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Wir haben für Sie eine – wie wir finden – informative und interaktive Plattform rund um das Thema Beteiligung in Baden-Württemberg geschaffen und möchten diese auch mit Ihrer Mithilfe kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln.

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Anfragen zu Corona

Ihre Anfragen, Anregungen oder sonstigen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden an dieser Stelle nicht mehr beantwortet und auch nicht veröffentlicht.

Bitte wenden Sie sich dazu an folgende Stellen:

Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus

Sozialministerium: Kontaktformular 
Wirtschaftsministerium: Soforthilfe Corona mit Hilfe und Beratung

Wirtschaftsministerium: Kontaktformular

Baden-Württemberg.de: Aktuelle Infos zu Corona

Beteiligungsportal: Was lernen wir aus der Pandemie?

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Kommentare : zum Beteiligungsportal

59. Kommentar von :ohne Name 8765

Maßnahmenkatalog zur Verlangsamung der Ausbreitung

Es ist erstaunlich, dass bei all diesen neuen Vorschriften, das Tragen eines Mundschutzes fehlt. Dabei ist aus Asien bekannt, dass diese einfache und preiswerte Sicherheitsvorkehrung sehr wirksam ist. Schützt sie doch nicht nur den Träger selbst sondern auch die Personen im Umfeld.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für den Hinweis.

Ein Mundschutz reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich selbst per Tröpfcheninfektion oder dass Sie andere Personen anstecken. Das Tragen ist somit sinnvoll. Das Robert-Koch-Institut hat dazu seine Empfehlungen angepasst. Unter Menschen helfen finden Sie Links, wie

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für den Hinweis.

Ein Mundschutz reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich selbst per Tröpfcheninfektion oder dass Sie andere Personen anstecken. Das Tragen ist somit sinnvoll. Das Robert-Koch-Institut hat dazu seine Empfehlungen angepasst. Unter Menschen helfen finden Sie Links, wie Sie Gesichtsmasken auch selbst herstellen können.

Bitte werden Sie dabei aber nicht nachlässig bei der Handhygiene: Jedes Mal, wenn Sie den Sitz der Maske korrigieren, fassen Sie sich ins Gesicht. Auch sollten Sie weiterhin den Mindestabstand einhalten, um nicht doch das Virus über Tröpfchen einzuatmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

53. Kommentar von :DaMe

Maßnahmen / Schließungen von Geschäften

Bezüglich der weiterhin geöffneten Geschäfte und des u.a. Kommentars hinischtlich der Eröffnung eines Baumarktes hielte ich es für angebracht, den Zugang, wie bereits in anderen europäischen Ländern der Fall zu kontrollieren. Nur eine bestimmte Anzahl Personen herein lassen und bei den Warteschlangen vor den Türen auf Abstand achten. So können wir

Bezüglich der weiterhin geöffneten Geschäfte und des u.a. Kommentars hinischtlich der Eröffnung eines Baumarktes hielte ich es für angebracht, den Zugang, wie bereits in anderen europäischen Ländern der Fall zu kontrollieren. Nur eine bestimmte Anzahl Personen herein lassen und bei den Warteschlangen vor den Türen auf Abstand achten. So können wir uns vielleicht für eine gewisse Zeit noch so etwas wie Normalität bewahren. Statt Polizeischüler/Bundeswehrsoldaten nach Hause zu schicken, wo sie zur Untätigkeit verbannnt sind, könnten sie hier vielleicht sinnvoll eingesetzt werden. Wie die letzen beiden Wochen zeigen, sollte man nicht auf Einsicht bauen. Kaum im Laden bricht bei vielen der Hamsterwahn, ohne Rücksicht auf Mitarbeiter (auf die wir dringend angewiesen sind) und Mitmenschen Bahn. Wie wäre es Lieferservices auszubauen beispielsweise?

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Landesregierung beobachtet die Lage sehr genau und passt daran ihre Maßnahmen beständig an. Vor vielen Märkten beobachten wir inzwischen eine Einlasskontrolle. Die Landesregierung hat in der entsprechenden Verordnung am 28. März 2020 geregelt, dass der Zutritt in den

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Landesregierung beobachtet die Lage sehr genau und passt daran ihre Maßnahmen beständig an. Vor vielen Märkten beobachten wir inzwischen eine Einlasskontrolle. Die Landesregierung hat in der entsprechenden Verordnung am 28. März 2020 geregelt, dass der Zutritt in den Geschäften gesteuert werden muss, damit die Abstände eingehalten werden. In dieser Verordnung sind Abhol- und Lieferdienste sowie der Verkauf über Verkaufsautomaten ausdrücklich erlaubt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

58. Kommentar von :ohne Name 8764

Ausgangssperre

Ich habe gehofft das eine Ausgangssperre verhängt wird wenigstens für 2 Wochen.
Ich begreife nicht wovor Herr Kretschmann Angst hat.
Wir sollten uns an Italien ein Beispiel mit den Ausgangssperren nehmen, man sieht ja was bei zu lascher Handlung passiert.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Landesregierung hat im Zuge der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg bereits einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Kraft gesetzt. Diese Regelungen zeigen Wirkung und haben dafür gesorgt, dass der Anstieg der Infektionszahlen gesunken ist.

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Landesregierung hat im Zuge der Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg bereits einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Kraft gesetzt. Diese Regelungen zeigen Wirkung und haben dafür gesorgt, dass der Anstieg der Infektionszahlen gesunken ist. Dementsprechend hält die Landesregierung eine rigorose Ausgangssperre aktuell für nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

67. Kommentar von :ohne Name 8821

Soforthilfe Corona

Als künstlerisch Selbständiger MUSS ich immer einen Puffer für Krisenzeiten beiseite legen. Auch ich muss die Miete meines Büros weiterzahlen, obwohl ich die Stätte (Gemeinschaftsbüro mit sechs Personen) nicht aufsuchen darf. Natürlich habe ich liquide Mittel dafür - wer das nicht hat wirtschaftet doch nicht vernünftig.

Dürfte ich meinen Teil der

Als künstlerisch Selbständiger MUSS ich immer einen Puffer für Krisenzeiten beiseite legen. Auch ich muss die Miete meines Büros weiterzahlen, obwohl ich die Stätte (Gemeinschaftsbüro mit sechs Personen) nicht aufsuchen darf. Natürlich habe ich liquide Mittel dafür - wer das nicht hat wirtschaftet doch nicht vernünftig.
Dürfte ich meinen Teil der Büromiete für drei Monate anfordern? Das wären circa 750€.
Ich finde es unfair, dass die Soforthilfe nicht für Sparer ausgelegt ist sondern scheinbar nur für unvernünftige Leute die ihr Einkommen verprasseln und feststellen, dass sie nach einer Woche Corona zahlungsunfähig sind.
Danke für eine Antwort.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bundesregierung hat deutschlandweit einen Kündigungsschutz für Mieter in Kraft gesetzt, laut dem Vermieter aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen.

Diese Regelung gilt nur,

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bundesregierung hat deutschlandweit einen Kündigungsschutz für Mieter in Kraft gesetzt, laut dem Vermieter aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen.

Diese Regelung gilt nur, sofern es sich um einen Wohn- als auch Gewerberaummietvertrag handelt und die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie in den drei Monaten wegen Mietschulden nicht aus ihrem Büro geschmissen werden. Der Kündigungsschutz ist genauso wie finanzielle Soforthilfen für Unternehmen notwendig, da viele Betriebe durch die nicht zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Zudem hat das Wirtschaftsministerium die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium 

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

zweifelsohne sind die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen einschneidend und stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung jedoch zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

zweifelsohne sind die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen einschneidend und stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung jedoch zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu erlassen (Corona-Verordnung). Offene Geschäfte sind verpflichtet, den Zutritt zu begrenzen. Nur so kann es genügend Platz geben, damit Abstände eingehalten werden können. Frisöre können diese Mindestabstände nicht einhalten und gefährden somit sich und ihre Kunden weit stärker.

Beim Wirtschaftsministerium können Sie Anträge auf Soforthilfe stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

55. Kommentar von :ohne Name 8761

Ausgangssperre

Ich glaube unser Herr Kretzschman hat immer noch nicht den Ernst der Lage begriffen. Sonst hätte er schon längst eine Ausgangssperre verhängt. Er kann doch nicht nur an die Vernunft von den Leuten appellieren und selber so uneinsichtig sein und denken das er um eine Ausgangssperre rum kommt. Da sollte er sich Mal Bayern und Herr Söder als Vorbild

Ich glaube unser Herr Kretzschman hat immer noch nicht den Ernst der Lage begriffen. Sonst hätte er schon längst eine Ausgangssperre verhängt. Er kann doch nicht nur an die Vernunft von den Leuten appellieren und selber so uneinsichtig sein und denken das er um eine Ausgangssperre rum kommt. Da sollte er sich Mal Bayern und Herr Söder als Vorbild nehmen. Der zeigt ihm wie man des macht. Der Herr Kretzschman ist einfach zu alt für so einen Verantwortungsvollen Posten. Aber selber Schuld wenn die Leute die Grünen im allgemeinen und dann auch noch so einen alten Ministerpräsident wählen. Jetzt haben wir die scheiße. Der Herr Kretzschman ist für dieses Land nicht mehr tragbar. Genauso wie eine Frau Merkel und Herr Spahn. Und der Leitung können wir froh sein wenn alles halbwegs glimpflich ausgeht. Aber danach müssen alle weg und es muss was passieren mit Leuten die eine Ahnung
von ihrer Arbeit haben. Und die nicht schon lange über ihrem Zenit sind. Denn die Denkweise von Herr Kretzschman ist total veraltet.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Landesregierung hat einschneidende Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Diese Regelungen beinhalten ebenfalls ein Kontaktverbot, das einige Aspekte einer Ausgangssperre aufgreift. Dank dieser Beschränkungen ist es gelungen, den Anstieg

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Landesregierung hat einschneidende Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Diese Regelungen beinhalten ebenfalls ein Kontaktverbot, das einige Aspekte einer Ausgangssperre aufgreift. Dank dieser Beschränkungen ist es gelungen, den Anstieg der Infektionszahlen zu verlangsamen.

Aus diesem Grund sieht die Landesregierung im Moment keine Veranlassung zu einer allgemeinen Ausgangssperre. Lediglich bei einer Verschlechterung der Lage, müssen strengere Regelungen in Erwägung gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

54. Kommentar von :ohne Name 8760

Bargeldlos bezahlen

bis 25 € kann man berührungslos mit der EC-Karte bezahlen, ohne ein Passwort eingeben zu müssen und ohne eine Tastatur berühren zu müssen. Wäre es jetzt nicht sinnvoll, den "Freibetrag" auf 100 € zu erhöhen, um das corona Übertragungsrisiko an den Kassen zu verringern?

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat in einer Pressemitteilung vom 30. März 2020 bekanntgegeben, dass im girocard-System die Option der kontaktlosen Kartenzahlung am Point-of-Sale ohne Pin-Eingabe von 25 auf 50 Euro erhöht werden soll.

Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat in einer Pressemitteilung vom 30. März 2020 bekanntgegeben, dass im girocard-System die Option der kontaktlosen Kartenzahlung am Point-of-Sale ohne Pin-Eingabe von 25 auf 50 Euro erhöht werden soll.

Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Kreditwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

49. Kommentar von :ohne Name 8745

Man sollte das aktuelle Handeln bei den nächsten Wahlen berücksichtigen

Alle "schimpfen" auf den bayrischen Vormarsch, dies ist jedoch der einzig richtige Weg, wie auch alle Fachleute bestätigt haben. Wenn man Ausgangssperren nicht konsequent verhängt und durchsetzt werden wir bald Zustände wie in Italien haben. Ich finde es einfach nur traurig, wie fahrlässig das Land mit der Gesundheit seiner Bürger umgeht. Ich

Alle "schimpfen" auf den bayrischen Vormarsch, dies ist jedoch der einzig richtige Weg, wie auch alle Fachleute bestätigt haben. Wenn man Ausgangssperren nicht konsequent verhängt und durchsetzt werden wir bald Zustände wie in Italien haben.
Ich finde es einfach nur traurig, wie fahrlässig das Land mit der Gesundheit seiner Bürger umgeht. Ich wünschte mir, dass man im Falle einer Ansteckung jeden zögernden Politiker persönlich haftbar machen könnte.

63. Kommentar von :ohne Name 8783

Minijober in der Coronakrise

Mich Ärgert das bei den Hilfspaketen für die Kleinbetriebe wegen Corona z.B Frisöre die Mini-jober die Leittragende sind. Ich mache mal ein Beispiel: Meine Frau Arbeitet bei einem Frisör auf 450€ Basis alle Frisöre mussten seit 20.03.2020 bis Voraussichtlich 19.04.2020 stand 23.03.2020 schliessen. Ein paar Tage später bekam meine Frau ein

Mich Ärgert das bei den Hilfspaketen für die Kleinbetriebe wegen Corona z.B Frisöre die Mini-jober die Leittragende sind.
Ich mache mal ein Beispiel:
Meine Frau Arbeitet bei einem Frisör auf 450€ Basis alle Frisöre mussten seit 20.03.2020 bis Voraussichtlich 19.04.2020 stand 23.03.2020 schliessen.
Ein paar Tage später bekam meine Frau ein Schreiben Wortlaut:
wird zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung mit
Wirkung vom 01.04.2020-31.12.2020 unbezahlter Urlaub vereinbart.
-Betrieb ist von der Regierung geschlossen worden zum 20.03.2020
-sobald der Salon wieder öffnet darf ist diese Vereinbarung hinfällig.
Da werden Mitarbeiter vor die Wahl gestellt verzichte oder ich Kündige.
Wo bleibt da die Soziale Verantwortung wer Schützt die Mini-jober vor der Willkür.
Die Kleinunternehmer bekommen zwischen 9000-15000€ sofort Hilfe für 3 Monate.
Lohn für die Mini-jober fliesst aber nicht die bekommen kein Kurzgeld nichts müssen aber ihre Laufende kosten weiter abdecken.
Wer Kümmert sich um diese Menschen wo bleibt ihr Schutz.
Was da passiert ist Menschenunwürdig. Im Grundgesetz steht die würde des Menschen ist Unantastbar da fühlt man sich wie ein Mensch zweiter Klasse.
Warum werden die Kleinbetriebe wenn sie Staatliche Förderung bekommen nicht verpflichtet davon auch die Löhne zu Zahlen.

70. Kommentar von :ohne Name 8840

Corona und Kontaktsperre und Wochenendreisen?????

Ich habe keinen Kommentar sondern eine Frage: Ist es erlaubt, als deutscher Staatsbürger mit Arbeits- und Wohnort in Basel in der Schweiz an jedem Wochenende mit dem eigenen Auto mit schweizer Autokennzeichen in den Kreis Esslingen zu reisen??
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.

Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.

Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf Reisen grundsätzlich verzichten sollten. Sollten Sie Ihre engere Familie im Landkreis Esslingen haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um die Möglichkeit ersuchen, Ihre Arbeit per Homeoffice von dort zu erledigen – falls dies bei Ihrer Tätigkeit möglich ist. Auf Besuche von oder bei nicht-engen Familienmitgliedern sollten Sie vorerst verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam