Mit dem Gesetzentwurf soll das Rettungsdienstgesetz grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere geht es darum, die bisherige gesetzliche Regelung zur Hilfsfrist klarer zu fassen.
Mit dem Gesetzentwurf des Innenministeriums wird § 9 Absatz 1 ADVZG geändert, mit dem Ziel, die Bildung von Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber Beamtinnen und Beamten auszuschließen.
Abgeschlossen
Kommunales
Hinweisgeberschutz auf kommunaler Ebene
Mit dem Gesetzentwurf wird eine Richtlinie der EU und Bundesrecht umgesetzt: Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 und das Gesetz des Bundes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg an geändertes Bundesrecht angepasst werden. Die Anpassung soll durch ein Änderungsgesetz erfolgen, da die bewährte Grundstruktur des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg aufrecht erhalten bleiben soll.
Durch das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes soll zur weiteren nachhaltigen Stärkung des großen Vertrauens der Bürgerschaft in die Polizei eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in sogenannten stehenden geschlossenen Einheiten eingeführt werden.
Das Kommunalwahlrecht soll in verschiedenen Punkten reformiert werden. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige weitere Änderungen, mit denen insbesondere die Organisation und Durchführung von Kommunalwahlen in verschiedenen Punkten vereinfacht oder gesetzliche Regelungen angepasst werden sollen.
Verfassungsschutz- und Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Der Gesetzentwurf verfolgt vor allem das Ziel, einen weitgehenden Gleichklang zu den Bundesregelungen wiederherzustellen und berücksichtigt dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur manuellen Bestandsdatenauskunft.
Der Verordnungsentwurf des Innenministeriums soll die technischen Rahmenbedingungen einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Barrierefreiheit für die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren näher bestimmen.
Newsletter: Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.