siehe Spurgruppe
Glossar
Begriffe zur Bürgerbeteiligung
- Gemeinsames Erarbeiten eines Fahrplans für den Beteiligungsprozess. Das per Verwaltungsvorschrift geregelte Instrument soll Vorhabenträger langfristig entlasten und absichern, da sie sich mit Verwaltung, Bürgerschaft und Zivilgesellschaft auf ein gemeinschaftlich festgelegtes Verfahren berufen können. Bestehende Interessen und Positionen lassen sich frühzeitig einbeziehen, die Beteiligung wird zielgruppengerechter, transparenter und präziser ausgestaltet. Das Scoping findet am besten vor Beginn eines Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens statt. Die am Scopingprozess beteiligten Akteure müssen die Schritte der informellen Beteiligung nachvollziehen können. Ergebnis des Prozesses ist ein gemeinsam entwickelter Beteiligungsfahrplan, der die Methoden und Zeitpunkte der Beteiligung im Verlauf der jeweiligen Umsetzungsstufe des Vorhabens festlegt, die Ziele der Beteiligung wie auch deren rechtliche Grenzen und Rahmenbedingungen benennt und den Gestaltungsspielraum der Bürgerinnen und Bürger klar definiert. Ergebnis kann aber auch sein, dass man die frühe formelle Beteiligung als ausreichend einstuft und von weiteren, informellen Beteiligungsformen absieht.Demokratisches Instrument auf der kommunalen Ebene. Mit dem Bürgerantrag (auch: Einwohnerantrag) können Einwohnerinnen und Einwohner (beim Bürgerantrag: Bürgerinnen und Bürger) einer Gemeinde den Gemeinderat dazu verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Auch kann per Bürgerantrag eine Bürgerversammlung (beim Einwohnerantrag: Einwohnerversammlung) eingefordert werden. Mehr Informationen zum BürgerantragIn der Regel anonyme, unverbindliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, um die Einschätzung der Bürgerschaft zu einem oder mehreren Themen zu ermitteln. Bürgerbefragungen können mündlich oder schriftlich mittels Papier- und/oder Online-Fragebogen erfolgen. Dabei nutzen Bund, Länder und Kommunen zunehmend die Vorteile internetbasierter Kommunikation: Schnell lassen sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger erreichen und nach ihrer Meinung zu politischen, gesellschaftlichen oder raumplanerischen Themen fragen. Das Sichten, Auswerten und Archivieren ist wesentlich einfacher als bei papiernen Bögen, das aufwendige Erfassen entfällt. Als Bürgerbefragungen werden auch Abstimmungen in Kommunen bezeichnet, die wie Bürgerentscheide organisiert werden, aber keine Verbindlichkeit für Gemeinderat und Verwaltung besitzen. Sie werden in der Regel vom Gemeinderat beschlossen und beinhalten eine oder mehrere Sachfragen.Ein Verfahren der formellen Bürgerbeteiligung in Kommunen. Ein Bürgerbegehren ist der Antrag von Bürgerinnen und Bürgern an die Gemeindevertretung, über eine kommunale Sachfrage per Abstimmung in Form eines Bürgerentscheids zu bestimmen. Wer den Antrag unterstützen will und in der betreffenden Gemeinde wahlberechtigt ist, trägt sich in eine Unterschriftenliste ein. Mehr Informationen zum BürgerbegehrenFormell bzw. formalisiert bedeutet hier: gesetzlich vorgeschrieben, sie müssen also zwingend durchgeführt werden. Die formelle Bürgerbeteiligung umfasst die Verfahren der direkten Demokratie, Einwendungen und Anhörungsrechte bei Planungsverfahren und weitere gesetzlich verankerte Beteiligungsprozesse. Dazu gehören: Wahlen und Abstimmungsrechte, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bzw. Volksbegehren und Volksentscheid, Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag sowie Stellungnahmen, Einwände und Anregungen im Rahmen von Planungsverfahren.Die informelle oder freiwillige Bürgerbeteiligung geht über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus und besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie umfasst verschiedene dialogorientierte, beratende Verfahren, bei denen Bürgerinnen und Bürger zur Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung zusammenkommen; etwa bei einem Bürgerrat, Bürgergutachten oder Mediationsverfahren. Dabei geht es darum, dass Bürgerschaft und Entscheidungsträger frühzeitig über einen politischen Prozess ins Gespräch kommen, Argumente austauschen und im Idealfall zu gemeinschaftlichen Entscheidungen finden. Alle Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung leben von dem Vertrauen auf gegenseitige Wertschätzung und dem ernsthaften Bestreben, gemeinsame Lösungen und Ziele zu finden. Wichtig ist daher, im Vorfeld die Erwartungen zu klären und sich über die „Spielregeln“ zu verständigen. Mehr Informationen zur informellen Beteiligung auf kommunaler Ebene Mehr Informationen zur informellen Beteiligung auf LandesebeneInstrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde stimmen über eine kommunale Sachfrage ab. Ziel ist, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen. Zum Bürgerentscheid kommt es, wenn genügend Wahlberechtigte ein entsprechendes Bürgerbegehren unterstützt haben. Mehr Informationen zum BürgerentscheidEin Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. Bürgerforen haben beratenden Charakter und dienen dazu, Meinungsbilder und Vorschläge aus der Bürgerschaft einzuholen. Im Unterschied zur Bürgerbefragung treten die Teilnehmenden miteinander und mit der Verwaltung in Interaktion und erarbeiten in der Regel bereits erste Lösungsansätze. Auch können mit Hilfe von Foren gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und öffentliche Debatten angestoßen oder Stimmungs- und Meinungsbilder eingeholt werden. Daraus können sich bereits konkrete Handlungsvorschläge für Politik und Verwaltung ergeben.Ein vor allem auf kommunaler Ebene angewandtes Verfahren der formellen Bürgerbeteiligung. Die Fragestunde soll Teil einer Gemeinderatssitzung sein und muss vorher als eigener Tagesordnungspunkt angekündigt werden. Zur Sprache kommen ausschließlich Fragen mit kommunalpolitischem Bezug.siehe PlanungszelleMeist via Internet durchgeführtes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene (auch: partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt). Bürgerinnen und Bürger können sich zur Verteilung der verfügbaren Mittel und Ressourcen ihrer Gemeinde äußern, indem sie online nach Registrierung und Anmeldung verschiedene Schwerpunkte in Diskussionsforen kommentieren, konkrete Förder- oder Einsparvorschläge bewerten, eigene Vorschläge einbringen und weitere aus der Bürgerschaft eingebrachte Vorschläge unterstützen oder ablehnen. Die Ausgestaltung des Verfahrens kann sich stark unterscheiden. In Deutschland sind Bürgerhaushalte konsultativ, also beratend; der Gemeinderat muss die Vorschläge nicht umsetzen. Zudem stehen Pflichtausgaben nicht zur Diskussion. In jedem Fall aber führt ein Bürgerhaushalt zu mehr Transparenz.Aus der Bevölkerung heraus aufgrund eines konkreten politischen, sozialen oder ökologischen Anlasses gebildete Interessenvereinigung, die Einfluss nehmen will auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere gesellschaftliche Gruppen. Bürgerinitiativen (BIs) beschränken sich meist auf einzelne Sachprobleme. Darin unterscheiden sie sich etwa von Parteien, die ein möglichst großes Themenspektrum abdecken wollen, und von Interessenverbänden, die mit Hilfe eines organisierten Unterbaus klar abgegrenzte Interessengruppen vertreten. BIs sind basisdemokratisch; sie wollen Veränderungen von der Bevölkerung ausgehend erreichen. Hierzu werden in der Regel Unterschriften gesammelt, Demonstrationen durchgeführt oder Petitionen verfasst.Die Bürgerschaft wird beratend in eine Entscheidung miteinbezogen. Führen Verwaltungen und Regierungen eine Bürgerkonsultation durch, beabsichtigen sie vor allem, das Wissen von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Hierzu stellen sie gesellschaftlich relevante Themen innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zunehmend via Internet zur Diskussion. Unterschieden wird zwischen formeller, also gesetzlich vorgeschriebener Konsultation und informeller Partizipation, was in der Regel einer erweiterten und nicht per Gesetz festgelegten Bürgerbeteiligung entspricht. Häufig behandelt werden Fragen zu Haushalt, Stadt- und Raumplanung, Energie und Nachhaltigkeit sowie Zukunfts- und Innovationsthemen.Ein Bürgerpanel ist eine regelmäßig stattfindende Befragung repräsentativ ausgewählter Bürgerinnen und Bürger über mehrere Jahre hinweg. Ziel ist neben dem Einholen von Meinungsbildern, die Bürgerschaft zu weiterer Beteiligung zu motivieren.Ein vor allem auf kommunaler Ebene angewandtes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. An dem in der Regel ein bis zwei Tage dauernden, moderierten Prozess nehmen zwölf bis 15 im Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde teil. Sie entwickeln Lösungsvorschläge und stellen sie in einem offenen Bürgerforum oder einem Entscheidungsgremium vor. Der Bürgerrat unterliegt keinerlei inhaltlichen Vorgaben; er entscheidet selbst, welche Themen er wie behandelt und wie viele Vorschläge er erarbeiten will. Am Ende des Prozesses soll er jedoch ein Ergebnis gefunden haben, dem alle Mitglieder des Bürgerrats zustimmen können. Der Bürgerrat soll die politische Kultur des Dialogs und der Offenheit stärken, die Identifikation mit der Gemeinde erhöhen und die Bürgerschaft befähigen, sich eigenverantwortlich mit den Themen und Problemen ihrer Lebenswelt zu beschäftigen und nach möglichen Lösungen zu suchen.Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. Bei dieser Beteiligungsform haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, politischen Repräsentanten Fragen zu Themen und Vorhaben in deren Kompetenzbereich zu stellen. Online geschieht dies meist in Form eines Chats: Sowohl die Fragen als auch die Antworten sind in Echtzeit offen einsehbar. Dabei lassen sich kritische Fragen und Problembereiche der Bürgerschaft mit wenig Aufwand in Erfahrung bringen und Verbesserungsvorschläge für geplante Vorhaben wie auch für Verwaltungsprozesse sammeln.Verfahren der formellen Bürgerbeteiligung, angewandt vor allem auf kommunaler Ebene. Die Bürgerschaft kann eine Bürgerversammlung per Bürgerantrag von der Gemeindevertretung einfordern, in der Regel setzt die Gemeinde sie aber bei Bedarf an. Die Gemeinde lädt die gesamte Bürgerschaft dazu ein, etwa im Gemeindeblatt und/oder per Brief. Die Versammlung dauert meist wenige Stunden und behandelt in der Regel einen vorab definierten Themenbereich. Bürgerversammlungen sind häufig der erste Schritt zur Bildung von Zukunftswerkstätten oder von Arbeits- und Projektgruppen zu einzelnen Themen und Vorhaben.
- Politische Sachfragen werden unmittelbar vom Volk in Abstimmungen entschieden, anstatt indirekt über gewählte Repräsentanten (siehe hierzu auch „partizipative Demokratie“). Direktdemokratische Entscheidungen sind verbindlich. Sie können sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern, als auch von den Parlamenten initiiert werden. In Deutschland ist die Direktdemokratie auf Kommunal- und Landesebene weit verbreitet; Referenden, Bürger- bzw. Volksentscheide kommen hier zum Einsatz. Ein bundesweiter Volksentscheid ist bisher nur bei Neuordnung des Bundesgebiets vorgesehen. Es gibt allerdings immer wieder Bestrebungen, dies zu ändern und die Möglichkeit eines Volksentscheids auf Bundesebene einzuführen.
- E-/elektronische Demokratie meint die Unterstützung demokratischer Prozesse durch Informations- und Kommunikationstechnologien. Unterstützt werden politische Vorgänge und Institutionen, an denen sich Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen können. Wahlen online durchzuführen, ist rechtlich (noch) nicht möglich. Die Online-Beteiligung an legislativen Entscheidungen hingegen wird von Parlamenten, Verwaltungen und Regierungen gefördert und zunehmend veranlasst.
Unter E-/electronic Government versteht man die Internet-gestützte Kommunikation bzw. die Nutzung von neuen Kommunikations- und Informationstechnologien durch Regierungen und Verwaltungen. Ziel ist es, die (internen) Arbeitsabläufe und Verfahren sowie die Kommunikation zu vereinfachen und effizienter zu machen. Das Nutzen von neuen Medien soll zudem die Beziehungen zu anderen gesellschaftlichen und politischen Akteuren stärken; etwa zu anderen Regierungen und Behörden, zur Mitarbeiter- und Bürgerschaft und zu Verbänden und Unternehmen.
Am 1. August 2013 trat in Deutschland das E-Government-Gesetz in Kraft. Öffentliche Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sollen bessere, einfachere und bürgerfreundlichere elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Dazu gehören zum Beispiel elektronische Aktenführung, freie Verfügbarkeit öffentlicher Daten (Open Data) und die elektronische Unterschrift, welche die Signatur auf Papier ersetzt.
Bundesministerium des Innern und für Heimat: E-Government-Gesetz
E-Services oder elektronische Dienste sind Dienstleistungen, die via Internet mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien erbracht werden. Hierzu zählen z.B. Online-Bestelldienste, Tarifvergleiche oder Preisrecherchen im Internet.Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), durch den Vertrag von Lissabon beschlossen und am 1.4.2012 eingeführt, ist ein stark an direktdemokratische Verfahren angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union (EU). EU-Bürger können über eine EBI bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen innerhalb von zwölf Monaten Unterstützungsbekundungen in mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden, wobei die jeweiligen Quoren von der Zahl der EU-Parlamentssitze abhängen. In Deutschland liegt das Quorum bei 72.000 Unterstützern. Der Aktionsbereich der EBI ist auf die Kompetenzen der Europäischen Kommission beschränkt. Nach Ansicht der Kommission dürfen EBIs jedoch keine Vertragsreform fordern, etwa über den Beitritt neuer EU-Mitgliedsstaaten oder über die Umverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.
Verhandlungsbasiertes und konsensorientiertes Konfliktlösungsverfahren mit freiwilliger Beteiligung und unter Vorsitz eines neutralen Mediators, geregelt im Mediationsgesetz vom 21.7.2012. Der Mediator vermittelt zwischen den Konfliktparteien. Er besitzt keine Entscheidungskompetenz und formuliert in der Regel auch keine Lösungsvorschläge.
- Synonym für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. „Offenes Regierungshandeln“ soll zu mehr Transparenz, Teilhabe und Innovation, zu intensiverer Zusammenarbeit und zur Stärkung gemeinschaftlicher Belange beitragen. Verwaltungs- und Regierungsprozesse sollen transparenter und partizipativer gestaltet werden. Open Government orientiert sich am E-Democracy-Konzept. Voraussetzung ist die Bereitstellung von Informationen (siehe auch „Open Data“). Durch die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben sich Vorteile sowohl für die Kommunikation innerhalb von Regierungen und Verwaltungen, als auch nach außen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Anfang 2013 hat das Land Baden-Württemberg ein Open-Government-Portal im Internet eingerichtet. Mehr Informationen zu Open Government
- Partizipation meint hier die Einbindung von Individuen und Organisationen in öffentliche Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse. Online-Beteiligung/E-Partizipation ist der Oberbegriff für alle elektronischen Bürgerbeteiligungsverfahren. Wichtiger Bestandteil der E-Partizipation ist der Austausch zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerschaft soll Teil des politischen Entscheidungsverfahrens werden und größeren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen können.Eine Petition ist ein Ersuch, der von Bürgerinnen und Bürgern an eine Behörde oder Regierung gestellt wird. Seit 2005 können Interessierte ihre Anliegen auch via Internet im Petitionsausschuss einreichen – per Online- oder E-/elektronischer Petition. Der Petitionsausschuss ist ein Gremium des Land- bzw. Bundestages, der sich um die übermittelten Sorgen und Nöte kümmert. Die Petitionen können dann von anderen Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet werden. Erreicht ein Anliegen innerhalb von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützern, so kann der sogenannte Petent den Ersuch mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses diskutieren. Mehr Informationen zur Petition auf Landesebene Mehr Informationen zur Petition auf BundesebeneEin vor allem auf der kommunalen Ebene angewandtes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung, entwickelt in den 1970er Jahren und bis heute häufig eingesetzt. Gruppen von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern informieren sich über ein öffentliches Projekt und erarbeiten Empfehlungen. Diese werden anschließend zu einem sogenannten Bürgergutachten zusammengefasst.Ein Plebiszit (lateinisch: plebiscitum, Volksbeschluss; von plebs: einfaches Volk, und scitum: Beschluss) ist eine Abstimmung des Wahlvolkes über eine Sachfrage. Personalplebiszit: Abstimmung über Personen. In Baden-Württemberg gehört dazu beispielsweise die Direktwahl des Bürgermeisters.
- Zahl der Stimmberechtigten, die sich an einer Abstimmung beteiligen müssen, damit diese gültig bzw. erfolgreich ist. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Abstimmung (Volksbegehren oder Bürgerbegehren). Abhängig davon, worüber abgestimmt bzw. was beantragt werden soll, sind die Quoren unterschiedlich hoch. Zudem können sie von Bundesland zu Bundesland variieren. Beispiele: Das Unterschriftenquorum bei einem Antrag auf ein Volksbegehren bzw. bei indirekter Volksinitiative liegt zwischen mindestens 5.000 und mindestens 25.000 Unterschriften (Baden-Württemberg: mindestens 10.000 Unterschriften). Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren ist ebenfalls nicht einheitlich festgelegt. Es liegt bei einem Volksbegehren je nach Land zwischen fünf und 20 Prozent und bei einem Bürgerbegehren zwischen drei und 15 Prozent (Baden-Württemberg: 16,6 Prozent; das entspricht ca. 1,27 Millionen Unterschriften). Auch das Zustimmungsquorum, das die mindestens erforderliche Zustimmung zu einer Gesetzesvorlage vorgibt, variiert über die Länder: Es schwankt bei einem Volksentscheid zwischen 0 und 50 Prozent der Stimmberechtigten und bei einem Bürgerentscheid zwischen 0 und 30 Prozent der Stimmberechtigten.
- Instrumente der direkten Demokratie. Ein Referendum ist eine Abstimmung aller Wahlberechtigten über eine von Parlament oder Regierung erarbeitete Vorlage. Das obligatorische Referendum muss im Gegensatz zu anderen Referenden nicht von Parlament und/oder Regierung anberaumt werden, sondern wird unter bestimmten Bedingungen (meist bei Verfassungsänderungen) automatisch ausgelöst. In Deutschland wird ein Volksentscheid z.B. bei Neugliederung des Bundesgebiets ausgelöst. Dieses Instrument spielt hierzulande also bislang keine nennenswerte Rolle. In Hessen und Bayern müssen Verfassungsänderungen in obligatorischen Volksabstimmungen bestätigt werden. In der Schweiz hingegen bildet das obligatorische Referendum eines der wichtigsten Merkmale der halbdirekten Demokratie. Es wird zwischen Referendum und Volksabstimmung sprachlich meist deshalb unterschieden, um deutlich zu machen, wer die Abstimmung ausgelöst hat.Ein Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung, das den Dialog und die Zusammenarbeit initiieren oder fördern soll und das sich vor allem dann anbietet, wenn starke Interessengegensätze bestehen. Dies gilt sowohl bei Konflikten einzelner Bevölkerungsgruppen untereinander, als auch bei Konflikten mit Politik und/oder Verwaltung. An einem Runden Tisch kommen bis zu 30 Personen zusammen. Vertreterinnen und Vertreter der von einem Vorhaben betroffenen Interessengruppen, der Politik und/oder der Verwaltung diskutieren mit Expertinnen und Experten und suchen gemeinsam nach Lösungen, die von allen Konfliktparteien getragen werden können.
- Beilegung eines Konflikts durch einen Kompromissvorschlag einer neutralen Instanz, von der angenommen werden kann, dass sie von allen Konfliktparteien akzeptiert wird.Digitale, Internet-gestützte Medien und Technologien, die es ihren Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte in Gemeinschaft zu erstellen und zu teilen. Zu den Sozialen Medien zählen interaktive Internet-Plattformen und Netzwerke, Chats, Blogs und Wikis (gemeinschaftlich produzierte Lexika). Soziale Medien wandeln mediale Monologe in sozial-mediale Dialoge („many to many“) um, ermöglichen soziale Interaktion, Vernetzung, Zusammenarbeit (sogenannte Kollaboration) und das Teilen von Inhalten wie Texten, Bildern, O-Tönen oder Videos global und ohne Zeitverzögerung im digitalen Raum. Damit unterstützen sie die Demokratisierung von Information und Wissen und fördern die Weiterentwicklung der Nutzer von Info-Konsumenten zu Info-Produzenten.Bei allen informellen Beteiligungsverfahren trägt wesentlich zum Erfolg bei, dass sich die beteiligten Personen und Gruppen als erstes einig werden über das Verfahren selbst. Wenn dies nicht im Vorfeld mit allen Teilnehmenden etwa eines Runden Tischs, einer Schlichtung oder einer Mediation ausgehandelt werden kann, wird häufig eine Spurgruppe eingesetzt, die gemeinsam mit den Moderatoren die grundlegenden Wegmarken und Vorgehensweisen des Beteiligungsverfahrens im Einvernehmen festlegen. Eine Spurgruppe verhandelt stets nur das Verfahren an sich, nicht aber über die Inhalte des Verfahrens selbst. (Siehe auch Beteiligungsscoping).
- Instrument der direkten Demokratie auf Bundes- und Landesebene, das der Bürgerschaft, Einzelpersonen oder zivilgesellschaftlichen Gruppen ermöglicht, einen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu bringen oder auch die Änderung der Landesverfassung oder die Auflösung des Landtags zu verlangen. Vorgehen: Die Initiatoren reichen einen Zulassungsantrag oder eine Volksinitiative ein, die von einer Mindestzahl wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben sein muss. Ist der Antrag verfassungskonform und zulässig, bestimmt das Ministerium den Zeitpunkt, ab dem nun die nötigen Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt werden können. In den meisten Bundesländern wird ein Volksbegehren nicht per Zulassungsantrag, sondern per Volksinitiative erwirkt. Hierbei ist nicht das Innenministerium sondern der Landtag Adressat des Anliegens. Lehnt er die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren beantragen. Ist das Volksbegehren dann erfolgreich, wird es wieder vom Parlament behandelt. Lehnt es die Vorlage ab, kommt es zum Volksentscheid. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt, um einen von der Bevölkerung initiierten Volksentscheid herbeizuführen. Auf der kommunalen Ebene entspricht dem Volksbegehren das Bürgerbegehren.Instrument der direkten Demokratie, eingesetzt vor allem auf Landesebene. Zum Volksentscheid kommt es, wenn die Landesparlamente ein Volksbegehren ablehnen. In Baden-Württemberg können Landtag und Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Volksentscheid ansetzen. In Deutschland ist der Volksentscheid (auch: Referendum, Volksabstimmung) eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Abstimmung des Wahlvolkes über eine politische Sachfrage. Auf Bundesebene ist ein Volksentscheid nur bei einer Neugliederung von Bundesländern vorgesehen. Auf Landesebene hingegen wird er bei vielen Fragen eingesetzt; vor allem im Bereich Bildungspolitik, Demokratie/Staatsorganisation und Infrastruktur. Dabei entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage, etwa einer Gesetzesvorlage. Wird über ein Gesetz abgestimmt, entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen; außerdem muss in Baden-Württemberg mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmen. Geht es um eine Verfassungsänderung oder um die Auflösung des Landtags, ist in Baden-Württemberg die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich. (Siehe auch Quorum).Instrument der direkten Demokratie auf Landesebene, jedoch nicht in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und im Saarland. Dort nutzt man stattdessen den sogenannten Zulassungsantrag. Der Begriff Volksinitiative leitet sich von dem Recht ab, Vorschläge und Gesetzentwürfe in ein Parlament einzubringen – dem sogenannten Initiativrecht. Um eine Volksinitiative zum Erfolg zu führen, müssen die Initiatoren eine festgelegte Zahl an Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern vorlegen, meist innerhalb einer bestimmten Frist. Das Parlament muss den Vorschlag dann im Plenum behandeln, ist aber frei in seiner Entscheidung, ob es die Vorlage beschließt oder verwirft. Die Volksinitiative ist, außer in NRW, die erste Stufe zu einem Volksentscheid. Verwirft der Landtag die Volksinitiative können die Initiatoren ein Volksbegehren beantragen, wenn es sich um ein Gesetz handelt. Der Zulassungsantrag für ein Volksbegehren, wie er in Baden-Württemberg gilt, unterscheidet sich von einer Volksinitiative insofern, als dass der Antrag nur vom Innenministerium geprüft wird.
- Ein vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene eingesetztes Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung. Die vom Zukunftsforscher Robert Jungk begründete, bis heute übliche Form der Zukunftswerkstatt soll Phantasie und Kreativität anregen, um mit neuen Ideen und Visionen Lösungen für aktuelle und künftige Probleme zu finden. In einem größeren Plenum und mehreren Kleingruppen arbeiten Bürgerinnen und Bürger in der Regel ein bis drei Tage lang zusammen. Dabei entwickeln sie gemeinsame Vorstellungen, etwa über Leitbilder, Entwicklungsszenarien oder konkrete Projekte. Neben Bürgerinnen und Bürgern können außerdem Interessengruppen, Fachleute des jeweiligen Aufgabengebiets wie auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung teilnehmen. Ähnliche Beteiligungsverfahren sind Zukunftskonferenzen, Planungswerkstätten und Kreativworkshops.
Als "Zufallsbürger" werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Beteiligungsverfahren genannt, die zufällig aus dem Einwohnermelderegister ausgewählt und eingeladen wurden. Melden sich mehr Personen zurück, als für das Verfahren vorgesehen sind, entscheidet wiederum das Los. Mehr...