SWR-Staatsvertragsnovelle

Moderatorin im Sendestudio von SWR 1 in Stuttgart (Bild: © dpa).

Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 26. November 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

96. Kommentar von :Ländlesbewohner

Zusammensetzung des Rundfunkrats

Es ist im Sinne der Bürokratiereduktion angebracht den Rundfunkrat auf einen für seine Funktion immer noch angemessenen Umfang zu reduzieren. Allerdings entspricht er durch seinen hohen Anteil an großen Verbänden sowie nach wie vor unzureichender Beteiligung der Vertreter der produktiven Wirtschaft weiterhin nicht der Nutzerschaft und deren

Es ist im Sinne der Bürokratiereduktion angebracht den Rundfunkrat auf einen für seine Funktion immer noch angemessenen Umfang zu reduzieren.
Allerdings entspricht er durch seinen hohen Anteil an großen Verbänden sowie nach wie vor unzureichender Beteiligung der Vertreter der produktiven Wirtschaft weiterhin nicht der Nutzerschaft und deren Interessenverteilung. Eine Öffnung hin zu unmittelbar vom Nutzer beauftragten/gewählten Mitgliedern ist mehr als überfällig.

Die strikten Vorgaben zum Geschlechterproporz sind abzulehnen da sie einen übermäßigen Eingriff in die Entscheidungshoheit der Entsendenden darstellen und im Einzelfalle, unabhängig vom Geschlecht, zu erheblicher Benachteiligung der bevorzugten und bestgeeignetesten Vertreter führen kann.

95. Kommentar von :Ländlesbewohner

Zusammenarbeit, kommerzielle Tätigkeit § 5 (2)

Die pauschale Erlaubnis "Der SWR kann darüber hinaus mit Dritten zusammenarbeiten und sich an anderen Unternehmen oder Programmen beteiligen" läßt die Tür zur Überlassung hochsubventionierter Inhalte an Dritte sperrangelweit offen, birgt somit die Gefahr einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs unabhängiger Sender und gefährdet damit letztlich

Die pauschale Erlaubnis "Der SWR kann darüber hinaus mit Dritten zusammenarbeiten und sich an anderen Unternehmen oder Programmen beteiligen" läßt die Tür zur Überlassung hochsubventionierter Inhalte an Dritte sperrangelweit offen, birgt somit die Gefahr einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs unabhängiger Sender und gefährdet damit letztlich die Meinungsvielfalt im Medienspektrum.
Sie ist daher ohne entsprechende klare Vorgaben und Einschränkungen in dieser weitreichenden Form abzulehnen.

94. Kommentar von :Tino P.

Reduzierung/Abschaffung der Werbung im SWR-Hörfunk

Der SWR-Hörfunk soll frei von Werbung sein. Die Bürger zahlen ihren Rundfunkbeitrag, damit die Qualität der Programme und die Unabhängigkeit von zusätzlichen Einnahmen gewährleistet ist. Im dualen Rundfunksystem soll Werbung ausschließlich den Privatradios, die nur diese Art der Finanzierung haben, vorbehalten sein. Gute Beispiele für

Der SWR-Hörfunk soll frei von Werbung sein.

Die Bürger zahlen ihren Rundfunkbeitrag, damit die Qualität der Programme und die Unabhängigkeit von zusätzlichen Einnahmen gewährleistet ist.

Im dualen Rundfunksystem soll Werbung ausschließlich den Privatradios, die nur diese Art der Finanzierung haben, vorbehalten sein.
Gute Beispiele für Werbefreiheit im ÖRR-Hörfunk sind zB die BBC und der Dlf mit seinen drei Programmen.

Ein erster Schritt wäre die Anwendung des NDR-Modells: nur ein Radioprogramm beinhaltet Werbung.

Es darf keinen Interessenskonflikt bei der inhaltlichen Aufstellung geben:
Der ÖRR ist auf seinen Informations- und Bildungsauftrag fokusiert und veranstaltet Programme, die Privatradios wirtschaftlich nicht leisten können.
Er ist unabhängig von Interessen von Werbepartnern und erzielbaren Werbeerlösen, muss daher Programme nicht am Mainstream und der Quote ausrichten, kann kontrovers und anspruchsvoll sein.

93. Kommentar von :Ländlesbewohner

Regionale Kulturschaffende

Es ist löblich daß das Programm laut der Novelle "einen angemessenen Anteil von Werken regionalen und europäischen Ursprungs enthalten" soll. Allerdings ist diese Aussage ohne jegliche quantitative Vorgabe nur ein Feigenblatt, und während im Bewegtbildsegment durchaus ein relevantes Maß an lokalen Produktionen zu finden ist so ist im

Es ist löblich daß das Programm laut der Novelle "einen angemessenen Anteil von Werken regionalen und europäischen Ursprungs enthalten" soll.

Allerdings ist diese Aussage ohne jegliche quantitative Vorgabe nur ein Feigenblatt, und während im Bewegtbildsegment durchaus ein relevantes Maß an lokalen Produktionen zu finden ist so ist im alltäglichen Musikprogramm überwiegend nur internationaler und altbewährter Einheitsbrei anzutreffen, neue und aufsteigende ortsansässige Musik hingegen Mangelware.

92. Kommentar von :Ländlesbewohner

Sicherung der politischen Neutralität

Der ÖR-Rundfunk ist gemäß seiner Bestimmung zu ihaltlicher Neutralität verpflichtet. Dazu gehört daß allee politisch tätige Kräfte gemäß ihres Stimmanteils zu Wort kommen und weder unter- noch überrepräsentiert sind. Dies sollte, getrennt für Haupt- und Nebensendezeit, in der Novelle verbindlich vorgeben werden und deren Einhaltung regelmäßig, z.B.

Der ÖR-Rundfunk ist gemäß seiner Bestimmung zu ihaltlicher Neutralität verpflichtet. Dazu gehört daß allee politisch tätige Kräfte gemäß ihres Stimmanteils zu Wort kommen und weder unter- noch überrepräsentiert sind. Dies sollte, getrennt für Haupt- und Nebensendezeit, in der Novelle verbindlich vorgeben werden und deren Einhaltung regelmäßig, z.B. quartalsweise, zu überprüfen.
Zur Sicherung einer möglichst breiten Meinungsvielfalt sollen dabei auch rein lokal tätige Organisationen (ggf. in den regionalen Aussendungen) und Gruppierungen unterhalb der 5%-Schwelle in ausreichendem Maße Gelegenheit zur Präsenz geboten werden.

91. Kommentar von :Ländlesbewohner

Bestehendes Finanzierungsmodell ist unzeitgemäß und undemokratisch

Durch die immense Ausweitung der Verbreitungswege - Satellit, effizientere Kanalnutzung durch digitale Übertragung, internetbasierte Verbreitung - wird der ÖR-Rundfunk samt den Landeskommunikationsanstalten weder zur Sicherung der Angebotsvielfalt noch zur angemessenen Sendekanalverwaltung in einem mittlerweile faktisch unbeschränkten

Durch die immense Ausweitung der Verbreitungswege - Satellit, effizientere Kanalnutzung durch digitale Übertragung, internetbasierte Verbreitung - wird der ÖR-Rundfunk samt den Landeskommunikationsanstalten weder zur Sicherung der Angebotsvielfalt noch zur angemessenen Sendekanalverwaltung in einem mittlerweile faktisch unbeschränkten Senderspektrum mehr benötigt.
Desweiteren existiert durch die Rückkanalfähigkeit des Internetempfangs ebenso wie durch die schon seit vielen Jahren gängigen verschlüsselungsbasierten Systemen eine breite Möglichkeit die Nutzung des Angebots unmittelbar an dessen Finanzierung zu binden.

Dies würde nicht nur die Sender fortlaufend dazu ermutigen seine Inhalte konsequent auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten sondern, mehr noch als die früher übliche gerätebezogene Abgabe, die Entscheidung über Nutzung und Nichtnutzung wieder zu einer individuellen und alltäglichen basisdemokratischen Abstimmungmachen und dadurch auch das mittlerweile immense Legitimationsdefizit der Zwangsabgabenfinanzierung kurieren.

90. Kommentar von :Ruth Weckenmann

Präambel Regionalität Landesfrauenrat

Es ist zu begrüßen, dass der SWR angesichts der rasanten tehnologischen Entwicklung und der enormen Marktmacht drer 5 großen Digitalkonzerne, die entscheidend das Mediennutzungsverahlten und die Inhalte bestimmen flexibler auf die sich verändernden Anforderungen reagieren kann. Nachgebessert werden sollte bei der zwar benannten, aber faktisch nur

Es ist zu begrüßen, dass der SWR angesichts der rasanten tehnologischen Entwicklung und der enormen Marktmacht drer 5 großen Digitalkonzerne, die entscheidend das Mediennutzungsverahlten und die Inhalte bestimmen flexibler auf die sich verändernden Anforderungen reagieren kann.
Nachgebessert werden sollte bei der zwar benannten, aber faktisch nur sehr begrenzt zugelassenen Regionalität in nur einem Hörfunkprogramm. Die Region vermittelt den Menschen Identität; Heimat und Geborgenheit und das gilt unabhängig von der Altersgruppe und unabhängig davon, ob man Kultur- oder Unterhaltungsmusik orientiert ist. Gerade auch junge Menschen leben und erleben ihre Region, deshalb muss DASDING und auch die übrigen Hörfunkwellen Regionalität bieten dürfen.
Sehr zu begrüßen ist, dass im §6 die Programmgrundsätze, die den Demokratie fördernden Auftrag des SWR beschreiben auch zukünftig verpflichtend sind.

§14 Abs.2 alt Satz 22, neu Satz 10: Streichung des festen Platz für den Landesfrauenrat BW. Dieses Vorhaben ist nicht nachvollziehbar. Weltweit nehmen die Angriffe auf Frauenrechte zu, das BKA hat die wachsende Gewalt gegen Frauen und den Hass auf Gleichberechtigung veröffentlicht, die Shell-Jugendstudie belegt, dass frauenfeindlichleit, Rückkehrwunsch nach patriarchaler Überlegenheit bei einem Teil der jungen Männern enorm zulegt. Frauenfeindlichkeit ist immer mit Demokratiefeindlichkeit gekoppelt.
In den Programmgrundsätzen wird explizit darauf hingewiesen, dass der SWR die Gleichstellung von Frau und Mann fördern soll. Dies erfordert die gesicherte Mitwirkung bei der Beachtung der Programmgrundsätze des SWR, das hinweisen und einfordern der Repräsentanz von Frauen in den Medien, das aktive Einstehen für Expertinnen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft im Sendungsangebot, gerade auch angesichts der Unterrepräsentation von Frauen im Landtag von Baden-Württemberg. Der Platz für den überparteilichen und überkonfessionellen Landesfrauenrat ist dringend erforderlich.

89. Kommentar von :Stefan Teuscher

Anzahl der Hörfunkprogramme und deren Regionalisierung sowie Kooperationen mit anderen ARD-Anstalten

Nach dem neuen SWR-Staatsvertrag darf je Land nur noch ein einziges Landeshörfunkprogramm produziert werden, also wahrscheinlich SWR1 BW und SWR1 RP. Zusätzlich dann nur noch „bis zu“ vier weitere Programme. Somit muss eines der bisher fünf folgenden Programme wegfallen: SWR Kultur, SWR3, SWR4 (kein Landesrundfunkprogramm mehr), SWR Aktuell,

Nach dem neuen SWR-Staatsvertrag darf je Land nur noch ein einziges Landeshörfunkprogramm produziert werden, also wahrscheinlich SWR1 BW und SWR1 RP. Zusätzlich dann nur noch „bis zu“ vier weitere Programme. Somit muss eines der bisher fünf folgenden Programme wegfallen: SWR Kultur, SWR3, SWR4 (kein Landesrundfunkprogramm mehr), SWR Aktuell, DASDING. Wahrscheinlich also eines der beiden letztgenannten Programme. Dabei wird zumindest in der Ausstrahlung nichts gespart. Denn über UKW werden beide kaum verbreitet und über DAB+ steht die Übertragungskapazität dann eben leer – gespart ist hier also nichts.

Vorschlag: Zulassung von Kooperationen z.B. mit dem BR im Nachrichtenbereich (SWR Aktuell und BR24) und im Jugendbereich (DASDING des SWR und Puls des BR) oder mit anderen ARD-Anstalten.

Ähnliches wäre ja auch nach der Novellierung des Medienstaatsvertrags erlaubt, mit diesem SWR-Staatsvertrag aber offenbar nicht mehr möglich.
Zudem ist es offenbar nicht mehr möglich, SWR4 zu regionalisieren. Auch das kritisiere ich. Man bräuchte vielleicht nicht mehr in so kleine Gebiete wie bisher regionalisieren.

Vorschlag: Regionalisierung in die die vier Regierungsbezirke sollte möglich sein, analog zu Bayern, wo es für sieben Regierungsbezirke fünf Regionalprogramme gibt.

88. Kommentar von :GEW Baden-Württemberg

Stellungnahme der GEW Baden-Württemberg

Die GEW Baden-Württemberg begrüßt die grundsätzliche Absicht der Reform des SWR-Staatsvertrags, die dem SWR nach dem erfolgreichen Zusammenwachsen von Süddeutschem Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) mehr Flexibilität einräumt und gleichzeitig das Ziel verfolgt, den SWR in der digitalisierten Medienwelt stark, leistungsfähig und zukunftsfest

Die GEW Baden-Württemberg begrüßt die grundsätzliche Absicht der Reform des SWR-Staatsvertrags, die dem SWR nach dem erfolgreichen Zusammenwachsen von Süddeutschem Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) mehr Flexibilität einräumt und gleichzeitig das Ziel verfolgt, den SWR in der digitalisierten Medienwelt stark, leistungsfähig und zukunftsfest aufzustellen sowie die regionale DNA des SWR zu stärken.
Wir erwarten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für diese Aufgaben weiterhin auskömmlich finanziert wird. Nur dann kann er seine wichtige demokratische und integrierende Funktion erfüllen und seinem Auftrag gerecht werden, die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.
Als Bildungsgewerkschaft begrüßen wir ausdrücklich, dass Werbung und Sponsoring in den Angeboten nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Variante 1, Nr. 3 und 6 sowie Satz 2 und 3 Hörfunkprogrammen, die sich überwiegend an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene richten, sowie in Angeboten nach § 3 Abs. 5 weiterhin nicht stattfinden.
Außerdem unterstützen wir nachdrücklich alle Bemühungen, junge Menschen für die Nutzung der Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewinnen.

Zu den Änderungen im Einzelnen
1. Regionalität
Regionalität ist zentraler Auftrag des SWR. Auch aufgrund dieses Markenzeichens weist der SWR hohe Nutzerquoten auf. Der Anspruch, alle Alters- und Bevölkerungsgruppen, insbesondere junge Menschen, künftig besser zu erreichen, erfordert deshalb den Erhalt der Regionalität in den bisherigen Ausspielwegen im Fernsehen, Hörfunk und im Digitalen.
§ 3a Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 verbessert diese Möglichkeiten nicht. Denn die Festlegung, das SWR Fernsehprogramm mindestens 30 Prozent im Tagesdurchschnitt auseinanderzuschalten, bindet in erheblichem Umfang finanzielle Mittel für lineares Programm, die u.a. für den Umbau ins Digitale fehlen. Die Produktion von Fernsehbeiträgen verursacht erfahrungsgemäß die höchsten Kosten.
§ 4 Absatz 3 schreibt die Begrenzung auf jeweils ein Landeshörfunkprogramm für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vor. § 3a Absatz 3 lässt nur dort eine Auseinanderschaltung der Länder zu. Das betrifft auch für die äußerst wichtigen Landesnachnichten.
Auch für DASDING, das Jugendangebot des SWR, würde diese Formulierung erhebliche Einschränkungen bedeuten.
Im Hörfunk erreicht der SWR die breiteste Zielgruppe. Die vorgesehene Regelung verschlechtert diese Rahmenbedingungen.
Für die erforderliche Weiterentwicklung des SWR bietet der Gesetzentwurf im Hörfunk zu wenige Möglichkeiten der Auseinanderschaltung. Im Fernsehen dagegen schreibt er einen zu hohen Anteil vor.
Wir fordern deshalb dringend diese Änderung nicht im Staatsvertrag zu verankern. Eine Reduzierung der Regionalnachrichten im Hörfunk sowie die beabsichtigte zeitliche Vorgabe für das tägliche Auseinanderschalten im Fernsehen lehnen wir ab.
§ 19 Absatz 3 regelt die Bildung von Landesprogrammausschüssen. Wir gehen davon aus, dass diese weiterhin nichtöffentlich tagen.

2. Aufgaben und Zusammensetzung der Gremien
Der zeitliche Aufwand für die Mitglieder des Verwaltungs- und Rundfunkrats ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die eingeleiteten und beabsichtigten Reformen fordern die Gremienmitglieder zusätzlich. Das wird die Gewinnung junger Gremienmitglieder nicht erleichtern.
Wir begrüßen die Absicht, wonach „bei der Entsendung der Mitglieder … ein angemessener Geschlechterproporz zu wahren und auf einen ausgewogenen Altersdurchschnitt zu achten (ist)“. Wir sehen allerdings nicht, wie die Zielsetzung des § 14 Absatz 8 mit dieser vagen Formulierung erreicht werden kann. Bei der Entsendung wird es in den gebildeten Körben mit Einzelsitzen keine Proporzbildung geben und selbst bei zwei Sitzen ist dies eine erhebliche Herausforderung für die beteiligten Organisationen.
Der Entwurf lässt außerdem die Frage offen, ob der Ständige Ausschuss der beiden Landtage bei seinen Auswahlentscheidungen den Geschlechterproporz berücksichtigen muss.
Das Ziel, die Gremien als effiziente Aufsichtsgremien zu stärken, steht im Widerspruch zur beabsichtigten Reduzierung der möglichen Wahlperioden. Denn trotz der inzwischen angebotenen Qualifizierungen für Gremienmitglieder macht Erfahrung einen wesentlichen Teil der Kompetenz aus.
Wir schlagen vor, die bisherige Zahl möglicher Wahlperioden beizubehalten.

Der effiziente Umgang mit dem Rundfunkbeitrag ist geboten. Vor diesem Hintergrund können wir für die Reduzierung der Zahl der Gremienmitglieder im Rundfunkrat ein gewisses Verständnis aufbringen. Für den Verwaltungsrat gilt das nur eingeschränkt.
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 20 sieht die Reduzierung des Verwaltungsrats von 18 auf 12 Mitglieder vor. Die Vorgabe, für sieben Mitglieder bestimmte fachliche Qualifikationen in Verbindung mit fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung aufzuweisen, schränkt die Entsendung von Mitgliedern aus dem Rundfunkrat ein und führt wahrscheinlich zur Berufung externer Personen in den Verwaltungsrat. Sie schließt gleichzeitig junge Menschen vom Verwaltungsrat aus.
Wir halten deshalb die deutliche Reduzierung der vorgegebenen Anzahl sachkundiger Personen für dringend geboten.
Zusammensetzung des Rundfunkrats
• Durch die Reduzierung der Mitgliederzahl des Rundfunkrats kommt es zu Körbe-Bildungen, die komplexe Abstimmungsprozesse der entsendenden Organisationen notwendig machen. Das gilt in besonders hohem Maße für die Körbe, die Mitglieder aus beiden Bundesländern beinhalten. Letztere können die Relation der Mitglieder je Bundesland erheblich verschieben.

• Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass eine Einigung der entsendenden Organisationen auf eine Person oft nicht im Konsens endet. Schon 2019 mussten in Baden-Württemberg zahlreiche Sitze durch den Ständigen Ausschuss des Landtags entschieden werden. Dort stellten sich rund 20 Bewerberinnen und Bewerber im 5-Minuten-Takt vor. Das entspricht aus unserer Sicht nicht einer sachgerechten Auswahl.
Die Zahl der Nichteinigungen wird beim vorgesehenen Verfahren deutlich ansteigen. Dem Ständigen Ausschuss mit seinen politischen Mehrheiten kommt damit künftig eine noch größere Entscheidungsmacht zu.
• Die Idee, junge Menschen durch öffentliche Ausschreibung für den Rundfunkrat zu gewinnen, setzt die Klärung des Verfahrens voraus und bedeutet einen weiteren Entscheidungszuwachs für den Ständigen Ausschuss.
Wir bitten deshalb zu prüfen, ob die Auswahl auf anderem Wege erfolgen kann.
• Von Bedeutung ist darüber hinaus, die in die Entsendung einzubeziehenden Organisationen genau zu benennen und ggf. neu zu definieren. Bei den Sitzen der Erzieherverbände in Baden-Württemberg waren 2019 rund 45 Organisationen einzubeziehen, von denen viele öffentlich nicht sichtbar sind, außerdem drei (künftig vier mit dem Landes-Kita-Beirat) Beratungsgremien des Kultusministeriums.

• Nicht nachvollziehbar ist die in den beiden Bundesländern unterschiedliche Berücksichtigung von Organisationen im Bildungsbereich:
In Baden-Württemberg wird die Weiterbildung den zwei Sitzen der Bildungsverbände zugeordnet. In Rheinland-Pfalz haben die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Organisationen einen gesicherten Platz. Andere Bildungsverbände werden in Rheinland-Pfalz gar nicht berücksichtigt.
Angesichts der Bedeutung der Zielgruppe „Junge Menschen“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten die Bildungsverbände auch in Rheinland-Pfalz im Rundfunkrat vertreten sein.

• Wir begrüßen die Stärkung von Minderheiten, auch wenn dies zu Lasten großer Verbände geht. Denn auch bei großen Organisationen ist die Berücksichtigung von Minderheiten bei der Entsendung nicht sichergestellt.

• Gemäß § 14 Absatz 2 Ziffer 1 soll die Zahl der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg im Rundfunkrat von acht auf sechs reduziert werden. Das bedeutet die Reduzierung um ein Viertel. Rechnerisch erhöht sich allerdings der Anteil: Bisher beträgt der Anteil bei 8 aus 51 Mitgliedern 15,68 Prozent. Bei 6 aus 30 Mitgliedern erhöht sich der Anteil auf 20 Prozent. Das widerspricht dem Gebot der Staatsferne.
Wir schlagen vor, die Zahl der Abgeordneten auf fünf zu reduzieren.

• § 13 Absatz 2 regelt künftig den Kostenersatz für Gremienmitglieder und sieht keine monatliche Aufwandsentschädigung vor. Die Aufwandsentschädigung beinhaltet danach nur noch „Sitzungsgeld, Ersatz von Reisekosten sowie Tagegelder und Übernachtungsgelder“. Das ist völlig unangemessen. Denn auch Mitglieder, die nicht bei jeder Sitzung anwesend sind, nehmen ihre Aufgaben in Programmbeobachtung und Fortbildung wahr.

87. Kommentar von :ohne Name 116550

Spaltung der Gesellschaft

Der Vertrag soll im Rundfunkrat großen Organisationen, die in der Gesellschaft segensreich wirksam sind und ein repräsentatives Abbild der Gesellschaft darstellen, den Sitz entziehen. Insbesondere der bbw und der dbb Rheinland-Pfalz sind davon betroffen. Diese Zurücksetzung empfinde ich als zutiefst ungerecht und nicht plausibel, insbesondere

Der Vertrag soll im Rundfunkrat großen Organisationen, die in der Gesellschaft segensreich wirksam sind und ein repräsentatives Abbild der Gesellschaft darstellen, den Sitz entziehen. Insbesondere der bbw und der dbb Rheinland-Pfalz sind davon betroffen.
Diese Zurücksetzung empfinde ich als zutiefst ungerecht und nicht plausibel, insbesondere dann, wenn kleinere Organisationen dadurch einen Sitz erhalten sollen, obwohl der Rundfunkrat verkleinert werden soll.