Glossar

Begriffe zur Bürgerbeteiligung

  • Eine Anhörung ist Teil eines formellen Beteiligungsverfahrens. In der Anhörung erhalten betroffene Personen, Organisationen oder Sachverständige Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu einem Vorhaben oder Gesetz einzubringen. Im parlamentarischen Kontext dienen Anhörungen vor allem der fachlichen Beratung von Ausschüssen und Abgeordneten. In formalen Verwaltungsverfahren ermöglichen sie Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange, Einwände und Hinweise zu geplanten Maßnahmen vorzubringen. Die eingebrachten Positionen müssen im weiteren Entscheidungsprozess berücksichtigt und geprüft werden.

  • siehe Spurgruppe

    Beteiligungsscoping bezeichnet die frühzeitige Klärung von Zielen, Themen, Zielgruppen, Methoden und Rahmenbedingungen eines Beteiligungsprozesses. Es dient dazu, den Umfang und die Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung systematisch festzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass Beteiligungsverfahren zielgerichtet, transparent und passend zum jeweiligen Vorhaben gestaltet werden. Das Beteiligungsscoping bildet häufig die Grundlage für die weitere Prozessplanung.

    In der Regel anonyme, unverbindliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, um die Einschätzung der Bürgerschaft zu einem oder mehreren Themen zu ermitteln. Bürgerbefragungen können mündlich oder schriftlich mittels Papier- und/oder Online-Fragebogen erfolgen. Als Bürgerbefragungen werden auch Abstimmungen in Kommunen bezeichnet, die wie Bürgerentscheide organisiert werden, aber keine Verbindlichkeit für Gemeinderat und Verwaltung besitzen. Sie werden in der Regel vom Gemeinderat beschlossen und beinhalten eine oder mehrere Sachfragen.

    Ein Bürgerbegehren ist ein direktdemokratisches Instrument auf kommunaler Ebene, mit dem Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Sachfrage beantragen können. Voraussetzung ist in der Regel das Sammeln einer festgelegten Anzahl an Unterschriften. Wird das Bürgerbegehren als zulässig anerkannt, entscheidet die Bürgerschaft in einem Bürgerentscheid über das Anliegen. Ziel eines Bürgerbegehrens ist es in der Regel, einen Ratsbeschluss in der folgenden Abstimmung, dem Bürgerentscheid, zu korrigieren. Bürgerbegehren können aber auch neue Themen setzen.

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    Formelle Bürgerbeteiligung umfasst gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, die im Rahmen von Planungs-, Genehmigungs- oder Gesetzgebungsprozessen durchgeführt werden müssen. Bürgerinnen und Bürger erhalten dabei die Möglichkeit, Stellungnahmen, Einwände oder Hinweise einzubringen. Ablauf, Fristen und Beteiligungsrechte sind rechtlich und verbindlich geregelt. Beispiele sind Anhörungen, Planfeststellungsverfahren oder die öffentliche Auslegung von Planunterlagen.

    Informelle Bürgerbeteiligung umfasst freiwillige Beteiligungsverfahren, die über gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen hinausgehen. Sie dient dazu, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen sowie Austausch und Dialog zu fördern. Die Ausgestaltung ist flexibel und kann unterschiedliche Formate wie Workshops, Bürgerforen oder Online-Beteiligungen umfassen. Ziel ist es, Transparenz, Akzeptanz und die gemeinsame Lösungsfindung zu stärken.

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    Dialogische Bürgerbeteiligung bezeichnet informelle Beteiligungsverfahren, die auf Austausch, Verständigung und gemeinsamer Lösungsentwicklung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung und weiteren Akteuren basieren. Im Mittelpunkt steht der strukturierte Dialog unterschiedlicher Perspektiven auf Augenhöhe. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu erkunden. In der Regel werden bei der dialogischen Bürgerbeteiligung zufällig ausgeloste Personen beteiligt, zum Beispiel in sogenannten Bürgerforen / Bürgerräten.

    Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde stimmen über eine kommunale Sachfrage ab. Zum Bürgerentscheid kommt es, wenn genügend Wahlberechtigte ein entsprechendes Bürgerbegehren unterstützt haben und dies formal zulässig ist. Zudem kann der Gemeinderat mit zwei Drittel seiner Stimmen selbst einen Bürgerentscheid ansetzen. Die Entscheidung eines Bürgerentscheides ist bei erreichtem Quorum verbindlich.

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    Ein Bürgerforum beziehungsweise Bürgerrat ist ein moderiertes Beteiligungsformat, bei dem zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam gesellschaftliche oder politische Fragestellungen beraten. Ziel ist es, unterschiedliche Perspektiven und Bedürfnisse zu erkunden und Empfehlungen für Politik oder Verwaltung zu erarbeiten. Die Teilnehmenden informieren sich, diskutieren im moderierten Austausch miteinander und entwickeln gemeinsame Vorschläge. Bürgerräte ergänzen repräsentative Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse durch dialogorientierte Beratung aus der Bürgerschaft.

    Die Bürgerfragestunde ist ein Beteiligungsformat, bei dem Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Sitzungen Fragen an politische Gremien, Verwaltungsvertretungen oder Mandatsträger richten können. Sie dient der Transparenz, Information und direkten Kommunikation zwischen Bevölkerung und Entscheidungsträgern. Die Fragen beziehen sich meist auf kommunale Themen oder aktuelle Vorhaben. In der Regel steht zu Beginn einer Gemeinderatssitzung die Möglichkeit, eine Frage an das Gremium zu stellen.

    Ein Bürgergutachten ist das Ergebnis eines strukturierten Beteiligungsverfahrens, bei dem Bürgerinnen und Bürger Empfehlungen zu politischen oder gesellschaftlichen Fragestellungen erarbeiten. Grundlage ist häufig ein Bürgerforum oder die sogenannte Planungszelle, bei dem zufällig ausgewählte Teilnehmende gemeinsam beraten und Lösungen entwickeln. Das Bürgergutachten bündelt die erarbeiteten Einschätzungen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen schriftlich. Es dient als Orientierung für Politik, Verwaltung oder andere Entscheidungsträger.

    Ein Bürgerhaushalt ist ein Beteiligungsverfahren, bei dem Bürgerinnen und Bürger Vorschläge zur Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel einbringen und diskutieren können. Ziel ist es, Transparenz über kommunale Finanzen zu schaffen und die Bevölkerung an Prioritätensetzungen zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt häufig über Versammlungen, Online-Plattformen oder Abstimmungen. Die eingebrachten Vorschläge werden von Politik und Verwaltung geprüft und können in die Haushaltsplanung einbezogen werden.

    Eine Bürgerinitiative ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gemeinsam für ein bestimmtes Anliegen oder gegen ein Vorhaben engagieren. Sie entsteht meist aus konkreten lokalen oder gesellschaftlichen Interessen. Sie organisieren Aktivitäten wie Informationsarbeit, Proteste oder Beteiligung an politischen Prozessen. Bürgerinitiativen sind in der Regel unabhängig von Parteien und staatlichen Institutionen. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf öffentliche Entscheidungen und Meinungsbildungsprozesse zu nehmen.

    Eine Bürgerkonsultation ist ein Beteiligungsverfahren, bei dem Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Vorhaben, Strategien oder politischen Fragestellungen um ihre Meinungen, Einschätzungen oder Vorschläge gebeten werden. Die Konsultation kann schriftlich, digital oder im Rahmen von Veranstaltungen erfolgen. Ziel ist es, gesellschaftliche Perspektiven frühzeitig in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die Qualität politischer Entscheidungen zu verbessern. Die Ergebnisse haben in der Regel empfehlenden Charakter.

    Ein Bürgerpanel ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die über einen längeren Zeitraum wiederholt zu bestimmten Themen, Vorhaben oder politischen Fragestellungen befragt wird. Ziel ist es, Meinungen, Einstellungen und Entwicklungen systematisch zu erfassen und in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Bürgerpanels können repräsentativ zusammengesetzt sein und sowohl analog als auch digital durchgeführt werden. Sie dienen insbesondere der kontinuierlichen Beteiligung und Meinungsforschung.

    Eine Bürgersprechstunde ist ein Gesprächs- und Austauschformat, bei dem Bürgerinnen und Bürger direkt mit politischen Vertreterinnen und Vertretern oder Verwaltungsmitarbeitenden Anliegen, Fragen oder Probleme besprechen können. Sie dient der unmittelbaren Kommunikation, Transparenz und niedrigschwelligen Beteiligung. Bürgersprechstunden finden meist regelmäßig und in einem offenen Rahmen statt. Ziel ist es, Anliegen frühzeitig aufzunehmen und den Kontakt zwischen Bevölkerung und Institutionen zu stärken.

    siehe Einwohnerversammlung

  • Direkte Demokratie bezeichnet Formen politischer Mitbestimmung, bei denen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar über politische Sachfragen entscheiden können. Im Unterschied zur repräsentativen Demokratie erfolgt die Entscheidung nicht durch gewählte, parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter, sondern durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Instrumente direkter Demokratie sind beispielsweise Bürgerentscheide und Volksentscheide.

    Die repräsentative Demokratie ist eine Staats- und Regierungsform, bei der Bürgerinnen und Bürger politische Vertreterinnen und Vertreter wählen, die Entscheidungen stellvertretend für die Bevölkerung treffen. Die politische Willensbildung erfolgt somit überwiegend über direkt gewählte Amtsträger, Parlamente und gewählte Gremien. Wahlen, Parteien und parlamentarische Verfahren bilden zentrale Elemente dieses Systems. Ziel ist es, demokratische Entscheidungen durch legitimierte Repräsentation und institutionelle Verfahren zu organisieren.

    Die dialogische Themensammlung ist ein frühes Beteiligungsformat, bei dem zentrale Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam relevante Themen, Fragestellungen und Perspektiven zu einem Vorhaben sammeln. Grundlage ist eine Themenlandkarte, die im Dialog ergänzt, präzisiert und erweitert wird. Ziel ist es, Bedürfnisse, Handlungsoptionen, Vorbehalte, Probleme und Rahmenbedingungen sichtbar zu machen, ohne diese bereits zu bewerten. Die ergänzte Themenlandkarte bildet die Grundlage für die weitere Bürgerbeteiligung, insbesondere für Bürgerforen oder Bürgerräte.

  • Der Einwohnerantrag ist ein förmliches Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene, mit dem Einwohnerinnen und Einwohner verlangen können, dass sich der Gemeinderat mit einem bestimmten Thema befasst. Voraussetzung ist in der Regel eine festgelegte Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Im Unterschied zum Bürgerbegehren führt der Einwohnerantrag nicht unmittelbar zu einer verbindlichen Abstimmung aller Wahlberechtigten, sondern verpflichtet das zuständige Gremium zur Beratung des Anliegens.

    Eine Einwohnerversammlung ist ein Beteiligungsformat auf kommunaler Ebene, bei dem alle Einwohnerinnen und Einwohner über kommunale Angelegenheiten informiert werden und Fragen, Anregungen oder Anliegen einbringen können. Sie wird in der Regel von der Gemeinde organisiert und bezieht sich häufig auf konkrete kommunale Vorhaben oder Entwicklungen. Einwohnerversammlungen dienen dem direkten Austausch zwischen Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung. Sie können zugleich Ausgangspunkt für weiterführende Beteiligungsprozesse sein. Laut der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg soll eine Gemeinde einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung durchführen.

    Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), ist ein stark an direktdemokratische Verfahren und Petitionen angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union (EU). EU-Bürger können über eine EBI bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen innerhalb von zwölf Monaten Unterstützungsbekundungen in mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden. Wobei die jeweiligen Quoren von der Zahl der EU-Parlamentssitze abhängen. In Deutschland liegt das Quorum bei 72.000 Unterstützern. Der Aktionsbereich der EBI ist auf die Kompetenzen der Europäischen Kommission beschränkt. Nach Ansicht der Kommission dürfen EBIs jedoch keine Vertragsreform fordern, etwa über den Beitritt neuer EU-Mitgliedsstaaten oder über die Umverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.

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    Europäische Kommission: European Citizens‘ Initiative

    Engagement bezeichnet allgemein den freiwilligen Einsatz von Personen für bestimmte Anliegen, Interessen oder Ziele. Bürgerschaftliches Engagement ist eine gemeinwohlorientierte Form des Engagements, bei der sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig und meist unentgeltlich für gesellschaftliche, soziale, kulturelle, politische oder ökologische Belange einsetzen. Es kann informell oder organisiert erfolgen und umfasst auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe, Mitverantwortung und Zusammenhalt zu fördern.

    Ein Ehrenamt ist die freiwillige und unentgeltliche Übernahme einer verantwortungsvollen Tätigkeit als Teil eines Engagements innerhalb einer Organisation oder eines Vereins, oder als Teil einer öffentlichen Institution. Ehrenamtliche werden in der Regel gewählt oder ernannt. Dazu gehörten Vorsitzende, Kassierer oder auch Gemeinderäte und Ortvorsitzende. Ehrenamtliche übernehmen dabei feste Aufgaben oder Funktionen über einen längeren Zeitraum.

  • Der Gemeinderat ist das gewählte Hauptorgan und damit Teil der kommunalen Selbstverwaltung und vertritt die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Er entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der kommunalen Entwicklung, Verwaltung und Daseinsvorsorge. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wirkt der Gemeinderat gemeinsam mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister an der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben mit. Seine Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

  • Ko-Kreation bezeichnet die gemeinsame Entwicklung von Lösungen, Ideen oder Projekten durch unterschiedliche Akteure wie Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Politik, Wirtschaft oder Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt steht die aktive und gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gestaltungsprozess. Ziel ist es, unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen zu verbinden, um tragfähige und innovative Lösungen zu entwickeln. Ko-Kreation geht damit über reine Beteiligung oder Konsultation hinaus.

  • siehe Zufallsbürger

  • Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen und außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem eine neutrale dritte Person die Beteiligten bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung unterstützt. Ziel ist es, Interessen und Bedürfnisse offen zu klären und einvernehmliche Vereinbarungen zu entwickeln. Die Verantwortung für die Lösung liegt dabei bei den Konfliktparteien selbst. 

  • Open Government bezeichnet ein Leitbild für transparentes, kooperatives und beteiligungsorientiertes Regierungshandeln. Ziel ist es, staatliches Handeln durch Offenheit, Zugang zu Informationen, Bürgerbeteiligung und Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft nachvollziehbarer und wirksamer zu gestalten. Zentrale Elemente sind Transparenz, Partizipation und Kollaboration. Open Government wird häufig durch digitale Technologien und offene Verwaltungsdaten unterstützt.

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    Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Einbeziehung der Öffentlichkeit in planerische oder administrative Entscheidungsprozesse. Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie organisierte Interessengruppen erhalten dabei die Möglichkeit, Informationen zu erhalten, Meinungen einzubringen und an Diskussionen mitzuwirken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in der Regel Teil eines förmlichen Verfahrens und kann analog oder digital erfolgen.

    Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt eines Planungs- oder Entscheidungsprozesses, bevor wesentliche Festlegungen getroffen werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Hinweise, Interessen und Bedenken frühzeitig einzubringen. Ziel ist es, Konflikte früh zu erkennen, Transparenz zu schaffen und die Qualität sowie Akzeptanz von Entscheidungen zu verbessern. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist insbesondere bei Planungs- und Infrastrukturvorhaben von Bedeutung.

    Online-Beteiligung bezeichnet die digitale Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen, planerischen oder gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen über internetbasierte Plattformen und Werkzeuge. Sie ermöglicht es, Meinungen, Vorschläge oder Kommentare zeit- und ortsunabhängig einzubringen. Online-Beteiligung kann Informations-, Konsultations- oder Dialogformate umfassen und ergänzt häufig analoge Beteiligungsverfahren. Ziel ist es, Beteiligung niedrigschwelliger, transparenter und breiter zugänglich zu gestalten.

  • Partizipation bezeichnet die aktive Teilhabe von Menschen an gesellschaftlichen, politischen oder organisatorischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. Sie umfasst unterschiedliche Formen der Mitwirkung, Mitbestimmung und Zusammenarbeit. Ziel von Partizipation ist es, Betroffene in Entscheidungen einzubeziehen, demokratische Teilhabe zu stärken und gemeinsame Lösungen zu fördern. Partizipation kann formell oder informell sowie direkt oder repräsentativ erfolgen.

    Eine Petition ist eine formelle Bitte, Beschwerde oder Forderung von Bürgerinnen und Bürgern an zuständige staatliche Stellen oder Parlamente. Sie dient dazu, auf Missstände aufmerksam zu machen oder politische beziehungsweise administrative Entscheidungen anzuregen. Petitionen werden in der Regel von Einzelpersonen eingereicht. Immer mehr Institutionen ermöglichen es, dass eine Petition auch von weiteren Personen „mitgezeichnet“ werden kann.  Petitionen sind ein Instrument demokratischer Teilhabe. Das Grundgesetz regelt in Artikel 17, dass jedermann „das Recht [hat], sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Petitionen können somit nicht nur gegenüber einem Parlament, sondern gegenüber jeglicher staatlichen Stelle eingereicht werden.

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    Die Planungszelle ist ein Beteiligungsverfahren, das als Vorläufer heutiger Bürgerforen und Bürgerräte gilt. Dabei arbeiten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger für einen begrenzten Zeitraum gemeinsam an gesellschaftlichen oder politischen Fragestellungen und entwickeln Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Grundlage sind Information, moderierter Dialog und der Austausch unterschiedlicher Perspektiven. Die Ergebnisse werden in der Regel in einem Bürgergutachten dokumentiert.

    Ein Plebiszit ist eine direkte Abstimmung der Bevölkerung über eine politische Sachfrage oder grundlegende staatliche Entscheidung. Es wird in der Regel von staatlichen Organen angesetzt und dient der unmittelbaren Legitimation politischer Entscheidungen durch die Bevölkerung. Im Unterschied zu Volksbegehren geht die Initiative meist nicht von den Bürgerinnen und Bürgern selbst aus. Der Begriff wird häufig als Oberbegriff für direktdemokratische Abstimmungen verwendet. Zudem gibt es auch die Unterscheidung zwischen „Sachplebiszit“ (gleich Bürgerentscheid) und „Personalplebiszit“ (gleich Direktwahl).

  • Ein Quorum bezeichnet eine festgelegte Mindestanzahl oder einen Mindestanteil an Stimmen, Teilnehmenden oder Unterstützenden, die erforderlich sind, damit ein Verfahren, eine Abstimmung oder eine Entscheidung gültig ist. Quoren spielen insbesondere bei Wahlen, Bürgerbegehren, Volksentscheiden oder parlamentarischen Abstimmungen eine wichtige Rolle. Sie sollen sicherstellen, dass Entscheidungen auf einer ausreichenden Beteiligung oder Unterstützung beruhen. Man unterscheidet beispielsweise Beteiligungs-, Zustimmungs- oder Unterschriftenquoren.

  • Ein fakultatives Referendum ist eine Volksabstimmung, die nur durchgeführt wird, wenn beispielsweise eine festgelegte Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern dies verlangt. Die Bevölkerung erhält dadurch die Möglichkeit, über bereits beschlossene Gesetze oder politische Entscheidungen abzustimmen. Das fakultative Referendum ist ein Instrument direkter Demokratie und dient der nachträglichen Kontrolle politischer Entscheidungen.

    Ein obligatorisches Referendum ist eine verpflichtend vorgeschriebene Volksabstimmung über bestimmte politische oder verfassungsrechtliche Entscheidungen. Ohne Zustimmung der Bevölkerung kann die betreffende Entscheidung nicht in Kraft treten. Obligatorische Referenden sind meist bei grundlegenden Verfassungsänderungen oder besonders bedeutenden staatlichen Fragen vorgesehen. Sie dienen der unmittelbaren demokratischen Legitimation zentraler Entscheidungen. Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenlegung von Bundesländern.

    Ein Runder Tisch ist ein moderiertes Dialog- und Beteiligungsformat, bei dem unterschiedliche Akteure aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft oder Bürgerschaft gemeinsam an der Lösung eines Konflikts oder einer Fragestellung arbeiten. Ziel ist es, verschiedene Interessen und Perspektiven gleichberechtigt einzubeziehen und gemeinsame Verständigung zu fördern. Der Austausch erfolgt in der Regel strukturiert und konsensorientiert. Runde Tische werden häufig bei komplexen oder konfliktbehafteten Themen eingesetzt.

  • Schlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten, bei dem eine neutrale dritte Person einen Lösungsvorschlag zur Einigung der Beteiligten erarbeitet. Im Unterschied zur Mediation kann die schlichtende Person dabei aktiver in die Lösungsfindung eingreifen. Ziel ist es, Konflikte einvernehmlich und möglichst ohne gerichtliche Verfahren zu lösen. Schlichtungsverfahren werden häufig bei gesellschaftlichen, politischen oder infrastrukturellen Konflikten eingesetzt.

    Eine Spurgruppe ist ein begleitendes Gremium innerhalb eines Beteiligungsprozesses, das dessen Vorbereitung, Ausgestaltung und Qualitätssicherung unterstützt. Sie setzt sich meist aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessensgruppen zusammen und begleitet den Prozess beratend und reflektierend. Ziel ist es, Transparenz, Ausgewogenheit und Nachvollziehbarkeit des Beteiligungsverfahrens sicherzustellen. Spurgruppen werden insbesondere in dialogorientierten Beteiligungsprozessen eingesetzt.

  • Eine Themenlandkarte ist eine strukturierte Übersicht zentraler Themen und Inhalte eines Beteiligungsprozesses. Sie dient dazu, die Vielfalt und Zusammenhänge eines Themas sichtbar zu machen und unterschiedliche Perspektiven systematisch zu erfassen. Themenlandkarten entstehen häufig im Rahmen einer dialogischen Themensammlung und werden anschließend weiter ergänzt und priorisiert. Sie bilden die Grundlage für die weitere Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses.

  • Ein Volksbegehren ist ein Instrument direkter Demokratie, mit dem Bürgerinnen und Bürger die Durchführung einer Volksabstimmung zu einer bestimmten politischen Frage beantragen können. Voraussetzung ist in der Regel das Erreichen einer gesetzlich festgelegten Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Wird das Volksbegehren zugelassen, kommt es zu einer Volksabstimmung über das Anliegen. Ziel ist es, politische Entscheidungen unmittelbar durch die Bevölkerung beeinflussen zu können.

    Eine Volksabstimmung beziehungsweise ein Volksentscheid ist eine direkte Abstimmung der Bevölkerung über eine politische Sachfrage oder Gesetzesvorlage. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dabei unmittelbar mit ihrer Stimme über Annahme oder Ablehnung eines Vorschlags. Volksabstimmungen können durch Volksbegehren oder gesetzliche Vorgaben ausgelöst werden. Sie sind ein zentrales Instrument direkter Demokratie.

    Eine Volksinitiative ist ein Instrument direkter Demokratie, mit dem Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzesvorschlag offiziell in ein Parlament einbringen können und damit ein Volksbegehren initiieren können. Voraussetzung ist in der Regel das Sammeln einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Das zuständige Parlament muss sich mit dem Anliegen befassen, ohne dass automatisch eine Volksabstimmung erfolgt. Die Volksinitiative dient dazu, Themen aus der Bevölkerung auf die politische Agenda zu setzen und ist der erste Schritt hin zu einem Volksbegehren. In Baden-Württemberg gibt es keine Volksinitiative, sondern den Volksantrag und den Zulassungsantrag. Als Volksinitiative werden oftmals auch, analog zu Bürgerinitiativen, die Vertrauensleute eines Volksbegehrens oder deren Anliegen bezeichnet.

    Der Volksantrag ist ein Instrument direkter Demokratie in Baden-Württemberg, mit dem Bürgerinnen und Bürger den Landtag verpflichten können, sich mit einem bestimmten politischen Anliegen zu befassen. Voraussetzung ist das Sammeln einer gesetzlich festgelegten Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Im Unterschied zum Volksbegehren führt der Volksantrag nicht unmittelbar zu einer Volksabstimmung. Ziel ist es, Themen aus der Bevölkerung in den parlamentarischen Entscheidungsprozess einzubringen. Beinhaltet der Volksantrag einen Gesetzentwurf, können die Vertrauensleute ein Volksbegehren beantragen, wenn das Parlament den Volksantrag ablehnt.

  • Die Zivilgesellschaft umfasst die Gesamtheit freiwilliger gesellschaftlicher Zusammenschlüsse und Aktivitäten zwischen Staat, Wirtschaft und Privatleben. Dazu gehören beispielsweise Vereine, Initiativen, Stiftungen, soziale Bewegungen oder Nicht-Regierungsorganisationen. Zivilgesellschaftliche Akteure vertreten gesellschaftliche Interessen, fördern Teilhabe und engagieren sich für das Gemeinwohl. Sie spielen eine wichtige Rolle für demokratische Mitwirkung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und öffentliche Meinungsbildung.

    Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger (auch: Losbürger) sind Personen, die per Zufallsauswahl für die Teilnahme an Beteiligungsverfahren wie Bürgerforen, Bürgerräten oder Planungszellen ausgewählt werden. Ziel ist es, unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven möglichst ausgewogen abzubilden und einen Querschnitt der Bevölkerung zu erreichen. Die Zufallsauswahl stärkt die Legitimität und Vielfalt dialogischer Beteiligungsprozesse. In der Regel werden soziodemografische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Bildungsstand oder Migrationshintergrund berücksichtigt, um eine möglichst vielfältige und ausgewogene Zusammensetzung der Teilnehmenden zu erreichen.

    Die Zukunftswerkstatt ist ein kreatives Beteiligungs- und Moderationsverfahren zur gemeinsamen Entwicklung von Ideen und Lösungen für zukünftige Herausforderungen. Bürgerinnen und Bürger oder andere Beteiligte erarbeiten dabei in mehreren Phasen Kritik, Visionen und konkrete Handlungsvorschläge. Ziel ist es, neue Perspektiven zu entwickeln und innovative Lösungsansätze partizipativ zu gestalten. Zukunftswerkstätten werden häufig in kommunalen oder gesellschaftlichen Veränderungsprozessen eingesetzt.

    Der Zulassungsantrag (formal: „Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“) ist im Kontext der direkten Demokratie in Baden-Württemberg der formelle Antrag auf Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eines Volksbegehrens. Mit ihm wird das geplante Anliegen dem Innenministerium vorgelegt, bevor mit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für ein Volksbegehren begonnen werden kann. Geprüft werden insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Der Zulassungsantrag dient damit der rechtlichen Absicherung des weiteren Verfahrens. Alternativ kann eine Initiative auch Unterschriften für einen Volksantrag sammeln, der sich dann aber an das Parlament richtet und bei Ablehnung zu einem Volksbegehren führen kann.