Der Beteiligungsprozess zur Novelle des SWR-Staatsvertrags ist mit rund 100 eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Organisationen und weiteren Stakeholdern im Rahmen der öffentlichen Anhörung vom 5. bis 26. November 2024 zu Ende gegangen.
Die Beteiligungen spiegeln das Interesse an der zukunftsfesten Ausgestaltung eines starken und leistungsfähigen SWR in der digitalisierten Medienwelt wider. In zahlreichen Beiträgen wird das Bestreben der Novelle, Regionalität zu stärken, Flexibilisierung im Hörfunkbereich zu ermöglichen, Leitungsstrukturen zu modernisieren und die Qualität und Effizienz der Aufsicht zu stärken, begrüßt.
In den Bereichen der regionalen Auseinanderschaltungen, der Kooperation mit privaten Medienunternehmen und regionalen Produzentinnen und Produzenten sowie der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien hat die Anhörung wertvolle Impulse geliefert. Im Lichte dieser Ergebnisse arbeiten die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nun gemeinsam an einer Fortschreibung der Novelle, die im Frühjahr 2025 den jeweiligen Landtagen zur Vorunterrichtung zugeleitet werden soll.