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Bürgerbeauftragte

Beate Böhlen (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Beate Böhlen ist die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung beim Kontakt mit Behörden oder der Polizei benötigen.

Beate Böhlen bekleidet das Amt der Bürgerbeauftragten seit 1. November 2019. Zuvor war sie die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags. Seit Februar 2017 hat das Land Baden-Württemberg eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten. Böhlens Vorgänger und erster Bürgerbeauftragter ist Volker Schindler.

Wie erreiche ich die Bürgerbeauftragte?

Sie erreichen die Bürgerbeauftragte per Telefon, per Fax, per E-Mail oder über ihre Webseite:

0711 / 137765-30

0711 / 137765-59

post@buergerbeauftragte.bwl.de

Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg

Was ist die Aufgabe der Bürgerbeauftragten?

Böhlens Aufgabe als Bürgerbeauftragte ist es, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden des Landes zu stärken. Sie unterstützt im Dialog mit der Polizei. Die Bürgerbeauftragte wirkt darauf hin, dass Behörden begründeten Beschwerden nachgehen und Abhilfe schaffen. Sie soll zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden vermitteln und möglichst eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Sie ist aber auch als Ansprechpartnerin für die Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten zuständig für Eingaben aus dem innerpolizeilichen Bereich.

Was kann die Bürgerbeauftragte tun?

Die Bürgerbeauftragte kann die Landesregierung, alle Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Sie sind verpflichtet, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ziel ist es, Anliegen und Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden einvernehmlich zu klären. Bürgerinnen und Bürger können die Bürgerbeauftragte unabhängig von sonstigen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren um Unterstützung bitten. Fristen für die Erhebung von Rechtsbehelfen müssen sie aber selbst beachten, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Das Aufgabengebiet der Bürgerbeauftragten ist damit sehr weitreichend. Kein Fall für die Bürgerbeauftragte jedoch sind zum Beispiel Angelegenheiten, zu denen bereits ein Petitionsverfahren durchgeführt wird oder wurde. Die Bürgerbeauftragte wird außerdem nicht aktiv, wenn keine Landesbehörde zuständig ist oder es um Entscheidungen geht, die in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurden. Die Bürgerbeauftragte ist außerdem nicht zuständig, wenn es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Frei und unabhängig

Um ihren Aufgaben frei nachgehen zu können, ist die Bürgerbeauftragte beim Landtag angesiedelt und unabhängig von der Landesregierung.

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