besser erreicht, wenn Politik an der Chimäre einer in sich homogenen Interessengruppe Pflegender zeichnet. Strukturqualität, also z.B. der Fort- und Weiterbildungsstand der Pflegenden, ist Interesse der Unternehmen, der idealerweise kooperierenden Berufsgruppen, der PatientInnen und der Kostenträger.
Dass in Modellprojekten der Schnellbleiche von Intensivfachpersonen gleich seelsorgerischer Beistand für die Hoffnungsträger vorgesehen wird, zeigt, wie dringend hoheitliches, aufsichtsbehördliches und über schiere Selbstverwaltung hinausgehendes Mitdenken und Mitwirken Not tut.
Zusammenfassend: für meine Lebenswirklichkeit erscheint das Landespflegekammergesetz ungeeignet. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist unsinnig. Die Normadressaten lachen über die Alternativlosigkeit der Pflegekammer und werden sich vom Acker machen.

62. Kommentar von :ohne Name 9612

Uta Bornschein - JA zur Pflegekammer, unbedingt!!!

Wir benötigen die Pflegekammer als Organ der Selbstverwaltung des Berufsstandes Pflege unbedingt! Es erschreckt mich immer wieder, wie viel Unwissenheit und Fehlinformation es bei KollegInnen in dieser Sache gibt und teilweise hier in den Beiträgen aufgeführt werden. Vor der Errichtung der PK in RLP, der ersten in Dtld., zeigte sich bei

Wir benötigen die Pflegekammer als Organ der Selbstverwaltung des Berufsstandes Pflege unbedingt! Es erschreckt mich immer wieder, wie viel Unwissenheit und Fehlinformation es bei KollegInnen in dieser Sache gibt und teilweise hier in den Beiträgen aufgeführt werden. Vor der Errichtung der PK in RLP, der ersten in Dtld., zeigte sich bei Infoveranstaltungen wohl immer wieder, dass die KollegInnen, die sich gegen die Kammer aussprachen, sich bis dahin nicht oder kaum informiert hatten. Die Entwicklung unseres Berufsstandes sollte uns interessieren! Möglichkeiten zur Info -z.B. zu den Aufgaben- gibt es, siehe Website der Pflegekammer in RLP oder Website des DBfK. Es gibt auch Literatur zum Thema. Übrigens gilt für alle Registrierten aktives und passives Wahlrecht, d.h. jede/r kann mitbestimmen! Sollten "nur" KollegInnen in Leitungspositionen in die Vertreterversammlung kommen, liegt das nicht an der Kammer, sondern hat ganz andere Gründe. - Noch ein Wort an VERDI bzw. ihre Vertreter: warum versuchen sie, Angst vor der Kammer zu schüren? Eine Gewerkschaft hat doch ganz andere Aufgaben als eine Kammer! Wenn VERDI ihre Aufgabe ernst nimmt und wahrnimmt, dann schwindet auch das häufig aufgeführte "Problem" mit dem Mitgliedsbeitrag. Die angeblich mögliche Kollision von Verpflichtungen gegenüber einem Arbeitgeber und gegenüber der Pflegekammer sind fiktiv und entbehren eines realen Bezugs. Das ist eine konstruierte Angst. Warum macht VERDI das? Seit vielen Jahren habe ich Kontakt zu KollegInnen in anderen Ländern, in denen ein Organ der Selbstverwaltung selbstverständlich ist; die KollegInnen dort sind stolz darauf, die Belange des Berufsstandes selbst regeln zu können!

61. Kommentar von :Gerhard Preston

Landespflegekammer

Ich unterstütze die Idee einer Pflegekammer auf Landesebene ausdrücklich! Pflege muss sich in die Eigenverantwortung begeben und darf nicht weiterhin von Laien definiert werden.

60. Kommentar von :ohne Name 50370

Pflegekammer ein klares Ja

Die Profession der Pflege benötigt dringend die Pflegekammer als Selbstverwaltungsorgan. Zur Professionalisierung und somit und Überwachung der Ausbildung oder des Pflegedtudiums ist sie sehr sinnvoll.