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Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2017 (GBl. S. 631), beinhaltet die Rahmenbedingungen für die Öffnungszeiten für Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilhalten von Waren in Baden-Württemberg. Mit Schaffung des Gesetzes im Jahr 2007 wurden die Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen freigegeben. Dies ermöglicht eine freie Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und hat gleichzeitig den Zweck, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen.
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg müssen Verkaufsstellen daher grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg werden als „Verkaufsstellen" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 „Ladengeschäfte aller Art" bezeichnet, „falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden". Auch vollautomatisierte Verkaufsflächen ohne Verkaufspersonal fallen unter den Begriff „Verkaufsstellen" und müssen daher an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg ist seit seinem Inkrafttreten einem gesellschaftlichen Wandel hin zu einem immer mehr auf individuelle Bedürfnisse bezogenen Freizeitverhalten ausgesetzt. Vorgegebene Elemente im Hinblick auf die Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen verlieren zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Wirtschaft wie auch die Bürgerinnen und Bürger benötigen im Hinblick auf die Ladenöffnung einen verlässlichen und handhabbaren Rechtsrahmen, insbesondere im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags.
Die derzeitige Regelungslage soll den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten.
Den sich ändernden Versorgungsbedürfnissen und dem rechtlich unabdingbaren Schutz der Sonn- und Feiertage soll ausgleichend Rechnung getragen werden, um eine Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten, flächenmäßig auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt sind und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden, zu ermöglichen.
Verkaufsstellen an Fernbusterminals werden hinsichtlich der Öffnungszeiten den Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt. Sie sind bislang nicht gesondert im Gesetz erfasst.
Keine. Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutzes wären weitergehende Regelungen zur Öffnung von Verkaufsstellen voraussichtlich nicht rechtskonform.
Keine.
Die Fortentwicklung der Ladenöffnung ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Auch die hohe Fühlbarkeit von Ladenschlussregelungen in der Bevölkerung erfordert eine Regelung durch Gesetz.
Durch die zusätzliche Verfügbarkeit von vollautomatisierten Verkaufsstellen im ländlichen Raum wird die im Vergleich zu urbanen Strukturen geringere Dichte an Einkaufsmöglichkeiten ausgeglichen und die Attraktivität des ländlichen Raums nachhaltig gestärkt.
Durch die Einführung digitaler Technologien für den Bezahlvorgang in den vollautomatisierten Verkaufsstellen wird für den gesamten Einzelhandel ein weiterer Digitalisierungsschub erwartet.
Keine.


Kommentare : zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes
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Unnötige Restriktionen
Wir bringen ein Regelungsbefreiungs-Gesetz auf den Weg und schwupp wird gleich ein neues Gesetz voller Restriktionen auf den Weg gebracht. Wozu die Vorschriften bzgl. Räumlichkeit und Öffnungszeiten? Lasst doch die Anbieter und Kundin*innen entscheiden. Die jeweiligen Öffnungszeiten und das Angebot wird sich je nach Nachfrage von alleine rütteln.
Wir bringen ein Regelungsbefreiungs-Gesetz auf den Weg und schwupp wird gleich ein neues Gesetz voller Restriktionen auf den Weg gebracht. Wozu die Vorschriften bzgl. Räumlichkeit und Öffnungszeiten? Lasst doch die Anbieter und Kundin*innen entscheiden. Die jeweiligen Öffnungszeiten und das Angebot wird sich je nach Nachfrage von alleine rütteln. Das kann an jedem Standort anders sein. Das würde auch das Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen.
Und die "Berücksichtung der Hauptgottesdienstzeiten" ist ist völlig unverständlich. Wer in die Kirche will, wird seinen/ihren Einkauf wohl selbständig nach eigenen Bedürfnissen planen können. Alle anderen (inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung) sind davon nicht betroffen.
Cui bono? – Wem zum Vorteil?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Kirchen hier so massiv Einfluss nehmen wie das vordergründig erscheint. Die Realität zu Gottesdiensten auf dem Land passt auch nicht zur Argumentation. Es gibt keine regelmäßigen Gottesdienste mehr, wie soll dann eine Anpassung an irgendwelche Zeiten funktionieren? Dazu ist aber in den vielen Kommentaren
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Kirchen hier so massiv Einfluss nehmen wie das vordergründig erscheint. Die Realität zu Gottesdiensten auf dem Land passt auch nicht zur Argumentation. Es gibt keine regelmäßigen Gottesdienste mehr, wie soll dann eine Anpassung an irgendwelche Zeiten funktionieren? Dazu ist aber in den vielen Kommentaren hier schon genug geschrieben worden.
Damit stellt sich für mich die Frage, woher kommen die vorgesehenen Einschränkungen? Vermutlich ist es auch bei diesem Gesetzesentwurf wieder so wie in vielen anderen Fällen. Wenn man darüber nachdenkt wem es etwas bringt, dann erkennt man auch die vielleicht wahren Gründe. Wer könnte also von diesen Einschränkungen profitieren?
Wenn wir auf dem Land am Sonntag einkaufen können fehlen wir am Montag, in der vielleicht 20 Kilometer entfernten Stadt, dem klassischen Einzelhändler oder dem Discounter als Kunde. Man muss dann nicht mehr, nach einem Tag Arbeit, auch noch einkaufen gehen. Liegt hier vielleicht der wahre Grund für diese Limitierung? Die Verbände dieser Händler haben sicher mehr Einfluss als die Kirche, und ganz sicher auch mehr als die paar Betreiber der personallosen Läden auf dem Land. Und die CDU, die das zuständige Wirtschaftsministerium führt, hatte ja schon immer ein offenes Ohr für die Interessen solcher Verbände.
Einmal mehr wäre es gut wenn man hier, bei den Öffnungszeiten für diese personallosen Läden, auf die betroffenen Betreiber und ihre Kunden im ländlichen Raum hören würde.
Nikolaus Müller
Reichenbachstr. 3
Bad Rippoldsau
Der ländliche Raum wird vernachlässigt
Der Gesetzesentwurf schwächt die ländliche Region. Die eh schon wenigen Einkaufsmöglichkeiten in kleinen Dörfern müssten hier mit starken Regulierungen kämpfen. Das finde ich sehr schwach von der jetzigen Landesregierung.
Wo bleibt da die Unterstützung für den ländlichen Raum? So wird dieser eher vernachlässigt als unterstützt!
Rückschritt in moderner Zeit
Unser kleiner Selbstbedienungs-Laden im Dorf benötigt kein Personal. Da ist die 8 Stunden Regel hinfällig. Und für viele dieser Läden ist der Sonntag der Haupteinnahmetag. Wenn diese Regelung so in Kraft tritt, müssen manche dieser Läden um ihre Existenz bangen. Des weiteren: Der Verweis auf die Kirche ist im Jahr 2025 wenig relevant. Fast ein
Unser kleiner Selbstbedienungs-Laden im Dorf benötigt kein Personal. Da ist die 8 Stunden Regel hinfällig.
Und für viele dieser Läden ist der Sonntag der Haupteinnahmetag. Wenn diese Regelung so in Kraft tritt, müssen manche dieser Läden um ihre Existenz bangen.
Des weiteren: Der Verweis auf die Kirche ist im Jahr 2025 wenig relevant. Fast ein Viertel der Bevölkerung in Baden Württemberg ist konfessionslos. Das ist an der Realität vorbei.
Entwicklungsfeindlich
Das Eine ist die Bürokratie. Zudem kommt noch, dass solche Regulierung potenzieller Entfaltung von neuen Technologien/Bewirtschaftungsmodellen im Wege steht. In der USA gibt es bereit voll automatisierte Supermärkte. In BW stoppt man jegliche Neuerung im Supermarktgeschäft in den Kinderschuhen. Das Gesetz steht der Wirtschaftlichkeit neuer Ansätze
Das Eine ist die Bürokratie. Zudem kommt noch, dass solche Regulierung potenzieller Entfaltung von neuen Technologien/Bewirtschaftungsmodellen im Wege steht. In der USA gibt es bereit voll automatisierte Supermärkte. In BW stoppt man jegliche Neuerung im Supermarktgeschäft in den Kinderschuhen. Das Gesetz steht der Wirtschaftlichkeit neuer Ansätze im Weg und belastet mal wieder Unternehmer, die dafür sorgen, dass man frei von Sachzwängen, ob Großstadt oder Land, Samstag oder Sonntag, für sich entscheiden kann, wann man selbst einkaufen will.
Noch schlimmer ist die Signalwirkung, verfahren die Gesetzgeber in anderen Fällen auch so grob fahrlässig und ohne jeglichen ökonomischen Sachverstand?
Wieder Bürokratie
Eine tolle Idee: Moderne Technologie nutzen, um altbekannte Probleme (Versorgung im ländlichen Raum, Versorgung sonntags) zu lösen, ohne dabei Arbeiter zu belasten. Ein klassischer win-win Fall. Die Regierung reagiert mit bürokratischen Vorgaben, für die es kaum eine evidenzbasierte Grundlage gibt. Warum wird ein Limit auf 150m2 gesetzt? Warum
Eine tolle Idee: Moderne Technologie nutzen, um altbekannte Probleme (Versorgung im ländlichen Raum, Versorgung sonntags) zu lösen, ohne dabei Arbeiter zu belasten. Ein klassischer win-win Fall. Die Regierung reagiert mit bürokratischen Vorgaben, für die es kaum eine evidenzbasierte Grundlage gibt. Warum wird ein Limit auf 150m2 gesetzt? Warum nicht 200m2? Warum darf das ein Ladenbesitzer nicht selbst entscheiden? Wer überprüft das am Ende und wie viele Formulare muss man ausfüllen, um zu beweisen, dass man sich im Rahmen von irgendwelchen idiotischen Regeln befindet? Zur Gottesdienstklausel kann man als Normalbürger kaum Worte finden.
Fördert Politikverdrossenheit
1. Muss alles Reguliert und Reglementiert sein? 2. Wie auch die Debatte um die "Veggi-Schnitzel" führt diese Debatte zur Frage: haben wir bei den aktuellen riesigen Herausforderungen, keine wichtigeren Themen die zur Debatte stehen sollten 3. Zum Vorschlag selbst: altertümlicher und rückwärtsgwandter kann ein Gesetzt nicht sein. -> Dieser
1. Muss alles Reguliert und Reglementiert sein?
2. Wie auch die Debatte um die "Veggi-Schnitzel" führt diese Debatte zur Frage: haben wir bei den aktuellen riesigen Herausforderungen, keine wichtigeren Themen die zur Debatte stehen sollten
3. Zum Vorschlag selbst: altertümlicher und rückwärtsgwandter kann ein Gesetzt nicht sein.
-> Dieser Vorschlag fördert weiter die Poltikverdrossenheit, spielt blau in die Karten und zeigt, wie realitätsfern selbst die Landespolitik ist!
Tobias Zanger
Sonntagsöffnungszeiten
Bitte wie an werkdaten verfahren. Wie altbacken sind wir denn. Noch dazu bürokratie und strafen. Da macht ihr euch keine Freunde. Und die die mal was wagen auf dem land werden bestraft. Bitte vereinfachen und nicht reglementieren. In die kirche gehen die die noch wollen .. das hat nichts mehr damit zu tun... Die nächsten wahlen kommen... Bisher
Bitte wie an werkdaten verfahren. Wie altbacken sind wir denn. Noch dazu bürokratie und strafen. Da macht ihr euch keine Freunde. Und die die mal was wagen auf dem land werden bestraft. Bitte vereinfachen und nicht reglementieren.
In die kirche gehen die die noch wollen .. das hat nichts mehr damit zu tun...
Die nächsten wahlen kommen...
Bisher war ich ein verfechter..aber so nicht
Öffnungszeiten
Ich habe mir jetzt alle Kommentare durchgelesen und muss feststellen dass bis auf einen Einzigen alle anderen den gleichen Tenor habe und dieser ganz klar für die langen Öffnungszeiten spricht. Ich habe mich bereits mit einem Kommentar und den Gründen für lange Öffnungszeiten hier ausgesprochen. Weshalb ich nochmals hier schreibe hat den Grund der
Ich habe mir jetzt alle Kommentare durchgelesen und muss feststellen dass bis auf einen Einzigen alle anderen den gleichen Tenor habe und dieser ganz klar für die langen Öffnungszeiten spricht. Ich habe mich bereits mit einem Kommentar und den Gründen für lange Öffnungszeiten hier ausgesprochen.
Weshalb ich nochmals hier schreibe hat den Grund der Daumen nach unten Bewertungen. Was sich mir nicht erschließt, ist weshalb man für beschnittene Öffnungszeiten ist obwohl es offensichtlich keine plausibel Gründe gibt die man in einem Kommentar vorbringen könnte.
Da fehlt es scheinbar an Argumenten.
Es ist nicht zwingend notwendig einen eigenen Kommentar zu schreiben um für lange Öffnungszeiten zu plädieren aber ich bitte darum all die Kommentare zu liken die sich für lange Öffnungszeiten aussprechen, denn jede Stimme zählt.
Gruß Herbert
Änderungen nicht nachvollziehbar
Wir leben sehr ländlich und bei uns hat letztes Jahr auch noch der letzte Bäcker geschlossen, der in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist. Nun haben sich zwei befreundete Familien die Initiative ergriefen um einen Mehrwert für unsere Gemeinde zu schaffen. Hier finde ich es besonders hervorzuheben das, vor alle dem für unsere älteren
Wir leben sehr ländlich und bei uns hat letztes Jahr auch noch der letzte Bäcker geschlossen, der in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist.
Nun haben sich zwei befreundete Familien die Initiative ergriefen um einen Mehrwert für unsere Gemeinde zu schaffen.
Hier finde ich es besonders hervorzuheben das, vor alle dem für unsere älteren Mitmenschen eine Möglichkeit entstanden ist, die Grundversorgen zu gewährleisten. Auch die freie Entscheiding und Handeln zu unterschützen. Den sonst müssen diese auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, wie Angehörige oder Freunde und Bekannte Fragen.
Auch ist es so das viele ältere Menschen Vielleicht keine Angehörige in der Nähe haben, und immer auf Hilfe von anderen angewissen sind. Das schränkt auch die Unabhängigkeit ein.
Ich kann es absolut nicht nachvollziehen warum die Katholische Kirche sich hier "einmischt".
Jeder der Sonntags in die Kirche geht kann dies tun. Und ich verstehe nicht was die Öffnungszeiten damit zu tun haben sollen.
Man kann ja auch danach noch einkaufen gehen bzw. Davor. Derjenige der in die Kirche gehen will, kann dies ja unabhängig davon tun. Es ist ja nimand dazu verpflichtet am Sonntag einkaufen zu gehen.
Ich arbeite auch am Wochenende genau wie viele Andere Berufetätige und ich finde es gut, daß ich unabhängig entscheiden kann. Sonst war ich immer gezwungen meinen Einkauf zu planen und zu entscheiden was ich brauche am Samstag. Natürlich ist das keine Ausrede aber wenn was vergessen wurde beidem Großeinkauf muss man wieder 20 Minuten mit dem Auto zu der nächsten Einkaufsmöglichkeiten fahren.