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Dialog

Einwohnerversammlung

Diskussionsrunde beim Filderdialog.

Die Städte und Gemeinden im Land sind die Orte, die aufgrund ihrer Bürgernähe die Stärken der Demokratie am besten erfahrbar machen. So sollen nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnerinnen und Einwohnern erörtert werden.

Was ist eine Einwohnerversammlung?

Die Einwohnerversammlung fördert die direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Einwohnerschaft, denn hier werden die Menschen informiert und es wird über wichtige kommunale Angelegenheiten gesprochen. Die Einwohnerversammlung ist eine gute Möglichkeit des direkten Austausches mit der Gemeindeverwaltung. Sie können in größeren Gemeinden und in Gemeinden mit Bezirksverfassung oder Ortschaftsverfassung auf Ortsteile, Gemeindebezirke und Ortschaften beschränkt werden.

Wann findet eine Einwohnerversammlung statt?

Der Gemeinderat soll in der Regel einmal im Jahr oder nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister lädt dazu ein. In der Regel wird ein Bericht über die Einwohnerversammlung verfasst und ortsüblich bekannt gegeben, in manchen Gemeinden wird er auch im Internet veröffentlicht. So hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner die Möglichkeit, sich über die besprochenen Themen und Projekte zu informieren und Anregungen, Fragen und Kritik direkt an die Verwaltung zu richten.

Einwohnerinnen und Einwohner können auch beantragen, dass eine Einwohnerversammlung stattfinden soll. In Gemeinden mit nicht mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss ein solcher Antrag von fünf Prozent, höchstens aber von 350 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzeichnet werden. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt die Hürde bei 2,5 Prozent, mindestens aber 350 und höchstens 2.500 antragsberechtigten Personen.

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