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Kinder

Kindertagesbetreuungs­gesetz

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) soll geändert werden.

Mit einem neuen § 11 KiTaG soll den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen auf Antrag von den Normierungen des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen (sogenannter „Erprobungsparagraf“). Ziel ist es, einen weiten, aber rechtssicheren Rahmen unter Beteiligung der Akteure vor Ort zu eröffnen, damit neue Konzepte entwickelt und erprobt werden können. Will der Träger das erprobte Modell im Anschluss an die Erprobung fortsetzen, ist die Wirksamkeit der Maßnahme nachzuweisen.

Zugleich soll § 2 Absatz 2 KiTaG an die bundesgesetzliche Norm angeglichen werden. Der Passus „Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt“ ist abzuändern in die Formulierung: „Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

Weiter soll eine Ergänzung im Fachkräftekatalog (§ 7 KiTaG) erfolgen. Die Kinderpflegeausbildung wurde weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Berufsbezeichnung geändert. Die Absolventinnen und Absolventen der weiterentwickelten Ausbildung sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin und staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Kommentare : zum Kindertagesbetreuungsgesetz

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1. Kommentar von :ohne Name 53723

„Erprobungsparagraf“

Es ist nicht zu fassen seit 45 Jahren wird den Kleinsten BürgerInnen die wichtige und notwendige Bildung versagt. Immer geht es um die Aufweichung der Standards, so auch hier! Wenn es wirklich so ist, dass Deutschland nur gut gebildete Kinder benötigt deren Eltern sich diesen Luxus leisten können - dann weiter so!!! Ansonsten: 1) Heben Sie sie

Es ist nicht zu fassen seit 45 Jahren wird den Kleinsten BürgerInnen die wichtige und notwendige Bildung versagt.
Immer geht es um die Aufweichung der Standards, so auch hier!
Wenn es wirklich so ist, dass Deutschland nur gut gebildete Kinder benötigt deren Eltern sich diesen Luxus leisten können - dann weiter so!!!
Ansonsten:
1) Heben Sie sie Schulausbildung für staatlich anerkannte Erzieherinnen in den Ausbildungsberuf ( nicht nur den Quereinsteiger PiA), damit Rentenanwartschaften und Bezahlung vom ersten Arbeitstag an gelten - das schafft Interesse für den Beruf.
2) Sorgen Sie für eine sinnvolle Gruppengröße (besonders in Einrichtungen in denen viele Arme und benachteiligten Menschen leben)
Dann gehen die Fachkräfte nicht ins „Burn-Out“ oder wechseln rechtzeitig in andere Berufe.
3) Schaffen Sie ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit. 6,5 Std. Täglich in Vollzeitkitas sind genug.
4) Nehmen Sie die Entwicklung der Kinder ernst - lesen Sie die Berichte der Bertelsmannstiftung - jeder Euro in Frühe Bildung kommt doppelt zurück.
5) Hören Sie auf nur die Spätfolgen der Bildungsungerechtigkeit zu bearbeiten (Junge arbeitslosen, Jugendliche ohne Schulabschluss…)

Es kostet immer Geld, Sie riskieren mit dieser Zulassung der „Erprobungsphase“ noch mehr Kinder, die dem Schulalltag nicht folgen können, -
noch mehr Eltern die sich teuerere Einrichtungen wählen , deren Personalschlüssel und Gruppengröße eine qualitativen Bildung sichern-
und noch mehr Folgekosten für Schulabbrecher, Unterstützung junger Erwachsener ohne Schulabschluss, Armut und Belastung der Rentenkasse.

Bildungsgerechtigkeit gibt es kaum noch - mit diesen Änderungen verschärft sich die Situation!


2. Kommentar von :Hinterstube

§11 KiTaG

Es stellt sich die Frage, was da erprobt werden soll - Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation? Ersatz von Fachkräften durch Hilfskräfte? Gruppengrößen, Öffnungszeiten, Größe eine Außenbereichs, Anzahl der Wasserentnahmestellen... was ist jetzt alles erlaubt? Nein, natürlich nichts Schlimmes. Einmal brauchts einen Beteiligungsprozess vor Ort (wer

Es stellt sich die Frage, was da erprobt werden soll - Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation? Ersatz von Fachkräften durch Hilfskräfte? Gruppengrößen, Öffnungszeiten, Größe eine Außenbereichs, Anzahl der Wasserentnahmestellen... was ist jetzt alles erlaubt?
Nein, natürlich nichts Schlimmes. Einmal brauchts einen Beteiligungsprozess vor Ort (wer beteiligt sich? vielleicht auch die Kämmerei? - immerhin sind ja keine Mehrkosten zu erwarten) Zur Beteiligung gehört Mitreden, aber auch Mitbestimmen? Und dann muss das Landesjugendamt noch genehmigen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Modelle im Regelfall genehmigungsfähig sein werden (Einzelbegründung zu Absatz 2)?

Bessere Kindertagesbetreuung ist demnach gratis zu bekommen - alles eine Frage der Kreativität? Wäre ein interessanter Versuch...
Dem kann man getrost entgegensehen. Allen Kommunen jedenfalls (s.Positionspapiere des Städte- und Gemeindetages), die jetzt ihre Einsparprogramme aus der Schublade holen, werden die Fachkräfte davonlaufen, ganz einfach... So fördert der Fachkräftemangel das Kindeswohl!

Abhilfe: Aussetzen des Rechtsanspruchs - man muss sich da ganz einfach endlich ehrlich machen.
Gezielte Förderung für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Sprachdefiziten.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht zu Lasten der Familien gehen.

3. Kommentar von :Anonym
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4. Kommentar von :Anonym

§11 KiTaG

Die geplante Einführung eines "Erprobungsparagrafs" in Baden-Württemberg ruft in mir ernsthafte Besorgnis hervor, da er die Tür für einen potenziell bedenklichen Präzedenzfall öffnet. Die Flexibilität für Träger, von den bestehenden Normen abzuweichen, könnte dazu führen, dass der Standard der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) und des

Die geplante Einführung eines "Erprobungsparagrafs" in Baden-Württemberg ruft in mir ernsthafte Besorgnis hervor, da er die Tür für einen potenziell bedenklichen Präzedenzfall öffnet. Die Flexibilität für Träger, von den bestehenden Normen abzuweichen, könnte dazu führen, dass der Standard der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) und des Kinderbildungsgesetzes (KiTaG) in eine gefährliche Richtung gedrängt wird. Ein möglicher Ausgang der Erprobung könnte bedeuten, dass niedrigere Betreuungsstandards akzeptiert werden, was wiederum zu einem unakzeptablen Kompromiss bei der Bildung und Betreuung unserer Kinder führen könnte.
Die Sorge vor einem geringeren Personalschlüssel und größeren Gruppen ist mehr als berechtigt. .
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Änderungen an den bestehenden Standards sorgfältig geprüft und ausgewertet werden, um sicherzustellen, dass die Bildungs- und Betreuungsqualität nicht geopfert wird. Die Zukunft unserer Kinder sollte nicht auf dem Altar kurzfristiger Experimente geopfert werden, sondern erfordert eine verantwortungsbewusste und umfassende Herangehensweise, die ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt stellt.

5. Kommentar von :Sandy Müller-Schubert

Erprobungsparagraf

Ich verstehe einerseits, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt angesichts der Herausforderungen des Personalmangels, der hohen Fluktuation, des hohen Krankenstandes im Beruf. Es braucht Lösungen vor Ort, die die Träger bedarfsgerecht und lösungsorientiert anwenden können. Doch sollte die Gesetzesänderung sehr gut durchdacht sein. Es braucht

Ich verstehe einerseits, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt angesichts der Herausforderungen des Personalmangels, der hohen Fluktuation, des hohen Krankenstandes im Beruf. Es braucht Lösungen vor Ort, die die Träger bedarfsgerecht und lösungsorientiert anwenden können. Doch sollte die Gesetzesänderung sehr gut durchdacht sein.
Es braucht festgelegte Prüfkriterien durch die aufsichtsführende Behörde.

Leider habe ich große Sorge, dass die Qualität der Bildung in den Kitas darunter leiden wird. Noch größere Gruppen und weniger (ausgebildetes) Personal führen zu einer Verschlechterung der Qualität. Das zusätzliche Personal müsste sehr gut angeleitet werden, damit eine qualitätsvolle Begleitung möglich ist. Das erfordert wiederum zusätzliche Ressourcen, die vermutlich nicht da sind.

"Bedarfsorientierte Betreuung UND hohe pädagogische Qualität sind auf lange Sicht nur durch bessere Personalausstattung, höhere Anerkennung und angemessene Anreize/Konditionen zu schaffen." Dörte Weltzin

Deshalb wäre es aus meiner Sicht dringend notwendig, zusätzliches Personal einzustellen, das zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte und deren Arbeit beiträgt: alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Verwaltungsarbeit auslagern und die Finanzierung hierfür durch das Land absichern, wäre eine Möglichkeit, die pädagogische Arbeit mit den Kindern weiterhin qualitätsvoll zu gestalten.

Kita-Qualität wird täglich im pädagogischen Handeln hergestellt durch feinfühlige Beziehungen, Vertrauen, Verlässlichkeit und eine hohe Interaktionsqualität. Tagesabläufe und Strukturen müssen den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Dies sollte intern in den Kitas unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen geschehen (Unterstützung durch Fachberatung) und unter Beteiligung des Trägers erfolgen.

Doch unter unzureichenden Bedingungen ist dies nur bedingt möglich. Unzureichende Bedingungen für eine qualitätsvolle Arbeit sind für mich
- ein unzureichender Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Betreuung der Kinder durch Nicht-Fachkräfte
- immer mehr Kinder mit auffälligem Verhalten, die die pädagogischen Fachkräfte stark fordern
Hier habe ich Sorge, dass der Schutz der Kinder vor fachlichem Fehlverhalten nicht mehr gewährleistet ist.

Leitungen müssen gestärkt werden durch zusätzliche Fortbildungsangebote und Angebote für Coaching und externe Begleitung. Leitungen sind in der Hauptverantwortung für eine gute Teamsituation und klare Zielformulierungen und Aufgabenverteilungen, besonders in multiprofessionellen Teams. dafür brauchte es Möglichkeiten der Reflexion der Leitung und Austausch.

Was ich am Erprobungsparagraf nicht verstehe:
- was bedeutet "Darstellung des Beteiligungsprozesses auf örtlicher Ebene?"
- Ich finde die Dauer der Erprobung von bis zu 3 Jahren viel zu lang.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es für die pädagogischen Fachkräfte nicht sehr wertschätzend ist, wenn ihre Arbeit jetzt ergänzend von Nicht-Fachkräften gemacht werden kann und das vielleicht zur Regel wird. Hier kann nicht von Stärkung der Anerkennung der pädagogischen Fachkräfte die Rede sein kann. Ich befürchte eine weitere Abwanderungen von pädagogischem Fachpersonal raus aus dem Feld in andere Berufsfelder.

6. Kommentar von :ohne Name 54073

Kitas sind kein Experimentierfeld für das freie Spiel der Kräfte

Der Erprobungsparagraf ist kostenneutral und gibt Spielräume, das klingt zunächst plausibel und gut. n meinen Augen ist es eine Katastrophe: 1. Punkt: ein partizipativer Prozess wird nicht gelingen: Abhängigkeiten verhindern echte Partizipation. Wer auf der Seite der Kinder steht wird sich kaum durchsetzen können. Finanzielle Einschränkungen

Der Erprobungsparagraf ist kostenneutral und gibt Spielräume, das klingt zunächst plausibel und gut.
n meinen Augen ist es eine Katastrophe:
1. Punkt: ein partizipativer Prozess wird nicht gelingen: Abhängigkeiten verhindern echte Partizipation. Wer auf der Seite der Kinder steht wird sich kaum durchsetzen können. Finanzielle Einschränkungen und Fachkräftemangel in der Gesellschaft insgesamt tun ihr übriges.
2. Punkt: Arbeitsbedingungen: Aktuelle Bedingungen belasten Fachkräfte stark und verursachen eine hohe Krankheitsrate und hohe Fluktuation. Bei einer weiteren Verschlechterung werden immer mehr qualifizierte Kräfte das Feld verlassen.
3. Punkt: Der Anspruch an Bildung, Betreuung und Erziehung ist hoch. bedürfnisorientierte, kindorientierte Pädagogik ist gefordert. Der neue Orientierungsplan in der Entwicklung. wer soll das noch umsetzen?
4. Punkt: Das Recht des Kindes auf Förderung, Schutz und Beteiligung ist in Gefahr
5. Punkt: Die Kommunen, die eine gute Qualität in den Kitas auf Kosten der Quantität halten wollen, werden unter Druck geraten, weil die Eltern ihren Rechtsanspruch auf eine Platz einklagen können und Recht bekommen werden.

7. Kommentar von :ohne Name 54087

Die Qualität der Kinderbetreuung darf nicht noch schlechter werden!

Bereits jetzt ist es möglich die Gruppengröße in Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erhöhen und unter bestimmten Voraussetzungen nicht qualifizierte Mitarbeitende einzusetzen. Mit dem geplanten Gesetz ließe sich nun auch noch der Personalschlüssel reduzieren. Für Kinder wird es in den Einrichtungen gefährlich, wenn gestresste und überforderte

Bereits jetzt ist es möglich die Gruppengröße in Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erhöhen und unter bestimmten Voraussetzungen nicht qualifizierte Mitarbeitende einzusetzen. Mit dem geplanten Gesetz ließe sich nun auch noch der Personalschlüssel reduzieren.
Für Kinder wird es in den Einrichtungen gefährlich, wenn gestresste und überforderte Erwachsene ihre Betreuung gewährleisten sollen.
Zudem führen Stress und Überforderung zu krankheitsbedingten Personalausfällen. Diese verschlechtern die Qualität der Einrichtungen weiter und haben häufig Reduzierungen der Öffnungszeiten zur Folge. So ist zwar der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gewährleistet, der Spagat zwischen Familie und Beruf aber nicht unbedingt kleiner. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Mitarbeitende in den Einrichtungen und höhere Mindeststandards statt weitere Verschlechterungen!

8. Kommentar von :Recht auf Bildung

Aushebelung von KiTaG und KitaVO

Dieser Erprobungsparagraph hat es in sich. Kita-Träger sollen vor Ort ein Beteiligungsverfahren starten und können dann unabhängig vom KiTaG und der KitaVO ein Konzept entwickeln, wie sie dem Rechtanspruch auf einen Kita-Platz gerecht werden. Dies bedeutet im Klartext, dass der Fachkraftschlüssel außer Kraft gesetzt ist, die Raumvorgaben und

Dieser Erprobungsparagraph hat es in sich. Kita-Träger sollen vor Ort ein Beteiligungsverfahren starten und können dann unabhängig vom KiTaG und der KitaVO ein Konzept entwickeln, wie sie dem Rechtanspruch auf einen Kita-Platz gerecht werden. Dies bedeutet im Klartext, dass der Fachkraftschlüssel außer Kraft gesetzt ist, die Raumvorgaben und jegliche anderen Bestimmungen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Der KVJS soll diese Konzepte dann bewilligen, „der Regelfall ist, dass diese Modelle genehmigungsfähig sind“ (Zitat aus dem Anhörungstext). Die Modelle müssen auch nicht evaluiert werden und laufen 3 Jahre. Nur wenn sie fortgeführt werden sollen, soll die Wirksamkeit nachgewiesen werden, ohne dass Kriterien hierfür festgelegt sind. Einzige Begrenzung ist das SGB, also das Kindeswohl. Durchgängiger Wortlaut im Gesetzesentwurf: es ist kostenneutral! Auf dem Rücken der Kommunen wird hier der Rechtsanspruch zu Lasten der Qualität in Kitas umgesetzt. Es sollte wenigstens der Versuch gestartet werden, Bildungszeit für die Kinder in der Kita zu erreichen, die definiert ist (z. B. 4 h am Tag mit 2 Fachkräften pro Gruppe). Eltern sollten die Entscheidung haben ihr Kind von Fachkräften innerhalb der Bildungszeit fördern zu lassen und auf das Verwahren, in der eine Betreuung durch irgendwen mit vielen anderen Kindern geschieht, zu verzichten.

9. Kommentar von :ohne Name 54092

Teurer als Bildung - keine Bildung!

„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“ J.F. Kennedy Wie paradox: Das Forum Frühkindliche Bildung des Kultusministeriums arbeitet an der Weiterentwicklung des Bildungsplanes für Kitas in BaWü. Gleichzeitig will das Land wichtige Teile des Kita-Gesetzes aussetzen. Um den Rechtsanspruch halten zu können müssen mehr

„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“ J.F. Kennedy

Wie paradox: Das Forum Frühkindliche Bildung des Kultusministeriums arbeitet an der Weiterentwicklung des Bildungsplanes für Kitas in BaWü. Gleichzeitig will das Land wichtige Teile des Kita-Gesetzes aussetzen. Um den Rechtsanspruch halten zu können müssen mehr Kinder in den Gruppen untergebracht werden. Bei weniger Fachpersonal und bei wachsenden Herausforderungen, die Kinder und Familien mitbringen.

Wer soll in Zukunft die Inhalte des Bildungsplanes umsetzen, wenn immer mehr ErzieherInnen unter diesen Bedingungen das Berufsfeld verlassen? Wer will unter diesen Bedingungen ins Berufsfeld einsteigen? Der Ausverkauf des Berufsbildes der Erzieherin ist in vollem Gange, Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt.

Es gibt andere Lösungsmöglichkeiten – wie auch in anderen Beiträgen bereits angesprochen:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Hausmeisteraufgaben und Verwaltungstätigkeiten werden von Zusatzkräften, nicht von pädagogischen Fachkräften erbracht. Dies wird vom Land finanziert.
- 6 Stunden Bildungszeit mit qualifizierten Fachkräften. Die weitere Öffnungszeit ist Betreuungszeit mit Zusatzkräften.
- Aussetzen des Rechtsanspruches.

Das ist nicht kostenneutral! Aber wie J.F. Kennedy schon sagte: es ist billiger als die Folgekosten von zu wenig Bildung. In den (Grund-)Schulen lässt sich das bereits sehr deutlich erkennen.


10. Kommentar von :ohne Name 54101

Die Bildung sollte keine Frage des Geldes sein

Es ist unfassber wie einfach die Politiker es sich machen. Keiner von ihnen hat einen Tag im Kindergarten verbracht. War noch nie einem Lärm über mehrere Stunden ausgesetzt. Die Erzieherinnen und Erzieher sind seit Jahren am Limit ihrer Kräfte. Aber nicht nur Personal leidet auch die Kinder sind die leidtragende. Kinder fühlen sich in kleinen

Es ist unfassber wie einfach die Politiker es sich machen. Keiner von ihnen hat einen Tag im Kindergarten verbracht. War noch nie einem Lärm über mehrere Stunden ausgesetzt. Die Erzieherinnen und Erzieher sind seit Jahren am Limit ihrer Kräfte. Aber nicht nur Personal leidet auch die Kinder sind die leidtragende. Kinder fühlen sich in kleinen Gruppen Wohl und nicht in übergroßen. In einer überbelegten Gruppe kann kaum noch Bildung statt finden, die Kinder werden nur noch aufbewahrt. Vor einigen Jahren hat man sich bewußt entschieden Kinder schon im Kindergarten zu fördern. Die Grundschulen meldeten gute Vortschritte und gut vorbereitete Kinder. Mit diesem Gesetz wird all das was wir gemeinsam in letzten Jahren erreicht habern zunichte gemacht. Der Beruf der ErzieherIn ist sowieso schon sehr unatraktiv, durch solche Gesetze werden sich noch viel weniger junge Menschen für diesen Beruf entscheiden.