Nationalparkgesetz

Prozess zur Nationalparkerweiterung und Beteiligung

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Wanderer gehen am beim Naturschutzgebiet Schliffkopf (Baden-Württemberg) im Schwarzwald durch den sogenannten Lotharpfad. (Foto: © dpa)

Ende Oktober 2024 haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag, ihre Einigung auf Eckpunkte zur räumlichen Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald bekanntgegeben. Der Nationalparkrat, in dem alle direkt angrenzenden Kommunen und Landkreise vertreten sind, hat diesen Punkten am 4. November 2024 zugestimmt. In der gleichen Sitzung hat er die Nationalparkverwaltung und ForstBW beauftragt, gemeinsam einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die künftigen Außengrenzen des Parks im Detail aussehen könnten. Hierbei wurden speziell die Anwohnerinnen und Anwohner, deren Ortschaften direkt an oder in das Schutzgebiet rücken, intensiv beteiligt.

Um den Lückenschluss zwischen den beiden bisherigen Nationalparkgebieten zu ermöglichen, werden Flächen der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft gegen Staatswald in derselben Region getauscht. Mit einem Teil der Flächen, die ins Eigentum des Landes übergehen, sollen die bisher getrennten Teile des Nationalparks verbunden werden. Die für den Flächentausch mit der Murgschifferschaft notwendige Bewertung der Tauschflächen soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

In seiner Sitzung am 21. Februar 2025 hat sich der Nationalparkrat mit einer Gegenstimme für den Lückenschluss zwischen Nord- und Südteil des Nationalparks ausgesprochen. Mittlerweile wurden die Grundlagen zur Änderung des Nationalparkgesetzes samt neuer Gebietsabgrenzung erarbeitet. Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ mit Beschluss vom 3. Juni 2025 zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzesentwurf wird anschließend zur Beschlussfassung über die Einbringung in den Landtag erneut dem Ministerrat vorgelegt. Schließlich durchläuft das Gesetzgebungsverfahren zwei Lesungen und Debatten des Landtags. Ein Beschluss zum geänderten Nationalparkgesetz soll bis Ende 2025 durch den Landtag getroffen werden. Spricht sich die Mehrheit für das Gesetz aus, kann es zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Beteiligung am Prozess zur Nationalparkerweiterung

Mit der Erweiterung und dem Tausch sind Auswirkungen auf die Anrainerkommunen und die Bevölkerung verbunden.

Inhaltliche Weiterentwicklung

Die inhaltliche Weiterentwicklung des Nationalparks wurde daher frühzeitig in einem breiten Prozess unter Beteiligung der Bevölkerung und der Kommunen aufgegriffen. Neben Nationalparkrat und -beirat konnten sich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger im Lauf des Jahres 2022 über Informationsveranstaltungen, Themenführungen und -workshops sowie eine Online-Plattform über den Prozess der Weiterentwicklung des Nationalparks Schwarzwald informieren und Ideen und Anregungen einbringen. Ein weiteres Herzstück der Beteiligung war ein Bürgerforum aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der Region direkt um den Nationalpark sowie aus ganz Baden-Württemberg. Das Forum vereinte verschiedene Sichtweisen aus einem Querschnitt der Gesellschaft. Sowohl Nationalparkrat und -beirat als auch das Bürgerforum formulierten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Nationalparks an die Landesregierung. Beide Empfehlungspapiere wurden am 21. Juli 2023 offiziell an Umweltministerin Thekla Walker übergeben. Seither befinden sich zahlreiche der Empfehlungen bereits in der Umsetzung. Die Empfehlungspapiere sowie weitere Informationen zur inhaltlichen Weiterentwicklung finden Sie auf der Webseite des Nationalparks.

Räumliche Erweiterung

Die räumliche Erweiterung konnte in diesem Prozess noch nicht berücksichtigt werden, da lange Zeit unklar war, ob das Land Zugriff auf die für die Erweiterung benötigten Flächen erhalten wird.

Dennoch wurde das Thema der Erweiterung auch im Nationalparkrat thematisiert. Der Nationalparkrat hat am 3. Mai 2023 ohne Gegenstimme den Beschluss gefasst: „Der Nationalparkrat ist offen für eine Gebietserweiterung in einer kompakten Form und einem sinnvollen Lückenschluss zwischen den bisherigen Gebietsteilen, wenn hierbei die Belange der dort lebenden Bevölkerung hinreichend berücksichtigt werden.“

Die Belange der örtlichen Bevölkerung standen bei den kommunalen Vertretern dabei stets im Vordergrund. Durch die nun vorgelegte Gebietsänderung sind insbesondere das Langenbachtal, welches zu Baiersbronn (Ortsteil Schönmünzach-Schwarzenberg) gehört und der Teilort Hundsbach, der zu Forbach gehört, betroffen.

In Hundsbach hat sich Mitte 2023 eine Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Nationalparks gebildet. Mit dieser führt die Nationalparkverwaltung seit Herbst 2023 monatliche Gespräche. Mit den Interessenten der Bürgerinitiative und Vertretern der Kommunalpolitik wurden zudem Exkursionen in den Nationalpark Bayerischer Wald durchgeführt, um insbesondere Vergleiche im Hinblick auf das Wegegebot und zu Betretungsmöglichkeiten für Einheimische aus dem dortigen Nationalpark zu sammeln.

Neben den regelmäßigen Gesprächen in Hundsbach finden seit November zahlreiche Gespräche sowie Exkursionen mit den von der Erweiterung betroffenen Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürgern statt. Unter anderem bietet die Nationalparkverwaltung seit Mitte Januar 2025 wöchentliche Sprechstunden in einer Hütte im Langenbachtal sowie regelmäßige Wanderungen vom Langenbachtal aus an, um der örtlichen Bevölkerung den Austausch zu intensivieren und deren Belange noch besser aufnehmen zu können. Ähnliche Angebote finden auch für die Anwohnenden im Raumünzachtal statt. Die Angebote werden von den vor Ort lebenden Menschen rege wahrgenommen.

Um die Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung im Erweiterungsprozess zuzusichern, wurden 13 Eckpunkte (PDF) formuliert. Diese wurden von Ministerin Walker bei einer öffentlichen Dialogveranstaltung am 10. Januar 2025 in Schönmünzach vorgestellt und gemeinsam mit dem Vorschlag zur Gebietserweiterung Mitte Januar 2025 durch den Nationalparkbeirat zur Beschlussfassung dem Nationalparkrat empfohlen und am 21. Februar 2025 durch den Nationalparkrat auch beschlossen.

Die Konkretisierung des tatsächlichen Grenzverlaufs wurde gemeinsam von der Nationalparkverwaltung und ForstBW erarbeitet und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus zahlreichen Gesprächen mit Politik, Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der kommunalen Politik vor Ort festgelegt. Sie wurde ebenfalls am 21. Februar 2025 durch den Nationalparkrat beschlossen.

Im Ergebnis konnte im Zusammenhang mit der Ausgrenzung der Pufferflächen aus dem Nationalpark ein Großteil der Anregungen der Bevölkerung von Hundsbach berücksichtigt werden. Die Detailabgrenzung im Langenbach-, Schönmünzach- und Raumünzachtal fand unter Berücksichtigung zahlreicher Gespräche mit der Bevölkerung vor Ort statt. Nicht jedem Wunsch konnte dabei entsprochen werden. Der weitaus größte Teil der Rückmeldungen betraf das allgemeine Betretungsrecht des Waldes (zum Beispiel zum Sammeln von Pilzen und für die Freizeitnutzung) und die befürchtete Sperrung von Wegen, die gerade von der örtlichen Bevölkerung genutzt werden. Diesen Aspekten konnte innerhalb der vom Nationalparkrat beschlossenen Eckpunkte weitestgehend Rechnung getragen werden. 

Weitere Informationen

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)
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Fragen und Antworten zur Nationalpark-Erweiterung

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Die Arbeit der Ranger im Nationalpark Schwarzwald
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Karten

Hier finden Sie Karten zur geplanten Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald.