Nationalparkgesetz

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Die bisher getrennten Teile des Nationalparks Schwarzwald sollen durch die räumliche Erweiterung miteinander verbunden werden. Das Land erhält damit erstmals ein zusammenhängendes Nationalparkgebiet.

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Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt.    

Mit der Erweiterung werden die bisher getrennten Teile des Nationalparks miteinander verbunden. Das Land erhält damit erstmals ein zusammenhängendes Nationalparkgebiet. Die Fläche des Nationalparks vergrößert sich von derzeit 10.062 Hektar auf insgesamt rund 11.325 Hektar. Im Zuge der Erweiterung wird eine Auslagerung weiter Teile der Pufferflächen für das Borkenkäfermanagement zum Schutz der angrenzenden Wirtschaftswälder erfolgen. Das Borkenkäfermanagement soll dabei zukünftig weitestgehend durch ForstBW umgesetzt werden.

Durch die vorgenommene Verbindung der beiden Parkteile rückt der Nationalpark nun auch hinsichtlich der weitgehenden Unzerschnittenheit und Großflächigkeit des Gebietes an das Idealbild eines Nationalparks heran. Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes – gemäß § 45 Absatz 1a Landeswaldgesetz sind im Staatswald zehn Prozent der Staatswaldfläche als dauerhafte Prozessschutzflächen auszuweisen – kann nun noch besser erfüllt werden. Zudem leistet das Land mit der Erweiterung einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie.

Da die Waldfläche, die sich zwischen den beiden Nationalparkteilen befindet, zum ganz überwiegenden Teil der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft gehört, soll ein wertgleicher Tausch mit Staatswald im Raum Enzklösterle erfolgen, wo die Murgschifferschaft ebenfalls über Wald verfügt. Die Murgschifferschaft möchte den Wald nicht verkaufen, sondern nur wertgleich mit Staatswald tauschen. Ferner möchte die Murgschifferschaft in diesem Zusammenhang die Anteile des Landes an ihrem Genossenschaftsvermögen – rund 54 Prozent – aufkaufen, damit sie künftig unabhängig vom Einfluss des Landes agieren kann. Der finanzielle Erlös aus den Genossenschaftsanteilen soll in einen „Zukunftsfonds Wald“ fließen, aus dessen Erträgen ForstBW jährlich eine Rendite erhält als Ersatz für die jährlichen Ausschüttungen der Landesanteile des Genossenschaftsvermögens.

Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz sowie weitere Änderungen vorgenommen. Letzteres betrifft insbesondere die Auswirkungen des Flächentauschs und der Erweiterung auf Forst BW und die angrenzenden Kommunen sowie die Verwendung der aus dem Verkauf der Landesanteile am Genossenschaftsvermögen der Murgschifferschaft erzielten Erlöse, die zum überwiegenden Teil in einen „Zukunftsfonds Wald“ überführt werden sollen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)

Begründung zum Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)

Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald – Konsolidierte Fassung (PDF)

Kommentierung

Sie haben bis zum 18. Juli 2025 die Möglichkeit, zum Entwurf der Gesetzesänderung Stellung zu nehmen.

Sie können den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Sie haben auch die Möglichkeit, die konkreten Regelungsvorschläge und Paragrafen des Gesetzentwurfs abschnittsweise zu kommentieren und zu diskutieren.

Weitere Informationen

Die Arbeit der Ranger im Nationalpark Schwarzwald
Nationalparkgesetz

Karten

Hier finden Sie Karten zur geplanten Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald.

Wanderer gehen am beim Naturschutzgebiet Schliffkopf (Baden-Württemberg) im Schwarzwald durch den sogenannten Lotharpfad. (Foto: © dpa)
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Prozess zur Nationalpark­erweiterung und Beteiligung

Hier finden Sie alle Informationen zum Prozess zur Nationalparkerweiterung und zur Beteiligung.

Zwei Spaziergänger gehen durch den nördlichen Schwarzwald. (Foto: dpa)
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Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zur Nationalpark-Erweiterung.

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